Landesverrat – Warum Merkel bisher davonkommt [Mit Kommentar]

von Klaus Peter Krause

Strafanzeigen gegen sie gibt es schon viele, aber Sorgen machen muss sie sich deswegen nicht – Wie dies eine Bürgerin über Facebook erklärt

– Was die Grundgesetzväter vermasselt haben: die Weisungsungebundenheit der Staatsanwaltschaft

– Merkel 2012: „Abenteuer einzugehen, verbietet mein Amtseid“

– An sich ist Eidverletzung strafbar, aber nicht für Kanzler und Minister

– Warum der Kanzler-Eid gar kein richtiger Eid ist, sondern ganz etwas anderes

– Welchen Wert hat ein Eid, wenn seine Verletzung rechtlich keine Folgen hat?

– Was Merkel unter „Zusammenhalt der Gesellschaft“ versteht und von den Deutschen erzwingen will

– Das „Böse“ ist mittlerweile in Deutschland allgegenwärtig

Parteivorsitzende der CDU ist Angela Merkel nicht mehr, aber immer noch Bundeskanzlerin. Nach ihren sieben Vorgängern im Bundeskanzleramt ist sie dort nicht nur die erste Frau, sondern auch die erste Amtsträgerin, die dabei ist, das von ihr regierte Deutschland und die Deutschen nicht nur finanziell zu ruinieren, sondern auch abzuschaffen.

Hervorstechende Belege dafür sind die Stichworte Energiewende, CO2-Wahn, Klimaschutz, Euro-Rettung und Willkommenspolitik für den Zustrom muslimischer und schwarzafrikanischer Zuwanderer, die nach Deutschland wollen, weil für sie hier Milch und Honig fließen. Den Migrantenstrom erst auszulösen (2015), ihn dann nicht zu beenden und damit  die desaströsen Folgen, die dieses Hereinströmen zwangsläufig und absehbar mit sich bringt, wissentlich in Kauf zu nehmen oder ausdrücklich zu wollen, läuft ebenso zwangsläufig darauf hinaus – um mit Thilo Sarrazin zu sprechen –,  Deutschland abzuschaffen.

Merkel ist dazu offenkundig entschlossen. Wer so handelt, vergeht sich an Deutschland und den Deutschen. Ist denn das nicht strafbar als Landesverrat oder Hochverrat?  (Bildquelle unbekannt)

Landesverrat nicht, aber vielleicht Hochverrat

Das deutsche Strafgesetzbuch enthält beide Begriffe.*) Aber als Landesverrat gilt nach Paragraph 94 nur, wenn jemand ein Staatsgeheimnis verrät. Was ein Staatsgeheimnis ist, steht in Paragraph 93. Und ob auch Hochverrat nach Paragraph 81 oder 83 vorliegt, ist je nach Auffassung und Auslegung juristisch umstritten. Unterschieden wird nach Bestandshochverrat und Verfassungshochverrat:

„Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat). Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.“ (Quelle hier).

Strafanzeigen gegen Merkel schon viele, aber Sorgen machen muss sie sich nicht

Strafanzeigen gegen Merkel wegen Hochverrats sind bei der Polizei und Staatsanwaltschaft schon viele eingegangen. Bereits im Herbst 2016 sollen es schon über tausend gewesen sein (siehe zum Beispiel hier). Rund vierhundert hatte die Bundesstaatsanwaltschaft schon ein Jahr zuvor bestätigt (hier). Aber Sorgen machen muss sich Frau Merkel deswegen nicht.

Die Anwaltschaft ist nicht unabhängig, sondern auch weisungsgebunden (siehe meinen Beitrag „Unabhängigkeit für die Staatsanwälte“ vom 2. Januar hier). Wie so etwas abläuft, können Sie hier lesen. Das Beispiel stammt schon aus dem Jahr 2008. Es enthält auch ein Antwortschreiben der Bundesanwaltschaft, wie es in solchen Fällen typisch ist (hier).

