Koalitionsvertrag – Gedankensplitter zum Kleingedruckten

Von Wolfgang Lieb

Wenn man die Fernsehinterviews mit Merkel, Gabriel und Seehofer sieht, dann könnte man den Eindruck gewinnen, als hänge das Schicksal der Republik an einem Mindestlohn, an der abschlagsfreien Rente mit 63, am Doppelpass oder vielleicht noch daran wie in den nächsten vier Jahren jenseits der derzeitigen Haushaltsplanung noch zusätzlich 23 Milliarden für „Wohltaten“ (wie es immer so schön heißt) aufgebracht werden könnten. Über die politische Grundrichtung des Koalitionsvertrags, nämlich der Fortsetzung des Merkel-Kurses oder über das Kleingedruckte wird nur noch von einzelnen Gruppen Kritik geäußert. In der allgemeinen Berichterstattung geht solche Kritik aber völlig unter. Wenn man wissen will, was eigentlich das Regierungshandeln in den kommenden Jahren bestimmen soll, dann lohnt sich der Blick gerade auch auf die verdeckten Kleinigkeiten oder auf solche Dinge, die im Vertrag gar nicht mehr angesprochen werden.

Betreuungsgeld nicht unter Finanzierungsvorbehalt

So kommt zum Beispiel das Wort „Betreuungsgeld“ – das Herzensanliegen der CSU (gegen die SPD und sogar gegen die CDU durchgesetzt) – gar nicht mehr vor. Diese mittelfristig auf über 1,2 Milliarden geschätzten Kosten, werden auch nicht mehr unter den Vorbehalt weiter steigender Steuereinnahmen gestellt.

Von einer Verbesserung der Ausbildungsförderung ist keine Rede mehr

Während im Entwurf der Koalitionsvereinbarungen vom 24. November [PDF – 1.3 MB] wenigstens noch von einer BAföG-Reform die Rede war und zumindest noch eine „substanzielle“ Erhöhung im Streit stand, kommt das Wort BAföG oder Ausbildungsförderung nun erst gar nicht mehr vor. Nur noch beim „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ (AFBG) sollen die Förderleistungen verbessert werden. Für die Verbesserung der sozialen Lage der der großen Masse der Studierenden aus sozial benachteiligten Verhältnissen ist also keine Verbesserung vorgesehen. Soviel also zur „Chancengerechtigkeit durch Bildung“!

Statt BAföG-Erhöhung ist jedoch der „Ladenhüter“ der CDU, das „Deutschlandstipendium“, für derzeit 0,6 Prozent der „hochqualifizierten“ Studierenden, sogar mit einem speziellen Unterpunkt erwähnt.

PKW-Maut einführen, Luftverkehrssteuer abschaffen

Da wurde das Thema „PKW-Maut“ von der CSU zur Frage von Sein-oder-Nicht-Sein der Koalition gemacht. Aber gleichzeitig beantragte (im Vorentwurf v. 24.11.) offenbar die Unionsseite die Abschaffung der Luftverkehrssteuer, während der umweltfreundlichere Schienenverkehr nach wie vor durch die EEG-Umlage belastet bleibt.

Man muss sich einmal vergegenwärtigen, dass die Luftverkehrssteuer (im Jahr 2011) 527 Millionen an Steuern einbrachte, während die Mehreinnahmen aus der Maut für ausländische PKW vom gewiss autofreundlichen ADAC gerade mal auf 260 Millionen Euro geschätzt werden.
Von der Abschaffung der Luftverkehrssteuer, die noch nicht einmal zu einem Rückgang des Luftverkehrs geführt hatte, ist zwar in der Endfassung nicht mehr die Rede. Das hat man sich dann doch nicht getraut. Aber für die Abschaffung lässt der Koalitionsvertrag Tür und Tor offen. Es heißt jetzt: „Bei der Einführung von fiskal- oder ordnungspolitischen Maßnahmen im Luftverkehr werden wir auf ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis achten.“ Die Luftverkehrslobby darf sich die Hände reiben.

