Gerd Honsik

Unser Kamerad und Vorkämpfer verstarb am 7. April 2018

…nachmittags im ungarischen Exil in Ödenburg (ungarisch: Sopron).

„Heute, am Samstag, den 7. April 2018 gegen 14.30 Uhr, wurde Bundesbruder, Kamerad und Landsmann Gerd Honsik zur Großen Armee und in die Ewige Heimat abberufen. Gestern noch gemeinsam und heute Vormittag normal telephoniert, erreichte mich gegen 14 Uhr nochmals sein Anruf, rasch zu kommen.

Gegen 14 Uhr 30 angekommen, lag er in Gegenwart seiner Frau leblos am Boden, die herbeigerufene Rettung versuchte alles und stellte letztlich einen Lungeninfarkt fest. Die erste Anteilnahme gilt seiner Frau und seinen Verwandten. Uns bleibt die Verpflichtung und der Auftrag, weiterzumachen.

Erschüttert sende ich diese Nachricht und verbleibe auch für die Tafelrunde ‚Öden­burger Markomannen‘ — Wilhelm Ehemayer“

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Gerd Honsik wurde am 10. Oktober 1941 in Wien als Sohn von Dr. iur. Hans und Irene Honsik geboren. Im März 1944 fand Honsiks Vater im Sturmangriff an der Spitze seines Zuges am Brückenkopf Nettuno den Soldatentod für Deutschland.

Gemäß dem letzten Wunsch seines Vaters: „Wenn ich fallen sollte, erziehe die Kinder in meinem Geiste!“ wurde Gerd von seiner Mutter zu einem Bekenntnis zu Heimat, Volk und Vaterland erzogen.

Im Jahre 1949, als im von den Alliierten besetzten Österreich eine große Hungersnot herrschte, erreichte ein Sonderzug mit stark unterernährten Kindern die spanische Grenze. Eines dieser hungerleidenden Kinder war Gerd Honsik. Er wurde für ein Jahr von einer spanischen Familie aufgenommen, mit welcher ihn bis zu seinem Lebensende eine herzliche Freundschaft verband. Aus dieser Zeit stammten auch seine Spanisch­kenntnisse. Deshalb ist es auch allzu verständlich, daß Honsik Jahrzehnte später in ebendiesem Land Schutz vor politischer Verfolgung suchte, welches ihm schon einmal Schutz gewährte.

Erstmals politisches Aufsehen erregte Honsik im Jahre 1958, als er fast mit den ganzen „Akti­vitas“ und der gesamten Altherrenschaft aus der katholischen österreichischen Mittel­schul­verbindung „Rugia“ austrat, da sich diese nicht mehr zum deutschen Volks­tum bekannte.

Im Jahre 1961, als der Südtiroler Freiheitskampf begann, wurde Honsik mit Freunden ebenfalls in Wien tätig. Er verteilte Flugblätter, in welchen er sich zum Reichsgedanken bekannte und die österreichische Regierung als das bezeichnete, das sie damals war und heute noch ist, nämlich eine von den Alliierten eingesetzte Marionettenregierung. Honsik beschoß nach peniblen Vorbereitungen, um eine Gefährdung von Personen zu verhindern, mit Freunden auch demonstrativ die Fassaden des österreichischen Par­la­mentes. Später erkannte Honsik, daß diese Art von Aktionismus Südtirol eher geschadet als genützt hat. Im August 1961 wurde er deshalb zu vier Jahren Haft verurteilt. Kurz nach der Verbüßung der politischen Haft schloß sich Honsik Ende des Jahres 1965 der Nationaldemokratischen Partei des Südtiroler Freiheitskämpfers Dr. Norbert Burger an.

Verfolgungen

In seinem Buch „Freispruch für Hitler?“ kam auch Alois Brunner zu Wort, mit dem Honsik seinerzeit in Damaskus ein Interview geführt hatte. Er wurde dafür zu einer unbe­ding­ten Haftstrafe verurteilt und emigrierte daraufhin ins Exil nach Spanien (1992–2007). Von dort aus gab Honsik weiterhin in unregelmäßigen Abständen die kostenlose Zeitschrift „Halt“ heraus.

Im Dezember 2005 bat Honsik den Botschafter des Iran in der BRD um Hilfe für Ernst Zündel, der Iran solle „einen Rechtsanwalt zur Verfügung stellen […], der […] vor­han­de­nes historisches Wissen furchtlos miteinbringt. […] Einem solchen Anwalt könnte auch das wahre Deutschland, das heute keine Stimme hat, vertrauen.“
Schon 1986 hatte Honsik in der Zeitschrift „Halt“ in einem „Aufruf an die arabische Welt“ geschrieben: „Die Entlarvung der Judenvergasung als dem größten Propaganda­schwindel der Welt­geschichte […] wäre von ungeheurer Wichtigkeit!“ und bat um finanzielle Hilfe. Dieser Aufruf wurde in der kuwaitischen Zeitung „al-Balagh“ ver­öffentlicht und galt als grund­steinlegend für die im Dezember 2006 in Teheran stattgefundene Holocaust-Konferenz. An dieser Konferenz nahm stellvertretend für Honsik dessen Anwalt Herbert Schaller teil.

Strafverfolgung und Verurteilungen

Gerd Honsik wurde in mehreren österreichischen Gerichtsverfahren zu Geld- und Haft­strafen verurteilt. 1990 verurteilte das BRD-Amtsgericht in München Honsik wegen angeblicher „Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhaß und Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“. Wegen der Herausgabe seines Buches „Freispruch für Hitler?“ wurde Honsik am 5. Mai 1992 in Wien zu einer eineinhalb­jäh­ri­gen Haftstrafe verurteilt. Der Haftstrafe konnte sich Honsik durch Flucht nach Spanien entziehen.

Am 23. August 2007 wurde Honsik mittels eines vom Wiener Straflandesgericht aus­ge­stell­ten Europäischen Haftbefehls von der spanischen Polizei festgenommen. In der Vergangenheit hatte Spanien zweimal Honsiks Auslieferung – unter persönlicher Einschaltung des spanischen Königs Juan Carlos – abgelehnt. Die Auslieferung Honsiks nach Wien erfolgte am 4. Oktober 2007.

Am 3. Dezember 2007 fand die Berufungsverhandlung über das Urteil aus dem Jahre 1992 vor dem Oberlandesgericht Wien statt. Die Berufung wurde zurückgewiesen und die unbedingte Haftstrafe von 18 Monaten bestätigt. Im Mai 2008 erhob die Staats­an­walt­schaft Wien erneut Anklage wegen sogenannter nationalsozialistischer Wieder­betätigung, im Falle eines Schuld­spruches im Sinne der Anklage drohten ihm deshalb bis zu 20 Jahre Haft.

Am 20. April 2009 begann vor dem Wiener Landesgericht der Prozeß gegen Gerd Honsik. Nach einem Schauprozeß im Schnelldurchlauf wurde er am 27. April 2009 wegen seiner Mei­nungsäußerungen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Am 1. März 2010 wurde in Berufung das Urteil auf vier Jahre angesetzt, die österreichischen System­postillen wüteten und zerrissenen sich das Maul über diese „Milde“.

Im Juli 2010 wurde der Prozeß wegen Passagen in Honsiks Büchern „Schelm und Scheu­sal“ und „Der Juden Drittes Reich“ fortgesetzt. Die Texte und Zitate in den Büchern wurden aus dem Zusammenhang gerissen und vom befangenen Staatsanwalt in mar­xi­stischer Rabulistik in NS-Wiederbetätigung umgedeutet. Am 9. September wurde Gerd Honsik zu zwei weiteren Jahren Haft verurteilt, so daß sich eine Gesamt­strafe von sechs Jahren ergab.

Am 8. September 2011 wurde Honsik aufgrund seines hohen Alters und seiner sozialen Inte­gra­tion in Spanien, nachdem er ⅔ der Haftzeit verbüßt hatte, vorzeitig aus der Haft entlassen.

Zitat:

»Unter den österreichischen Widerstandskämpfern hat es sicher Demokraten gegeben. Als solche können jedoch nur jene bezeichnet werden, die niemals Gewalt- oder Verrats­hand­lungen gegen den Anschluß­gedanken ausgeübt haben. Denn wer vor der nationalen Begeisterung von 97 Prozent seiner Mitbürger keine Achtung zeigt, muß aus historischer Sicht als Verbrecher gegen die Idee der Demokratie schlechthin bezeichnet werden.«


Quelle/Auszug aus: http://de.metapedia.org/wiki/Gerd_Honsik


Quelle und Kommentare hier:
https://kopfschuss911.wordpress.com/2018/04/10/gerd-honsik/