Ist die Bundesjustiz eine kriminelle Organisation zur politischen Verfolgung?

von Teredo

Wir untersuchen die Frage, ob die nur scheinbar rechtsstaatskonforme bundesrepublikanische Gesetzgebung und Justizgewährung nicht tatsächlich ausschließlich zur politischen Verfolgung der Deutschen entworfen wurde, um ihnen auf ewig die Forderung nach einem wiedervereinigten und souveränen Deutschlands per OMF-BRdvD-Gericht im Agieren für die Besatzungsmächte austreiben zu können.

Unter deutschen Bürgerrechtlern sind die aufgeworfenen Fragestellungen längst beantwortet!

Die Gründung, der Aufbau und die Datensammlung zu öffentlich bediensteten Straftätern der Erfassungsstelle für bundesrepublikanische Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch (ESt-RJA) in Clausthal-Zellerfeld war nur noch die Reaktion auf die ständige Rechtsverwehrung und Verweigerung jeglicher Strafverfolgung unter beruflich zugelassenen Juristen in der Bundesrepublik des nur vorgeblich wiedervereinigten und nur angeblich souveränen Deutschlands (BRdvD) seit dem 03.10.1990 ohne Zustimmung der Deutschen.

Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung haben sich bundesrepublikanische Gesetzgeber und Behörden angeschickt, den Deutschen ein nach dem ursprünglichem Grundgesetz zugesichertes Freiheitsrecht nach dem anderen zu entwenden. Das geschieht möglichst unauffällig und unter dem Schweigen der Systempresse. Als Antwort auf die Aneignung von Rechtskenntnissen zur Verteidigung gegen eine verschworene Gemeinschaft von Juristen gegen die restliche Bevölkerung in der Bundesrepublik wurde z. B. ohne öffentliches Aufsehen § 79 ZPO verändert. Dieser lautete bis zum 17.12.2007 so, Zitat Anfang:

Insoweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst oder durch jede prozessfähige Person als Bevollmächtigten führen.

Zitat Ende!

Nach dem durch 4 Absätze mit einer etwa 20-fachen Wortanzahl aufgeblasenen neuen § 79 ZPO dürfen die Parteien solche Prozesse zwar noch selbst führen, aber als nicht beruflich zugelassene Rechtsbeistände nur noch die Hilfe von Familienangehörigen und Lebensgemeinschaftspartner nutzen. Rechtbegehrenden vor bundesrepublikanischen Gerichten werden damit ihre Postulations- und Verteidigungsmöglichkeiten im Verstoß gegen internationales und auch EU-Recht erneut gravierend beschnitten. Bekanntlich dürfen auf das Grundgesetz als Besatzungsrecht eingeschworene bundesrepublikanische Juristen keine Verteidigungsvorträge erheben, welche nach der korrekten juristischen Lehre die Bundesrepublik als rechtsgrundlagenlos demaskieren müssen.

Deutsche als Staatsangehörige des Deutschen Reichs mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit nach Reichs- und Staatsangehörigengesetz vom 22.07.1913 und bundesrepublikanischem Staatsangehörigengesetz bis zum 31.12.2004 werden durch die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland völlig rechtlos gestellt. Denn bundesrepublikanisches Besatzungsrecht ist lediglich von deutschem Recht da befreites Gesetzeswerk, wo es im Interesse der Siegermächte und ihrer Kollaborateure geboten scheint. Ein Beispiel gefällig?

Im Reichsstrafgesetzbuch vom Januar 1931 lautet § 81 RStGB, Zitat Anfang:

Wer außer den Fällen des § 80 (gegenstandslos durch republikanische Staatsform geworden) es unternimmt,

  1. ………………..,
  2. die Verfassung des Deutschen Reichs oder eines Bundesstaates oder die in diesem bestehende Thronfolge gewaltsam zu ändern,
  3. das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat gewaltsam einzuverleiben oder einen Teil desselben vom Ganzen loszureißen, oder
  4. …………………,

wird wegen Hochverrats mit lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft bestraft.

Zitat Ende!

Im Reichsstrafgesetzbuch vom 01.08.1944 lautet § 80 RStGB, Zitat Anfang:

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich gehörendes Gebiet vom Reich loszureißen, wird mit dem Tod bestraft.

Ebenso wird mit dem Tod bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu ändern.

Zitat Ende!

Im bundesdeutschen Strafgesetzbuch wurden diese Strafandrohungen einfach ausgelassen, weil die Siegermächte ihre korrumpierten deutschen Erfüllungsgehilfen so bei der Einführung des Grundgesetzes zur Fiktion eines Rechtsstaates bei der Abtretung von Reichsgebieten im Kriegszustand ohne Friedensvertrag schützen wollten. Nach der Haager Landkriegsordnung können aber solche Rechtsmanipulationen niemals rechtsbeständig werden. Soweit also durch bundesrepublikanische Gewaltinhaber weiterhin noch behauptet wird, dass das Grundgesetz eine Verfassung sei, ist damit der Hochverrat gegen Deutsche und das Deutsche Reich immer unmittelbar  erfüllt.