Wie es eine Bürgerin über Facebook erklärt

Das Bewältigen des Klimawandels, also die Klimaschutzpolitik, hat Kanzlerin Merkel in ihrer Neujahrsansprache als zentrale politische Aufgabe bezeichnet (FAZ vom 31. Dezember 2018, Seite 1). Warum sich diese Politik auf ruinöse Weise gegen Deutschland und seine Bürger richtet, ist auf dieser Web-Seite schon mehrfach dargestellt worden.

Ein Deutscher, der inzwischen im Ausland lebt, schreibt mir, er habe in der ausländischen Presse Berichte von einem Merkel-Vortrag vor internationalem Publikum gelesen, in dem sie gefordert habe, alle Nationen müssten Souveränität abgeben, um das große Ziel der NWO (New World Order) zu erreichen. Weiter schreibt er:

„Im Internet wurde in großer Zahl gefordert, diese Frau endlich abzulösen, weil sie nicht die Interessen der Deutschen, sondern die der UN vertritt, welche eine kommunistische Weltherrschaft anstrebt. Und es wurde immer wieder gefragt, weshalb es nicht möglich ist, sie anzuklagen.“

Hierzu macht er auf eine Facebook-Zuschrift aufmerksam, die auf diese Frage eine Antwort versuche. Hier der Text:

Was die Grundgesetzväter vermasselt haben: die Weisungsungebundenheit der Staatsanwaltschaft

„Einige fragen mit Recht, weshalb es keine Möglichkeit gibt, Merkel wegen verschiedener Straftaten anzuklagen und aus dem Amt zu entfernen. Antwort: Die Väter des Grundgesetzes – oft gerühmt – haben es vermasselt. Sie haben den klassischen Grundsatz jeder Demokratie – Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative – sträflich missachtet. Sie folgten dem Grundsatz ‚Nie wieder Weimar’, haben aber im Eifer übersehen, die Trennung von Exekutive und Judikative faktisch zu realisieren. Das ist bisher in der Geschichte der Bundesrepublik nie aufgefallen und relevant geworden, weil wir bisher nie einen Kanzler hatten, der im Verdacht stand, Gesetze zu brechen und gegen den Strafanzeigen eingereicht wurden. Eben durch einen grundsätzlichen Fehler in der Gesetzgebung, indem der Generalbundesanwalt von dem Justizminister die Weisung erhält, alle Anzeigen gegen Merkel nicht zu verfolgen. Der Kanzler, die Kanzlerin ist berechtigt, diese Weisung an den Justizminister zu erteilen, wodurch der Grundsatz der Trennung von Exekutive und Judikative ausgehebelt wird. Die Sache ist de facto nur heilbar, wenn ein neuer Kanzler den Justizminister anweist, die Strafsache ‚Merkel’ zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund wird klar, warum Merkel unbedingt AKK als Nachfolgerin haben will.“

Merkel 2012: „Abenteuer einzugehen, verbietet mein Amtseid“ – Ach, nee

Wie jeder Kanzler zuvor hat auch Merkel den Amtseid abgelegt: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Dass sie diesen Eid verletzt, liegt (siehe oben den ersten Absatz) offen zutage. Am 27. Februar 2012 um 15.12 Uhr im Bundestag hat sie gesagt: „Abenteuer einzugehen, verbietet mein Amtseid.“ (Quelle hier).

Ach, nee! Es ging damals um die Euro-Rettung und einen befürchteten möglichen Austritt Griechenlands. Dabei ist auch schon die Euro-Rettung ein für Deutschland ruinöses Abenteuer. Merkel beruft sich auf den Amtseid und verletzt ihn damit zugleich. (Bildquelle unbekannt)

An sich ist Eidverletzung strafbar – aber nicht für Kanzler und Minister

Was also soll man von einem solchen Amtseid halten? Offensichtlich nichts: „Der Amtseid ist eine politische Absichtserklärung und sonst gar nichts. Mögliche rechtliche Folgen, wie sie aktuell von vielen wegen vermeintlichen Eidbruchs von Politikern gefordert werden, gibt es nicht.“ (Quelle hier).

