Klitzekleine Klarstellung des Bundesverwaltungsgericht – Besatzungsrecht gilt in vollem Umfang

von Jörn Baumann

Interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu bisher unbekannten SMAD-Befehlen

Das Urteil wurde am 07.03.2007 gesprochen und zeigt mal wieder bestätigend dass Besatzungsrecht gültig ist und wie in der Hessischen Verfassung Artikel 159 angeführt Vorrang nach Völkerrecht hat.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 07.03.2007 – Aktenzeichen 8 C 28.05:

Ein Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht kann sich auch aus einem bisher nicht bekannten SMAD-Befehl ergeben, wenn er einschließlich der Freigabelisten echt und dadurch in der Rechtswirklichkeit erkennbar geworden ist, dass er den Bereich der befehlsgebenden Stelle verlassen hat. Quelle: Staseve

Urteil im Gesamttext!

Überleitungsvertrag / Beachten Sie bitte die Schwärzung des Bearbeiters dieses Doukument des Bundestages.

„Schließlich hat die 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen auf ihrer dreitägigen Regierungskonferenz vom 14. bis 16. September 2005 in ihrem Abschlussdokument die Streichung der „Feindstaatenklauseln“ gefordert.

Aufgrund dieser Stellungnahmen verschiedener Organe ist daher anzunehmen, dass die „Feindstaatenklausel“ bei der nächsten Satzungsänderung ersatzlos gestrichen werden“ – Link zu Überleitungsvertrag

Frage: Ist die Feindstaatenklausel durch die UN ersatzlos gestrichen wurden?


Quelle und Kommentare hier:
http://www.volldraht.de/index.php/recht/1888-klitzekleine-klarstellung-des-bundesverwaltungsgericht-besatzungsrecht-gilt-in-vollem-umfang