Weiterhin ist auch zu bedenken, dass die allgemeinen Grundgedanken zum Erlass des Grundgesetzes am 08.05.1949 für die noch zu gründende Bundesrepublik Deutschland erst am 15.09.1949 als oktroyiertes Besatzungsstatut nach Gerhard/Schrader, Die Gemeinschaft und Du, Verlag Dr. Max Gehlen 1956, Seite 79, wie folgt erklärt wurden, Zitat Anfang:

In diesem Vorspruch (Präambel) sind folgende Grundgedanken enthalten:

………..

2.) Das Grundgesetz will keine entgültige Verfassung sein, es will vielmehr nur die Ordnung für eine Übergangszeit schaffen. Alle Deutschen sollen zu gegebener Zeit in freier Selbstbestimmung eine Gesamtlösung herbeiführen.

…………

Zitat Ende!

Obwohl das Grundgesetz nach deutschem Recht also niemals eine Verfassung war oder sein konnte, müssen alle Bewerber um öffentliche Stellen im Besatzungskonstrukt der Bundesrepublik auf das Grundgesetz schwören. Ein Deutscher, der die tatsächliche Rechtslage im derzeitigen Deutschland kennt und den Eid auf Besatzungsrecht deshalb völkerrechtskonform verweigert, kann damit auch 63 Jahre nach dem Waffenstillstand in der Bundesrepublik keine öffentliche Stellung bekleiden, die immer von dem verlangten Schwur abhängt. Er wird auch nicht beruflich z. B. als Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar zugelassen.

Nachfolgend ist der Wortlaut der Verkündung Nr. 3705 des Reichs-Gesetzblatts Nr. 2 vom 25.01.1910, S. 107ff., zum Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs wiedergegeben. Das Abkommen findet sich im vom BRdvD-Bundesministerium der Justiz herausgegeben Fundstellennachweis B, abgeschlossen am 31.12.2000, auf S. 211, Zitat Anfang:

 Artikel 45

Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.

Zitat Ende!

Nach § 138 (2) StPO darf in Strafverfahren aber auch ein Nichtjurist eine Strafverteidigung übernehmen, „wenn er vom Gericht zugelassen wird“. Rechtskundigen deutschen Bürgerrechtlern und Patrioten wird schon regelmäßig die Verteidigung von völlig unschuldig verfolgten Bürgerrechtlern verweigert.

Sie werden einfach dazu ausgeforscht, ob sie an das Grundgesetz glauben und es akzeptieren, was natürlich beim herrschenden (Un)Rechtschaos in der Bundesrepublik bedeuten würde, den Verstand an der Garderobe abzugeben.

Ohne die Unterwerfung unter Besatzungsrecht wird dann die Verteidigerposition einem vorgeblich Unzuverlässigem oder Unqualifiziertem verweigert, um dann gemeinsam als „Richter“, „Staatsanwalt“ und „Ehrenrichter(Schöffe)“ ungestört unter massiver Verweigerung von grundlegenden Prozessrechten  Rechtsbeugung, Prozessbetrug und Hochverrat an Deutschen  exekutieren zu können.

Vor Gerichten der BRdvD kann man sein Recht grundsätzlich überhaupt nicht durchsetzen, weil das Gerichtspersonal Parteivorträge nach Belieben nicht zur Kenntnis nimmt. Insbesondere für ein Verfahren wesentliche und vorgestellte Straftaten von Juristen wie Urkundenfälschung, Falschbeurkundungen und Prozessbetrug in vielfacher Form werden nicht beachtet.

Selbst bei schriftlich eingereichten Aufforderungen zur Kenntnisnahme offenkundiger Tatsachen und Beweisanträgen dazu werden diese einfach als nicht von Bedeutung für das Verfahren abgewiesen oder gar nicht im Entscheid berücksichtigt. Bis hinauf in die höchsten BRdvD-Gerichte heißt es dann frech behauptend einfach nur, die Partei erläutere nicht ansatzweise, legt nicht ordnungsgemäß dar, trägt keine Gesichtspunkte vor, erläutert nicht nachvollziehbar (BFH VII B 40/08), belegt nicht konkret die Teilnahme von nicht stimmberechtigten Ausländern (ausgelassen: und staatenlosen scheineingedeutschten Staatenlosen) an der Bundestagswahl 2005, beweist keinen erkennbaren Bezug zum Verfahren (BVerfG 2 BvC 10/07)!

