KFZ-Steuer – Wenn der Zoll zweimal klingelt

von Petra K.

Das tägliche BRD-Fiasko läßt grüßen. Heute beleuchten wir mal das Thema KFZ-Steuern.

Während es einstmals so üblich war, daß das Finanzamt die KFZ-Steuer verlangt hat, wurde vor ein paar Jahren umstrukturiert und der Zoll mit dem Steuereinzug beauftragt.

Ich erwähne nur am Rande, daß sowohl das Finanzamt und auch der Zoll eindeutig Unternehmen nach Handelsrecht sind (UPIK-Eintrag Zoll Potsdam: D-U-N-S Nr: 332496686) und somit schon mal gar keine Steuern, was ja bekanntlich Staatsangelegenheit ist, fordern dürfen. Aber das ist bekannt, da muß ich mich nicht wiederholen. Vom Begriff Staat will ich hier gar nicht erst reden. Da reg ich mich nur auf.

Jetzt macht das nun also der Zoll und gibt sich dabei gern als Behörde aus und tut so, als ob er dazu auch berechtigt wäre und die Mitarbeiter des Zoll glauben auch gern das Gefasel, weil sie dort gutes Geld verdienen. Na ja, wes Brot ich eß, des Lied ich sing – so ist das eben.

Nicht Merkel & Co. sind unsere ärgsten Feinde,
diese Behördenmitarbeiter sind es!

Die Regierenden haben lediglich im Auftrag fremder Mächte den Weg bereitet, schlimm genug! Gegangen wird dieser Weg jedoch von den Vorgesetzten und Angestellten der „Behörden“. Aber das nur mal so am Rande.

Mit Hinblick auf die Rechtslage, die eine KFZ-Steuer in keinster Weise rechtfertigen könnte, hab ich mich wiedermal mit dem Zoll gefetzt und auf den Busch geklopft, was die eigentlich von mir wollen, wo sie doch zu Null Komma Nix berechtigt sind.

Es geht ja schon lange nicht mehr darum, Recht zu bekommen wo man Recht hat, denn das bekommt hier keiner mehr. In der geldsegensreichen Hoffnung, daß man ja den Klageweg beschreiten kann, wo man aber erfahrungsgemäß auch schon lange kein Recht mehr bekommt, aber eben möglichst viel Geld bezahlen soll, womit sie ihre Wirtschaftsunternehmen finanzieren müssen und sich selbst natürlich auch. Und da hält man eben zusammen. Eine Krähe hackt bekanntlich der anderen kein Auge aus.

Es geht für die Aufgewachten nur noch darum, den nassen Waschlappen immer wieder zurück zu schleudern, damit sie nicht eines Tages sagen können, sie hätten von nichts gewußt. Es muß aktenkundig sein, daß sie es gewußt haben, denn alles geht einmal vorbei und dann werden die Karten neu gemischt. Ob wir das noch erleben, steht in den Sternen.

Ich hab mich bis zuletzt geweigert, der Nötigung durch den Zoll nachzugeben. Bis dann die vorgebliche Vollstreckungsankündigung eintrudelte. Das Lustige daran war, daß es eine Zahlungsaufforderung ohne eine genannte rechtliche Grundlage war, aus der die gute „Dame“ vollstrecken wollte (na ja, was will sie da auch schreiben – es gibt keine).

Das geht schon mal gar nicht, denn dazu hätte sie vom Gläubiger einen Vollstreckungsauftrag haben müssen. Da der vorgebliche Gläubiger ein privates Unternehmen ist, hätte es vor einer Vollstreckung einen entsprechenden gerichtlichen Beschluß geben müssen. Selbsttitulierung in den Firmen, wie sie das alle so gerne machen um an die Kohle der Leute zu kommen, ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verboten (siehe AZ.: 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11) aber der Zoll akzeptiert scheinbar die Urteile von BRD-Gerichten nicht – Alles Reichsbürger oder was?

Die Zoll-Dame hatte nur eine Zahlungsaufforderung ohne rechtliche Grundlage, die sie selbst erstellt hatte, aus der sie vollstrecken wollte. Selbstverständlich maschinell erstellt und angeblich ohne Unterschrift gültig. Absoluter Blödsinn, aber auch sie will ja nicht in die Haftung für ihre eigens verzapfte Rechtsbeugung gehen. Wie immer!

Nun haben wir uns aber mal das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz angeschaut, was Grundlage für eine Vollstreckung sein müßte. Es gibt das Verwaltung-Vollstreckungsgesetz des Bundes und das Verwaltung-Vollstreckungsgesetz des Landes (hier Land Brandenburg). Nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des hiesigen Landes dürfte NUR das Finanzamt und die Justizverwaltung vollstrecken. Das Hauptzollamt ist weder ein Finanzamt, noch eine Justizverwaltung.

Laut Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes dürfen eine Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Minister des Innern betreffenden Verwaltungszweiges oder Vollstreckungsbehörden der Bundesfinanzverwaltung vollstrecken. Da es aber auf Grund der fehlenden Staatlichkeit grundsätzlich keine echten Behörden in diesem Land gibt, sondern NUR Firmen, hat keiner das Recht, zu vollstrecken. Und die Vollstreckungsdame ist Angestellte vom Hauptzollamt, nicht von der Bundesfinanzverwaltung. In diesem Fall müßte es ein Amtshilfeersuchen geben aber die Arbeit macht sich keiner mehr. Heutzutage reicht ein Stempel von der Bundesfinanzverwaltung und los gehts. Der Haufen Papier, wofür so viele Bäume sterben müssen,  kann von jedem, der ein bisschen Ahnung am Computer hat, in 5 Minuten erstellt werden – kopieren, einfügen, fertig ist der Wisch! Keiner hat mehr die Garantie, daß das wirklich ein amtliches Schreiben ist.

Die sog. Behördler interessiert aber das Gesetz nicht, was schwarz auf weiß ausweist, wie es wirklich sein müßte. Wird nicht immer den sog. Reichsbürgern nachgesagt, daß sie die Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennen? Interessiert die Behördler nicht, die machen, was sie wollen und ziehen es durch.

Na, da spielen wir doch mal ein bisschen mit und legen die Karten auf den Tisch.

Mal ganz davon abgesehen, daß ein Beamter die Rechtmäßigkeit seines vorgeblichen Verwaltungsaktes prüfen müßte, was die Spielfeldfiguren hier nachweislich nicht tun, und damit offenbaren, daß sie keine echten Beamten sind. Ihnen wird maximal die Eigenschaft eines Beamten verliehen – was ist denn die Eigenschaft eines Beamten? Dazu gibt es keine Definition. Sowas aber auch!

Spätestens aber, wenn ein Widerspruch vom Abzockeopfer kommt, müßte er sich darum kümmern und Farbe bekennen. Auch das tut er nicht, er ignoriert einfach alles und macht nach Schema F weiter. Das sollte uns alle aber nicht davon abhalten, weiter zu kämpfen, denn steter Tropfen höhlt den Stein. Und nur darum geht es noch.

Nach außen tun sie großkotzig, sieht man aber denen in die Augen, wenn sie vor der Tür stehen und Geld eintreiben wollen, dann sieht man dort pure Angst und schlechtes Gewissen hoch zehn! Innen drinnen sind die absolut fertig aber das ist nicht mein Problem, er/sie wird schließlich nicht gezwungen, diese Arbeit zu machen, wo sie das Recht mit Füßen treten.

Aber ist es nicht schön, daß der Zoll in seiner Geldgier und seiner Unfähigkeit, die eigene Legitimation vom Staat einzufordern, seine Mitarbeiter bewußt verheizt, indem er nun den kleinen Bürgern auch die Gesichter hinter den Papierbergen bekannt macht und sich der kleine Bürger nun merken kann, wem er den Rechtsbruch anheften kann? Denn dieser Mitarbeiter agiert in Privathaftung. Mit diesem Akt der Kenntlichmachung des haftenden Mitarbeiters ist es nun möglich, vielleicht auch mal den Leuten von ihrer Dienststelle bis nach Hause nachfahren zu können, um die ladefähige Adresse herauszubekommen. Danke lieber Zoll, das ist doch wirklich nett, oder?

Ich versuche nun mal in „Kürze“ das aufzuführen, was in Sachen KFZ-Steuer schief läuft.

* KFZ-Steuer wird vom Hauptzollamt erhoben, der Zoll ist eine Firma, kein Amt, also zu staatlich-hoheitlichen Verwaltungsakten gar nicht berechtigt. Selbsttitulierung, um zu vollstrecken, ohne das gerichtliche Erkenntnisverfahren zu durchlaufen, ist jeglichen Firmen nach bereits erfolgter Rechtsprechung von BRD-Gerichten, verboten. Interessiert die Firmen aber herzlich wenig.

* Hauptzollamt ist ein Subunternehmen der Bundesfinanzverwaltung, die dem Bundesfinanzministerium untersteht. Das Bundesfinanzministerium hat die grundsätzliche Pflicht, für die Behörden entsprechende Legitimität zu verschaffen, damit diese rechtlich und staatlich fundiert ihre Aufgaben wahrnehmen können. Mit der Abschaffung der Staatlichkeit und dem Schwenk in Privatwirtschaft auf allen Ebenen, hat das Ministerium jegliche Legitimität den Behörden versagt. Der kleine Bürger ist daran nicht schuld. Mit welcher Rechtfertigung sollte er es also dann ausbaden?

* Der für die Steuerforderung zugrunde gelegte Ursprungsbescheid des Finanzamtes mit der Ausweisung der zu entrichtenden KFZ-Steuer ist ein maschinell erstelltes Papier ohne Unterschrift des Willensbekundenden. Also nach Rechtsprechung von BRD-Gerichten ein nutzloses Stück Papier, niemals jedoch ein rechtskräftiger Verwaltungsakt, somit unter Vortäuschung falscher Tatsachen, da es sich ja nicht um Verwaltung sondern um Firmen nach Handelsrecht handelt, ein illegaler Akt der Plünderung von finanziellem Eigentum, denn es müßte nach Handelsrecht ein beidseitig unterschriebener Vertrag zwischen der Firma und dem kleinen Bürger vorliegen. Das ist nicht der Fall. Oft stimmt auch das mitgeteilte Datum des Ursprungsbescheides nicht, wenn es z.Bsp. mal einen Umzug in eine andere Stadt gegeben hat. Dann wird als Datum des Ursprungsbescheides das Datum der Ummeldung des Fahrzeuges genannt, das ist aber nicht das Datum des Ursprungsbescheides. Übrigens: Für Täuschung im Rechtsverkehr gehört nach Strafrecht jeder Plünderer hinter Gittern.

* Der Fahrzeugbesitzer ist nach Punkt C4.c der Zulassungsbescheinigung nicht Eigentümer des Fahrzeuges. Eine Steuer kann jedoch nur von einem Eigentümer verlangt werden.

* Die BRD-Regierung hat es bisher versäumt, gefordertes EU-Recht in Landesrecht umzusetzen, was verlangt, daß in den Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeughalter eingetragen wird. Es gibt in den Zulassungen weder einen Eigentümer, noch einen Halter. Kein Eigentümer, kein Halter – Wem gehört dann das KFZ? Und wenn ich weder Eigentümer, noch Halter des KFZ bin, wieso werden dann von mir Steuern verlangt?

* Eine zu erhebende Steuer muß im höchsten Gesetzeswerk – sprich Verfassung – grundsätzlich ausgewiesen werden. Das ist hier im Grundgesetz, welches Verfassungsrang hat, nicht der Fall.
Im Grundgesetz ist lediglich vermerkt, wie mit eingenommenen Steuern verfahren wird, nicht aber die grundsätzliche Befähigung, überhaupt Steuern zu erheben. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, daß die Zahlung von Steuern lediglich stillschweigend vorausgesetzt wird. Und das ist ein großer Unterschied. Es gibt keine rechtliche Grundlage zur Erhebung von Steuern, egal in welcher Form!

* Auch kann das von den kriminellen Geldeintreibern gern zitierte Pflichtversicherungsgesetz nicht herangezogen werden, denn dort geht es lediglich um Haftpflichtversicherung, nicht um Steuern.
Es ist übrigens herrlich, daß dort steht, daß in der Bundesrepublik Deutschland, in den Ländern etc. gar keine Haftpflichtversicherung gezahlt werden müßte. Aber wer weiß das schon? Daß dort auch nur von Wegen und Plätzen, nicht aber von Straßen geschrieben wird, setzt noch eins drauf.

*  Die Abgabenordnung kann für Steuerforderungen auch nicht herangezogen werden, da dort das Zitiergebot aus Art. 19 GG nicht beachtet wurde. Werden in einem Gesetzeswerk entsprechende Einschränkungen nicht zitiert, ist das gesamte Gesetzeswerk Null und nichtig. Wenn also die Vollstreckungstante androht, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen, um ggf. pfänden zu können, dann ist dies eine Einschränkung der Grundrechte, was in einem Gesetz zitiert werden muß. Das Gegenteil konnte uns noch keiner beweisen, da starren die Dich nur an und schweigen sich aus. Und wenn irgendwas kommt, dann ist das nur Gülle. Es kommt hinzu, daß eine Ordnung, eine Norm etc. lt. Normenhirarchie keinem höherrangigen Gesetz widerstreben darf. Da es aber grundsätzlich, nicht mal im höchsten Gesetzeswerk, dem Grundgesetz, eine Steuererhebungspflicht gibt, ist das ganze Thema Steuern vollumfänglich ad absurdum geführt.

* Grundsätzlich muß auch immer wieder erwähnt werden, daß seit 1956 lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes keine einzige Regierung dieses Landes verfassungskonform gewählt wurde und im Ergebnis dessen auch keine einzige Gesetzesnorm, kein Sozialgesetzbuch, keine Gesetzesänderungen, Aufhebungen etc. von einer legitim gewählten Regierung existiert. Man sollte also immer an die Quelle gehen, wo das Unrecht begann. Da nützt es auch nix, wenn ein neues Wahlgesetz beschlossen wurde, denn wie soll eine nicht legitimierte und verfassungswidrig zustande gekommene Regierung ein legitimes Gesetz beschließen können? Das geht gar nicht!

Wenn in irgendwelchen Forderungsschreiben der Rechtsbehelf fehlt, so ermöglicht dies eine Sprungrevision bis direkt vor das Bundesverfassungsgericht. Man kann sich also die gesamten Instanzen sparen, die man durchgehen müßte, bevor man ans Bundesverfassungsgericht gehen kann. Und jede Instanz kostet Geld. Beim Bundesverfassungsgericht muß man auch keine Kosten vorschießen, um in den „Genuß“ eines Verfahrens kommen zu können. Dort wird nach Sachlage entschieden. Dazu muß aber ordentlich und fundiert vorgetragen werden und es muß dabei um Grundgesetzverstöße und Grundrechtsverletzungen gehen. Was anderes behandeln die nicht. Es ist also immer gut, in irgendwelchen Widersprüchen, Anfechtungen, Zurückweisungen etc. Grundgesetzverstöße und/oder Grundrechtsverletzungen zu vermerken. Das Zitiergebot aus Art. 19 GG ist da u.a. immer eine gute Quelle, denn fast allen Gesetzen mangelt es am Zitieren der Grundrechts-Einschränkungen zum jeweiligen Gesetz. Allerdings sollte man sich auch darüber im Klaren sein, daß die Richter am  Bundesverfassungsgericht eben auch von dieser nichtlegitimierten Bundesregierung (Bundestag u. Bundesrat) in den Sessel gehoben wurden, was schon mal ausweist, daß auch einem Bundesverfassungsgericht jegliche legitime Rechtsprechung ad absurdum geführt ist.

Auch auf die Gefahr hin, daß es postwendend abgebügelt wird, wie es hier allgemein üblich ist, haben wir es uns nicht nehmen lassen, noch einen Strafantrag auf Strafverfolgung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nachzuschieben. Es geht eben ums Prinzip!

Rechtsbankrott wohin man schaut!

Definition Rechtsbankrott:
Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen läßt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.Bsp. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.Bsp. pacta sund servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).
Hier gibt es noch ein schönes Video zum Thema: Die Firma „Zollamt“ und „eines der weltbesten Rechtssysteme“:
Wie heißt es immer so schön:
Über Afrika lacht die Sonne, über Deutschland lacht die ganze Welt.
Wie lange wollen wir uns denn noch auslachen lassen?!
Also bis bald
Eure Petra K.

Quelle und Kommentare hier:
https://auf-dem-weg-in-die-freiheit.blogspot.com/2018/03/kfz-steuer-wenn-der-zoll-zweimal.html