Heike Maria Werding: Bürgerrechte holt man sich, die bekommt man nicht geschenkt

Nach Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Was darin definiert wird, ist eine Demokratie, die von unten nach oben aufgebaut ist. Ein Zustand, der in der gegenwärtigen Realität allerdings nicht vorzufinden ist. Wie eine solche im Grundgesetz verankerte Basis der Volksmacht reaktiviert werden kann, erläutert Heike Maria Werding.

Sie kam bei ihren Recherchen darauf, daß „wir“ überhaupt kein Volk sind. Sie begründet diese damit, daß sich zunächst ein Volk – nach offizieller staatsrechtlicher Definition – seiner Zusammengehörigkeit bewußt sein muß und sich auf einem eigenem Grund befinden. Ein Volk kann sich nur als solches bezeichnen, wenn der Boden, auf welchem es agiert, auch dem Volk selbst gehört und als solches auch definiert ist. Dieses Naturrecht und das Staatsrecht, das darauf aufbaut, ergibt sich aus der Erstbesiedlung. In unserer Region waren dies die Germanen.

4000 Jahre Entwicklung – vor allem im militärischen Bereich – haben dieses Bodenrecht allerdings längst verschoben. Durch die unterschiedlichen Ausbaustufen des militärischen Potentials und der sich daraus ergebenden Drohgebärden hat sich das, was ist, längst hin verschoben zu dem, was die Mächtigen wollen.

Heike Maria Werding forschte im preußischen Staatsarchiv nach den Wurzeln unseres heutigen Rechtssystems. Interessant ist dabei der Übergang aus der Monarchie, der mit der Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1918 besiegelt wurde.

Interessant dabei ist, daß dieses Dokument in zwei verschiedenen Versionen existiert. Die Unterschrift des Kaisers wirft Fragen auf, denn auf den beiden Dokumenten unterscheidet sie sich stark. Auch trat der im Jahre 1918 wohl eher unfreiwillig abgedankte Kaiser 16 Jahre später wieder in eben dieser Funktion in Erscheinung mit dem Zusatz „I. R.“, welches für Imperator Rex steht.

Bei der Aktivierung der Gemeinden bezieht sich Heike Maria Werding auf die Verfassung von 1871. Nach der Zweischwerter-Lehre stellt der Vatikan dem Kaiser den Boden als Pacht zur Verfügung. Dieser wiederum stellt es seinen Landsleuten, die ein Grundstück erworben haben, seinerseits für 99 Jahre zur Pacht zur Verfügung. Um später aus diesem Land Steuern ziehen zu können, wurde das Katasteramt gegründet – der Grundlage des heutigen Bodenrechts.

Wenn Einwohner sich hierzulande auf ihre Rechte berufen und darauf bestehen, daß Urteile an sich persönlich unterschrieben werden sollten oder sich Beschweren über eine rechtlose Justiz und Beamte sich häufen, kommt uns unweigerlich der Art 20 (2) GG in den Sinn. In dem heißt es: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

So scheint es nun aber nicht zu sein! Spannend dazu, die Landesverfassungen, die sich jüngst in Gesetze wandelten, genauer zu lesen. Hier tauchen Bürger und Einwohner oder Staatsangehörige auf. Es ist hier auch die Sprache von Körperschaften, Gebietskörperschaften, Kommunen, hoheitlichen Rechten, sodaß wir hier versuchen, etwas Ordnung in das ganze Thema zu bringen. Wir kennen das, wenn Häuser verkauft werden und die Versicherer den Verkaufswert in Reichsmark nach 1914 berechnen?

Doch was war 1914? Ein Kaiser, der die Bodenrechte innehatte und seinem Volk für 99 Jahre in Erbpacht übertrug mit der Auflage, diese so zu pflegen, daß die Selbstversorgung auch danach garantiert war. Das geschah damals mit dem der Regel eines 7. Ruhejahrs und mit dem jährlich wechselnden Anbau der Ackerfrüchte. Der Kaiser übergab damals, letztmalig wohl 1918, die Bodenrechte an die Pächter, die damit zu Bodenbesitzern mit hoheitlichen Rechten wurden. Mit diesen Bodenrechten waren die Staatsangehörigen dann auch das Volk!

Und heute??

Webseite:
www.os-landmark.de

download als pdf:
Piraten an die Macht
Wahrheit unerwünscht. Was Juristen und Politiker uns verschweigen!
Heike Maria Werding Den Sinn der Welt – staatliche Gemeinden 071015

Kontakt:
Osnabrücker Landmark e.V.
Helgolandstr. 11
D-49324 Melle
Tel: +49 – (0)5422 – 43918
Fax: +49 – (0)5422 – 929922
E-Mail : [email protected]


Guten Tag,

ich habe hier einen überaus wichtigen Termin für diejenigen, denen ihre Eigentumssicherung wichtig ist.

Das ist eine Veranstaltung von unserem Verein ORYA und von Frau H. Werding aus Melle, die viel praktische Erfahrungen in diesem Bereich besitzt.

Es ist für uns alle sehr wichtig, denn wenn die BRD „TTIP“ hier durchsetzen, haben wir alle Bodenrechte verloren – DIE FRIST LÄUFT AM JAHRESENDE 2016 AB !!!

Was wir tun können, wird auf der Veranstaltung gezeigt – Gemeindeaktivierung und die nächsten Schritte!

Die Veranstaltung findet am Wochenende 12. und 13. März 2016 in Berlin statt.
Samstag, 12.03.2016 – von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
Sonntag, 13.03.2016 – von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Thema – Bodenrechte / Gemeindeaktivierung und die nächsten Schritte!
Es geht um die geschichtliche Entwicklung bis zur heutigen Rechtslage
Gemeindeaktivierung – erste Schritte bis zur Handlungsfähigkeit

Die Anschrift erhält jeder von Ihnen, der sich per Mail unter [email protected] angemeldet hat, und zwar mit

FAMILIENNAMEN, VORNAMEN
TEL. / MOBIL-NR.
E-MAIL-ADRESSE

Kosten für beide Tage bei Buchung bis zum 12. März 2016 – 99,00 € – Buchung nach dem 13. März 2016 120,00 €
incl. 2 x Mittagessen und 1 x Kaffeepause
Zusätzlich kann Frühstück und Hotelzimmer gebucht werden.

Die Teilnahmegebühr bitte überweisen an: ORYA Verbraucherschutzforum Glienicke e.V.
IBAN: DE49 1005 0000 0190 4202 60
BIC: BELADEBExxx

Verbreitet das bitte, wenn Du noch Menschen hast in Brandenburg oder Berlin kennst, denen die Sicherung ihres Eigentums wichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen
ORYA Verbraucherschutzforum Glienicke e.V.
Andreas Funke
www.orya.de


Quelle und Kommentare hier:
https://www.youtube.com/channel/UCEBHcc7O-99NaszgsyzIaeQ