Heilige können nicht posthum pädophil werden

von WiKa

EU-EU-EU: Das ist doch mal ein signifikanter Fortschritt in Sachen höchstrichterlicher Rechtsprechung. Diesmal durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, kurz (EGMR).

Böswillige Menschen sehen dies allerdings mehr als einen vorauseilenden Kniefall oder als Vorfahrtregelung für eine neuen Staatsreligion, die sich gerade anschickt den hier brachliegenden „Glauben“, im Sinne einer besseren Steuerbarkeit der Menschenmassen zu reanimieren. Eine Religion, die Dank ihrer neueren Geschichte das Zeugs dazu hat, die Menschen universell wie auch geistig zu knechten fesseln. Und 600 Jahre Nachholbedarf hat die auch noch.

Eigentlich macht besagte Religion auch nur das, was alle anderen zentralisierten Religionen ebenfalls machen oder gemacht haben. Einige davon werden allerdings nicht mehr sonderlich ernst genommen. Deshalb braucht es hier mal frischen Gotteswind. In dem zu beurteilenden Streitfall ging um einen alten Mann, der ein kleines Mädchen von 6 Jahren ehelichte, welches er aber aus Gründen des Jugendschutzes erst sehr viel später, in einem deutlich gereiften Zustand, im Alter von 9 Jahren erstmals bestieg. So die Urkundslage. Besagter Fall ist allerdings gut 1.400 Jahre her.

Wie kam es zu dieser Sonderheit?

Nun gab es erst jüngst eine Vortragsrednerin in Wien, die dieses Gebaren ganz schamlos mit „Pädophilie“ in Verbindung brachte. Das wiederum ist nach dem Urteil besagten Höchstgerichtes nunmehr sowas wie eine „Gotteslästerung“ und somit geeignet den religiösen Frieden hier in der Gegend zu stören. Rein zufällig handelte es sich bei dem in Rede stehenden Typen auch noch um einen „Propheten“. Das ist sowas wie einen Brand- … ähm … Religionsstifter. Eingedenk dieser Funktion genießt der somit einen besonderen Schutz, der weit über das Wohl von nachrangigen, wertlosen kleinen nichtsnutzigen Scheidenmenschen hinausgeht.

Trotz der korrekten Chronik, die diese unangenehme Geschichte immer wieder als absolut authentisch und wahrhaftig festhält, muss hier jetzt eine Ausnahme her, eben des lieben Friedens Willen. Hier mehr zu dem Urteil: Prophet Mohammed darf nicht pädophil genannt werden[NRZ]. Vergleichbare Ereignisse, würden in unserer heutigen Gesellschaft (bislang noch), meist zur sofortigen Verhaftung führen, noch bevor so ein Typ überhaupt den Status eines Propheten erlangen könnte. Aber dank dieser Geschichte und der neuerlichen Rechtsprechung könnte sich das alles im Sinne besagter Religion weiterentwickeln. Somit können womöglich in Zukunft auch hierzulande kleine Mädchen wieder relativ unkompliziert, bereits in jungen Jahren, ihren Versorger und Stecher wechseln. Diese glücklichen Kinderblicke sind einfach unbezahlbar. Aus Gründen der sozialen Sicherheit ein durchaus diskutables Thema, wo doch die ®Enten auch immer mieser werden. Und im Sachenrecht finden wir auch keinerlei Hinweise auf Kinder- und/oder Jugendschutz, was für ein Segen.

Warum haben wir keinen Präzedenzfall?

 Bei Gottes eingeborenen Sohn, dem „Hampelus“ braucht es diesen höchstrichterlichen Schutz nicht. Der hat sich nämlich, den Aufzeichnungen zufolge, niemals in dieser Weise mit kleinen Mädchen abgegeben.

Auch steht er in anderen Dingen nirgends unter Verdacht, er ist quasi makellos und braucht allein deshalb schon keinen gesonderten gesetzlichen Schutz. Den armen Kerl kann man sogar straffrei als „schwul“ oder „Schwuchtel“ bezeichnen.

Das alles interessiert in unserer Gesellschaft kein Schwein. Deshalb ist das alles auch nicht ehrenrührig.

In anderen Kulturen allerdings, muss, wenn die Ehre auch nur verdachtsweise einen Kratzer leiden könnte, ggf. auch schon mal das Messer oder anderes Ehrwiederherstellungsgerät an den Mann oder die Frau gelegt werden.

Um ausgedehntere Blutbäder hierzulande zu unterbinden, fühlte sich der EGMR also zurecht berufen, diesen armen Mann vor posthumen Ehrabschneidungen zu bewahren. Wer wollte dies, im Sinne des religiotischen Friedens, nicht verstehen? Oder andersherum ausgedrückt, ist dies lediglich der Ausdruck der Tatsache, das Heilige, trotz aller Geständnisse, Dokumentationen und Aufzeichnungen, eben nicht posthum pädophil werden können. Das ist bahnbrechend und dazu richtungweisend.

Es könnte in späterer Zeit so manch einem hochherrschaftlichen Kinderschänder vor einer Rufschädigung oder gesetzlichen Nachstellung bewahren. Hieran können sich beide schon länger hier koexistierenden Kirchen ein Beispiel nehmen. Vielleicht vorab sogar schon mal ein wenig Honig saugen. Dies mit Blick auf die schweren Zeiten, die wegen der im Moment diskutierten Missbrauchsfälle zu erwarten sind. Mal sehen, ob angesichts dieses Urteils nunmehr im Vatikan eine hastige Selig- und Heiligsprechungsorgie der verdienstvollsten Mitarbeiter losbricht.

 


Quelle und Kommentare hier:
https://qpress.de/2018/11/16/heilige-koennen-nicht-posthum-paedophil-werden/