Feigheit vor dem Feind: 8.311 Euro Belohnung für Richter Hasenfuß

von Wolfgang van de Rydt

Wenn es um Klickzahlen für den von Leserschwund betroffenen Mainstream geht, ist man sich dort nicht für Sensationsschlagzeilen zu fein, die ansonsten den als „AfD-Presse“ geschmähten freien Medien überlassen werden. So tönt der Focus: Jung, gewalttätig, skrupellos – Chef des Al-Zein-Clans kam um Prozess herum, weil Richter Randale im Saal fürchtete.

Den eigentlichen Skandal aber lässt man unerwähnt. Statt feige, schreibt man, der Richter „fürchte“ und lässt seinen Namen gänzlich weg, während die Clanmitglieder eindeutig einer Ethnie zugeschrieben werden. Weitere Recherche bleibt man schuldig.

Wie viele Urteile und mit welchem Härtegrad hat Richter Hasenfuß gegen Angeklagte verhängt, die keinen Massenauflauf im Gerichtssaal provozieren können und nicht wissen, wo sein Haus wohnt?

Man muss es eigentlich nicht weiter ausführen, aber siebeneinhalb Monate auf Bewährung sind eine Ermunterung für bereits einschlägig vorbestrafte Clanmitglieder und haben Signalwirkung. Kein Wunder, dass nur wenige Tage später eine rasende Hochzeitsgesellschaft von einer Hundertschaft der Polizei gestoppt werden musste. Der Lokalsender „Radio Essen“ erwähnt dabei nicht einmal, dass es sich wiederum um Mitglieder eines Libanesen-Clans handelte.

Die Zustände in NRW sind keinesfalls eine Ausnahme, der Rechtsstaat erodiert überall dort besonders rasant, wo sich kriminelle Familienclans aus anderen Kulturen niedergelassen haben. Man kann sich fragen, wer nun zuerst da war – die Henne oder das Ei oder die Schuld „der“ Gesellschaft aufbürden, die angeblich nicht genug für die Integration unternommen hat – eine Lösung ist damit nicht in Sicht.

Das denkt sich auch Richter Hasenfuß, der nicht einmal fürchten muss, dass sein Name in der Presse auftaucht oder er für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen wird.

Das Strafrecht bietet da eigentlich mit dem Paragraphen 339 genügend Spielraum, doch welches Gericht wird sich der Sache annehmen? Immerhin werden durch eine Strafanzeige die persönlichen Daten bekannt und so lässt sich recherchieren, wie viele Flaschensammler, Pfandbetrüger, Kassenbonfälscher und Parksünder Richter Hasenfuß abgeurteilt hat – vielleicht befindet sich darunter auch der ein oder andere GEZ-Verweigerer.

Bis dahin kann Euer Ehren seinen monatlichen Sold in mutmaßlicher Höhe von 8.311 Euro (LTO) als Belohnung noch genießen. Ein wahrer Ehrenmann allerdings wäre von seinem Amt zurückgetreten.


Quelle und Kommentare hier:
https://opposition24.com/feigheit-vor-dem-feind-8-311-euro-belohnung-fuer-richter-hasenfuss/