Kann ein Türke deutscher Bundeskanzler werden?

Ob eventuell sogar Erdogan Bundeskanzler werden könnte?

Diese Frage ist nicht aus der Luft gegriffen.

Sie beruht auf der für mich erst seit heute bestehenden Erkenntnis, dass auch ein Brite Minister der Bundesrepublik Deutschland werden kann.

Ja, ich gebe zu, es ist eine Schande, aber es ist mir bis heute entgangen, dass die Frau mit dem ziemlich englisch wirkenden Namen „Barley“, die im Kabinett Merkel als Justizministerin tätig ist, die britische Staatsbürgerschaft innehat.

Vollkommen unabhängig davon, ob mir, wen und was Frau Barley politisch verfolgt, nun gefällt  oder nicht, halte ich es für absurd, dass deutsche Justizangelegenheiten in der Verantwortung einer Britin liegen. Der Vergleich mag hinken, aber wenn das möglich ist, dann müsste es auch möglich sein, dass ein SPD-Mitglied zugleich Mitglied der NPD ist, dass Karl-Heinz Rummenige darüber entscheidet, wer den BVB trainiert, oder dass Kardinal Marx für die Organisation des Christopher Street Days verantwortlich zeichnet. Never ever! (Nie und nimmer!)

Es steht zwar nirgends im Grundgesetz, dass Bundeskanzler oder Bundesminister Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein müssen, doch meine ich davon ausgehen zu dürfen, dass 1949 weder die Mitglieder des Parlamentarischen Rates noch die Besatzungsmächte auch nur auf die Idee gekommen sein könnten, Deutschland würde sich einen Franzosen zum Kanzler wählen, welcher wiederum dem Bundespräsidenten einen Briten zur Ernennung zum Justizminister vorschlagen würde. Never ever!

Bei Wikipedia ist unter dem Stichwort „Bundespräsident“ zwar angeführt, dieser habe

„in der traditionell gelebten Verfassungsrealität ein formales Prüfungsrecht, also bspw. bezüglich der Frage, ob der Vorgeschlagene den formalen Anforderungen des Amtes entspricht (bspw. ob er Deutscher ist, das Mindestalter erfüllt, etc.)“,

doch fehlt es im Grundgesetz schon ansatzweise an der Benennung von diesbezüglichen Kriterien.

Nun mag die trockene Materie dazu verführen, die Diskussion gar nicht erst zu beginnen, da völlig an den Haaren herbeigezogen, zumal ja Frau Barley schließlich auch Deutsche sei.

Hier eröffnet sich allerdings ein neues Spielfeld.

Die Staatsangehörigkeit „auchdeutsch“ klingt schon sehr sonderbar, wie auch eine Staatsangehörigkeit „britischunddeutsch“, gerade angesichts des BREXITS, massiv ins Absurde dreht.

Es ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft ein vollkommen anderes Konstrukt darstellt, als jede der beiden einzelnen Staatsbürgerschaften. Ein Türke, der auch die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat, ein Brite, der irgendwie auch zu einer deutschen Staatsbürgerschaft gekommen ist, das ist doch kein Türke, wie die Mehrzahl der Türken mit nur einer Staatsbürgerschaft, es ist auch kein Brite, wie die Mehrzahl der Briten mit nur einer Staatsbürgerschaft, und beide sind auch nicht zu solchen Deutschen geworden, wie die Mehrzahl der Deutschen mit nur einer Staatsbürgerschaft.

Mit der doppelten Staatsbürgerschaft entsteht eben etwas gänzlich Neues, das sich von seinen Ursprüngen unterscheidet. Im Tier- und Pflanzenreich nennt man es eine Kreuzung, wie z.B. das Maultier, neuerdings spricht man auch von  „Gentechnisch veränderten Organismen“, wie z.B. dem Doppel-Null-Raps.

So, wie nun aber das Maultier weder Pferd noch Esel ist und sich auch weder wie ein Pferd, noch wie ein Esel verhält, kann auch der gleichzeitige Inhaber der deutschen und der britischen Staatsangehörigkeit weder Brite noch Deutscher sein.

Damit kommen wir zurück zum Grundgesetz. Hier gibt es, zumindest was die Wählbarkeit der Abgeordneten zum Deutschen Bundestag betrifft, die klare Aussage, Voraussetzung sei die deutsche Staatsangehörigkeit.

Nach meiner Auffassung hat, wer neben der deutschen Staatsbürgerschaft über eine zweite Staatsbürgerschaft verfügt, eben nicht  „die deutsche Staatsbürgerschaft“ die vom Grundgesetz gemeint ist, sondern stattdessen eine davon zu unterscheidende, „auchdeutsche“ Staatsbürgerschaft, die m.E. nicht ausreichen sollte, um damit zum Deutschen Bundestag kandidieren zu können.

Das hat  – bitte nicht missverstehen – nichts mit der Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund zu tun. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, ist definitiv angekommen, selbst wenn er von der großzügigen deutschen Regelung Gebrauch macht, seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu behalten – doch von jemandem, der in Deutschland für Deutschland Politik machen will, sollte man erwarten dürfen, dass er  sich auf die dafür erforderliche Staatsbürgerschaft beschränkt, wie es z.B. Czem Özdemir, Grüne, vorgelebt hat.

Aydan Özoguz, SPD, ist hingegen Türkin geblieben und war als solche bis März 2018 die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Dass diese Konstellation möglich war (und ist), ist für mich ein absolutes Unding. Dabei hebe ich nicht auf die persönliche Integrität von Frau Özoguz ab, es ist alleine eine Frage der staatlichen Organisation – und ich kann ihnen versichern, in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen würde ein solcher latent schwelender Interessenkonflikt bei einer Stellenbesetzung in jedem Falle das Aus für den Bewerber bedeuten.

