Kurzbericht vom vierten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

von Kurzer

Der heutige Tag begann recht turbulent. Nach dem Erscheinen des Inquisitionsgerichtes fragte der Vorsitzende in den Zuschauerbereich, wer ein Herr X sei. Als dieser sich meldete wurde er konfrontiert mit dem Vorwurf, daß er am Vortag im Vorraum eine Staatsanwältin beleidigt haben soll, indem er zu ihr gesagt habe, er wünsche ihr, daß sie auch mal einen Knast von innen sehen würde, was der Richter – außer sich vor Erregung – mit 4 Tagen Ordnungshaft bestrafte.

Unmittelbar nach dieser Verkündigung wurde Herr X von Polizisten aus dem Raum geführt. Sein Hinweis, daß doch sein Auto noch irgendwo dort draußen stünde, wurde vom Richter wütend beantwortet mit der Aussage, das sei ihm egal. Er schrie Herrn X regelrecht an: „Gehen Sie raus, ich will sie hier nicht mehr sehen“.

Unvermittelt wendete er sich auch an Alfred Schäfer mit der Frage, was er denn davon halte. Alfred Schäfer antwortete, er wolle sich dazu nicht äußern, weil Wörter in diesem Gericht stets uminterpretiert würden und ihm ein Kommentar dazu deshalb zu gefährlich sei. Die Sitzung wurde anschließend für kurze Zeit unterbrochen, weil der Richter erklärte, er brauche jetzt erst einmal 5 Minuten, um sich zu beruhigen.

Als die Sitzung wieder eröffnet wurde, hat der Rechtsanwalt von Alfred Schäfer den Antrag gestellt, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Daraufhin wurde die Sitzung für 2 Stunden unterbrochen, der Antrag jedoch mit Beginn der Verhandlungswiederaufnahme vom Staatsanwalt wegen „Aneinanderreihung von Vermutungen“ abgelehnt.

Anschließend erfolgte die Fortsetzung der bereits am Vortag begonnen Videovorführungen. Erneut wurde auf zwei Symbole hingewiesen, die in dem Video einander gegenüber gestellt werden. Links im Bild wird ein Judenstern gezeigt und als Pendant dazu rechts im Bild ein Hakenkreuz, was in dem Video von Alfred Schäfer als Symbol des Bösen dargestellt wird, da er seinerzeit noch geglaubt habe, das Hakenkreuz stehe für das Böse. Diese Gegenüberstellung der beiden Symbole ist offenbar Gegenstand der Anklage.

In dem Video, dessen hohe Verbreitung großes Erstaunen bei Gericht auslöste, wird Prof. Noam Chomsky von einer Universität in Amerika zu 9/11 befragt. Prof. Chomsky erklärt in dem Interview, daß keine Beweise für eine Involvierung der amerikanischen Regierung in den Terroranschlag vorlägen. Alfred Schäfer hatte Prof. Chomsky aufgrund dieses Interviews angeschrieben und verliest in dem Video seine Briefe an Prof. Chomsky sowie dessen Antwortbriefe. Prof. Chomsky hat die Briefe von Alfred Schäfer zwar beantwortet, allerdings ohne die von Alfred Schäfer gestellten Fragen konkret zu beantworten, was Alfred Schäfer dazu veranlasste, seine Briefe strenger zu formulieren.

Als der Richter einen „aggressiven Umgangston“ bei seinem Briefwechsel mit Prof. Chomsky rügt, erklärt Alfred Schäfer, man müsse schließlich verstehen, daß Prof. Chomsky im englischsprachigen Raum „ein Guru“ sei und seine Ausführungen über 9/11 aber doch eine große Enttäuschung darstellten, weshalb er ihn als „feigen Verräter“ und „Zionistenfaschisten“ bezeichnet habe. Prof. Chomsky habe eine große Chance vertan, denn er hätte sich rehabilitieren können. Stattdessen habe er für seine „Glaubensbrüder“ seinen guten Ruf auf‘s Spiel gesetzt und sich mit dieser Einlassung selbst seine ganze Größe vernichtet, obwohl er ihm doch eine eindeutige Faktenlage präsentiert habe.

Der Richter warf Alfred Schäfer auch vor, er habe auch gegenüber allen „jüdischen Freunden“ von Prof. Chomsky eine Drohung ausgesprochen, in dem er im Video sagt, sie würden sich mitschuldig machen, wenn sie weiterhin über die Wahrheit von 9/11 schwiegen. Wie aus der Pistole geschossen erklärt Alfred Schäfer dem Richter den Unterschied zwischen einer Drohung und einer Warnung anhand eines praktischen Beispiels. Er erklärte auch, daß dieses Video sein erstes Video war und mehr oder weniger den Beginn seines Aufwachprozesses darstellt. Als er erkannte, daß sich manche Leute durch Betrug und Manipulation mehr Geld ergaunern können, als Heerscharen von Arbeitern durch ehrliche Arbeit, habe das bei ihm einen politischen Denkprozess angestoßen.

Das zweite gezeigte Video ist ein Interview mit Henry Hafenmeyer zum Thema „Die Drahtzieher unserer heutigen Situation“. Die Kommentierung dieses Videos wurde auf die folgende Woche vertagt.

Anschließend wurde ein Zeuge vernommen, der behauptete, Alfred Schäfer habe mit seiner Rede auf der Gedenkveranstaltung in Bretzenheim am 25.7.2017 Hetze betrieben. Außerdem habe Alfred Schäfer seine Rede noch mit einem römischen Gruß für 2 oder 3 Sekunden abgeschlossen. Der Richter befragte den Zeugen noch, ob die Rede vom Publikum mit Applaus quittiert worden sei, woran sich der Zeuge jedoch nicht mehr erinnern konnte. Dem Gericht wurde ein Foto aus dem Video gezeigt.

Alfred Schäfer erklärt anschließend dem Gericht, daß er in dieser Rede schlicht das wiedergegeben habe, was ihm sein Vater über die Rheinwiesenlager erzählt hat und, daß er sich dagegen verwahre, seinen Vater als Hetzer zu verleumden. Sein Vater habe als Kriegsgefangener in den Rheinwiesenlagern beobachtet wie Gefangene gesund hinein gebracht wurden, aufgrund der vorsätzlich herbeigeführten lebensbedrohlichen Umstände bald jedoch erkrankten und wie täglich LKWs mit den Leichen der verstorbenen Kriegsgefangenen abtransportiert wurden, ohne daß man erfuhr wohin. Sein Vater habe die Rheinwiesenlager nur durch glückliche Umstände unbeschadet überlebt.

Der Antrag auf Haftverschonung von Monika Schäfer wurde abgelehnt mit der Begründung, daß sich am Tatvorwurf nicht geändert habe.

Auch heute war die Verhandlungsführung im Zuhörerraum teilweise wieder sehr schlecht zu verstehen.

Die Termine für die weiteren Verhandlungstage sind der 12. und 13. Juli jeweils ab 9:15 Uhr.

***

Nachtrag:

Eilige Fristsache! Zur sofortigen Vorlage!
Wegen ungerechtfertigter FREIHEITSBERAUBUNG
STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG
Offizielles und öffentliches Schreiben zur öffentlichen Bekanntmachung

Quelle und Kommentare hier:
http://die-heimkehr.info/berichte-aus-absurdistan/kurzbericht-vom-vierten-prozesstag-gegen-monika-und-alfred-schaefer-am-landgericht-muenchen/