Migrationspakt: Demarche vom 15.12.2018 an die Botschafter von Australien, China, Österreich, Rußland, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Ungarn (u.a.)

W W W .S C H N E I D E R- I N S T I T UT E . DE
INSTITUT FÜR VÖLKERRECHT
Schneider-Institute.de
Breul 16, 48143 Münster

An die Botschafter von
– Australien, – Belgien, – Brasilien – Bulgarien – Chile – China – Dominikanische Republik – Estland – Italien – Kroatien – Lettland – Liechtenstein – Litauen – Neuseeland – Österreich – Polen – Russische Föderation – Schweiz – Slowakei – Tschechische Republik – Ungarn

in Berlin, nur per Telefax,
15. Dezember 2018 – No. 27253

Exzellenz,
ich habe die Ehre, Ihnen anliegend meine Stellungnahme zu dem „Global Compact for Migration“ zu übermitteln. Damit verbinde ich die Bitte, die anliegende Stellungnahme an die Regierung Ihres Landes weiterzuleiten. Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
(René Schneider)

Exzellenz!
Ich habe die Ehre, Ihnen folgendes mitzuteilen:

A. Der am Montag, den 10. Dezember 2018, in Marrakesch von 164 Mitgliedern der Vereinten Nationen beschlossene „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, kurz „Global Compact for Migration“, welcher schon am Mittwoch, den 19. Dezember 2018, in eine Resolution der Generalversammlung der Vereinen Nationen transformiert werden soll,
URL: http://www.un.org/en/ga/info/meetings/72schedule.html

ist offensichtlich völkerrechtswidrig, denn der Global Compact for Migration verstößt gegen den obersten Grundsatz der Vereinten Nationen aus Artikel 1 Nr. 1 der UN-Charta („international peace and security“), weil die durch den Global Compact for Migration zu erwartende Massenmigration den Weltfrieden und die internationale Sicherheit gefährdet.

B. Der „Global Compact for Migration“ ist die perfide Fortsetzung der destruktiven Politik von Frau Bundeskanzler Angela Merkel zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland und zum Nachteil der Europäischen Union.

Die furchtbaren Ereignisse aus dem Herbst 2015, als illegale „Flüchtlinge“ und „Asyl“-Antragsteller ohne jeden objektiven Flucht- oder Asylgrund Europa überfluteten, und seitdem zu einer unerträglichen Belastung für die autochthonen Völker in Europa geworden sind, darf ich an dieser Stelle in Erinnerung rufen.

Das Oberlandesgericht Koblenz – 13. Zivilsenat (1. Senat für Familiensachen) – hat dazu in einem Beschluß vom 14. Februar 2017, 13 UF 32/17, unter der Randnummer 58 festgestellt:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rundeineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
(FamRZ 2017, 1229-1231; JAmt 2017, 316-319; MDR 2017, 707-708; NZFam 2017, 728;URL: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/pp.)

Der „Global Compact for Migration“ enthält eine Präambel, in welcher zweimal betont wird, der „Global Compact for Migration“ sei rechtlich nicht bindend:

„7. This Global Compact presents a non-legally binding, cooperative frame-work”. – “15. We agree that this Global Compact is based on a set of cross-cutting and interdependent guiding principles: […] (b) International cooperation. The Global Compact is a non-legally binding cooperative framework“.

Bekanntlich sind aber vor allem die Präambeln solcher Dokumente rechtlich unverbindlich!

Es ist also nicht verwunderlich, wenn nach der rechtlich unverbindlichen Präambel des „Global Compact for Migration“ seine einzelnen Ziele und Zwecke von den Nutznießern dieser völkerrechtswidrigen Politik durchaus als verbindlich angesehen werden; so geschehen schon auf der ersten Pressekonferenz nach der Abstimmung in Marrakesch, als ein Sprecher der Vereinten Nationen von der „rechtlichen Verbindlichkeit dieses Dokuments“ (6’45“) sprach: „the legally binding nature of this document“. URL:

Am Mittwoch, den 12. Dezember 2018, erklärte Frau Bundeskanzler Merkel vor dem Deutschen Bundestag:

„Wenn bei der UNO-Vollversammlung nächste Woche der Pakt noch einmal zur Debatte steht und angenommen wird, dann kann ein Mitgliedsstaat Abstimmung verlangen. Die Abstimmung muss dann so sein, dass zwei Drittel der Länder der Vereinten Nationen dem zustimmen, und dann ist es für alle gültig. Das ist nun mal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht.“ URL: https://www.youtube.com/watch?v=rrRs8eTpR78#action=share

C. Ich bitte Sie deshalb, darauf hinzuwirken, daß die Abstimmung über die geplante Resolution am 19. Dezember 2018 von der Tagesordnung der Generalversammlung genommen wird.

Das ist die einzige Möglichkeit, den fortgesetzten Rechtsbruch zu stoppen und alle Länder, die dem „Global Compact for Migration“ ausdrücklich nicht beitreten und seine tatsächlichen und rechtlichen Folgen nicht mittragen wollen, oder Vorbehalte erklärt haben, vor den Folgen einer ab sofort zu erwartenden Massenmigration zu schützen.

Außerdem ist die von einer nach dem „Global Compact for Migration“ bzw. nach der darauf gestützten Resolution plötzlich einsetzende Massenmigration ganz fraglos eine ernsthafte Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit.

(Kelly M. Greenhill, “Weapons of Mass Migration: Forced Displacement, Coercion, and Foreign Policy”, Cornell University Press, 2011. URL: http://www.cornellpress.cornell.edu/book/?GCOI=80140100627270)

Der „Global Compact for Migration“ ist per se (sic!) völkerrechtswidrig und darf schon deshalb nicht in eine Resolution der Generalversammlung transformiert werden.

Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

(René Schneider)


Quelle und Kommentare hier:
http://heumanns-brille.de/migrationspakt-demarche-vom-15-12-2018-an-die-botschafter-von-australien-china-oesterreich-russland-schweiz-slowakei-tschechien-ungarn-u-a/