Flüchtling müsste man sein, dann kannste auch Schokolade klauen…

von Thomas Heck

Was ist nur mit diesem Land geschehen? Wo entstand diese immense Gerechtigkeitslücke und die Ungleichbehandlung zwischen Deutschen und illegalen Einwanderern, die höchstens bei Kapitalverbrechen der übelsten Sorte auch nur einen Hauch an Strafe erfahren und mit der ganzen Milde des Gesetzes rechnen können, während der Deutsche selbst bei kleinsten Delikten mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen muss.

Bei Steuerhinterziehung und Verkehrsdelikten setzt die Hemmschwelle des Rechtssstaates bereits sehr frühzeitig mit empfindlichen Sanktionen an, während der Vergewaltiger und Mörder mit Migrantenhintergrund neben einer Bewährungsstrafe und Sozialstunden auch noch mit der Solidarität und Verständnis der linken und grünen Gutmenschen rechnen kann. Doch wehe, sie unterschlagen als Deutscher einen Pfandbon über 1,50 Euro. Oder essen Schokolade der Kollegin. Dann droht die Zerstörung ganzer Existenzen. So berichtete der Spiegel bereits letztes Jahr:

Schokolade klauen unter Kollegen geht gar nicht:

Das dachte sich offenbar eine Schule in Baden-Württemberg und hat eine Erzieherin entlassen, die die Tafel Schokolade einer Kollegin gegessen haben soll – Streitwert etwa 2,50 Euro. Zudem wird der Frau vorgeworfen, sie habe die Schulwaschmaschine auch privat genutzt und den Jutebeutel einer Kollegin an Weihnachten zu Unrecht an einen Schüler verschenkt, weil sie den Sack für ein Wichtelgeschenk hielt.

Der Wert des Beutels: zehn Euro.

Die Heilerziehungspflegerin arbeitete seit 32 Jahren für die Schule, zu der auch ein Internat gehört. Sie betreute dort Wohngruppen, in denen Kinder mit und ohne Behinderung leben. Nach den Vorwürfen kam im Februar die Kündigung – nur knapp anderthalb Jahre vor der Rente. Die 64-Jährige klagte gegen die Entlassung.

Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg. Der zuständige Richter hörte beide Parteien an und schlug einen Vergleich vor. Das Wegfuttern der Schokolade könne tatsächlich als Eigentumsbruch gesehen werden. Der Streit über die Waschmaschine und den Jutebeutel sei allerdings nicht abschließend zu klären.

„Wir wollen der Frau nicht schaden“

Der Richter schlug vor, die Erzieherin solle wieder eingestellt und die Kündigung in eine Abmahnung umgewandelt werden. Nach einer kurzen Beratung stimmten die Vertreter der Schule zu. Das Gehalt bekommt die Erzieherin nun rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Kündigung.

„Wir wollen der Frau nicht schaden“, sagte Sprecher Nils Birschmann vom Arbeitgeber, der SRH-Gruppe. Es gehe nicht um eine Tafel Schokolade, sondern um die Vorbildfunktion für die teilweise behinderten Kinder in der Hilfseinrichtung. Gegen diese habe die Erzieherin verstoßen, ebenso wie gegen die Hausordnung.

Nun kehrt die 64-Jährige an ihren Arbeitsplatz zurück. „Erhobenen Hauptes“, sagte sie. Ein Schmerz aber bleibe.

Um es kurz deutlich zu machen. Wer meine Schokolade klaut, der stirbt…


Quelle und Kommentare hier:
https://heckticker.blogspot.com/2018/06/fluchtling-musste-man-sein-dann-kannste.html