Die Hotelier-Steuerentlastung bleibt

Da hat die SPD zur Bundestagswahl angekündigt, sie werde das Klientel-Geschenk der FDP, nämlich die „Hotel-Steuer“ zurücknehmen. Der Bundestagspräsident Lammert sprach davon, dass die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen in Hotels Mindereinnahmen von rund einer Milliarde zur Folge hätten.

Hätte man dieses Kuckucksei der FDP aus dem Koalitionsvertrag geworfen, hätte man dafür eine ordentliche Zahl von Ganztagsschulen finanzieren können.

Nichts Konkretes zu Ganztagsschulen

Apropos Ganztagsschule: Die SPD wollte (so der Vorentwurf vom 24.11) mit einem Ganztagsschulprogramm fördern, das „langfristig jedem Kind und Jugendlichen, unabhängig vom Wohnort…einen Ganztagsplatz“ angeboten werden kann. Im Koalitionsvertrag heißt es nur noch völlig substanzlos: Wir wollen „die Mittel für Bildung im Zusammenwirken von Bund und Ländern nochmals erhöhen. Ausbau und Qualität von Kitas und Ganztagsschulen verbessern den Bildungserfolg der Kinder.“ Schön, dass das wenigstens nochmals gesagt wird.

Die „Mindestlohnfalle“

Kommen wir zum Erfolg, den die SPD und die Gewerkschaften am meisten feiern und deswegen unbedingt die Zustimmung der SPD-Mitglieder für zwingend halten, nämlich den Mindestlohn.

6,9 Millionen Arbeitnehmer bekommen derzeit weniger als 8,50 Euro (Brutto) in der Stunde – immerhin 2,7 Millionen davon sind Vollzeitbeschäftigte. Ein Drittel der Niedriglöhner findet sich bei tarifgebundenen Arbeitgebern. Hochgerechnet auf eine 40-Stundenwoche ergibt sich etwa ein Bruttomonatslohn von maximal 1.450 Euro. Das liegt an der Pfändungsgrenze und bei der Normalarbeitszeit von 38 Stunden gerade mal auf der Höhe der Grundsicherung. Schon jetzt sind viele Arbeitnehmer, die davon eine Familie zu ernähren haben, „Aufstocker“. Und schon gar nicht reichen 8,50 Euro zu einer Rente, die zum Leben reicht.

Selbst für diejenigen, für die ein solcher Mindestlohn 2015 zum gesetzlichen Anspruch würde, wird noch ein Jahr ins Land ziehen und bis dahin hätte dieser Lohn – inflationsbedingt – nicht mehr eine Kaufkraft von 8,50 Euro. Bei einer Inflationsrate von 2 Prozent (so das EZB-Ziel) wäre es nach heutiger Kaufkraft noch ein Mindestlohn von 7,85 Euro.

Von der Korrespondenz zwischen der Steigerung der Produktivität und der Lohnhöhe wollen wir gar nicht erst reden, danach müsste der Mindestlohn 2017 bei 9,70 Euro liegen.

Aber noch mehr: Abweichungen von diesem gesetzlichen Mindestlohn sind noch weitere 3 Jahre – bis zum 31. Dezember 2016 – möglich, wenn es Tarifverträge gibt, die unter 8.50 Euro liegen. Arbeitnehmer bei Wachdiensten, Wäschereien, aber vor allem die Leiharbeiter können also noch ziemlich lange warten. Die „uneingeschränkte“ Gültigkeit des Mindestlohns soll sich sogar bis zum 1. Januar 2017 – also noch drei Jahre – hinziehen. Aber selbst dann ist der Mindestlohn in dieser Höhe noch keineswegs gesichert, denn die „Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns“ soll dann „zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 – von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst werden“. Nach unten oder nach oben, das entscheidet dann eine neue Bundesregierung. Und selbstverständlich erwarten CDU/CSU diese Hängepartie dann in ihrem Sinne entscheiden zu können.

Zurecht schreibt sogar das Handelsblatt, dass sich die SPD in der „Mindestlohnfalle“ gefangen habe.

