Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er

von Holger Ditzel

Aktualisierte Fassung 03. April 2019 Tacitus, Annalen III, 27
Artikel 3 RV von 1871: Deutschland ist das gemeinsame Indigenat der 26 Bundesstaaten. Staatsangehöriger ist, wer vor dem Jahr 2000 geboren ist und Deutscher nach Abstammung (Ius sanguinis / Abstammungsprinzip) ist und diesen Personenstand, bis vor dem 01.01.1914 (Status quo ante), gegenüber der Hauptsiegermacht USA über seine zuständige Ausländerbehörde nachgewiesen hat; der Nachweis ist von der Ausländerbehörde im EStA-Register mit dem relevanten Erwerbsgrund: „Abstammung“ zu dokumentieren.

Deutsche nach Geburt (ius soli / Geburtsprinzip), gibt es im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht erstmals ab dem Jahr 2000, durch die Gas-Gerd-Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes. Deutsche nach Geburt werden jedoch nach dem 18. bzw. spätestens nach dem 23. Lebensjahr Staatenlose (siehe § 29 StAG i.V.m. § 5 StAG), während die Kinder ausländischer Herkunft beinahe automatisch eingebürgert werden. Der Grund ist simpel, grundsätzlich sind 99% Kinder ausländischer Eltern. (Kinder festgestellter deutscher Eltern im Status quo ante, nach (Ru)StAG § 4 (1) dürften die Ausnahme von der Ausnahme sein, mangels Feststellungsinteresse der BRD.)

Der Grund ist logisch, weil die Staatsangehörigkeit sogenannter deutscher Eltern nie festgestellt wurde. (Siehe auch Staatenlosenabkommen vom 28. September 1954, Artikel 27 Personalausweis: Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.) Zudem kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Anspruchseinbürgerung nachgesucht werden (grüne Einbürgerungsurkunde, Erwerbsgrund: „Ersitzung“). Für eingebürgerte Ausländer oder Deutsche nach dem Geburtsprinzip ab dem Jahr 2000 stellt sich jedoch ein fraglicher Personenstand ein, denn diese Deutschen sind nur noch Reichsangehörige im Sinne des Artikel 110 WRV und Klasse II Nazis, im Personenstand nach dem 01.01.1919, gemäß dem Gesetz Nr. 104 Anhang O, 5.

Dieser Personenstand, ab dem 01.01.1919 ist grundsätzlich generalverdächtig, weil alle, die keinen staatlichen Personenstand nach ius sanguinis nachweisen, Mitläufer sind und sich mit den völkerrechtswidrigen Putschisten und Partisanen vom 09.11.1918 solidarisch erklären. Hinzu kommen ab dem 31.01.1933 noch die Nazis. Also alles Schurken, die von den Siegermächten auch so behandelt werden (siehe Art. 33 GG i.V.m. Art. 159 Hessiche Verfassung i.V.m Gesetz Nr. 104). Alle, die das Besatzungsrecht noch in Frage stellen, können gerne dazu § 3 BesatzRBerG bzw. Art. 120 GG hinzuziehen. Wer jetzt immer noch nicht begreifen will, ist entweder zu einfältig oder paktiert bewusst mit potentiell dubiosen Individuen.

Ihre Rechtsstellung als stolzer Besitzer eines Personalausweises bzw. als juristische Person (Firma) mit der Identität „Name“ und der Vermutung der Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ finden Sie in § 17 (2) HGB. Merke: § 17 (2) HGB: Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Das waren dann auch schon Ihre Rechte. Ab jetzt ist alles verhandelbar. Anmerkung: Volle rechtsfähig einschließlich der Grundrechtsfähigkeit erlangt nur, wer die Identität einer Natürlichen Person nachweisen kann. Für den gilt der Erste Titel des BGB. Über die Identität einer Person gibt ein Ausweis Auskunft. Ein solcher Ausweis ist der Staatsangehörigkeitsausweis. Wer rechtsfähig ist, der ist Grundrechtsträger, indessen sind juristische Personen grundrechtsverpflichtet. Und wer’s nicht glauben will, sollte das anhand des folgenden Urteils überprüfen: BVerfGE 1 BvR 1766 / 2015, siehe unter II. die Randziffern 5 und 6.

