In der BRD wird Selbstverteidigung bestraft!

von Wilhelm von Pax

Immer mehr Bürger in Deutschland fühlen sich wegen mangelnder Sicherheit unsicher – egal ob in den eigenen vier Wänden oder auf offener Straße. Wie ein neuer Fall zeigt, kann sogar Selbst- und Fremdverteidigung im Notfall bestraft werden.

In Deutschland besteht eine Rechtstradition, die dem Einzelnen kaum Raum für Selbst- und Fremdschutz lässt. Sowohl das Waffen- als auch das Hausrecht ist hierzulande strikter geregelt als beispielsweise in der Schweiz oder den Vereinigten Staaten. Bisher war dies kaum eine Diskussion wert, weil die Mehrheit der Bevölkerung die Schutzaufgaben gerne und bereitwillig an den Staat delegierten.

Doch seitdem in ganz Deutschland massiv Polizeistellen abgebaut, Inspektionen zusammengelegt werden und bei der öffentlichen Sicherheit gespart wird, nimmt das Unsicherheitsgefühl drastisch zu.

Nicht nur die Einbruchskriminalität steigt seit Jahren stetig, ohne dass wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen würden, auch durch die offenen Grenzen wächst, so die Wahrnehmung, die Gefahr Opfer von Übergriffen zu werden – wie zuletzt die Silvesternacht in Köln bewies. Seitdem boomt der Verkauf von Pfefferspray und Schreckschusspistolen.

Für Verteidigung bestraft

Doch ob man diese Hilfsmittel im Zweifelsfalle einsetzen dürfte? Die deutsche Rechtslage ist hier oftmals nicht eindeutig und man läuft als Opfer oder Helfer des Opfers selbst Gefahr, in die Schusslinie des Gesetzes zu geraten.

Ein Fall aus Stuttgart beweist dies nun eindrücklich. Der Militärhistoriker Torsten Heinrich berichtet auf seinem Blog:

„Dort wurde ein Nothelfer zu mehr als drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er gegen eine Gruppe Schläger eingriff, die auf einen am Boden Liegenden eintraten. Damit hat er dem schwer verletzten Opfer das Leben gerettet, was durch Tritte auf ihn erheblich bedroht war. In erster Instanz wurde er jetzt jedoch so verurteilt, dass er vorbestraft wäre. Dabei hatte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.

Am Donnerstag wurde ein 22-Jähriger von dem Amtsgericht Ludwigsburg verurteilt, weil er im Juni vergangenen Jahres mitten in der Stadt einen Menschen verletzt hat.

Die Beweisaufnahme hätte „zweifelsfrei ergeben“, so die „Stuttgarter Nachrichten„, dass der vermeintliche Täter damit nur versucht hatte, einem „hilflosen Mann beizustehen“, der „spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher“ hart angegriffen wurde.

Das Opfer wurde umringt und mehrere Personen traten auf ihn ein. Der Angeklagte kam zur Hilfe, schubste de Angreifer weg und befreite das Opfer. Dabei schlug er augenscheinlich auch um sich und habe, laut eigener Aussage, vermutlich auch jemanden getroffen: „Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten.“

Trotz Zeugenaussagen verurteilt

Da zahlreiche Zeugen und das Opfer den Vorfall so bestätigten, plädierten Verteididung sowie Staatsanwaltschaft auf Nothilfe, die im Falle der Fremdverteidigung Straffreiheit gewährt. Die Richterin verurteilte ihn dennoch, mit der Begründung, dass er bereits vor Jahren schon einmal wegen Körperverletzung angeklagt wurde.

Die ist jedoch nur einer von vielen Fällen, indem Notwehr und -hilfe zu Strafprozessen führt – sowohl bei Polizisten, als auch bei Zivilisten. Das liegt daran, dass das deutsche Gesetz den Rahmen für straffreie Gewaltaktionen der eng setzt. Das Sicherheitsgefühl der Bürger steigert es allerdings nicht gerade, wenn Täter davon kommen und Helfer bestraft werden.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.neopresse.com/politik/dach/in-deutschland-wird-selbstverteidigung-bestraft/