Fakt Nr. 37: Verfassungsinitiativen als Ausweg nach GG Art. 146, bzw. Völkerrecht

Dieser Aufruf von Prof. Dr. Carlo Schmid an das Deutsche Volk, sich bei passender Gelegenheit von der Fremdherrschaft zu befreien und das Grundgesetz abzuschütteln, um wieder ein Staat zu sein, hat daselbst Eingang gefunden.Artikel 146 des Grundgesetzes ist unmittelbar aus der Rede von Carlo Schmidt hervorgegangen, dessen Formulierungsvorschlag übernommen wurde.

Es ist denkwürdig, dass der Wille zur Befreiung in Artikel 146 GG auch noch in der geänderten Fassung des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II S.889,890) zu Worte kommt. Die Schlussbestimmung des Grundgesetzes lautet heute wie folgt:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die in der Textergänzung liegende Bestätigung des Aufrufs zur Befreiung ist ironischerweise wohl nur dem Drang der Erfüllungsgehilfen der Siegermächte und Kollaborateure im Verrat am Deutschen Volk zu danken, zwei weitere Geschichtslügen in den Korpus des Grundgesetzes aufzunehmen: die Behauptungen nämlich, dass mit der Einverleibung des Territoriums des östlichen Besatzungskonstrukt DDR in das westliche Besatzungsgebiet´

1. die Einheit Deutschlands

und

2. die Freiheit für dieses Land – BRD – vollendet seien.

Den Wortlaut des Artikels 146 GG frech missachtend, lügen die BRD-Organe nunmehr jenes Grundgesetz in die Deutsche Verfassung um. So heißt es in einer regierungsoffiziellen Darstellung des Grundgesetzes im elektronischen Weltnetz kurz und bündig:

Zitat

„Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es (das Grundgesetz) durch die souveräne und bewusste Entscheidung der Deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“

http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4221/Informationen-ueber-das-Grundg.htm

Es ist der Wortlaut des Artikels 146 GG selbst, der die zu 2. benannte Lüge kenntlich macht. Wie kann von „Vollendung der Freiheit“ die Rede sein, wo das Deutsche Reich ohne Verfassung als ein Torso, – als ein Körper ohne Kopf, Arme und Beine – im Staube liegt? – Aber im „Jahrhundert der Lüge“ (Hugo Wellems) ist es nicht verwunderlich, sie auch im Kleide des Grundgesetzes einherschreiten zu sehen.

Als Gesetz macht die Lüge sich die Richter der BRD bis in die höchsten Gerichte zu Komplizen.

Und wo die Gerichte nicht mehr der Wahrheit sondern der Lüge dienen, ist der Volksaufstand unausweichlich.

Was heute schon allgemeines Bewusstsein in der Bundesrepublik Deutschland ist, drückt Hans Ulrich JÖRGES im STERN 1/2003 S. 31 wie folgt aus:

„Lüge ist der Normalfall der Politik geworden. Überall…..Schwindel, Vertuschung, Halbwahrheit, Schönfärberei, Irreführung, Betrug.“

Es mehren sich die Stimmen, die die Bürger auf die Barrikaden rufen (Deutsches Kolleg, Arnulf Baring, Frank Schirrmacher).

Und „wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ (M. Gorbatschow)

Im Aufstand ist die verfassunggebende Gewalt (zu diesem Begriff im Unterschied zur verfassungsändernden Gewalt: Maunz in Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Präambel Rdnr. 12 ff.) des Deutschen Volkes unmittelbar gegenwärtig.

Die verfassunggebende Versammlung ist die Naturalform des Deutschen Reiches, das 1945 nicht untergegangen sondern nur handlungsunfähig geworden ist.

Die Alternativen zum Aufstand werden zur Zeit in Deutschland durch verantwortungsvolle Bürgerrechtler versucht. So gibt es die Versuche, eine Deutsche Nationalversammlung einzuberufen, welche eine Verfassung entwirft und zur Abstimmung bringt.

Diese Versuche haben den Nachteil, dass bereits schon wieder eine geschlossene Gesellschaft mit ausgewählten und vorsortierten, gleichgesinnten Menschen die restlichen Deutschen beglücken möchte. Und ihnen möglichst eine Verfassung verpasst, Der SPIEGEL 52/2004, Die Blamage, s. 26, letzter Absatz:

Verfassungsrechtler verweisen schon verheißungsvoll auf den Grundgesetz-Artikel 146, der dem deutschen Volk noch immer eine Chance gibt, nach seiner Wiedervereinigung eine Nationalversammlung zu wählen, die dem Lande eine Verfassung verpasst.

Zur Annahme einer Neuen Deutschen Verfassung durch alle Deutschen ist auch die Einberufung einer Nationalversammlung nicht zwingend erforderlich. Sie kann auch nach oben stehenden Ausführungen über einen Aufstand erfolgen – oder vor einem solchen als letztes Mittel zur Befreiung von Bevormundung und Tyrannei über eine Volksabstimmung.

Ein weiterer Versuch besteht darin, eine schon entworfene Verfassung auf der Grundlage des Grundgesetzes, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Völkerrechts zur Abstimmung in das Internet zu stellen, die den unverbindlichen Charakter des Grundgesetzes, welcher zur Veränderung des Wesensinhaltes geradezu einlädt, zu korrigieren, um die Gleichheit vor dem Gesetz zu erzwingen.

Diese Abstimmung läuft seit dem 09.09.2003 und dient als völkerrechtliche Sperre gegen jegliche Versuche, mit einer weiteren vorgelegten oder aufoktroyierten Verfassung hinter die von der Weltgemeinschaft in der UN angenommenen Menschen- und Grundrechte erneut zurück zu fallen.


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