Fakt Nr. 26: Das Wahlrecht zum Bundestag und die Gesetzgebung sind illegal

Die politischen Repräsentanten der BRD werden nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland der freieste Staat deutscher Geschichte ist, und auch darauf, dass er ein Rechtsstaat sei. Das stimmt schon aus den bisher beschriebenen Sachverhalten nicht.

Das Grundgesetz macht über die Grundlagen eines Rechtsstaates klare, unmissverständliche Aussagen. Es möge hiermit dargelegt werden, dass ein weiteres Kernstück eines vorgegaukelten rechtsstaatlichen BRD – Staatswesens, das Parlament, seit Jahrzehnten unrechtmäßig zustande kommt, und es ein Betrug am irregeführten Wähler ist, zu behaupten, die Abgeordneten seien vom Volk gewählt, obwohl es nach den gesetzwidrigen Wahlgesetzen rechtswidrig zusammengesetzt ist. Die Folgerungen, die sich daraus ergeben, sind kaum absehbar.

Denn die Bundesrepublik Deutschland ist auch aus diesem Grund gesetzlos und lebt im Zustand totaler Anarchie.

Der bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim beschreibt in seinem Buch „Staat ohne Diener“ in Kapitel IV:

„Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche und historische Hintergrund dieses Skandals der Skandale“

Nach Artikel 38 des Grundgesetzes gilt;

„Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikels 38 des GG hat der Bundestag am 7, Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben.

Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

In einem zweiten, also eben nicht gleichen, anderen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keine Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme für eine Landesliste abgibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.

Kurzum: Der Bundestag war seit 1956 und ist auch heute noch nicht grundgesetzkonform zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan.

Das hat bedeutende Folgen:

a) Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikels 38 ermangelten, sind sie samt und sonders nichtige Rechtsgeschäfte ( § 125 BGB);

b) Da die Fälschung der Absicht des Artikels 38 durch das ihm entgegen stehende Bundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig ( § 134 BGB);

c) Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbaren fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch. Sie sind damit samt und sonders nichtig (§ 134 BGB).

Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 standen damit im Widerspruch zum Grundgesetz, waren aber letztlich durch den Besatzungsvorbehalt während der Besatzungszeit gedeckt.

Besatzerrecht ist immer Gewaltrecht und kein originäres Menschenrecht.

Ab dem 03.10.1990 allerdings sind sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages auch aus diesem Grund nicht nur nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar nach StGB § 92 (1), (2) und StGB 108 a (Wählertäuschung} und § 132 a (Amtsanmaßung). Dabei wiegt die Strafbarkeit der Leute, die das Bundeswahlgesetz verfasst und beschlossen haben, und derer, die von diesem Betrug heute absichtlich und vorsätzlich Vorteil ziehen, zwar schwer, ist aber im Zusammenhang mit dem Schaden, den die rechtswidrige Zusammensetzung des Bundestages noch immer verursacht, nachrangig.

Der nicht nach dem Grundgesetz zusammengesetzte BRD-Bundestag hat keinerlei menschen- und völkerrechtliche Legitimation zur Gesetzgebung.

Alle durch den Bundestag vorgenommenen Amtshandlungen und entworfenen Gesetze ab dem 03.10.1990 sind durch Amtsanmaßung von unautorisierten Privatpersonen vorgenommen, entworfen und nichtig.

Eine Folge dieser grundgesetzwidrigen Bundeswahlgesetze ist die unbeschreibliche Ämterkorruption in der BRD, die das ganze Land lähmend überzieht und verdirbt.

Die BRD ist eines der korruptesten Länder in der Welt. Dabei sind nicht nur die zahlreichen Bestechungen und Durchstechereien zwischen Wirtschaft und Behörden zur Verschwendung und Verteilung von Steuergeldern gemeint. Das gravierenste Korruptionsproblem in der BRD ist die Ämterkorruption, welche sich in dreifacher Gestalt manifestiert.

Zum Ersten besetzen die Parteien die öffentlichen Posten bis hinab zu Hausmeisterstellen in Schulen und Behörden mit ihren Parteiangehörigen, die sich dafür gegebenenfalls gefällig zeigen müssen und werden.

Zum Zweiten besetzen die Parteien alle von der öffentlichen Hand kontrollierten und zu beaufsichtigenden Positionen in z.B. Staatsbetrieben, anteilig gehaltenen Unternehmen, Energiekonzernen und Sparkassen ebenfalls mit Parteigenossen.

