Fakt Nr. 28: Die Normallage ist in der BRD weggefallen, Rechtsbehelfe sind nutzlos

Im Urteil des Ersten Senates des BVerfG vom 17.08.1956 (1BvB 2/51) wird folgendes festgestellt:

Berücksichtigt man die Abwehr von Verfassungsverletzungen, die schon im System der gegenseitigen Hemmung und des Gleichgewichtes staatlicher Gewalten gegeben ist, und den wirksamen Rechtsschutz, der in der Bundesrepublik gegen Verfassungsverstöße und – verfälschungen von Staatsorganen durch den weiteren Ausbau der Gerichtsbarkeit, vor allem der Verfassungsgerichtsbarkeit besteht, so fragt sich, ob überhaupt noch ein Bedürfnis für ein Widerstandsrecht anzuerkennen ist. Diese Frage braucht hier nicht erörtert zu werden, denn selbst, wenn man auch hier das grundsätzliche Bestehen eines Widerstandrechtes bejaht, so sind an seine Ausübung jedenfalls Anforderungen zu stellen, die bei der KPD nicht vorliegen.

Wer hier bereits ein Widerstandsrecht anerkennen wollte, übersähe den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auch Verfassungswidrigkeiten vorkommen mögen, und einer Ordnung, in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht die Verfassung, das Volk und den Staat im Ganzen verderben, so dass auch die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nützen.

Die Entwicklung in der BRD hat nunmehr genau zu der Situation geführt, dass die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nützen. Es gibt weder unabhängige Richter noch unabhängige Staatsanwälte als Voraussetzung für einen wahren Rechtsstaates.

Zur einfachen Beweisführung wird hiermit auf das Verfahren 3 C 370/92 des Amtsgerichtes Clausthal-Zellerfeld und aller weiteren sich daraus entwickelnden Folgeverfahren am Landgericht Braunschweig, Verwaltungsgericht Braunschweig, Oberlandesgericht Braunschweig, Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Bundesgerichtshof, Niedersächsischen Verfassungsgericht und Bundesverfassungsgericht bezug genommen. In diesem ist Ausgangssachverhalt eine richterlich durch den Amtsgerichtsdirektor PECHA erstellte unechte Urkunde, die im weiteren zu richterlichen Beschluss- und Grundbuchfälschungen verwendet wurden. Dieses Beispiel zur Nutzlosigkeit von Rechtsbehelfen ist im Gegensatz zu den Erlebnissen vieler Deutscher mit den raffinierten Unterdrückungen von Beweisanträgen, Rechtsverdrehungen und –verfälschungen deshalb zuerst gewählt, weil die durch Dokumente belegten Urkunden-, Beschluss- und Grundbuchfälschungen schlicht unwiderlegbar sind.

Jegliche seit 1992 dagegen eingeleitete Rechtsbehelfe in der BRD waren aber ergebnislos, unter anderem dadurch, dass alle damit befassten Richtern an allen deutschen Gerichten die Fälschungen trotz ständigem Vortrag einfach nicht zur Kenntnis nahmen und niemals in ihren gerichtlichen Entscheidungen erwähnten oder kommentierten. Auch die Verpflichtungen zur Berichtigung von Grundbüchern von Amtswegen wurden nicht beachtet, obwohl es in Grundbuchangelegenheiten auch das grundgesetzwidrige Richterprivileg nicht gibt.

Dabei gelangte die in Punkt 27 ausführlich erläuterte Systematik des Verfassungshochverrates in der BRD durch Rechtsbeugung und Strafvereitelung in einer bisher unbeobachteten Gesamtheit zur Anwendung, um Rechtbegehrende wirtschaftlich zu ruinieren, psychisch und physisch zu verfolgen, ihrer bürgerlichen Ehrenrechte zu berauben und schlussendlich ihre Freiheit und ihre Selbstbestimmungsrechte zu entziehen.

Die folgenden Bundesorgane wurden wiederholt aufgefordert, dem Grundgesetz zur Geltung zu verhelfen und die Bestrafung der rechtsbeugenden Richter und strafvereitelnden Staatsanwälte zu veranlassen – ohne Erfolg und nutzlos.