Und dieser „Erfolg“ veranlasst also die meisten Gewerkschaftsführer dazu, ihre Mitglieder, die der SPD angehören, aufzufordern, beim Mitgliederentscheid dem Koalitionsvertrag zuzustimmen.

„Beitragsjahre“ statt „Versicherungszeit“ bei der Rente mit 63

Na ja, und dann ist da noch die Rente mit 63.

Sehen wir an dieser Stelle einmal davon ab, dass früheren die Renten-„Reformen“ von Rot-Grün mit der Senkung des Rentenniveaus auf 42 Prozent festgeschrieben wurde. Für Sigmar Gabriel ist es der Beweis, dass der Koalitionsvertrag für die „kleinen Leute“ geschrieben worden sei, weil „langjährig Versicherte, die durch 45 Beitragsjahre(einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit) ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben“, ab dem 1. Juli 2014 mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können.
Es wird jedoch nur eine überschaubare Zahl von Arbeitnehmern sein, die in den Genuss dieser Regelung kommen.

Aber selbst hier gibt es zwischen dem Antrag der SPD in der Fassung vom 24. November und der Endfassung des Koalitionsvertrags noch einen kleinen, aber bedeutenden Unterschied. In der Vorfassung war noch von 45 „Versicherungsjahren“ die Rede. Jetzt heißt es „45 Beitragsjahre“. Ein kaum merkbarer aber wichtiger Unterschied, denn damit wird die Zahl der mit dieser Regelung Begünstigten noch kleiner, als sie ohnehin schon war.

Unser Leser B.S. wies mich darauf hin, dass dieser Begriffswechsel von „Versicherungs-„ auf „Beitragsjahre“ einen enormen Unterschied ausmacht: Ausbildungszeiten etwa sind zwar Versicherungs-, aber keine Beitragsjahre! Von den Kinder-Erziehungszeiten gelten nur drei Jahre als Beitragsjahre. Bisher zählten auch Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht. Die sollen nun
nach dem Willen der Koalitionäre zwar eingerechnet werden, wobei aber noch völlig offen ist, ob nur die kurzen Zeiten im Arbeitslosengeld I gelten, für die ja Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden, oder auch Hartz-IV-Zeiten.

Außerdem ist die Rente mit 63 bereits ab dem Jahr 2015 nicht mehr wörtlich zu nehmen. Denn das frühestmögliche Renteneintrittsalter steigt auch für langjährige Beitragszahler parallel zur Rente mit 67 an. Ab Juli 2014 können sie mit 63 in Rente gehen, im Jahr darauf mit 63 und einem Monat und in den Folgejahren immer später, bis 2030 für sie wieder die heute schon geltenden 65 Jahre der frühestmögliche Ausstieg sind.

Die Regierung schreibt und bleibt

An diesen kleinen, aber wichtigen Änderungen wird deutlich, dass zwischen der SPD und den Regierungsparteien keinerlei „Waffengleichheit“ bestand. Der Koalitionsvertrag wurde erkennbar von der politischen Leitungsebene der Ressorts und dem Kanzleramt formuliert und die Details wurden von den Mitarbeitern der Fachressorts hineingeschmuggelt. Da konnte die Verhandlungsgruppe der SPD zahlenmäßig noch so groß sein, sie konnte in den Details von Merkel nur über den Tisch gezogen werden. Die SPD-Seite hat sich selbst bei den für sie wichtigen Themen schlicht austricksen lassen bzw. sie konnte keine fachliche Gegenwehr leisten. Wer schreibt der bleibt, heißt es schon beim Kartenspiel.

Selbst bei einer 80-prozentigen Mehrheit, wird die Fraktionsdisziplin festgeschrieben

Auf einen Punkt im Koalitionsvertrag lohnt es sich auch noch hinzuweisen, weil er für alle jene, die hofften, dass bei einer 80-Prozent-Mehrheit wenigstens die Debatten innerhalb der Regierungsparteien offener sein könnten, eine Enttäuschung sein muss.

