„Hassverbrechen“: Großbritannien im Kampf gegen Meinungsfreiheit

von Marilla Slominski

Im Londoner Unterhaus schlagen die Wellen der Empörung über das Mitglied Lord Malcolm Pearson und sein Gespräch mit Tommy Robinson im Westminster Palace hoch. Schon rücken die ersten (muslimischen) Abgeordneten des Unterhauses Lord Pearson wegen des Treffens in die Nähe von „Hassverbrechen“. Dass das nicht so absurd ist, wie es scheint, zeigen die neuen Richtlinien für sogenannte „Hassverbrechen“, die jetzt von der Londoner Metropolitan Police veröffentlicht wurden. 

Die Parameter, die von der Polizei abgesteckt werden, sind groß genug, um jedem, dem noch etwas an Gesetz und Meinungsfreiheit liegt, das Blut in den Adern stocken zu lassen.  In den Richtlinien heißt es:

„Ein Hassverbrechen liegt vor, wenn jemand Opfer eines Verbrechens aufgrund seiner Behinderung, Geschlechtsidentität, Rasse, sexuellen Orientierung, Religion oder eines anderen wahrgenommenen Unterschieds wird. Es beinhaltet nicht immer körperliche Gewalt. Jemand, der einem anderen gegenüber eine beleidigende Sprache anwendet oder ihn belästigt, weil er ist, was er ist, macht sich ebenfalls eines Verbrechens schuldig.“

Doch damit nicht genug.

In Großbritannien wird jetzt nicht mehr nur das Verbrechen an sich bestraft, sondern auch das Motiv, dass dazu geführt hat. Darüber hinaus kann jeder „Beleidigte“ sein Gefühl der Beleidigung als Straftat zur Anzeige zu bringen. Damit ist der staatlichen Willkür nun ganz offiziell Tür und Tor geöffnet.

„Wenn jemand eine Straftat begeht und das Opfer oder jemand anderes glaubt, dass sie durch Vorurteile oder Hass motiviert ist, stufen wir dies als „Hassverbrechen“ ein. Es bedeutet, dass der Täter für das Verbrechen selbst und auch für seine Gründe angeklagt werden kann es.

Wenn jemand etwas tut, das keine Straftat ist, aber das Opfer oder jemand anderes glaubt, dass es durch Vorurteile oder Hass motiviert ist, würden wir dies als „Hassvorfall“ einstufen.

Obwohl das, was der Täter getan hat, nicht gegen das Gesetz verstößt, verstossen die Motive dafür gegen das Gesetz. Das bedeutet, dass es möglich ist, diese Person wegen einer Straftat anzuzeigen.“

Diese neuen Richtlinien ermöglichen es in Zukunft durchaus, dass jemand, der einen anderen mit „Er“ anspricht, obwohl der meint, eine „Sie“ zu sein, sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Die schwammige Formulierung „jeder andere wahrgenommene Unterschied“ macht´s möglich.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/03/17/hassverbrechen-grossbritannien-im-kampf-gegen-meinungsfreiheit/