Geheimsache BRD – Beweise zur Nichtexistenz der BRD

von Sven B. Büchter

Ein wenig Geschichte…

Das 2. Deutsche Reich existierte seit 1871 bis…, ja wann eigentlich?

Es darf auf keinen Fall mit dem 3. Reich der „Braunen“ von 1933-1945 verwechselt werden! Vielmehr als die Ähnlichkeit des Namens haben die beiden, besonders in politischer und ideologischer Hinsicht nicht gemeinsam. Und für die Namensähnlichkeit kann das 2. Deutsche Reich ja nun wirklich nichts, hat es doch schon lange vor der Namensgebung des 3. Reich durch die Nationalsozialisten existiert. Schließlich gab es im 2. Deutschen Reich die Einführung der Demokratie, freie Wahlen und eine vom Volk bestimmte Verfassung.

Und wo war das 1. Deutsche Reich geblieben?

Im Jahr 843 AD entstehen Westfranken, Mittelfranken und Ostfranken durch die Teilung des Fränkischen Reichs. Das Mittelreich zerfällt darauf in Italien, Burgund und Lotharingen (Lothringen). Aus Westfranken und Lotharingen wird Frankreich und aus Ostfranken das „Heilige römische Reich deutscher Nation.“ 926 wird Otto I. zum ersten Kaiser des „Heiligen römischen Reiches deutscher Nation“, welches auch als 1. Deutsches Reich bezeichnet wird.

In der 1000-jährigen Geschichte dieses „Heiligen römischen Reiches deutscher Nation“ spielt Sachsen-Anhalt eine zentrale Rolle. Beherbergt es doch zahlreiche Schlösser, Burgen und Klöster, war dieses Land mit seiner zentralen Lage in Deutschland doch Schauplatz so vieler Schlachten in der Geschichte des 1. Deutschen Reichs wie kaum ein anderes Bundesland.

1806 gibt Franz II. den Titel auf, da er im Laufe der Geschichte völlig bedeutungslos geworden war. Einige Jahre später, 1815, endet das „Heilige römische Reich deutscher Nation“ offiziell, was dann auch das Ende der deutschen Kleinstaaten bedeutet. 1815 ensteht der „Deutsche Bund“, durchaus mit Demokratiebestrebungen, die jedoch noch erfolgreich unterdrückt wurden. 1848 wird im „Deutschen Bund“ demokratisch eine liberale Nationalversammlung gewählt. 1866 erklärt Ministerpräsident Otto von Bismarck den „Deutschen Bund“ für erloschen. Preußen gewinnt die Kontrolle über die deutschen Länder im neuen „Norddeutschen Bund“. Und 1870-71 finden wir nun auch den Beginn des „2. Deutschen Reichs.“

Es wird am 10.12.1870 aus dem „Norddeutschen Bund“ gebildet und am 18.01.1871 wird Wilhelm I. zum deutschen Kaiser proklamiert. Als Folge des Deutsch-Französischen Krieges geht Elsass-Lothringen ans Deutsche Reich über. Es handelt sich beim „2. Deutschen Reich“ offiziell um eine konstitutionelle Monarchie mit einem demokratisch gewählten Parlament und einer Verfassung (Bismarksche Reichsverfassung gennant). Die Macht haben jedoch der Kaiser und der von ihm ernannte Reichskanzler. Der erste Reichskanzler war Otto von Bismarck.

1919 endsteht im 2. Deutschen Reich die Weimarer Republik, nachdem Kaiser Wilhelm II. ein Jahr zuvor abgedankt hatte und nach Holland ins Exil ging. Am 18.08.1919 tritt die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Laut Präambel wurde die Verfassung vom Volk bestimmt. Dies erfolgte durch die Nationalversammlung. Artikel 1 besagt: „Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Es handelt sich beim 2. Deutschen Reich nun also um eine Demokratie wie wir hier festellen können.

