Griechen sollen Immobilien freiwillig den Banken überlassen

von Krisenfrei

Hier wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Griechenland ein vorbildliches Beispiel für die Versklavung der Menschen in Europa, insbesondere in der EU ist.

Wer sich einmal mit dem kriminellen Verein IWF einlässt, kommt da nicht mehr raus. Ähnliches gilt für die EU. Privateigentum für kleine Leute wird es in Griechenland bald nicht mehr geben, was früher oder später auch auf die Menschen in den anderen EU-Mitgliedsländern zutrifft. Was den Verschuldungsgrad anbetrifft, könnte Italien der nächste Kandidat sein. 

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In Griechenland appellieren die Banken erneut an Schuldner, ihre notleidenden Kredite per freiwilliger Abtretung ihrer Immobilien zu begleichen.

Die Banken in Griechenland, die darauf „brennen“, die sogenannten „roten“ Kredite aus ihren Portefeuilles zu streichen, rufen erneut zur freiwilligen Übergabe von Immobilien auf!

Sie verlangen von den überschuldeten Bürgern, die als Sicherheit für ihren Kredit eine Immobilie mit einer Hypothek beziehungsweise Voreintragung belastet haben, die Immobilie aus eigenem Antrieb an die Banken zu übergeben oder zu verkaufen, damit ihre Schuld beglichen oder gemindert wird.

Verrechnung von Immobilien mit hypothekenbesicherten Krediten

Die Maßnahme der freiwilligen Übergabe der Immobilie bezieht sich auf Kreditnehmer, die den Abzahlungsbedingungen des hypothekenbesicherten Kredits nicht zu entsprechen vermögen und denen letzterer gekündigt worden ist. In diesem Fall tritt der Kreditnehmer freiwillig, also ohne Einleitung gerichtlicher Schritte, das Eigentum an der mit einer Voreintragung belasteten Immobilie an das Kreditinstitut ab.

Spezieller überträgt der Schuldner – nach seinem Vorschlag und Akzeptanz seitens der Bank – an die Bank (oder einen Dritten) ihm gehörende Vermögenswerte, unter deren Sinn auch die eventuell zur Besicherung des Kredits oder der Stundung belastete Immobilie fällt. Wenn sich nach der Abtretung ein unbeglichener Restkredit ergibt, haben Schuldner und Bank den Tilgungsmodus zu vereinbaren, wobei anzumerken ist, dass die Kosten der Übertragung von dem Schuldner übernommen werden.

Umwandlung von Krediten in Mietung oder Leasing

Eine andere Lösung, welche die Banken durchzusetzen versuchen, ist die Umwandlung des Kredits in eine Mietung oder ein Leasing. Der seinen Kredit nicht abzuzahlen vermögende Schuldner hat das Eigentum an der Immobilie an die Bank zu übertragen und dabei einen Miet- oder Leasingvertrag zu unterschreiben. Der Kreditnehmer wird also praktisch vom Eigentümer zum Mieter in seinem eigenen Haus gemacht, wobei die Mietung sogar nicht für immer und ewig, sondern nur für eine bestimmte zeitliche Periode erfolgt.

Spezieller überträgt er – nach Vorschlag des Schuldners und Akzeptanz seitens der Bank – das Eigentum an einer ihm gehörenden Immobilie an die Bank (oder einen Dritten), mit der er einen einfachen Miet- oder einen Leasingvertrag abschließt, damit er die Immobilie für den vereinbarten Zeitraum nutzen kann. Der Verkaufspreis wird mit der Schuld zur Verrechnung gebracht, und wenn es einen unbeglichenen Restbetrag gibt, wird der Modus seiner Begleichung (zusammen mit den Mietzahlungen, einer einmaligen Zahlung usw.) vereinbart. Auch in diesem Fall werden die Kosten der Übertragung von dem Schuldner übernommen.

(Quelle: dimokratianews.gr)


Quelle und Kommentare hier:
https://krisenfrei.com/griechen-sollen-immobilien-freiwillig-den-banken-ueberlassen/