Katholische Kirche: Immer noch im Pakt mit Hitlerdeutschland

von Michael Klein

Derzeit geht ein Bild durch das Internet, das den Text der Urkunde über die Leistung des Treueeids von Rainer Maria Kardinal Woelki zum Gegenstand hat.

Der Text lautet:

„Seine Eminenz

Dr. Rainer Maria Kardinal Woelki,

Bisher Erzbischof von Berlin,

vom Domkapitel zu Köln rechtmäßig

zum Erzbischof von Köln gewählt,

hat am 18. September 2014 in der Staatskanzlei

des Landes Nordrhein-Westfalen,

den nach Art. 16 des Konkordats zwischen

dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich

vom 20. Juli 1933 vorgeschriebenen Treueeid geleistet.

Düsseldorf, 18. September 2014

Das Reichskonkordat zwischen Hitlerdeutschland und dem Vatikan wirkt also fort, ist immer noch in Kraft. Diese dem Menschenverstand in gewisser Hinsicht widerstehende Kontinuität hat bereits 1957 das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Mit Urteil vom 26. März 1957 haben die Verfassungsrichter unmissverständlich festgestellt hat, dass das Konkordat, das zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl am 12. September 1933 geschlossen wurde, weiterhin Gültigkeit hat:

a) Das Reichskonkordat, das nach seiner Präambel “das Verhältnis zwischen der Katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich des Deutschen Reiches dauernd regeln” will, hat durch den Zusammenbruch der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft seine Geltung nicht verloren.

Vertragspartner war das Deutsche Reich. Die Vertragschließenden wollten eine Dauerregelung; daher kann das Argument, das Konkordat gelte nur für die Dauer des nationalsozialistischen Systems, nicht überzeugen. Die rechtliche Struktur des staatlichen Partners hat sich freilich grundlegend gewandelt. Die Gewaltherrschaft brach zusammen.

Das änderte aber nach herrschender und auch vom Gericht geteilter Auffassung nichts am Fortbestand des Deutschen Reichs und daher auch nichts am Fortbestand der von ihm geschlossenen internationalen Verträge, es sei denn, daß ein Vertrag seinem Inhalt nach nicht geeignet gewesen wäre, die nationalsozialistische Gewaltherrschaft zu überdauern. Dies trifft für das Reichskonkordat nicht zu.

Dass das Konkordat ohne Diskussion und Abstimmung im Reichstag Gesetz geworden ist, war für die Verfassungsrichter auch kein Hinderungsgrund, schließlich habe selbiger Reichstag mit dem Ermächtigungsgesetz die Möglichkeit für die Reichsregierung erst geschaffen, Gesetze ohne Abstimmung im Reichstag in Kraft zu setzen. Da sage noch einmal einer, Richter seien nicht anpassungsfähig.

„Nachdem durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz das Erfordernis der Zustimmung des Reichstags zum Vertragsschluß entfallen war, sah die Reichsregierung keinen Anlaß, ein Gesetz zu erlassen. Sie knüpfte vielmehr wieder an die Staatspraxis der Bismarckschen Reichsverfassung an, die die Veröffentlichung des Vertrags im Reichsgesetzblatt zur innerstaatlichen Inkraftsetzung der Vertragsnormen genügen ließ.

[…]

Damit war nach der damaligen staatsrechtlichen Lage das Reichskonkordat zu innerstaatlich verbindlichem Recht geworden. Diese staatsrechtliche Lage ist für die Beurteilung des damaligen Transformationsvorgangs auch heute maßgebend.“

An anderer Stelle argumentiert das Verfassungsgericht, dass das Konkordat auch dadurch, dass es von den Nationalsozialisten in Teilen gebrochen worden sei, nicht außer Kraft gesetzt worden sei, denn weder das Deutsche Reich noch der Heilige Stuhl hätten das Konkordat aufgekündigt. Deshalb besteht der Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Vatikan bis heute.

So erklärt sich, dass u.a. Kardinal Woelki nach Artikel 16 des Reichskonkordats einen Treueeid leistet.

Der Treueeid, der in Artikel 16 des Reichkonkordats von 1933 wörtlich vorgegeben ist, lautet wie folgt:

“Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande… Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmäßig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte.”

Natürlich ist die Form des Treueeids angepasst worden. In Bayern wird z.B. das Deutsche Reich durch „Deutschland“ ersetzt, ansonsten ist die Formel jedoch intakt, d.h. unverändert geblieben.

Fragt man, warum die katholische Kirche am Reichskonkordat festgehalten hat, obwohl sich die Regierung des Dritten Reiches in etlichen Teilen nicht an das Konkordat gehalten hat oder warum die katholische Kirche auch nach Ende des Zweiten Weltkriegs kein Problem damit hat, einen Pakt mit Hitler fortzuführen, anstatt alle Vertragsbrücken zum Dritten Reich abzubrechen, dann könnte die Antwort unter anderem im Artikel 13 des Reichskonkordats zu finden sein.

Dort heißt es:

„Die katholischen Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Diözesanverbände, die Bischöflichen Stühle, Bistümer und Kapitel, die Orden und religiösen Genossenschaften sowie die unter Verwaltung kirchlicher Organe gestellten Anstalten, Stiftungen und Vermögensstücke der katholischen Kirche behalten bzw. erlangen die Rechtsfähigkeit für den staatlichen Bereich nach den allgemeinen Vorschriften des staatlichen Rechts. Sie bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren; den anderen können die gleichen Rechte nach Maßgabe des für alle geltenden Gesetzes gewährt werden.“

Das ist bis heute die Grundlage, auf der Kirchensteuer vom Staat erhoben und an die Kirchen durchgereicht wird. Man kann daraus schließen, dass es auch der katholischen Kirche wichtiger ist, die eigenen Taschen zu füllen als nicht in Vertragsbeziehung mit dem Dritten Reich, mit Wilhelm Frick, dem damaligen Innenminister und einem der Hauptkriegsverbrecher, denen in Nürnberg der Prozess gemacht und die anschließend hingerichtet wurden oder gar Reichkanzler Adolf Hitler zu stehen.

„Erst kommt das Fressen, dann die Moral“, hat Berthold Brecht gesagt. Und Recht hat er wohl… und dass ausgerechnet diejenigen, die in Kontinuität mit dem Dritten Reich leben, vor einer Wiederkehr des Dritten Reiches warnen, hat eine gewisse Ironie…

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Quelle und Kommentare hier:
https://sciencefiles.org/2018/09/11/katholische-kirche-immer-noch-im-pakt-mit-hitlerdeutschland/