Bundeskanzler,

Bundespräsident,

Bundestagspräsident,

Petitionsausschuss des Bundestages,

Landesregierung Niedersachsen,

Petitionsausschuss des Landes Niedersachsen,

Verfassungsgerichtshof des Landes Niedersachsen,

Bundesgerichtshof,

Bundesverfassungsgericht,

Bundeskriminalamt,

Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig,

Generalbundesanwaltschaft,

Wer sich mit der Rolle der deutschen Staatsanwaltschaften bei der Abwehr von Strafanzeigen gegen ihre richterlichen Juristenkollegen ein bisschen intensiver beschäftigt, wird sich schnell fragen, wieso einerseits im Internet u. a. unter www.teredo.cl schon über drei Jahre fortlaufend weitere Richterverbrechen aufgezeigt werden, die vermeintlichen Autoren zwar durch polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Verfolgung zunehmend eingeschüchtert werden sollen, aber andererseits noch keiner der Verbrecher in Richterrobe sich einem Strafverfahren ausgesetzt sah. Laut Süddeutscher Zeitung ist auch ein noch nicht gefasster und abgeurteilter Rechtsbrecher ein Verbrecher. Nach diesem Sprachgebrauch ist auch jeder Parteiverräter, Rechtsbeuger und Strafvereitler ein Verbrecher, wobei die Bezeichnung nicht für Kleinkriminelle verwendbar sein dürfte. Im Hinblick auf die vorgesehenen und zusammengefassten Strafmaße nach StGB für Verfassungshochverrat, Urkundenfälschungen, Rechtsbeugung, Prozessbetrug, Meineid, Kreditschädigung und vieler weiterer Verbrechen, die Richter und Staatsanwälte mit erheblicher krimineller Energie in der Regel schon bei einer gesetzwidrigen Verfahrensführung oder Verweigerung einer Strafverfolgung bewirken, sind solche Subjekte einfach als Verbrecher erkannt.

Parallel zu den jetzt fast 14-jährigen, vergeblichen Versuchen, richterliche Urkunden-, Beschluss- und Grundbuchfälschungen auf dem Rechtsweg zu beseitigen, wurden unzählige Strafanzeigen gegen Richter und Grundbuchbeamte erstattet und ohne rechtskonforme Bearbeitung eingestellt. Nach dem Strafgesetz können auch Staatsanwälte, Beamte und öffentliche Bedienstete dem Verdacht der Rechtsbeugung ausgesetzt sein. Bei Staatsanwälten ist besonders dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt nachzugehen. Das wird aber in der Regel nicht durchgeführt, da auch hier die politische Gängelung und das „Standes“recht jegliche geordnete Rechtsprechung nach Artikel 20, Abs. 3, Grundgesetz verhindert. Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte besitzen die gleiche Befähigung zum Richteramt. Ein häufig zu beobachtender Wechsel zwischen der Funktion eines Richters oder Staatsanwaltes, wie auch im Lebenslauf von Bundesverfassungsgerichtspräsident PAPIER und Bundesgeneralstaatsanwalt NEHM aus dem Internet abzurufen, zeigt eine kumpanenhafte Beziehung, welche regelmäßig zu Lasten von Nichtjuristen und sozial Schwächeren geht.

Mit Erschrecken wird auch beobachtet, dass sich in Deutschland juristisch ausgebildete Ehepaare so aufteilen, dass ein Partner in der Staatsanwaltschaft sitzt, der andere auf dem Richterstuhl. Und somit die nach GG geforderte strikte Gewaltentrennung familiär durch regen Informationsaustausch und Vorteilsgewährung unterlaufen.

Dass die Staatsanwälte also keine Neigung haben, deshalb gegen ihren Vorsitzenden im Deutschen Richterbund oder die anderen angezeigten Richter zu ermitteln, erscheint einleuchtend. Das bedeutet aber die Aufgabe von Recht und Ordnung und der Gleichheit vor dem Gesetz. Die juristischen Verfassungshochverräter haben auch diesen Teil ihrer Schutzmechanismen planmäßig eingerichtet. Sie werden dabei von der Politik unterstützt, zumal entgegen dem Bevölkerungsdurchschnitt die Juristen dort weit überdurchschnittlich auftreten und sich prinzipiell der höchsten Posten bemächtigen, wozu ihnen ihr mafiöses juristisches Standesrecht einen Bewerbervorsprung garantiert.

Am Mittwoch, den 25.09.2002, wurde im Hessischen Rundfunk um 21.45-22.30 im 1. Programm die Sendung „Maulkorb für den Staatsanwalt“ ausgestrahlt. Sowohl der Videofilm als die Textabschrift liegen vor. Staatsanwälte werden danach massiv an ihrer vom Gesetz vorgeschriebenen „unabhängigen“ Tätigkeit gehindert. Sie müssen um Stellung und Beruf fürchten, wenn sie gegen Politiker oder Standeskollegen ermitteln wollen. Es ist daher vorstellbar, dass nur gewissenlose und skrupellose Juristen im Beruf des Staatsanwaltes reüssieren können. Es wird von diesen anscheinend immer dann Rechtsbeugung erwartet, wenn es um Standeskollegen oder politische Interessen geht!

Zitate:

„Staatsanwälte reagieren auf Befehl und Gehorsam und sind eingebettet in eine fast militärische Administration.“

“ Dass Politik sich dieser Staatsanwälte nun bedient, um ihre Interessen durchzuziehen – ist normal.“

„Weil sich die Fahnder nicht ausbremsen lassen, plant die Kohl-Regierung den Putsch von oben.“

„Wir haben heute im Bereich des staatsanwaltschaftlichen Handelns im Grunde völlig willkürliches Handeln.“

„Wir nennen das Erosion, den Niedergang des Rechtsstaates, weil jedes zweite anklagefähige Verfahren einfach eingestellt wird.“

„Die Schande ist, dass so etwas ohne Aufsicht und Kontrolle der Öffentlichkeit stattfindet. In Hinterzimmern, im Grunde mafiös.“

„Der vorauseilende Gehorsam ist systemimmanent. Denn das Weisungsrecht garantiert, dass der Wille des Vorgesetzten unten ausgeführt wird.“

Auch die BRD-Staatsanwaltschaften sind also auf breiter Basis am Verfassungshochverrat beteiligt, weshalb von diesen auch kein Schutz unseres Grundgesetzes erwartet werden kann.

Die bei diesen erfolglos angezeigten Delikte von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten umfassen regelmäßig das ganze Spektrum des Strafgesetzbuches und sind häufig Offizialdelikte, bei denen schon von Amts wegen die Verpflichtung zu sorgfältiger Ermittlung besteht, wie z.B.:

Beschluss- und Urkundenfälschung

Grundbuchfälschungen

Gravierende Rechtsbeugung nicht gesetzlicher Richter

Rechtsmissbrauch

Versuch der Zwangspsychiatrisierung gesunder Menschen zwecks Strafvereitelung

Vorteilsgewährung

Falsche Anschuldigung

Kredit- und Vermögensschädigung

Betrug

Prozessbetrug

Bildung krimineller Vereinigungen

Verfassungshochverrat

Verfolgung Unschuldiger von Amts wegen

Nötigung

Einbruch mit rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlüssen

Unterschlagung von Firmen- und Privatbesitz

Versuchte Freiheitsberaubung

Körperverletzung u. v. a. mehr !

Zwar stellt nicht jeder Rechtsanwendungsfehler die Grundnormen der BRD in Frage, aber die dort grundsätzliche, flächendeckende Verweigerung des gesetzlichen Richters durch mangelhafte Geschäftsverteilungspläne, Kammerüberbesetzungen, verfassungswidrige Verweigerung des rechtlichen Gehörs, Verfahrensführungen durch erkennbar befangene oder auch selbst kriminelle Richter und die Häufung von gravierenden „Verfahrensfehlern“ in unerträglichem Ausmaß, hat die Normallage definitiv und nachweisbar beseitigt.

Juristen dürfte auch die Expertise zu dem Inhalt des Grundgesetzes mit Artikel 20 Abs. (3) und (4) von ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968, zugänglich sein, in der es heißt:

„Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…“

Die hier vorgestellte Analyse zum menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Legitimationsdebakel in der Bundesrepublik Deutschland zeigt aber, dass in dieser weder dem Einzelnen effektiver Rechtsschutz garantiert wird noch diese sich als rechtsstaatlich bezeichnen kann. Absichtlich wird zahlreichen Rechtsuchenden nicht nur der gesetzliche Richter durch nicht ordentlich ausgelegte, nicht gesetzeskonform erstellte Geschäftsverteilungspläne verweigert, sondern diese werden auch häufig in planmäßigem abgestimmten Verhalten mit Unrechtsurteilen, hohen Gerichtskosten und anderer unbegründeter staatlicher Verfolgung, zum Beispiel durch Steuerfahndung, Polizei, Psychiater und Vollstreckungsbehörden, in ihrer wirtschaftlichen Existenz und persönlichen Integrität bedroht.

Dabei wird die sogenannte verfassungsgemäße Ordnung vielfach ignoriert, die Rechtsprechung hält sich einfach nicht mehr an Recht und Gesetz. Die Normallage ist nachweisbar in der BRD beseitigt.

Wie BRD-Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte grundgesetzwidrig ihr Geschäft betreiben, wissen Millionen von deutschen Justizgeschädigten und ihre deshalb gegründeten Bürgerinitiativen.

Weitere diesbezügliche Informationen erschließen sich aus den nachfolgenden Internetseiten!

http://www.existenzvernichter.de/
http://www.immobetrug.de/
http://www.union-fuer-sozialerhalt-und-buergerrechte.de/
http://www.rechtsbeugermafia.de/
http://www.tacheles.wtal.de/
http://www.justiz-chaos-buergerselbsthilfegruppe.de
http://www.jaschik-justizopfer.de
http://www.geheimpolitik.de
http://home.t-online.de/home/unschuldige/Info.htm
http://www.helft-deutschland.de/
http://www.fortunecity.com/
http://www.schutzbund-der-kreditnehmer.com
http://www.resistanz.de/unrecht
http://kommunalfenster.de/
http://www.behandlungsfehler-arztpfusch.de/
http://www.erfassungsstelle.de/
http://www.arbeitslose.biz
http://www.qwm.mobilixnet.dk/terror.htm
http://www.prozessbetrug.de/
http://www.grauezone.de/
http://home.tiscali.de/alex.sk/prozesse/
http://www.torpedokaefer.de/
http://www.pickelfrei.de/

Wirtschaftsverbrechen


http://www.staatshehlerei.de/
http://www.melhorn.de/
http://www.beschwerdezentrum.org/

Call for Justice


http://www.niehenke.de/
http://www.gegen-gewalt-online.de/
http://www.justizskandale.de/
http://www.gehove.de/
http://home.online.no/~wkeim/files/
http://www.wer-weiss-was.de/
http://www.w-akten.de/
http://www.huesken-justizopfer.de
http://www.ti-deutschland.de/
http://www.heise.de/
http://www.hans-joachim-selenz.de
http://www.rammegate.de.vu
http://www.cchr.org/
http://www.skandale-in-sachsen.de
http://www.bidok.uibk.ac.at/
http://www.krohn.de
http://www.aufklaerungsarbeit.de/
http://www.fesi.franken.de/
http://www.hara.de
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
http://www.denkfabrik-info.de/
http://www.unfallopfer.de/
http://abwasser-megaabzocke.de/
http://www.volker-bouffier.de.vu/
http://www.wk-institut.de/
http://www.euro-antimobbing.org
http://www.vermisste-kinder.de/
http://www.justizopfer.de/
http://www.richterdatenbank.org/
http://www.projektwerkstatt.de/
http://www.bi-gb.de/
http://www.gegenwind-whv.de/
http://www.montagsdemos.info/
http://www.igfm.de/
http://www.klaus-krusche.de/
http://www.ihk-zwang-nein.de/
http://www.cilip.de/
http://www.labournet.de/
http://www.buergerinitiative.de/
http://www.un-archiv.de/
http://www.justizskandal-world.com/
http://www.un-nachrichten.de/
http://www.webautor.de/
http://www.chemieopfer.homepage.t-online.de/
http://www.irrenoffensive.de/
http://www.allexperts.com/
http://www.montagsdemo-dresden.de/
http://www.staatsbriefe.de/
http://www.justizirrtum.de/
http://www.antipsychiatrieverlag.de/
http://bessereweltlinks.de/
http://www.netzwelt.com/
http://www.luebeck-kunterbunt.de/
http://www.justiz-opfer.de/
http://www.askme.com/
http://www.people.freenet.de/Fehn
http://www.politik-poker.de/
http://www.gabnet.de/
http://www.luebeck-untergrund.de/
http://www.bohrwurm.net/
http://www.pilt.de/
http://www.gomopa.net/Finanzforum/
http://www.saar-echo.de/
http://www.steinbergrecherche.com/
http://www.gesetzes-und-rechts-willkuer.de/

Die Auflistung enthält Internetlinks mit weiteren vorgestellten, gravierenden und häufig bewussten Missachtungen von internationalem Recht, dem Grundgesetz der BRD und weiteren Gesetzen durch Richter, Staatsanwälte und Beamte in der BRD, ohne dass Rechtsbehelfe effektiv und abändernd nutzten.


Quelle und Kommentare hier: