Glaube nichts und prüfe selbst! [Update]

von Regolien Roland

Ein Update zur exklusiven Interviewserie über die Einschätzung Deutschlands in der Welt! Randgespräche klären uns weiter auf!

„Der Schweizer Weg“ und Kontroll-Mitteilung an die ALLIIERTEN als Besatzungs-Macht. In Kürze kommt der 21. Teil der Interviewserie. Das Buch dazu ist als Probeexemplar bereits gedruckt und wird derzeit ergänzt. 

Melden Sie Verstöße doch einfach der USAG (United States Armee Garrison). Die sind im besetzten Zentraleuropa für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit – dazu gehört auch die Rechtssicherheit – zuständig. Es gibt in jedem Bundesland eine USAG. Und wenn die nicht spuren … gehen Sie an den US-amerikanischen Kongress. Der ist für Sie zuständig, so lange GERMANY unter Besatzungsstatus verwaltet wird.

Bitte daran denken: Alle Briefe und Anzeigen müssen auf ENGLISCH verfasst sein. Die Behörden nehmen sich nicht die Zeit, das selbst in Englisch zu übersetzen. Es gehen bei denen inzwischen täglich mehrere Tausend Postsendungen aus Deutschland ein. Viele Missstände in Deutschland sind bei den US-Behörden auch schon bekannt.

Auch sollte nicht erwartet werden, dass sich die US-Behörden um Einzelschicksale kümmern. Allerdings werden alle Anzeigen gesammelt und sehr genau zugeordnet, sodass am Tag X die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden können. Die US-Armee Organisation kann und darf sich nicht um Zivilangelegenheiten kümmern.

Würde sich aber um Strafrechtlich relevante Angelegenheiten kümmern! – so unsere Info! Es erscheint auch sinnvoll zu sein, diese Beschwerden, zumindest wenn es um „Substanzielle Rechteverletzungen“, Übergriffe auf Leib und Leben, Freiheitsberaubung und Menschenhandel, sicherlich auch um Plünderung/Vollstreckung/Versteigerung  geht, hier die Adresse in Wiesbaden:

US-Army Europe (USAREUR)  = Hinweis: Siehe Dipl-Post Nr. 19
General John Shalikashvili Mission Command Center (Shali Center)
Lucius D. Clay Kaserne
D-65205 Wiesbaden-Erbenheim
Fax: +49 6134 604 392
E-Mail: [email protected]

An Seine Exzellenz der Botschafter
der vereinigten Staaten von Amerika
Botschafter Richard A. Grenell
Clayallee 170
14191 Berlin

1. To the President of the United States of America
Mr. Donald J. Trump
The White House
1600 Pennsylvania Avenue NW
Washington, DC 20500,                                 Fax:     +1 212 299 1050     (Hotel N.Y.)
United States of America                               E-Mail:  [email protected]

2. U.S. Department of Justice (DoJ)                 (US-Justizministerium)
950 Pennsylvania Avenue, NW
Washington, DC 20530 – 0001                       Fax:     +1 202 307 1379
United States of America                               E-Mail:  [email protected]

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Der Schweizer Weg; Der EU-Rahmenvertrag

Behauptungen und Fakten (12): Unabhängigkeit, Eigenständigkeit – Verhaltensweisen, welche der Schweiz in guten wie in schwierigen Zeiten zwar nicht absolute, aber doch ein Maximum an Handlungsfreiheit gesichert haben. Als unabhängiges und eigenständiges Land wird die Schweiz auch in Zukunft angesichts – manchmal schwieriger – Herausforderungen handlungsfähig bleiben: Voraussetzung zur Gewährleistung von Freiheit für Land und Volk.

Die Schweiz ist ein souveränes und neutrales Land. Souveränität heisst Selbstbestimmung. In der Schweiz bestimmt das Volk als Verfassungsgeber – das Volk ist der Souverän. Die direkte Demokratie, der Föderalismus, die Neutralität und die ausgeprägte Subsidiarität sind tragende Staatssäulen der Schweiz. Als offene Export -Nation pflegt die Schweiz gute Beziehungen zu anderen Staaten. Solche Beziehungen finden auf der Grundlage von Gleichberechtigung – auf gleicher Augenhöhe beider Partner – statt.

Staatssäulen: Die Schweiz schliesst – wie seit Jahrzehnten – mit Staaten und Staatengemeinschaften bilaterale und multilaterale Verträge ab, welche im gegenseitigen Interesse sind und die Souveränität der Schweiz nicht beschneiden.

Einseitige Unterwerfung unter EU-Institutionen mit dem Ziel einer ‹institutionellen Anbindung› der Schweiz an den EU-Apparat mit automatischer EU-Rechtsübernahme und der Unterstellung der Schweiz unter den EU Gerichtshof kommt indessen nicht in Frage.

Auch die Leistung von sog. ‹Kohäsionszahlungen› – schamlose bundesrätliche Ersatzhandlung angesichts des öffentlichen Widerstands dem EU-Rahmenvertrag gegenüber – lehnen Schweizerinnen und Schweizer ab – auch wenn sie vom Stimmrecht dazu ausgeschlossen werden.

Kohäsionszahlungen sind handelsrechtlich grundsätzlich in Frage zu stellen. Bisher ist es weder in der WTO noch im Rahmen bilateraler oder multilateraler Handelsabkommen üblich, dass das Land mit dem kleineren Marktpotenzial demjenigen mit dem grösseren Absatzgebiet Ausgleichszahlungen leistet.

Nein zum Rahmenvertrag: Dem EU-Ansinnen Rahmenvertrag gegenüber ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Die Schweiz – bisher schon ein weltoffenes Land – hält fest an Kontakten mit der EU auf gleicher Augenhöhe, welche die Gleichberechtigung beider Parteien respektieren. Sie will frei bleiben – als mit jedem Staat dieser Welt aufgrund eigenständiger Handlungen abhängig zu werden.


Quelle und Kommentare hier:
http://rrredaktion.eu/glaube-nichts-und-pruefe-selbst-ein-update-zur-exklusiven-interviewserie-ueber-die-einschaetzung-deutschlands-in-der-welt-randgespraeche-klaeren-uns-weiter-auf/