Am 30.01.1933 wurde Adolf Hitler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Die Bezeichnung 3. Reich oder auch 1000-jähriges Reich wurden von den Nationalsozialisten selbst gewählt und dienten wohl mehr Propagandazwecken. Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht erfolgte am 08.05.1945 und kennzeichnet sowohl das Ende des so genannten 3. Reiches als auch den Beginn des Waffenstillstandes zwischen den Alliierten und dem Deutschen Reich.

Nach der Kapitulation der Wehrmacht am 8.05.1945 besetzten die alliierten Truppen Deutschland und übernah- men die Macht. Oberster Befehlshaber der Amerikanischen Streitkräfte war damals Dweight D. Eisenhower, general of the Army, U.S.A., [jener Präsident der in seiner Abschiedsrede vor dem Einfluß des „militärisch industriellen Komplexes“ die Bevölkergung gewarnt hat, dass dieser Komplex wie man’s heute auch sehen kann, die Macht extremst zentralisieren wird].

Zu den ersten und wichtigen Gesetzen die damals erlassen wurden dürften wohl die SHAEF-Gesetze gehören. SHAEF steht für „Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces“, das oberkommando der Alliierten Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg, welches unter dem Oberbefehlshaber der USA stand. Es gab offensichtlich schon eine ganze Weile vor der Kapitulation der Wehrmacht eine von den Alliierten gebildete Militärregierung für Deutschland, das Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers.

Von dieser Militärregierung wurde zum Beispiel bereits am 15.11.1944 das SHAEF-Gesetz Nr. 3, mit ihrer Begriffsbestimmung des Aufdurcks „Vereinte Nationen“, bestätigt und ausgegeben, also bereits ein halbes Jahr vor der kapitulation am 08.05.1945. In Absatz 3 dieses Gesetzes heißt es „Dieses Gesetz tritt mit der Besetzung in Kraft“.

Doch wozu dienten die SHAEF-Gesetze nun überhaupt und welchen Inhalt hatten sie?

In erster Linie dienten sie der Aufrecherhaltung der Kontrolle über das besetze Gebiet. Unter anderem wurden hier einige der wesentlichen Regelungen über das Fortbestehen des Deutschen Reiches nach Kriegsende festgelegt. Wohlbemerkt des Deutschen Reiches, nicht des selbsternannten 3. Reiches der Nationalsozialisten. Weder die Nationalsozialisten noch die Alliierten haben zu irgendeinem Zeitpunkt das Deutsche Reich oder seine Verfassung aufgelöst oder für nichtig erklärt. Im Gegenteil, Hitler wurde Reichskanzler des Deutschen Reiches und nahm an der Weimarer Verfassung lediglich änderungen vor. Zwangsläufig bestanden Deutsches Reich und die Weimarer Verfassung fort.

Die Alliierten ihrereseits besiegten die deutsche Wehrmacht, welche daraufhin kapitulierte und besetzten das Staatsgebiet des Deutschen Reiches. Dadurch allein ist es keineswegs untergegangen, es wurde von den alliierten lediglich die uneingeschänkte Regierungsgewalt übernommen. Doch wie war eine Weiterarbeit deutscher Behörden nach der Kapitulation vom 08.05.1945 überhaupt noch möglich?

Die Alliierten hatten ja die höchste Machtbefugnis und Gewalt im besetzten Deutschland, und nachdem sie Deutschland bisher lediglich besetzt, jedoch nicht aufgelöst oder die einzelnen Zonen gar in ihr jeweiliges Staatsgebiet aufgenommen hatten, existierte das Deutsche Reich, samt seiner Behörden am 20.09.1945 immer noch. Nur deshalb war es den Alliierten auch möglich den deutschen Behörden Weisungen zu erteilen und ihre Zusammenarbeit zu fordern.

Kann die BRD, „… als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich“ sein ?

Das Deutsche Reich besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die Weimarer Verfassung ist weiterhin die gültige Verfassung des Deutschen Reiches, wie dies wiederholt in der Rechtsprechung bestätigt wurde. (Siehe auch die Rede von Carlo Schmid). Die BRD hingegen ist ein von den Alliierten im Rahmen des Besatzungsstatus 1949 genehmigtes Instrument zur Selbstverwaltung der drei besetzten Westzonen Deutschlands. Als Arbeitsgrundlage bekam sie das von den Alliierten für sie genehmigte Grundgesetz im Rahmen des Besatzungsstatus. Wo ist da die Indentität zwischen BRD und Deutschen Reich, nur weil die BRD die drei Westzonen, also ein Teilgebiet des Handlungsunfähigen Deutschen Reichs verwalten, nur organisieren sollte?

