Insiderhandel bei Bundesministerien

von Michael Klein

Der wissenschaftliche Dienst befasst sich mit einer besonderen Form politischer Korruption, die wir Insiderhandel nennen: Ein Minister oder ein Staatssekretär nutzt seine Funktion für parteipolitische Zwecke aus. Drei Formen des Insiderhandels haben die Wackeren beim wissenschaftlichen Dienst gefunden:

  • die Finanzierung von Parteien aus Mitteln des Ministeriums;
  • die Verletzung des Neutralitätsgebots, d.h. das Ausnutzen eines politischen Amts für parteipolitische Zwecke und
  • die Zweckentfremdung öffentlicher Mittel, z.B. die Billigflüge in Bundeswehrmaschinen;

Weil es für den gegenwärtigen Diskurs ziemlich wichtig ist, veröffentlichen wir hier ungekürzt die Ausführungen zum Neutralitätsgebot, das es Ministern und Staatssekretären untersagt, ihr Amt für parteipolitische Meinungsmache zu missbrauchen (übrigens haben wir in der Vergangenheit die damalige Bundesminister-Darstellerin für Bildung und Wissenschaft, die Ressourcen des Ministeriums genutzt hat, um einen Privatkrieg gegen die AfD zu führen, zur Strecke gebracht).

“Staatliches Neutralitätsgebot

Das Grundgesetz gewährt den Parteien das Recht, „gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen. Damit unvereinbar ist jede parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen als solchen zugunsten oder zulasten einzelner oder aller am politischen Wettbewerb beteiligten Parteien“. Geht es bei der Äußerung oder dem Handlungsvorschlag eines Ministers um „politischen Meinungskampf […], muss sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt.“ Nimmt ein Regierungsmitglied mit seiner Äußerung oder seinem Handlungsvorschlag hingegen amtliche Aufgaben wahr, kann es auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel zurückgreifen.“

Die Grenzen der Parteienfinanzierung, so schreiben die Dienstleister der Bundestagswissenschaft, sie verböten es Ministern, Zahlungen an Parteien und für parteipolitische Zwecke vorzunehmen.

Das hindert Politiker natürlich nicht, die in Ministerien eingehenden Steuergelder dazu zu missbrauchen, ein parteipolitisches Versorgungsnetzwerk aufrecht zu erhalten. Man muss dazu einfach einen Verein gründen und schon fließen die Steuergelder in die Taschen der Parteisoldaten, die aus der Parteizentrale in die jeweiligen Vereine überwechseln. Auf diese Weise schaffen Parteien ein Outsourcing von Mitarbeitern und Kosten und erreichen Zugriff auf staatliche Mittel.

Wir haben die Mittel, die den politischen Vereinen der Parteien direkt von Ministerien zufließen, hier zusammengestellt (es sind die jeweils aktuellsten Daten; Das Jahr, auf das sie sich beziehen, steht jeweils in Klammer hinter der Summe):

  • Hanns-Seidel-Stiftung (CSU): 57.441.000 Euro (2017)
  • Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU): 147.439.581,07 Euro (2015)
  • Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP): 56.198.989,55 Euro (2016)
  • Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD): 163.258.030,30 Euro (2017)
  • Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne): 31.839.774 Euro (2017)
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung (LINKE): 53.452.060,87 Euro (2015)

Die genannten Summen fließen den politischen Vereinen der Parteien in einem einzigen Jahr zu.

Man sieht, dass LINKE und Konrad-Adenauer-Stiftung eine Abneigung zur Veröffentlichung aktueller Jahresberichte teilen. Und man sieht, wie einfach das Verbot der Finanzierung politischer Parteien durch Ministerien zu umgehen ist. Man macht eine Partei einfach zum Verein und nennt den Verein, der ein Klon der Partei ist, mit der Aufgabe, die Parteiideologie zu verbreiten, parteinahe Stiftung.

Lassen Sie sich durch den Zusatz „Stiftung“ nicht täuschen. Mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung, die über ein Stiftungsvermögen verfügt, handelt es sich um eingetragene Vereine, die den Begriff „Stiftung“ zu Zwecken der Täuschung im Namen führen, zur Täuschung der Bürger über die Herkunft ihrer Mittel.

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Quelle und Kommentare hier:
https://sciencefiles.org/2018/07/19/insiderhandel-bei-bundesministerien/