Zum Dritten besetzen sie alle nach dem Grundgesetz vorgesehenen Kontrollorgane zur Sicherung einer so genannten verfassungsgemäßen Ordnung wie auch alle Gerichte bis zum BVerfG ebenfalls mit Parteigenossen, die jegliche Gegenwehr und Beschwerden gegen die Ämterkorruption unmöglich machen.

Bei diesen Machenschaften verschwören sich die Parteien zu einem Parteienproporz, der damit im Wege einer heimlichen großen Koalition aller derzeitigen BRD-Parteien eine riesige Bereicherungsmöglichkeit für Parteimitglieder schafft. Wer seinen Posten für andere Parteien räumen muss, erhält seine Pfründe notfalls ohne Arbeit weiter, wodurch sich das Aufbegehren angeblich konkurrierender Parteien dämpfen lässt. Die Abwahl in Korruptionsverdacht stehender Spitzenpolitiker mit erstrangigen Listenplätzen wie u. a. KOHL, SCHÄUBLE, RAU ist dem Wähler praktisch unmöglich gemacht.

Also ist auch mit den grundgesetzwidrigen Wahlgesetzen in der BRD kein Rechtsstaat zu machen, dem man zum Gehorsam verpflichtet sein könnte.

Zusätzlich sind nach Punkt 21 aber auch jegliche Wahlen und jegliche Gremien zur Gesetzgebung in der BRD von vorne herein illegal und völkerrechtswidrig, weil an diesen von Anfang an seit der Gründung der Besatzungskonstrukte BRD und DDR Ausländer und Staatenlose daran beteiligt waren und sind. Weder die DDR noch die BRD konnte solche Personen zu Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und Mitglieder des Deutschen Volkes ernennen.

Als Folgerung aus dem RuStAG von 22.7.1913 ist also festzustellen:

1. Es gibt keine BRD-Staatsangehörigkeit 2. Alle BRD-Staatsangehörigenernennungen sind nichtig 3. Alle bisherigen BRD-Wahlen sind ungültig

Auch die folgenden Paragraphen des BRD-Strafgesetzbuches wurden bisher gegen die amtlich bestellten Wahlfälscher und den davon Begünstigten nicht angewendet, weil es die Siegermächte so bestimmt haben und es den deutschen Nutznießern zum Betrug des Deutschen Volkes so passt.

StGB § 107 a (Wahlfälschung)
1. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2. Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt. 3. Der Versuch ist strafbar.

StGB § 107 b (Fälschung von Wahlunterlagen)
(1) Wer (3) seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt, (4) einen anderen als Wähler einträgt, von dem er weiß, dass er keinen Anspruch auf Eintragung hat, (5) die Eintragung eines Wahlberechtigten als Wähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt, (6) sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist, (7) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

StGB § 108 (Wählertäuschung)
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Eine große Tageszeitung titelte nach der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag:

600.000 Türken haben Schröder gewählt!

Und genau diese Meldung ist es, welche die gegen die Bundestagswahlen zum 16. Deutschen Bundestag Einsprechenden veranlasst, die Durchführung der Wahl als illegal und ohne Rechtsgrundlage feststellen und das Wahlergebnis einschließlich aller so Gewählten als nichtig erkennen zu lassen. Es ist Vorsatz und Plan aller politischen Parteien in der BRD, das Deutsche Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches an jeglicher unbeeinflusster Wahl, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung zu hindern. Dazu benutzen sie Privilegien.

Unwissende, sprach- und rechtsunkundige Ausländer ohne Bezug und Bindung an Kultur, Stammeszugehörigkeit und christliche Religion sollen den schleichenden Austausch des Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches erreichen und ihre Stammlande und Reichsgebiete fremdländischen Eroberern aushändigen. Das ist mit vollem Wissen auch der Bundestagsabgeordneten der vorherigen Wahlperioden, die zum großen Teil aufgrund ihrer neuen sicheren Wahllistenplätze ihr kriminelles, hochverräterisches Handeln fortsetzen wollen, geschehen.

Auch wenn niemand etwas gegen die angemessene wirtschaftliche Betätigung von Ausländern auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches haben kann, so lange dadurch nicht Recht und Ordnung gestört werden, können diese nicht ungehindert die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches beanspruchen und über die Lebensumstände solcher Staatsangehöriger mitbestimmen. Das sollen die OMF-BRD-Bundestagsabgeordneten doch einmal in Saudi-Arabien, dem Iran oder der Türkei versuchen, bevor sie über solche Rechtsverleihungen weiter nachdenken.