Es handelt sich bei der BRD um ein Verwaltungsinstrument der Alliierten, etwas anderes haben diese auch nie behauptet. Wer auch hätte das Deutsche Reich bei dem Beschluss, die BRD als identisch mit dem Deutschen Reich zu erklären, rechtswirksam vertreten sollen, schließlich ist es mangels Organisation handlungsunfähig? Wie könnte dies also rechtliche Wirkung erlangen, gleichgültig wie oft das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen behauptet das die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei? Mit der Errichtung der Bundesrepub- lik Deutschland wurde nicht nur ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des GG). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der BRD ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte ( BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)). Deshalb war z.B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 (354)).“

Haben wir da richtig gehört? Das Deutsche Reich existierte 1973 immer noch?

Ja, wir haben richtig gehört, bestätigt durch die Alliierten 1945 und durch das Bundesverfassungsgericht der BRD höchstselbst unter Bezugnahme auf zahlreiche weitere Urteile und Gesetze existiert das Deutsche Reich 1973 auch weiterhin. Erinnern wir uns: Im Londoner „Protokoll über die Besatzungzonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ vom 12.09.1944 wurde Deutschland (das Deutsche Reich) innerhalb seiner Grenzen vom 31.12.1937 lediglich zu Besatzungswecken in vier Zonen und ein besonders Berliner Gebiet eingeteilt. Die Erklärung in Anbretracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ (in Kraft am 05.06.1945) ist in diesem Punkt ebefalls absolut Eindeutig: „Die übernahme … der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutsch- lands.“

Internationaler Pakt über bürgerliche und politsche Rechte

Schauen wir uns vor dem Hintergrund, dass Deutschland nach mehr als 60 Jahren weder einen Friedensvertrag noch seine volle Souveränität erhalten hat doch einmal an, in wieweit dieser Zustand mit international anerkannten Menschenrechten vereinbar ist.

Im „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (BGB1. 1973 II S.1553) heißt es da gleich in Teil I, Artikel 1, Absatz 1, Satz 1:

„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.“

Selbstbestimmung ohne Souveränität?

In Satz 2 geht es weiter:

„Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaft- liche, soziale und kulturelle Entwicklung.“

Mit einem Grundgesetz, das uns von den Alliierten vor fast 60 Jahren im Rahmen des Besatzungsstatuts für die besatzungsrechtliche Selbstverwaltung Bunderepublik Deutschland gegeben wurde? Absatz 2:

„Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürliche Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grund- lage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. Auf keinen Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden“

Wie ist das mit der unmehr über 60 Jahre andauernden Fremdverwaltung Deutscher Gebiete durch Russland und Polen einschließlich der Nutzung von Agrarflächen und der Ausbeutung der dortigen Bodenschätze vereinbar?

In Absatz 3 wird es non noch einmal so richtig interessant:

„Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, hageb entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.“

Und trotz dieser Verplichtung zur Förderung der Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung dauert es schon über 60 Jahre, das Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen und einen Friedensvertrag auszu handeln?

Liegt das Geheimnis vielleicht in der Desinformation der in Deutschland lebenden Bevölkerung? Bleibt möglicherweise nichts weiter zu tun, als die Bervölkerung zu Reichtagswaheln (vergleichbar Bundestagwahlen in der ehemaligen BRD) gemäß der immer noch gültigen Weimarer Verfassung aufzurufen, um nach dem Erlöschen der Bundesrepublik nicht nur eine rechtsmäßige Regierung zu bekommen, sondern auch um erstmals einen rechtsmäßigen Partner für einen Friedensverhandlungen stellen zu können?

Wäre dies nicht die nobelste und oberste Aufgabe der sich unsere ob nun rechtmäßig oder unrechtmäßig amtierenden Volksverteter annehmen könnten? Wäre dies nicht der friedlichste und einfachste Weg aus dem „Nichts“, diese erforderlichen Wahlen zu organisieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Wahlen von der Bevölkerung Deutschlands auch ernstgenommen und anerkannt werden?

Die Durchführung solch einer Wahl zum Zeitpunkt beziehungsweise anstelle der nächsten Bundestagswahlen würde weder Mehrkosten noch einen Mehraufwand verursachen.

Kommt ihnen angesichts solcher Gedanken die Frage in den Sinn, ob so etwas überhaupt legal ist?

Wie wir sehen konnte, haben die Alliierten die Regierungsgewalt übernommen, weil das Deutsche Reich handlungsunfähig war. Ferner haben sie klargestellt, dass das Deutsche Reich weiter existiert. Auch die Weimarer Verfassung blieb inkraft. Die Bundesrepublik hat die Existenz des Deutschen Reiches 1973 mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls bestätigt.

Die Bundesrepublik hat sich 1973, wenn auch offenbar zu Unrecht, als identisch mit dem Deutschen Reich erklärt. Nach ihrer eigenen Logik dürfte sie, da ja angeblich identisch mit dem Deutschen Reich, nichts gegen Reichstagswahlen und deren Finanzierung aus Wahlmittel einzuwenden haben.

Die Bundesverfassungsrichter waren der Auffassung, dass das Deutsche Reich lediglich reorganisiert werden muss. Da die BRD jedoch seit dem 29.09.1990 nachweislich erloschen ist, kann sie ohnehin keine rechtsmäßigen Einwände mehr dagegen erheben.

Auch die Alliierten scheinen nie gegen eine Neuorganisation des Deutschen Reichs ausgesprochen zu haben, haben sie doch durch die Aufhebung der Gesetzgebung der Nationalsozialisten letztlich die wichtigste Vorbereitung dafür getroffen. Warum sonst hätten Sie die Gesetze des Deutschen Reichs bestehen lassen sollen? Doch sollte eine solche Reorganisation des Deutschen Reichs nicht von einer gut informierten deutlichen Mehrheit in der Bevölkerung gewollt und getragen werden?

Dass wir uns nicht falsch verstehen!

Es geht hier vor allem um die Erlangung eines seit 60 Jahren fälligen Friedensvertrages, für den nunmal von deutscher Seite nur das Deutsche Reich als Kriegsgegner der Alliierten in Frage kommt.

Die BRD, eine von den Alliierten eingesetzte Selbstverwaltung Deutschlands, scheint dafür wohl eher weniger in Frage zu kommen.

Und wer weiß schon welche Folgen es einmal haben wird, wenn wir in einem Land leben, das seit dem 29.09.1990 eine unter mehr als fragwürdige Grundlagen Umständen weiterarbeitende Regierung hat, die keinerlei rechtliche Grundlage mehr für ihre Aktivitäten besitzt?

Auch die Tatsache, dass wir gemäß UN-Charta über 60 Jahren immer noch als Feinstaat betrachten werden, erscheint wenig erbaulich.

Wäre es da nicht angebracht, einen Friedensvertrag in der Tasche und klare Verhältnisse im Land zu haben, mit einer Regierung die legal an der Macht ist, und einen souveränen Staat regiert?

Wäre dies nicht einer der wichtigsten Schritte in Richtung des vielbeschworenen Weltfriedens?

Welche Staatsbürgerschaft haben die Deutschen?

Betrachten wir uns hierzu zunächst die Originalfassung des Reichs- und Staatsangehörigkeitengesetz vom
22.Juli 1913 RGB1 583. Gemäß § 41 dieses Gesetzes ist es am 01.01.1914 in Kraft getreten.

Hier heißt es in Paragraph 1:

„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) bestitzt.

Hier heißt es ganz klar, „Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt.“

Schauen wir uns mal an, was die geänderte Fassung vom 21.08.2002 dazu zu sagen hat, auch wenn diese Fassung natürlich nie Rechtskraft besessen hat, da sie nach dem 29.09.1990 verfasst wurde.