An sich ist Eidverletzung strafbar: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft. So steht es in Paragraf 154 des Strafgesetzbuches. Geregelt ist der Amtseid für Bundeskanzler und Bundesminister im Grundgesetz (Artikel 56 und 64). Leisten müssen sie ihn, wenn sie ihr Amt antreten.

Warum der Kanzler-Eid gar kein richtiger Eid ist, sondern ganz etwas anderes

Dass der Kanzler-Eid gar kein richtiger Eid ist, erfuhr ein Bürger, als er einst den damaligen Bundeskanzler Kohl wegen Meineids verklagen wollte. Die Staatsanwaltschaft beschied ihn, der Amtseid eines Kanzlers – wie seiner Minister – sei nur

„ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren“. (Quelle hier).

Nach Aussage von Wolfgang Thierse, der damals (im Jahr 200) Bundestagspräsident war, soll mit dem Amtseid nur

„grundsätzlich die vollkommene Identifizierung des Gewählten mit den in der Verfassung niedergelegten Wertungen und Aufgaben bekräftigt werden“.

Anders als einer beeideten Falschaussage vor Gericht handele es sich beim Amtseid um eine „über das Rechtliche hinausgehende Selbstbindung an die Verfassung“. Es sei

„Sache der Öffentlichkeit, also nicht zuletzt der Wählerinnen und Wähler, Qualität und Erfolg dieser Selbstbindung zu beurteilen und zum Beispiel auch mit dem Stimmzettel zu bewerten“. (Quelle ebenfalls hier).

Welchen Wert hat ein Eid, wenn seine Verletzung rechtlich keine Folgen hat?

Kanzler und Minister dürfen also schwören und dagegen verstoßen, ohne rechtlich belangt zu werden. Ihr Eid hat strafrechtlich keine Bedeutung, gegen seine Verletzung kann nicht juristisch vorgegangen werden. Juristisch also nicht, folglich nur politisch, also durch Entfernen aus dem Amt – entweder durch Abwahl oder durch erzwungenen Rücktritt.

Gleichwohl drängt sich die Frage auf, welchen Wert ein Amtseid hat, der rechtlich ohne Bedeutung ist  und gegen den man juristisch nicht vorgehen kann, wenn der Amtsträger ihn verletzt. Warum heißt er dann überhaupt Amtseid, und warum müssen ihn die Amtsträger überhaupt leisten? Näheres dazu finden Sie in dem Beitrag von Norbert Richter „Der deutsche Amtseid – und warum Widerstand auf dem Rechtsweg nichts bringt“ (hier).

Das „Böse“ ist mittlerweile in Deutschland allgegenwärtig

Das Informationsportal Unser Mitteleuropa schrieb am 3. Januar zur Neujahrsrede der „Kanzlerin des Untergangs“ (hier):

„Das soge­nan­nte ‚Böse’ ist mit­tler­weile in Deutschland und Westeuropa all­ge­gen­wär­tig. Geheimdienste sind rund um die Uhr beschäftigt, Mordanschläge fanatis­cher Moslems zu ver­hin­dern, Weihnachtsmärkte gle­ichen streng bewachten Festungen, Volksfeste wer­den abge­sagt oder vorzeitig abge­brochen. Großveranstaltungen finden nur noch unter stren­gen Sicherheitsvorkehrungen und mit eige­nen Schutzzonen für Frauen statt. ‚Einzelfälle’ aller Art, verübt von ‚Schutzsuchenden’, über­wiegend  aus Afrika und dem Morgenland, sind kaum noch zählbar.“

Was Merkel unter „Zusammenhalt der Gesellschaft“ versteht und von den Deutschen erzwingen will

Und weiter:

„Doch Kanzlerin Angela Merkel wird nicht müde, von jenen ‚die schon länger hier leben’, weit­er­hin Offenheit und Toleranz zu fordern. Offenheit, Toleranz und Respekt seien Werte, für die man sich anstren­gen müsse, predigte Pastorentochter Angela Merkel in ihrer Neujahrsansprache und mahnte den Zusammenhalt der Gesellschaft ein. Was Merkel darunter ver­steht, hat sie schon oft bewiesen. ‚Die schon länger hier leben’ haben die Hunderttausenden ille­galen Zuwanderer, auch ‚Flüchtlinge’ genannt, mit offe­nen Armen zu emp­fan­gen, und deren archais­chen Sitten und Gebräuche zu respek­tieren. Und Deutschlands Grenzen bleiben natür­lich für alle offen, die da kom­men mögen. Alles andere wird als ‚recht­sex­trem’, ‚intol­er­ant’ und ‚aus­län­der­feindlich’ gebrand­markt.“

Zum Bild: Ob wir das noch erleben? (Quelle unbekannt)

***

*) Strafgesetzbuch (StGB) – § 94 Landesverrat

(1) Wer ein Staatsgeheimnis 1. einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder 2. sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine verantwortliche Stellung missbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder 2. durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.

Strafgesetzbuch (StGB) – § 93 Begriff des Staatsgeheimnisses

(1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

(2) Tatsachen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder unter Geheimhaltung gegenüber den Vertragspartnern der Bundesrepublik Deutschland gegen zwischenstaatlich vereinbarte Rüstungsbeschränkungen verstoßen, sind keine.

Strafgesetzbuch (StGB) – § 81 Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Strafgesetzbuch (StGB) – § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens

(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

***

UNSER KOMMENTAR:

Es ist schön zu sehen, wie einige Leute aufwachen. An diesem Punkt waren wir vor 10 Jahren auch schon… ihr alle Neu-Erwachten habt aber gerade nur einmal geblinzelt. Wenn ihr mal ein Auge ganz aufmachen würdet… dann erkennt ihr dieses hier:

Das Grundgesetz galt bis zur Streichung des Art. 23

Geltungsbereich – Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich!

Geltungsbereich – “Der Aufbau des Gesetzes”

Verfassungen und Geltungsbereiche

Für alles kein Gesetz – „Der Geltungsbereich“

Es gibt keine gültigen Gesetze im Freiluftlager BRD.

Wem das alles nicht „fundiert genug“ ist, weil dies einfache Leute selber herausgefunden haben, dem soll gesagt sein, das DIE FACHLEUTE auf die ihr vertraut, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter, Steuerberater, Notare (ALLE angehörigen der sog. Rechtspflege!) usw. von der JURISTEREI LEBEN!!

Viele von denen, wie z. Bsp. der von uns sehr geschätzte RA Schaefer und andere haben das in ihrem Jurastudium nicht gelernt, genau wie Ärzte und Historiker vieles nicht gelernt haben [bzw. indoktriniert wurden], da die Universitäten von KONZERNEN VERSEUCHT sind und die Studenten auf das SYSTEM BRD vorbereiten.

Man lernt dort nicht DIE WAHRHEIT. Die muss man sich schon selber erarbeiten, am besten können das jene, die nicht vom System „ausgebildet“ (Bedeutung: Aus mit der Bildung) worden sind.

Aber auch sie kommen so langsam dahinter und lassen sich „das Maul“ nicht verbieten…

Hier noch einige Augenöffner für den ausgebildeten JURISTEN, mal von ganz öffentlichen Quellen, die man euch verschwiegen hat ???

Nachdem es sogar Juristen gibt, welche die
Bundesbereinigungsgesetze nicht kennen…

Tobias Sommer: Erstes Bereinigungsgesetz

Tobias Sommer: Zweites Bereinigungsgesetz

Tobias Sommer: Abschluss Bereinigungsgesetze und Nachlese

Anschreiben an alle Behörden mit Bestätigung zur Rechtskraft der Bundesbereinigungsgesetze

ALLE GESETZE UNGÜLTIG!!!

UND WAS NUN???

Hier ist genau das eine Wort, daß euch jetzt fehlt!

In dem immer noch besetzen Deutschland herrscht:

Stillstand der Rechtspflege.
Diese BRD ist ein rechtsfreier Raum

Der einzig mögliche Weg dieses Pack GEWALTLOS zu entfernen ist:

S T E U E R B O Y K O T T

Ohne euch sind die gar nichts!!

 


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2019/01/08/landesverrat-warum-merkel/