Nun mag die scheinbar viel zu theoretische Überlegung dazu führen, dass die Diskussion spätestens jetzt (aber wirklich!) abgebrochen werden soll, weil ein Bundesminister ja schließlich auf das Grundgesetz vereidigt wird, was doch alle eventuell denkbaren Probleme heilt, bevor sie in der Realtiät überhaupt auftreten können.

Das klingt schön. Das klingt vor allem schön, weil ein einfacher türkischer Staatsbürger nicht auf die türkische Verfassung vereidigt wird, und ein britischer schon gar nicht auf die britische, weil es eine britische Verfassung, auf die man beim Schwur die Hand legen könnte, gar nicht gibt, weshalb die „beschworene Verfassung“, in diesem Fall also das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, klar die Priorität haben müsse.

Priorität hätte sie, wenn der Eid auf das Grundgesetz mit der Aufgabe jedweder anderen Staatsbürgerschaft einherginge. Doch eben das ist nicht der Fall. Ich bin überzeugt, dass damit nur oberflächliche Karrieristen kein Problem haben können, während jeder vernunftbegabte und ernsthaft engagierte Politiker zwangsläufig in Loyalitätskonflikte geraten muss, weil er trotz des Eides, alleine dadurch, dass er nicht bereit ist, die andere Staatsbürgerschaft aufzugeben, zumindest vor sich selbst zugibt, Diener zweier Herren und Angehöriger zweier Staatsvölker zu sein.

Selbst wer heute als Christ von ev. nach kath. konvertiert, oder umgekehrt, muss seine alte Religionszugehörigkeit aufgeben und dies staatlich dokumentieren lassen. Und ich möchte meinen, der Unterschied zwischen dem Staat Türkei und der dort herrschenden staatlichen Organisation und dem Staat Deutschland und dessen staatlicher Organisation ist weitaus größer und von den „irdischen“ Wirkungen her weitaus relevanter als der zwischen Katholen und Evangelen.

Es wird wohl auch nie ein evangelischer Geistlicher zugleich die katholische Religionszugehörigkeit erlangen und dann als Kardinal an der Papstwahl teilnehmen (obwohl mir dies wiederum vergleichsweise „wurscht“ wäre).

Es mag zwar sonderbar berühren, in einer Zeit, in der die biodeutsche Frau im Amt des Bundeskanzlers selbst alles tut, um die Entstaatlichung Deutschlands voranzutreiben, in Bezug auf die doppelte Staatsbürgerschaft noch einmal nachzutarocken. Doch ich sehe das genau umgekehrt: Gerade weil es möglich ist, dass sogar originäre Angehörige des Deutschen Volkes, die geschworen haben, diesem Volk mit  aller Kraft zu dienen, dieses Volk hintergehen und es ungefragt mit einem Global Compact for Migration zum Siedlungsgebiet machen wollen, sollten wir an allen erdenklichen Stellen dafür Sorge tragen, dass da, wo Entscheidungen über Wohl und Wehe des Deutschen Volkes getroffen werden, auch nur solche Menschen sitzen, die sich ausschließlich diesem Volk zugehörig und verpflichtet fühlen.

Wer behauptet, das sei Rassismus, ist  – mit Verlaub – ein Idiot und weiß nicht, wovon er spricht.

Wer behauptet, das sei Nationalismus, der sollte vielleicht jetzt einmal damit beginnen, sich das Grundgesetz anzusehen. Da steht nämlich weitaus mehr drin, als der honigsüße Tweet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Wer diesen Artikel liest und gar nicht anders kann als darauf wie ein pawlowscher Hund mit verstärktem Speichelfluss und martialischem Kampf gegen rechts zu reagieren, sollte sich um eine andere Staatsbürgerschaft bemühen und die deutsche, an der ihm offensichtlich nichts gelegen ist, aufgeben.

Eine ergebnisoffene Diskussion der Thematik, auch unter ganz anderen Blickwinkeln, würde ich jedoch sehr begrüßen.


Nun zur Antwort auf die Frage:

Kann ein Türke deutscher Bundeskanzler werden?

Ja, das wäre möglich.
Eine gesetzliche Regelung, die das zwingend verhindern könnte, gibt es nicht.

Der Bundespräsident müsste dem Deutschen Bundestag einen Türken als Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vorschlagen. Diese Person bräuchte noch nicht einmal die deutsche Staatsbürgerschaft, neben der türkischen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages könnten diese Person dann wählen, wenn der Mehrheit danach ist.

Um es nicht allzu einseitig bei den Türken zu belassen:

Selbstverständlich könnte Frank Walter Steinmeier nach den vorzeitigen Neuwahlen im Frühjahr 2019 auch Emmanuel Macron als Bundeskanzler vorschlagen – oder gleich Jean Claude Juncker …

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Es ist nicht immer einfach, die Rolle als „Souverän“ anzunehmen, so wie es das Grundgesetz bestimmt, wenn es sagt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Da haben sich inzwischen sehr viele vorgedrängt, so dass die Volksherrschaft in der real existierenden Bundesrepublik Deutschland zur Fiktion geschrumpft ist.

Wie es dazu gekommen ist – und was noch möglich ist, um die Verhältnisse wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen, habe ich in meinem Buch „Demokratie – Fiktion der Volksherrschaft“ zusammengefasst. Auch dies lässt unter dem Weihnachtsbaum noch ein paar zusätzliche Lichter aufgehen.

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Quelle und Kommentare hier:
http://antides.de/dreiste-rueckwirkende-legalisierung-in-eigener-sache