Geänderte Fassung:
Staatsangehörigkeitengesetz
RGB1 583. Gültig ab: 01.01.1980
In der Fassung vom 21.08.2002
„Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsanghörigkeit … besitzt.“

Hieran hat sich auch nach fast 90 Jahren nichts geändert.

Nur von der BRD ist da nichts zu lesen.

Wie auch schießlich war die BRD kein Staat, sinden ein von den Alliierten zur Selbstverwaltung der drei besetzten Westzonen unter Mitwirkung des Parlamentarischen Rates erschaffenes besatzungsrechtliches Ver- waltungsinstrument. (gemäß der „Frankfurter Dokumente“ vom 01.07.1948,“Besazungsstatut“ vom 10.04.1949 sowie „Genehmigungsschreiben der Militärgouvernere zum Grundgesetz“ vom 12.05.1949).

Und was steht in dem von den Alliierten für die BRD genehmigten Grundgesetz dazu?

Artikel 116 „(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Vertriebener Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatten oder Abkömmlinge in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahmen gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 08.05.1945 ihren Wohnsitz in Deutschland angenommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“

Auch dieser Grundgesetzartikel ist seit dem 29.09.1990 natürlich nicht mehr gültig. Eins haben all diese Gesetze jedoch gemeinsam: Sie sprechen vom Deutschen Reich und der Reichsangehörigkeit. Nicht einmal im Grundgesetz für die BRD ist etwas von einer Staatsangehörigkeit der BRD zu lesen, auch nicht nach dem Versuch sie völkerrechtlich als Staat anzuerkennen. Man kann nun eben einmal keine Staatsbürgerschaft zu einem besatzungsrechtlichen Verwaltungsinstrument bekommen. Ausweispapiere mit ihrem Namen darauf Austeller der Dokumente konnte die BRD hingegen selbstverständlich ausstellen.

Die BRD war ihrer äußeren Erscheinung, ihren Aufgaben und ihren Verwaltunsgstrukturen nach einem Staat eben sehr ähnlich. Daran ändert auch der Verusch der völkerrechtlichen Anerkennung von BRD und DDR nichts. Die BRD war ja noch nicht einmal bereit, die DDR als Staat anzuerkennen. Wie hätte sie dies auch wider besseren Wissen tun können, schließlich existiert das Deutsche Reich weiter, war und ist bis heute ja nur mangels Organisation handlungsunfähig. Als Deutsche haben sie die Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches! Dies war auch zu Zeiten der BRD schon immer so gewesen.Es hat nie eine eigene Staatsangehörigkeit gegeben. Die BRD war, wie wir gesehen haben, nachweißlich nie ein eigener Staat.

Gestaltung unserer Zukunft:

Was sie mit diesem Wissen nun anfangen bleibt natürlich ihnen überlassen.

Sie ungewarnt in eine ungewisse Zukunft laufen lassen, in der uns seit Jahren, wenn nicht gar seit Jahrzehnten Dinge vorgemacht werden, die eindeutig anders sind, wäre jedenfalls eine Art von Mittäterschaft durch Schweigen gewesen. Es bleibt Ihre Entscheidung weiter zu machen wie bisher, einem Feindstaat bemäß UN-Charta anzugehören, der zwar einen der höchsten Beiträge in diese Organisation zahlt, jedoch bei weitem nicht den gleichen Schutz genießt wie andere Mitglielder, jederzeit von den Alliierten wieder angegriffen werden kann, ohne das sich jemand darum kümmern würde. In Zeiten in denen die Amerikaner auf der einen Seite mehr Staatsschulden anhäufen als je zuvor und Dollars drucken ohne den Gegenwert durch Edelmetalle oder andersweitig abzusichern, also einfach nur immer mehr Geld drucken, auf der anderen Seite friedenssichernde Maßnahmen im Orient durchführen, die mehr den Eindruck von „Eroberungsfeldzügen“ in erdölfördernden Staaten hinterlassen, was vor 20 Jahren noch unvollstellbar gewesen wäre, stellt sich da nicht die Frage was als nächstes kommt?