Dabei ist die Rechtslage nach dem ursprünglichen und nicht im Wesensgehalt durch abartige Rechtsauslegungen verfälschtem Grundgesetz völlig eindeutig:

§ 321 a ZPO (Verletzung des rechtlichen Gehörs)

Zöller, Rn. 6:

Eine Gehörsverletzung liegt vor, wenn das Verfahren des Gerichts nicht den Anforderungen gem. Rn 5 entspricht, also entweder gegen die aus dem allg. Grundsatz (Art. 103 I GG) entwickelten Regeln oder die (weitergehenden) gesetzl. Vorschriften (z. B. § 139 II) verstoßen wurde.

Zöller, Rn. 9:

Gehörsverletzung liegt auch vor, wenn das Gericht einen Verstoß gegen das objektive Willkürverbot dadurch beging, dass es den Kern des Vorbringens überhaupt nicht erfasst oder grob missversteht, so dass unter keinem rechtlichen Aspekt das Urteil vertretbar ist.

Zöller, Rn. 10:

Gehörsverletzung liegt dann vor, wenn das Gericht es in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Nach der Rechtsprechung des BVerfG beruht eine Entscheidung dann auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne den Verstoß zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gekommen wäre.

Der  Erfassungsstelle für bundesrepublikanische Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch liegen schon unzählige, zeitweise sogar durch die StA Braunschweig beschlagnahmte Beweisakten zu Justizverbrechen bei der Verurteilung Unschuldiger vor. Die StA BS konnte allerdings niemals die damit ihr zur Kenntnis gelangten Offizialdelikte erkennen, die von ihren juristischen Kollegen begangen wurden. Immer häufiger müssen aber kriminelle Staatsanwälte und Juristen als Scheinrichter erkennen, dass die durchgeführten prozessbetrügerischen Entscheidungen in der Folgeinstanz aufgehoben werden müssen. Das liegt dann lediglich daran, dass die Entscheidungen von höheren Beschwerdeinstanzen eher aufmerksam von den Medien und der Öffentlichkeit verfolgt werden und sich schon begangenes, krasses Unrecht damit schlechter kaschieren lässt.

Wie jede kriminelle Organisation verbindet auch die bundesrepublikanisch beruflich zugelassenen Juristen ein sogenannter Ehrenkodex in Form des juristischen Standesrechts. Dieses ist nur zum Teil öffentlich bekannt und besteht auch aus den Nichtjuristen nicht zugänglichen Verschwörungen gegen das Recht da, wo man Standeskollegen vor der Strafverfolgung in Schutz nehmen muss.

Das ist der Grund dafür, dass man weder Richter für Rechtsbeugung noch Staatsanwälte wegen Strafvereitelung zur Verantwortung bringen kann. Dazu hat ein extra dafür in der BRdvD geschaffenes und extensiv genutztes Richterprivileg gesorgt, mit dem die rechtswidrigen Entscheidungen von Juristen durch ein Gremium von 3 Juristen am Beschwerdegericht abgesichert werden darf und diese somit scheinbar nicht straffällig geworden sind. So funktioniert bekanntlich das Krähenprinzip.

Somit haben bundesrepublikanische Juristen keine Angst vor Strafverfolgung, so lange sie systemtreu das Unrecht gemeinsam  mit ihren Kollegen aufrecht erhalten. Unter diesem Gesichtspunkt wird dann auch wieder verständlich, dass mit jedem neuen Gesetz zur sogenannten Terroristenbekämpfung unter Richtervorbehalt tatsächlich vorbeugend ein Gesetz gegen die Bevölkerung der Bundesrepublik aufgestellt wird.

Wie vielen Terroristen würden wohl Deutsche wirklich in Deutschland begegnen, wenn sie keine Regierungen hätten, die nach Aufforderungen durch Völkerrechtsverbrecher ihre Nasen in fremde Angelegenheiten stecken. Nicht Terroristen, sondern die zukünftigen deutschen Widerstandskämpfer für eine definitive Befreiung von Besatzungsmacht sowie gegen Ausplünderung und völkerrechtswidrigen Angriffskriegen sind das tatsächliche Ziel von Merkel, Schily, Schäuble und Co.!

Zahlreiche ungerechtfertigte Durchsuchungsbeschlüsse wegen vorgeblicher Beleidigungen, bei denen ja die angeblichen Beleidigungsschreiben schon vorlagen, beweisen z. B., dass durch BRdvD-Richter kein wirksamer Schutz gegen bundesdeutsche Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch gegeben ist.

Diese Feststellung rückt auch das gerade verabschiedete BKA-Gesetz zur PC-Ausforschung in das geeignete Licht. Der  ESt-RJA liegen auch Beweise dafür vor, dass beschlagnahmte PC zur Fälschung von Beweisunterlagen für Strafverfahren durch die Strafverfolger genutzt werden, z.B. an der Polizeiinspektion Goslar unter Duldung durch die StA Braunschweig.

Wer also schützt deutsche Bürgerrechtler nun vor solchen Fälschungen direkt durch das BKA-Gesetz wirksam, wenn diese das (Un)Rechtssystem der BRdvD nicht nur längst erkannt haben, sondern angreifen und ausschalten wollen? Ein der ESt-RJA namentlich bekannter Richter hat einem Rechtbegehrenden schon angesagt:

„Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!“

In einem tatsächlichen Rechtsstaat wäre dieser Jurist schon wegen versuchter Nötigung im Knast, in der BRdvD darf er weiterhin sein Unwesen in der „Recht“sprechung treiben.

Die im Titel dieser Ausgabe aufgeworfenen Fragen können sich nun die Leser vermutlich selbst am besten beantworten, ohne auf die ab dem nächsten Zentralkurier geplante Ausgabe von Lehrbriefen zur Verteidigung von Bürgerrechten vor BRdvD-Gerichten zu warten.

Diese  werden im Abonnement für eine Aufwandsentschädigung von € 3,00 je Ausgabe mit wechselndem Umfang beweiskräftige Fallbeispiele aus der Praxis beschreiben.  Ross und Reiter für die Strafverfolgung in einem zukünftigen deutschen Rechtsstaat werden nicht vergessen. Prozessformulare werden die Sachverhalte gerichtsverwertbar vorstellen.

Ein vor BRdvD-Gerichten mittlerweile unabdingbar notwendiges und schriftlich vorbereitetes Antragssystem zwecks Nachweis des Parteivortrages und Beweissicherung in einem zukünftigen verläßlichen deutschen Rechtsstaat wird die Verfahrensposition von Bürgerrechtler also durch die Lehrbriefe verbessern helfen.

Sie werden zwar in der Regel auch dann kein Recht in der BRdvD mehr erhalten, aber Unrecht währt bekanntlich niemals ewig.

Bundesrepublikanische Gesetzgeber und Juristen wissen natürlich schon längst, dass die Zeichen aufgrund des jahrelangem BRdvD-Justizunrechts auf Sturm stehen.

Sie bereiten sich nur deshalb mit dem ständigen Abbau von Bürgerrechten vor den Gerichten lediglich auf den vorhersehbaren Aufstand der schon zahlreichen wirtschaftlich ruinierten Justizgeschädigten vor, die ihren Verstand noch nicht verloren haben.

Sie bereiten sich mit dem beobachteten Rechtabbau lediglich auf den Aufstand vor, den Deutsche gegen Ausplünderung, Überfremdung und Völkermord an ihrem eigenen Volk führen müssen, wenn sie nicht untergehen wollen.

Sie bereiten sich lediglich auf den Aufstand vor, welcher sie und die sich selbst so bezeichnenden Volksvertreter, die den Willen des deutschen Volkes immer dann ignorieren, wenn es ihnen so von ihrer Parteispitze nahegelegt wird, zur Verantwortung für Wahlfälschungen, Hochverrat, Menschen- und Völkerrechtsverbrechen zur Verantwortung ziehen will und muss.

Deutsche Bürgerrechtler brauchen im Gegenzug für diesen unabdingbar notwendigen Widerstand gegen den Abbau ihrer Bürgerrechte lediglich die Verbreitung unwiderlegbarer Rechtstatsachen vorzunehmen.

Für den Neubeginn mit Errichtung eines tatsächlichen verläßlichen Rechtsstaates in Deutschland soll dadurch eine ausreichende Rechtskunde bei möglichst vielen Deutschen bewirkt werde, um auch das bestehende IV. Reich als BRdvD-Scheindemokratie und tatsächliche Juristendiktatur zu überwinden.

Ein vom ehemaligen Präsidenten des Bundesgrundgesetzgerichtes Herzog geforderter Ruck wird dazu weiterhin durch Deutschland und Europa gehen!PS: Auch der vieltausendfach verteilte „Der Ruck“ wurde durch die StA BS am 21.06.2007 beschlagnahmt, um die Volksaufklärung zur tatsächlichen Rechtslage im derzeitigen Deutschland und die vorgeblich grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit zu behindern. Im Rahmen eines Strafvorwurfes wegen vorgeblicher Amtsanmaßung bei der Führung auch der ESt-RJA, die für die BRdvD-Juristen ein Dorn im Fleisch bedeuten muss und soll, wurde „Der Ruck“ amtlich geprüft und als rechtlich unangreifbar zurück gegeben!

JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal
Postfach 1222
D – 38 670 Clausthal-Zellerfeld

Telephon: 05323 7001 ( Anrufbeantworter! )
Telefax: 05323 2004 ( nach Anmeldung! )
e-Mail:

 


Quelle und Kommentare hier:
http://teredo.info/teredo/zentralartikel/za_15.htm