Quelle:https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/11/rk20151103_1bvr176615.html

Deutsche, die keinen Personenstand vor 1914 nachweisen, können „nur“ Reichsangehörige sein, siehe Art. 110 WRV. Alle in Deutschland eingebürgerte, nachgewiesene Deutsche mit Abstammung vor 1914 sind Staatsangehörige des Staates Deutschland (das Synonym ist Deutsches Reich, Quelle Artikel 3 RV von 1871). Dieser Staat trägt zur Zeit den Staatencode 000, weil dieser Staat nicht handlungsfähig ist. Die BRD hat sich am 03. Oktober 1990 unter dem Namen Deutschland bei der UN eintragen lassen, das hätte beinahe geklappt, dieser Eintrag wurde aber 2017 von deutschen Rechteträgern der UN und der BRD juristisch fundiert untersagt. Ziel der BRD war es seinerzeit den Gebietsstand vom 03. Oktober 1990 durch Gewohnheitsrecht zu okupieren und die übrigen Gebiete Deutschlands zu verschenken.

Kausalkette

Staatsangehörige sind alle, die Deutsche nach Abstammung sind und das nachgewiesen haben, „nur“ Reichsangehörige (Rechtstellung als Deutsche ohne Bodenrechte) sind alle in Deutschland eingebürgerten, die eine grüne Einbürgerungsurkunde besitzen. In der Regel sind das Kinder von Ausländern und / oder Ausländer im Personenstand nach dem 01.01.1919. Staatenlose sind alle BRD DEUTSCH ohne LAND, welche ihre Staatsangehörigkeit durch ihre eigene Vermutung selbst im Antrag auf Personalausweis glaubhaft gemacht haben, ohne diese Glaubhaftmachung jemals überprüfen zu lassen. Merke: Deutsche sind im Status quo ante eingebürgerte Staatsangehörige und kein Treuhandkolateral der Putschisten vom 09. November 1918. Das bestehende Treuhandsystem BRD, führt als Rechtsnachfolger des III. Reiches jenes fragwürdige Kolateral weiter, welches das Kaiserreich mit seiner Verfassung gewaltsam putschte. Ein von den Alliierten diktiertes Grundgesetz war für diesen wild gewordenen Haufen deshalb zwingend Notwendig, welcher sich auch der Weimarer Verfassung mittels Ermächtigungsgesetz entledigte.

Für Kinder ausländischer Herkunft oder Anspruchseinbürgerungen nach § 40 b StAG wurde die Optionspflicht gemäß § 29 StAG gelockert, durch die StAG-Reform vom 20.12.2014. Diese Kinder schlittern direkt in die Jurisdiktion von Gesetz Nr. 104 mit aufgesetzter BRD-Treuhandverwaltung und können deshalb niemals festen Boden unter die Füße bekommen. Nach 2000 geborene Kinder von sogenannten vermutungsdeutschen Eltern (staatenlose Ausländer), ohne festgestellte Staatsangehörigkeit, sollten deshalb von ihrem 18. Lebensjahr bis zu ihrem 21. Lebensjahr, also bevor ihre Staatsangehörigkeit nach § 29 StAG automatisch verloren geht, auf die Feststellung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip bestehen, kraft ihrer noch vollen Rechtsfähigeit. Ebenso ist die Einbürgerung aufgrund eigener Initiative, gemäß § 29 (5) StAG „Einbürgerung durch Erklärung“ bis zum 21. Lebensjahr möglich, beispielsweise wenn die Ableitung in den Status quo ante mangels Personenstandsurkunden nicht möglich ist. Dagegen werden die nach dem Jahr 2000 geborene Kinder, ausländischer Herkunft, automatisch eingebürgert, mit einer zugeschickten grünen Einbürgerungsurkunde. (Mit Ausnahme der Optionspflicht für Kinder, die in der BRD geboren wurden aber nicht im Inland aufwuchsen.) Die Einbürgerung nach dem Abstammungsprinzip sollte jedoch vorrang behalten.

Begründung

Der Personenstand nach dem Geburtsprinzip ist grundsätzlich in Frage zu stellen, aufgrund des Alliierten SHAEF-Gesetz Nr. 104, welches alle Deutschen, die nach dem 01.01.1919 geboren sind, unter Generalverdacht stellt, entweder Putschist oder Nazi zu sein. Die „Reichsangehörigkeit in den Ländern“ wurde mit der Weimarer Verfassung im Artikel 110 WRV eingeführt und durch den Versailler Vertrag gemäß Artikel 278 erzwungen.

Anmerkung: Aus der Reichsangehörigkeit hat der Mann mit dem Schnurrbart durch die Einführung des Reichsbürgergesetzes den Reichsbürger erschaffen. Reichsbürger waren jene, die sich im III. Reich besonders verdient gemacht hatten. Diesen Begnadeten gab man als besonderes Schmankerl die Identität „Familienname“ mittels Reichsbürgerbrief zurück und damit ihre Bürgerrechte. Den wenigsten Menschen im III. Reich war bewusst, dass der böse Onkel aus Braunau sowohl Deutsche wie Juden nach dem 23. März 1933 zu juristischen Personen umfimierte, durch die Ausgabe von Ausweisen, mit der Identität „Name“ und sie damit vom Bürger zum Einwohner degradiert wurden. Reichsbürger blieben jedoch bis zum 08. Mai 1945 Reichsdeutsche.