Wäre es da nicht möglich, dass auch in Europa, insbesondere in Deutschland wieder ein paar unvorstellbare Dinge geschehen könnten? Dies muss nicht notwendigerweise Krieg bedeuten, doch auch Deutschland ist, wie die USA hoffnungslos überschuldet und der Kreativität der Amerikaner sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Die von der Bundesrepublik angehäuften Staatsschulden sind nicht die Schulden des Deutschen Reichs. Ist es da nicht auch mehr als wahrscheinlich, dass diese BRD-Schulden vom Deutschen Reich und seinen Bürgern nicht bezahlt werden brauchen?

Schulden deren Nutzen für die Bevölkerung fraglich ist, wird doch ein erheblicher Anteil der Steuern und der Neuverschuldung zur Begleichung von Zinszahlungen für bisherige Schulden angewendet. Ein Konzept zur dauerhaften Begleichung dieser Schulden scheint auch nicht in Sicht zu sein. Wie will man auch ca. ca. 2 Billionen Euro (stand 31.06.2009) abbezahlen?

Und dies sind lediglich die Schulden des Bundes, die Schulden der Länder, Gemeinden und so weiter kommen da noch oben drauf, so dass Deutschland ca. 1.5 Billionen (1.500 Milliarden Euro Gesamtschulden) haben dürfte. Müsste ein Staat, der mehr Schulden hat als er nach menschlichem Ermessen je wird abbezahlen können nicht irgendwann den Bankrott erklären müssen? Warum haben unsere „Volksverteter“ eine solche Situation überhaupt zugelassen?

Wissen wir, welche der von BRD-Politikern entgegen Volksmehrheit gefällte Entscheidung auf Druck der Alliierten erflogen, sei es zur Verfolgung politischer oder auch wirtschaftlicher Interessen? Ist die Feindstaats- klausel in der UN-Charta nicht ein herrliches Durckmittel gegen die Deutschen, um alles durchzusetzen?

Sollen wir wirklich glauben, es würde mehr als 16 Jahre dauern, die UN-Charta bezüglich der Feindstaatenklausel zu ändern? Auch 1955 wurde bereits die Souveränität zugesagt, (auch wenn wir diese, wie gesehen nicht erlangt hatten), so gesehen bräuchte die UNO nun bereits über ein halbes Jahrundert um zwei Artikel ändern! In anderen Fällen dauerte dies auch nicht so lange. Feindstaat sind wir jedenfalls immer noch mit allen Konse- quenzen.

Ist es da nicht wert, einen Friedensvertrag und klare Verhältnisse im Land zu haben?

Und was ist mit all den Gebieten, die zu Deutschland gehören und sich unter zum Beispiel polnischer oder russischer Fremdverwaltung befinden, wie die Gebiete östlich der Westgrenze Polens? Wir brauchen die Uhr nicht 100 Jahre zurückzudrehen.

Eine freie Entscheidung, wie wir mit diesen fremdverwalteten Teilen unseres Landes verfahren, ob wir sie wieder als vollwertige Teile Deutschlands nutzen oder unter „Völkerwanderung“ verbuchen und endgültig aufgebe, was nach eigegen Angaben noch nicht einmal von den Alliierten beabsichtigt war, ist jedoch etwas völlig anderes, als 60 Jahre unter Fremdherrschaft zu stehen und nicht zu wissen, warum bestimmte Dinge in unserem Land geschehen.

Warum müssen deutsche Soldaten an Kriegen teilnehmen, die nicht unsere Kriege sind, wieviel Frieden in der Welt schafft das wirklich? Warum wurden die Staatsschulden, die wir vermutlich nie mehr abbezahlen können, und die das monatliche Einkommen, in Form von dafür aufzubringende Steuern, und damit die Lebensqualität und Möglichkeiten jedes einzelnen von uns verringern, wirklich angehäuft, scheinen die Banken doch die einzige Gewinner zu sein?

