Karlsruhe urteilt: Fällt jetzt die GEZ?

von Sina Lorenz

Erinnert sich noch jemand an die Zeiten, als „Karlsruhe“ für das Korrektiv stand, das die aberwitzigen Ideen und verfassungswidrigen Gesetze irrlichternder Politiker einkassiert hat?

Gefühlt lange, sehr lange, ist es her. Aber man darf die Hoffnung nie aufgeben. Der 15. und 16. Mai 2018 könnten als zwei denkwürdige Tage in die bundesdeutsche Rechtsgeschichte eingehen.

Und diesmal geht es nicht um die dringliche Frage, ob auch Hunde Martin wählen dürfen. Es geht um die Wurst. Um eine verdammt dicke Wurst, um genau zu sein: 66 Radioprogramme lang, 21 Fernsehsender im Durchmesser, über 800.000 Stunden Sendezeit pro Jahr schwer und für den Schnäppchenpreis von lächerlichen 8 Milliarden Euro zu haben. Natürlich auch pro Jahr. So schaut die öffentlich-rechtliche „Grundversorgung“ in Deutschland aus.

Die vom Bundesverfassungsgericht heute und morgen zu beantwortende Frage ist unter anderem, ob es sich bei der sogenannten (Zwangs-)“Gebühr“ um die Steuer handelt, die sie eigentlich ist. Man merkt schon an meiner Formulierung, wie ich das einschätze. Folgt Karlsruhe dieser Ansicht, haben die Länder und die Rundfunkanstalten ein echtes Problem. So eine Steuer dürften sie dann gar nicht erheben, und schon gar nicht in der jetzigen Form.

2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass diese Art der Finanzierung verfassungskonform und rechtens ist. Es berief sich damals in seiner etwas abenteuerlichen Begründung u.a. auch auf das Bundesverfassungsgericht. Und genau das beschäftigt sich nun erneut damit. Mit ungewissem Ausgang. Nur zu früh freuen sollten wir uns nicht, denn dass Karlsruhe die Gebühr komplett „kassiert“, ist eher nicht zu erwarten.

Vorstellbar wäre, dass die (Zwangs-)Gebühr weiterhin als solche behandelt und erhoben werden darf. Dann würde sich schlichtweg nichts ändern. Würde sie als Steuer eingestuft, fiele die Gesetzgebungskompetenz an den Bund und es ist davon ausgehen, dass dieser in dem Fall rasch und geräuschlos eine passende Lösung aus dem Hut zaubern wird. Vermutlich liegt sie ohnehin schon in der Schublade. Dänemark beispielsweise hat das kürzlich vorgemacht.

Es wäre trotzdem ein großer Schritt. Denn als Steuer darf der Betrag nicht „einfach so“ ohne Gegenleistung erhoben werden. Und „ohne Gegenleistung“ meint, dass man diese Leistung (die tatsächlich angeboten wird und wie man oben sieht: sogar im Überfluss) auch tatsächlich haben will und nutzt. Man zahlt ja schließlich auch keine Autobahn-Maut, wenn man gar kein KFZ besitzt. Nur mal so als Beispiel.

Eine Rückkehr zum alten (quasi Geräte-abhängigen) Gebührenmodell, als die GEZ tatsächlich noch „GEZ“ hieß, ist in diesem Fall allerdings unwahrscheinlich. Nicht ohne Grund wurde es damals abgeschafft und durch ein moderneres, unbürokratischeres und vor allem noch ungerechteres System ersetzt. Früher haben sich Viele um die Zahlung gedrückt, die trotzdem geschaut oder gelauscht haben — heute zahlen Viele für etwas, das sie weder empfangen können, noch (wahrscheinlicher) wollen, oder beides.

Karlsruhe könnte allerdings anmahnen, dem Senderwildwuchs, der immer maßloser nach weiteren finanziellem Zuwendungen giert (immerhin wollen ja all die Posten und Pöstchen fürstlich versorgt werden), Einhalt zu gebieten und ihn auf ein erträgliches Maß zurückzustutzen. Für eine Grundversorgung braucht es sicherlich keine 21 Fernsehsender, die ohnehin alle mehr oder weniger den selben Müll senden. Es soll sogar Staaten geben, die gar nicht wissen, was ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist und wofür man den braucht.

Weiterhin wäre es schwer vermittelbar, warum eine tatsächliche Nutzung der Angebote im Jahre 2018 nicht mit simpelsten technischen Mitteln einfach beschränkt und abgerechnet werden kann. Ich denke, bei Bedarf geben da Amazon, Netflix, Sky, Spotify und Co. gerne Nachhilfe. Man bezahlt für das, was man konsumieren möchte, aus, fertig. Das ist kein Zauberwerk. Was keiner sehen oder hören will, muss auch nicht produziert werden. Und „Nischenprogramme“, die sich aufgrund mangelnder Nachfrage allein nicht rechnen, aber aus unerfindlichen Gründen trotzdem angeboten werden müssen, kann man quersubventionieren. Das geht schon, wenn man nicht gewinnorientiert, sondern nur kostendeckend arbeiten muss!

Das wäre der ganz große Wurf. Endlich könnten die Medienkonsumenten mit ihrer Brieftasche abstimmen, welche Angebote sie wahrnehmen wollen. Oder ob. Es käme einem Erdbeben gleich und könnte, selbst wenn am Ende nur zwei oder drei Fernseh- und Radioprogramme (und vielleicht ein paar „Dritte“) überlebten, für eine ungeahnte inhaltliche Vielfalt sorgen. Also zumindest, wenn es eine echte Konkurrenz gibt. Das sind keine guten Aussichten für Hofberichterstattung und nur noch mühsam als Krimi getarnte Propaganda-„Tatorte“, gegen die das DDR-Fernsehen rückblickend geradezu subtil und feinsinnig wirkt.

Und genau deshalb wird das nicht passieren. Ich nehme gern in Kauf, mich da komplett zu irren und spätestens am Donnerstag ziemlich dumm dazustehen. Damit kann ich leben. Die werden so oder so einen Weg finden, uns das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wenn damit nicht, dann mit irgendwas anderem. Aber mal gesetzt den Fall, es kommt das bestmögliche Urteil heraus:

Womit füllen wir die entstehenden Lücken? Womit sorgen wir für den so dringend benötigten Wettbewerb? Da gibt es noch jede Menge zu tun. Unabhängig davon, was Karlsruhe oder sonst wer entscheidet, sollten wir selbst ansprechende Formate entwickeln und Medien aufbauen. Im Printbereich ist das bereits gelungen. Vielversprechende Ansätze gibt es bereits auch in Bild und Ton. Ich denke da beispielsweise an die vielen YouTuber, Podcaster oder Hagen Grells Projekt „Frei Hoch Drei“.

Fazit: Die können uns zwingen, für die Staatssender zu bezahlen. Aber nicht dazu, den Schrott auch zu konsumieren. Diese Aufmerksamkeit kann ihnen jeder selbst entziehen. Kein Verfassungsgericht der Welt kann irgendetwas dagegen unternehmen. Einfach abschalten. Das ist die eigentliche Macht. Das Geld ist (erst mal) eh weg. Alternativen anbieten, Inhalte, die die Leute sehen und hören wollen, das ist unsere eigentliche Aufgabe. Niemand wird es für uns tun. Die GEZ abzuschaffen ist ein sehr wichtiger, aber doch nur ein Nebenkriegsschauplatz.


Quelle und Kommentare hier:
https://dunkeldeutschland.blog-net.ch/2018/05/16/karlsruhe-urteilt-faellt-jetzt-die-gez/