Gefährliche Geheimhaltung bei den „Gefährdern“

Von Schlaglicht

Jedes Kind weiß, wenn es zu spät nach Hause kommt, dann rechnet man die verflossenen Minuten schnell herunter. Man musste ne halbe Stunde auf den Bus warten, dann musste man der Oma noch über die Straße helfen, dann wollten die Nachbarn noch etwas wissen… So zerfasert eine Stunde schon einmal in unübersehbar viele kleine Einheiten, für die eigentlich niemand etwas kann. Außer dass das Essen dann kalt ist.

Genauso rechnet Angela Merkel auch alles klein, was ihr nicht behagt. Den Rest erklärt sie für geheim. Selbes Rezept. Es geht um die Zahl und regionale Verteilung islamistischer Gefährder in Deutschland. Der Bundestagsabgeordnete René Springer (AfD) fragte die Regierung. Eigentlich eine klare Frage, nicht allzu lang und mit einer einfachen Nummer zu beantworten wäre. Aber nicht in Angela Merkels Deutschland im Jahre 2018, anno domina 17.

Zwar haben die Sicherheitsbehörden mit Stand vom 6. Februar 2018 insgesamt 745 Personen als Gefährder und 457 Personen als Unterstützer eingestuft.  Aber dann fängt die unendliche Differenzierung an. Da gibt es gefährlicher Gefährder und weniger gefährliche. Wörtlich liest sich das wie allerbeste Satire.

Demnach sei ein Gefährder – Zitat-

„eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des §100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.“

Aha! Deren Bomben sind also schon ganz schön gefährlich. Und der Tod, der aus ihren Handlungen hervorgehen könnte, ist tödlich.

Weiter im Zitat der Regierungsantwort:

“Als „relevant“ anzusehen ist eine Person laut Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/7151), „wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer Führungsperson, eines Unterstützers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO, fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, öderes sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a StPO, handelt.“

Deren Bomben könnten tödlich sein, oder nur halbtödlich. Etwas schwanger machen quasi. So ist das also in Deutschland. Ob sich da der gemeine Islamist noch auskennt oder vielleicht sogar ausgegrenzt vorkommt? Er kann ja eine Diskriminierungsklage einreichen. Nach einfacher Zahlenlage werden es immer mehr. Vor einem Jahr gingen die Behörden von lediglich 547 Gefährdern aus. Egal wie man sie einstuft und bedenkenlos für bedenkenlos erklärt. Im Januar waren es schon 720.

Nun der Clou: Damit man frei nach Thomas de Maiziere keine Beunruhigung im Lande auslöst, verzichtet man bei der genaueren Zahl in den Bundesländern auf genauere Angaben. Diese Zahlen hat die Bundesregierung als „Verschlusssache“ eingestuft. Und zwar sei das  – Zitat:

„im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen.“

Wird das Staatswohl über das der Bürger gesetzt.

Ein Schelm, der bei Angela Merkel anderes dabei denkt.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/02/19/gefaehrliche-geheimhaltung-bei-den-gefaehrdern/


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