Machen wir uns durch die Untätigkeit nicht mitschuldig an einer fraglichen Zukunft für unsere Kunder und Enkel? Wird es nicht langsam Zeit, das Schicksal unseres Landes wieder in die eigenen Hände zu nehmen und erstmals in freier entscheidung einen wirklichen Beitrag zum Weltfrieden leisten zu können?

Wäre es nicht wert, einen Friedensvertrag zu haben und nein zu dem sagen zu können was in der Welt falsch läuft, anstatt ein Spielball der Alliierten zu sein? Wenn sie etwas tun wollen, dann stellen sie dem Abgeordneten Ihres Wahlkreises doch mal ein paar unbequeme Fragen, und machen sie seine wiederwahl von der Beanwortung dieser Fragen abhängig (auch ungeachtet der Tatsache, dass diese seit 1990 mit Auflösung der BRD nicht meh rechtsmäßig im Amt sind). Die Postanschrift sollten Sie zum Beispiel bei seiner Parteizentrale erhalten können. Die meisten unserer Abgeordneten werden über diese Sachverhalte möglicherweise nicht über unzu- reichend informiert sein und sich entsprechend erst einmal erkundigen müssen.

Wir verdanken den Alliierten in Bezug auf den zweiten Weltkrieg sicherlich vieles, haben sie uns doch nicht zuletzt von einer Schreckensherrschaft durch die „Braunen“ befreit. Dennoch stellt sich die Frage, ob es nach 60 Jahren nicht langsam Zeit für den Friedensvertrag wird, den nun mal nur das Deutsche Reich für uns aushandeln kann, eine Aufgabe, welche die Bundesrepublik nie hätte erfüllen können? Sie war einfach nicht dazu geschaffen worden.

Als letztes stellt sich da noch folgende Frage:

Was ist die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Nun, diese der BRD gehörende GmbH ist gemäß „Einfacher Auskunft aus dem Gewerbsregister“ der Stadt Frankfurt am Main unter dem Handelsregisterblatt Nr. GRB 51411 eingetragen.

Die ausgeübte Tätigkeit dieser Firma:

„Erbringung von Dienstleistungen für das Bundesministerium der Finanzen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der BRD und ihrer Sondervermögen mit der Maßgabe der Optimierung der Zinskosten des Bundes und seiner Sondervermögen.“

Kommt Ihnen da nicht unweigerlich die Frage in den Sinn, warum die BRD zur Finanzierung ihres Haushalts eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, benötigt? Ist die Bundesrepublik nicht mehr in der Lagen,sich mit dem Bundesministerium der Finanzen selbst um ihren Staatshaushalt zu kümmern? Und warum muss sie dazu eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen anstatt in vollem Umfang für von ihr gegebenfalls angerichtete Schäden aufzukommen?

Haben da vielleicht ein paar Bundestagsabgeordnete Bedenken bekommen, was die Rechtmäßigkeit all ihrer politischen Aktivitäten seit dem 29.09.1990 anbelangt?

Helfen würde dies ohnehin nicht viel, liegt doch die Gründung dieser GmbH mit dem 19.01.2000 nach dem 29.09.1990 und wäre somit ebenfalls unrechtmäßig. Interessant ist auch die von dieser Finanzagentur herausgegebene „Übersicht über den Stand der Schulden der BRD“. Besonders aufschlußreich und wohlmöglich auch die Antwort auf alle zuvor gestellten Fragen, ist die Aufgliederung der Schulden.

In dem Teil Bundeshaushalt, Abschnitt „III. Sonstige Schulden“ steht als erster Punkt:

„1. Zinsfreie Schuldverschreibung nach Militärregierungsgesetz Nr. 67“

Dieser Posten wird mit Stand am 30.09.2006 mit 279,8 Millionen Euro beziffert.

Damit dürfte die BRD wohl gerade selbst den Beweis dafür geliefert haben, das die alten Militärgesetze auch nach ca. 60 Jahren noch ihre Gültigkeit haben, wir immer noch dem Besatzungsrecht der Alliierten Streitkräfte des Zweiten Weltkrieges unterliegen und dieses, wie nachgewiesen keineswegs aufgehoben worden ist.


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