Einem freien Mandat spottend (Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Art. 38 Abs. 1 GG)) wurde im Koalitionsvertrag festgeschrieben:

„Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“

Man könnte also den größten Teil der 504 Abgeordneten (311 von CDU/CSU, 193 von SPD) gleich in Urlaub schicken und nur noch ihre Fraktionsspitzen beibehalten, die dann jeweils für die Gesamtfraktionen entscheiden. Die Oppositionsparteien mit zusammen 127 Sitzen im Bundestag haben – im Wortsinne – ohnehin kaum noch (die Zeit um) etwas zu sagen.

Mitgliederentscheid als Farce

Angesichts dieses faktischen Demokratiedefizits ist es schon geradezu komisch, wenn gegenwärtig in den Medien geradezu kampagnenhaft dagegen polemisiert wird, dass die SPD ihre Mitglieder über den Koalitionsvertrag entscheiden lassen will. Ausnahmsweise gebe ich dabei einmal Angela Merkel Recht, die den Mitgliederentscheid für einen „ganz normalen Vorgang“ hält.

Es hat wohl noch keinen einzigen Koalitionsvertrag gegeben, über den nicht irgendwelche Parteigremien abgestimmt hätten. Warum sollten aber ein Parteivorstand oder gar ein Parteitag mit ein paar Dutzend oder ein paar Hundert Parteivertretern eher legitimiert sein, ein Votum abzugeben als die rund 470.000 Mitglieder einer Partei – und das noch mit einem hohen Teilnahmequorum?

Die SPD-Spitze hat in keiner Erklärung versäumt, darauf hinzuweisen, wie demokratisch beispielhaft sie bei dem Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag vorgehe.
Ich habe schon darauf hingewiesen, dass ich diese „Mitgliederbeteiligung“ für nichts anderes halte als ein taktisches Manöver der Parteiführung, eine Analyse der Wahlniederlage und eine daraus abzuleitende personelle Erneuerung der Parteispitze und damit des politischen Kurses der SPD zu verhindern.

Mehr innerparteiliche Demokratie setzte allerdings voraus, dass die Mitglieder der SPD frei und souverän wären, in der Sache zu entscheiden. Das Gegenteil ist der jedoch der Fall: Die gesamte Parteiführung – und zwar nicht nur an der Spitze, sondern auch auf der gesamten Funktionärsebene – hat die Mitglieder nicht zu einer Abstimmung über die Inhalte des Koalitionsvertrages aufgerufen, sondern sie hat in guter alter Schröder-Manier die Mitglieder sozusagen vor eine „Vertrauensfrage“ gestellt.

Motto: Ihr dürft zwar frei abstimmen, aber wehe ihr stimmt nicht mit Ja, dann bricht nämlich die gesamte Parteistruktur in sich zusammen und es bricht auch in der Bundespolitik das „nackte Chaos“. Das ist nicht einmal mehr eine Aufforderung zur Wahl des „kleineren Übels“, das ist nur noch Erpressung. Dies umso mehr, als die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion gestern einstimmig bei zwei Enthaltungen den Koalitionsvertrag gebilligt und damit schon signalisiert haben, dass ein Mitgliedervotum für einen „freien“ Abgeordneten vielleicht eine moralische Verpflichtung bedeutet, aber eben nicht bindend ist.

Die Tatsache, dass die Gewerkschaften nun durchgängig den Koalitionsvertrag durchgewinkt haben und die laufende Medienkampagne zugunsten einer Großen Koalition machen den Mitgliederentscheid zu einer Farce. Sie dient zu nichts mehr, als dass sich die Parteiführung der SPD, die ja personell weitgehend identisch in der künftigen Regierung sitzen wird, sich gegenüber der Parteibasis damit legitimieren kann, dass ihr politisches Handeln auf der Grundlage dieser Koalitionsvereinbarung demokratisch abgesegnet ist.
Der Koalitionsvertrag wird also, so lange die Große Koalition hält, auch die SPD in ihrer politischen Willensbildung einbinden – eine elegantere Form der Basta-Politik wie wir das von Gerhard Schröder kannten.

Quelle: Klaus Stuttmann
Quelle: Klaus Stuttmann

Quelle und Kommentare hier:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=19448


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