In „Halt mal die Schnauze“, DER SPIEGEL 45/2005, S. 68, Spalte 1 Mitte, liest man:

Die Selbstbedienung wird noch potenziert durch den Bedarf an Zuwendungen und Jobs vieler Zuwanderer. Von den rund 200.000, die seit 1989 aus der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten aufgrund ihrer „jüdischen Nationalität“ (Anführungsstriche im Originaltext!) in Deutschland aufgenommen wurden, haben die meisten schon wegen mangelnder Sprachkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance.

Bei diesen Personen handelt es sich bekanntlich nicht um Abkömmlinge von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und um keine Personen, die sich bedingungslos in Deutschland assimilieren wollen. Dennoch hat die BRD zahlreichen dieser Personen nicht nur scheinbar ihre Einbürgerung und die Staatsangehörigkeit „Deutsch“ verliehen, sondern ihnen auch neue Identitäten und eingedeutschte Namen zugeschrieben. Da auch solche Personen an den Wahlen in der BRD teilgenommen haben und nehmen, wird das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches auf ihrem Reichsgebiet planmäßig und systematisch ausgehöhlt und verhindert.

Das gilt um so mehr, als bei dem illegalen Wahlrecht durch die Zweitstimmen schon wenige 100.000 ausreichen, um das Wahlergebnis entgegen dem Willen der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches auf den Kopf zu stellen. So haben die „Türken“ Schröder deshalb bevorzugt, weil dieser ihr Vaterland Türkei in die EU bringen wollte, was nicht unbedingt im Interesse der christlichen Staatsangehörigen des Deutschen Reiches sein kann.

In DER SPIEGEL, 6/2006, Seite 35, wird die folgende Einbürgerungsstatistik veröffentlicht. Danach wurden alleine zwischen 1999 und 2004 fast 1 Million Ausländer durch dafür nicht berechtigte BRD-Strukturen nach dem grundgesetzwidrigen Staatsangehörigenreformgesetz zu Scheindeutschen ernannt, die für die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag als entscheidendes Zünglein an der Waage zur Verfügung standen.

Nach einer Interpolation waren das:

1999 ca. 152.096

2000 ca. 186.690

2001 ca. 171.805

2002 ca. 156.920

2003 ca. 142.035

2004 ca. 127.150

mit der „deutschen“ Staatsangehörigkeit bedachte Zuwanderer, die das Wahlvolk verändern halfen.

Das bestätigt eine weitere Veröffentlichung:
Die Tendenzen des hier beschriebenen Völkermordes, der alle Wahlen in der BRD maßgeblich verfälscht und gleichzeitig ungültig machen muss, werden leider durch die Richter an allen BRD-Gerichten unterstützt, die nur an ihre augenblicklichen Vorteile bei ihrem Erwerb des Lebensunterhaltes denken und so viel als möglich aus den entmündigten Staatsangehörigen des Deutschen Reiches pressen wollen.

In der Braunschweiger Zeitung vom 21.10.2005 steht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig – BVerwG 5 C 8.05. Dieses gibt einem Türken die „Einbürgerung“ mit der Begründung frei, dass zur Einbürgerung das Sprechen wichtiger ist als das Schreiben. „Er müsse sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrücken können.“

Im Hinblick auf die Verweigerung jeglicher verlässlicher Rechtsstaatlichkeit in der BRD nach den Erläuterungen auch in der Anlage zum menschen- und völkerrechtlichen Legitimationsdebakel der BRD, das Rechtsberatungsverbot, den Anwaltszwang und das juristische Standesrecht sind es genau solche unselbständigen und rechtsunkundigen „Eingebürgerten“, die es der herrschenden Klasse von Parteiangehörigen und Juristen in der BRD erlauben sollen, ihre Ziele der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord an den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches unbeeinflussbar fortsetzen zu können.

Es wird also festgestellt, dass an der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag der BRD mit Wissen von Wahlveranstaltern, Gesetzgeber und Wahlbewerbern unter Täuschung der Wähler entsprechend ZPO § 138 Millionen von Scheineingebürgerten, Staatenlosen und Ausländern teilgenommen haben. Zu diesen zählen alle Personen, die von der OMF-BRD die fiktive Staatsangehörigkeit „Deutsch“ verliehen bekommen haben und die den Behörden im einzelnen bekannt sind.

Auch unter den Gewählten befinden sich schon solche Einge“deutsch“ten, natürlich bevorzugt von Einge“deutsch“ten ihrer Herkunft auch gewählt!

Damit sind die Straftatbestände des STGB §§ 107, 108 erfüllt, was hiermit auch zur Anzeige in der BRD und im Deutschen Reich gebracht wird.

Abschließend wird auch auf die Rolle der öffentlichen Medien in der BRD hingewiesen, welche die Wählertäuschung und den ständigen Wahlbetrug schweigend begleiten und damit unterstützen. In „Mildes Licht“, DER SPIEGEL 42/2005, S. 136, 1. Spalte unten, wird über den Versuch der Einführung des Listenwahlrechts in Italien folgendes richtig ausgeführt:

Schon die nächsten Wahlen im Frühjahr sollen nach Verhältniswahlrecht abgehalten werden. Der Wähler stimmt dann für Listen, nicht mehr für Personen.

Das würde die Macht der Parteiführer stärken. Parteiinterne Kritiker könnten auf hintere Listenplätze strafversetzt werden.

Treffender kann das grundgesetzwidrige Wahlgesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages auch nicht beschrieben werden, ein typisches Eigentor der BRD-Journaille. Und so funktioniert Wahlrecht in der BRD auch: „Hecht von der Elbe“ DER SPIEGEL 52/2005, S. 45, 2./3. Spalte:

Dabei verlor er viele Freunde in der Partei; auch CDU-Bürgermeister Ole von Beust war indigniert, die Polit-Karriere Hechts in Gefahr. Hecht musste damit rechnen, bei der nächsten Bürgerschaftswahl auf einen aussichtslosen Listenplatz strafversetzt zu werden – und damit seinen Parlamentsitz zu verlieren.

Die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ist also ein typisches Beispiel für die Täuschung der Wähler auf dem Teilgebiet des Deutschen Reiches, welches durch illegale BRdvD-Strukturen im Würgegriff gehalten werden soll. Ein unter dem Antrag vom 13.11.2005 vorgestellte Einspruch gegen diese Wahl sollte ein weiterer vorbereitender Schritt zur Befreiung der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches aus der Bevormundung durch illegale Scheineinge“deutsch“te sein, die sich in voller Kenntnis der verschworenen BRdvD-Juristen ohne gesetzliche Grundlage an Wahlen beteiligen.

Nachdem sich der Deutsche Bundestag einer zügigen Bearbeitung der unwiderlegbaren Wahlfälschung, Wählertäuschung und Fälschung von Wahlunterlagen vorhersehbar verweigerte, wurde mit Datum vom 14.05.2007 Sachstandsanfrage gestellt, Zitat Anfang:

Einwurfeinschreiben

An den
Deutschen Bundestag
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und GO
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Betr.: Wahlanfechtung

Bezug: Ihr Schreiben vom 07.04.2006 * Ihr Zeichen WP 168/05

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nachdem nun 18 Monate vergangen sind, stelle ich erneut die einfache Frage, wann über die eingereichte Wahlanfechtung endlich entschieden werden wird. Der Zweck der Nachfrage ist es immer noch, so schnell als möglich zu verhindern, dass weiterhin illegal in den Bundestag gewählte Deutsche als tatsächlich Staatsangehörige des Deutschen Reiches oder staatenlose Ausländer gemeinsam das „Deutsche“ Volk der Reichsangehörigen reduzieren, Kriege anzetteln oder führen, Renten kürzen, Steuern überheben (19 % Mehrwertsteuer und Versicherungssteuer) und gleichzeitig das Volksvermögen veruntreuen, z. B. U-Boote verschenken!

Es ist also immer noch Gefahr im Verzuge!

Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht zu verstehen, dass die Wahleinsprüche nicht nach der wichtigen Reihenfolge der unwiderlegbaren Anfechtungsgründe bearbeitet werden, weil dadurch alle anderen weniger durchschlagenden Einsprüche mit erledigt wären. Als Anlage erhalten Sie heute weitere Internetauszüge, nach denen bis Ende 1999 durch die BRD keine Deutschen nach RuStAG von 1913 und StAG vor Ende 1999, jeweils § 1, geschaffen werden konnten. Und das StAG ab 1999 ist schlicht nichtig und schafft ebenfalls keine Deutschen nach GG Art. 116 I GG, s. auch Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch 2006, § 7, Rn 2a, