Keine Beamten seit über 70 Jahren (oder vielleicht sogar noch länger)?

von NTA

Die Scheinbeamten des hiesigen Landes tun sich leider noch immer schwer mit der Tatsache, dass sie keine Beamten sind.

Das liegt daran, dass man ihnen in ´s Hirn gebrannt hat, dass sie Beamte seien, denn ohne Beamte, also ohne hoheitsrechtliche Handhabe, wäre der Betrug und Raub, welcher dem deutschen Volk jeden Tag angetan wird, so ja gar nicht möglich.

Man müsste dann ja offen zugeben, dass die sogenannte “Bundesregierung” und ihre direkten Untergebenen Nachfolgenazis sind, und dass es sich bei den scheinbehördlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um Nachfolgenazigehilfen handelt.

Es gibt aber auch noch andere Gründe.

Werfen wir einmal mehr einen Blick auf die Fakten:

Die außerordentlich schwerwiegenden Folgen, die mit dem 131er-Urteil des sogenannten “Bundesverfassungsgerichts”, vom 17. Dezember 1953 verknüpft sind, zeigen sich in der jetzt beginnenden fachwissenschaftlichen Kritik deutlich.

So hat vor allem im Deutschen Verwaltungsblatt (Heft 3 vom 1. Februar 1954) der Staatsrechtslehrer der Heidelberger Universität, Professor Dr. Ernst Forsthoff, das Urteil und die Begründung ausführlich erörtert. Die wissenschaftliche Autorität des Verfassers erteilt seiner Stellungnahme Bedeutung.

Professor Forsthoff stellt fest, dass die tragenden Feststellungen der Urteilsbegründung („mit denen der Tenor des Urteils steht und fällt“), von jetzt an alle Gerichte und Behörden binden.

Somit entziehe das Urteil den des Amtes verlustig gegangenen Beamten, indem es die Beamtenverhältnisse für am 8. 5. 1945 erloschen erklärt, alle rechtsstaatlichen Sicherungen.

Versorgungsbezüge gefährdet?

Dann fährt Forsthoff fort:

„Ungleich einschneidender aber ist diese Feststellung für diejenigen Beamten, die über den 8. Mai 1945 hinweg im Amte blieben oder später ohne förmliche Erneuerung des Beamtenverhältnisses wieder eingestellt wurden. Sie befinden sich nicht im Beamtenverhältnis.


Daraus ergibt sich eine Fülle von Fragen besoldungs- und versorgungsrechtlicher Art, wie etwa die, ob die Witwe eines nach dem 8. Mai 1945 weiter amtierenden ‚Beamten‘, dessen Beamtenverhältnis am 8. Mai 1945 erlosch und nicht gehörig durch Behändigung einer Ernennungsurkunde erneuert wurde und jetzt auch nicht mehr erneuert werden kann, noch einen Anspruch auf Versorgungsbezüge hat.


Auch die erst nach dem 8. Mai 1945 entlassenen Beamten, die nach der Auffassung des Gerichts nicht mehr Beamte waren, sind insofern betroffen, als sie die nach dem 8. Mai 1945 empfangenen Bezüge erstatten müssten.

Auch das ist sicher ein Grund, warum die heutigen Scheinbeamten nicht zugeben wollen, dass sie keine Beamten sind.

Schwerstkriminelle Richter und Polizisten!

Es gibt keine Beamten in der BRD!

Scheinamtsträger haften mit Privatvermögen!

Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen, oder solche, die ungültige Gesetze anwenden.

Das trifft auf jeden sogenannten Richter und auf jeden Polizeibediensteten des hiesigen Landes zu, denn die treten das Recht täglich den ganzen Tag mit Füßen und wenden noch heute, nie gültige, längst ungültige, ja sogar Gesetze an, die vor über 70 Jahren verboten wurden.

Die “BRD” wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990).

Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte “BRD” aufgelöst.

Die Alliierten haben nämlich nicht nur ihr Grundgesetz aufgehoben, sondern durch Streichung des § 15 GVG auch ihr Gerichtsverfassungsgesetz.

Weil die “BRD” aufgelöst wurde, gibt es in der “BRD” KEINE staatlichen Richter!

Weil die “BRD” kein Staat ist, gibt es in der “BRD” gar keine Beamte!

Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen!

Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine Verschwörung, über deutsche Untertanen zu herrschen und das aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet.

Diese Verschwörung wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“ genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der angeblichen „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.

Die “BRD”, das GG und somit alle “BRD-Gesetze” wurden aufgehoben!

Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!

Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN scheinurteilen!

Sogenannte Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben die sog. Richter ihre “Urteile” nicht!

In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen, „staatlichen“ Richters wirksam.

Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden man in § 126 BGB.

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift!

Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig:

Unterschriften von Richtern müssen stets so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann.

Für Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, dass Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht!

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Jeder sog. Beamte haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB (Staatshaftung gelöscht 1982).

Obwohl “Richter” ihre “Urteile” nicht unterschreiben, und obwohl nicht unterschriebene “Urteile” nicht rechtswirksam sind, werden diese von Polizei, “Finanzämtern” und anderen privatisierten Scheinbehörden vollstreckt!

Da weiß man, in was für einem Land man hier lebt!

Sie wollen Ordnungshüter sein, verstoßen aber am laufenden Band höchstselbst gegen Ordnung, Recht und Gesetz!

Das Unrecht ist obenauf, und die willfährigen Schergen des Unrechts vollstrecken ohne Rechtsgrundlage Scheinurteile, die gar nicht vollstreckt werden dürfen.

Oft hört man von Polizeibediensteten und anderen Scheinbeamten die Worte: “Ich mache nur meinen Job”.

Was soll ein solches Gequatsche?! Was ist das denn für ein Job, in dem man ständig kriminell handelt?! Dann macht ein Heroindealer wohl auch nur seinen Job, oder wie darf das gedeutet werden?!

Lügen, Versklaven, Rauben, Pfänden, Klauen, Schaden zufügen!

Diese Praxis ist, wie Gerichtsverhandlungen, typisch für Terror–Diktaturen aller Art!

Spätestens an einem solchen Punkt, indem man sich gegen rechtswidrig handelnde, angeblich „staatliche Institutionen“ zur Wehr setzen muss, ist es an der Zeit über das Widerstandsrecht nachzudenken.

Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen, bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern.

Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung, als auch aktiven Widerstand durch Gewalt, steht aber unter absoluten Subsidiaritätsvorbehalt, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.

Offenbar ist im hiesigen Land andere Abhilfe nicht möglich, da das Unrechtssystem grundrechtliche, sowie auch andere Fakten leider ignoriert.

Zitat aus „Das legalisierte Widerstandsrecht“:

“Wenn etwa die zuständigen Organe generell dahin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie den Gehorsamkeitsanspruch gegenüber ihren Untertanen und der Widerstandsfall tritt ein!”

Die “BRD” ist kein Rechtsstaat!

Es gibt eine Vielzahl von Bürgern die unser Land als Bananenrepublik bezeichnen.

Das wären Schmeicheleinheiten, für ein Land, in dem eine Justizkriminalität etabliert ist, die weder Achtung vor Recht und Gesetz hat, noch irgendwelche menschlichen Züge trägt!

die-justizkriminellenDie “bundesdeutsche Justiz” verursacht durch menschenverachtende Scheinurteile einen Schaden, der von Fachleuten geschätzt, jährlich weit über 20 Milliarden Euro liegt!

Hätten wir eine Justiz, die allein allen Bankverbrechen Einhalt geböte, wären die größten Banken in unserem Land pleite.

Es gibt in der “BRD” keine festgelegte Gleichbehandlung im Konkursverfahren.

Was für den Inhaber einer Personengesellschaft als kriminell gilt, wird von den Verantwortlichen für einen Konkurs in der Kapitalgesellschaft bestenfalls als Kavaliersdelikt bewertet.

Steht der Inhaber einer Personengesellschaft im Falle des Konkurses mit einem Bein im Gefängnis, kann der Boss eines Konzerns für seine verfehlte Geschäftspolitik in aller Regel noch Millionen an Abfindung kassieren!

Die sogenannte “Bankenaufsicht” ist so überflüssig, wie ein Kropf. Dahinter stehen Bedienstete, die mit Scheuklappen ausgerüstet sind und von Recht und Gesetz so viel verstehen, wie die Kuh vom Sonntag!

So sieht ´s aus, im sogenannten “Rechtsstaat”, der noch nie einer war.

Die sogenannte “bundesdeutsche Justiz”, und selbstverständlich auch die kriminelle Politik, gehören nicht auf den Prüfstand, sondern dort hin, wo bisher die Unschuldigen hingebracht wurden, um die eigenen Betrügereien zu vertuschen!

All diese Verbrecher, aus “Politik”, “Justiz” usw., sind eine Gefahr für die Allgemeinheit, für die bürgerlichen Rechte, sowie für die Völker der Welt und unsere Kinder!

Für die heutigen Justizkriminellen ein Glück, dass es Adolf Hitler gab.

Ist doch die alte Rechtssprechung des Dritten Reichs ein Freibrief für Rechtsbeugung und Justizwillkür in der heutigen Justiz!

In keinem Land der Welt werden Unschuldige so leicht und schnell zu Tätern gemacht, wie in Deutschland!

Keine Justiz, eines Landes, richtet so viel Schaden an!

Die Hilferufe, die uns Vereine und Verbände gegen Rechtswillkür erreichen, werden von Tag zu Tag mehr.

Schon lange kommen wir nicht mehr hinterher, was die Bearbeitung von e-mails betrifft, was viele Fragende und Hilfesuchende bereits gemerkt haben werden, und wofür wir nur um Verzeihung bitten können.

Da die europäische Gemeinschaft nur funktionieren kann, wenn Gesetze geachtet und Vereinbarungen eingehalten werden, muss ein neutrales Gericht über die permanente Rechtsbeugung und die Verletzung der Menschenrechte der deutschen Justizverantwortlichen entscheiden.

Anscheinend hat man aber vergessen, was als EG begann, und jetzt in einer korrupten, schwerstkriminellen EU sein Ende finden wird.

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten(analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK).

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IP66 Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte))Unterzeichnung 16/9/1963, Ratifizierung 1/6/1968 Inkrafttreten 1/6/1968.


Polizeigesetz PolG § 59, (2):

Eine Anordnung darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.

Gegen dieses Polizeigesetz verstoßen die Polizeibediensteten des hiesigen Landes jeden Tag unzählige Male!

Da auf Befehl der alliierten Besatzungsmächte (Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen) keine Beamtenverhältnisse bestehen, können sich Akteure der Exekutive, Verwaltung und Judikative lediglich mit Dienstausweisen ausweisen.

Bedienstete haben lediglich die Eigenschaften als Beamte. So steht ´s auch in den allermeisten Ernennungsurkunden drin.

Der Begriff „Dienst“ kommt von „dienen“, was wiederum einen „zu Dienenden“, einen „Weisungsgebenden“ voraussetzt, was wiederum bedeutet, dass der „Bedienstete“ an Weisungen gebunden ist, was wiederum bedeutet, dass er in seiner Handlung befangen ist.

Im Näheren darauf hinweisend, dass die “Polizei” ebenfalls nur ein Privatunternehmen mit eingetragener Marke “Polizei” ist, ist jeder Bedienstete privat haftbar nach §823 BGB. Angeordnete, gewalttätige Übergriffe sind somit strafbare Handlungen.

Wenn Sie Menschen kennen, die sich allein nicht zu helfen wissen, HELFEN SIE IHNEN !!!

Denn was diese Kriminellen ausnutzen, ist einzelne schwache Menschen, auf das übelste auszubeuten, unter den Vorwand Beamte zu sein was sie definitiv Nicht sind!

Die Diagnose Herzinfarkt im Knast, ist die Folge der Psychofolter unschuldiger Menschen, die zu Unrecht kaputt gemacht wurden und werden!!

ROLAND FREISLER WAR NUR HALB SO EIN PSYCHOPATH, WIE DAS, WAS DIE “BRD-GERICHTE” TÄGLICH VERANSTALTEN!!!

Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

Die Geltung des Satzes, dass der Wechsel der Staatsform die Beamtenverhältnisse unberührt lasse, setzt voraus, dass es sich um echte Beamtenverhältnisse in traditionell-rechtsstaatlichem Sinne handelt, wie sie sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts in Deutschland entwickelt haben.

Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen unter dem besonderen Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum Zwecke der politischen Überprüfung.

Amtsentfernungen zu diesem Zwecke hatten in der amerikanischen Besatzungszone nicht eine Suspension, sondern eine endgültige Entlassung zur Folge.

Da die Bundesrepublik nur eine Verwaltung nach Artikel 48 HLKO darstellt, wird es auch bis zu einem Friedensvertrag keine Beamten geben.

Ein Staat kann Beamte haben – eine Verwaltung hat nur Arbeitsverhältnisse und somit haben die Beschäftigten auch nur einen Dienstausweis und keinen staatlichen Beamtenausweis.

Nur ein Beamtenausweis löst hoheitliche staatliche Befugnisse aus. Ein Dienstausweis hätte derzeit nur hoheitliche Befugnisse wenn eine Genehmigung der Militärregierung mit vorgelegt wird (Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 2 Artikel V und VI).

Eine solche Genehmigung liegt allerdings nicht vor.

Die absolute Wahrheit: Es gibt seit 1919 keine Beamten mehr, denn Hitler war nur ein Geschäftsführer ohne staatliche Genehmigung, da er die Ernennung zum “Führer” durch eine Fremdverwaltung (WR) bekam.

Eine demokratisch ernannte Führung gab es zu keiner Zeit und die Deutsche Reichsverfassung (siehe Artikel 15) war immer noch in Kraft.

Somit ist der Begriff “Beamte” seit 1919 im Grund nur eine Irreführung, demgemäß eine Vortäuschung, da auch das Nazireich, also das Großdeutsche Reich, aus einer Fremdverwaltung entstand.

Diese nannte man damals “Führerstaat”. Beamte gab es nur in der Zeit, bis zum 11.11.1918.

Mit anderen Worten: Der Bevölkerung wird ein Beamtentum vorgegaukelt, dass schon seit rund 100 Jahren nicht mehr existiert.

Oder anders:

Die Bevölkerung wird von scheinbeamteten Schwerkriminellen, belogen, betrogen, beraubt und ausgeplündert.


Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2016/02/05/keine-beamten-seit-ueber-70-jahren-oder-vielleich-sogar-noch-laenger/