Der Besitzer einer grünen Einbürgerungsurkunde ist Klasse II Nazi (Mitläufer) oder Putschist, weil der Personenstand nach dem 01.04.1933 durch Ersitzen nachgesucht oder angenommen wurde (siehe Gesetz Nr. 104 Teil A Anhang O Sonstige Personengruppen, Klasse II 5). Der Staatsangehörige Deutsche nach „Abstammung“, mit Staatsangehörigkeitsausweis steht im Personenstand vor 1914, hat Bodenrechte und wird deshalb praktisch von der BRD als Feind betrachtet sowie als „Reichsbürger“ stigmatisiert und soll deshalb auch entwaffnet werden. Praktisch ist der Staatsangehörige aber auch Unionsbürger gemäß Artikel 20 AEUV und kann deshalb supranationales Recht der EU (Art.18, 20, 21, 24 AEUV, Art. 13 EMRK, usw.) und der Militärregierung (Artikel 159 HV i.V.m. der 54. Executive Oder Nr. 13818) aktiv in Anspruch nehmen. Deshalb könnten die Verwaltungen der BRD bei Rechtsbeugungen sanktioniert- oder hörige Befehlsempfänger persönlich haftbar gemacht werden, falls rechtsfähige Deutsche ihr supranationales Recht aktiv und bewust einfordern.

In Deutschland eingebürgert zu sein bedeutet, im EStA-Register der Hauptsiegermacht USA unter dem Erwerbsgrund „Abstammung“ gelistet zu werden. Die Alliierten wollen wissen wer Staatenloser, Nazi, Putschist oder Deutscher ist.

Anmerkung: Durch Erlass des Militärgesetzes Nr. 1 wurde das Reichsbürgergesetz abgeschafft. Das juristische Wörterbuch der BRD (Köbler) kennt diesen Begriff deshalb nicht, weil dieser außerhalb der geltenden Rechtsnormen steht. Demzufolge ist der Begriff „Reichsbürger“ eine finstere Stigmatisierung bzw. übelste BRD-Propaganda.

Merke

Es gilt grundsätzlich immer die gesetzliche Fassung des (Ru)StAG zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes. Daher kann für alle selbst vermuteten Perso- oder Pass-Deutschen, die vor dem Jahr 2000 geboren sind, die deutsche Staatsangehörigkeit „nur“ durch das Abstammungsprinzip bewiesen werden.

Achtung! Die Abstammung führt nur dann zurück zu den Staats- und Bodenrechten, wenn bis vor 1914 in den Status quo ante abgeleitet wird. Alle Ableitungen nach dem Status quo ante führen im Ergebnis zur Reichsangehörigkeit, welche nur noch die Rechtstellung eines Deutschen bedeutet, der Aufenthaltsrecht auf dem Treuhandgebiet in den Grenzen vom 31.12.1937 hat, was dem selben Gebietsstand entspricht wie jener am 01.01.1920, gemäß dem Versailler Diktat.

Die BRD hatte am 03. Oktober 1990 den Geltungsbereich durch Streichung des Artikel 23 GG aufgehoben, bzw. beabsichtigte offensichtlich den geduldeten Gebietsstand in den bestehenden Grenzen nach dem Völkergewohnheitsrecht neu zu ersitzen.

Diese Illusion hat man den Kullissenschiebern der BRD genommen. Zum Jahresende 2016 untersagten deutsche Staatsangehörige vor Ablauf der Zehnjahresfrist (01.01.2007 bis 31.12.2016) insgesamt 11.400 Städte und Gemeinden die Privatisierung unserer Heimat.

Wie Sie ihre Staatsangehörigkeit trotz aller Widrigkeiten richtig feststellen lassen und die gelbe Karte zeigen, lesen Sie hier: http://www.holger-ditzel.de/

  1. März 2019, Der von der Insel kam und mit dem Speer kämpfte

Quelle und Kommentare hier:
http://www.volldraht.de/index.php/recht/63-rustag1913/2151-je-verdorbener-der-staat-desto-mehr-gesetze-hat-er?fbclid=IwAR3fWYgh9qAJgL06k2y3dEn_0FSuCCq6QOEdn1wtr6YSCNBVqp4mvAddADY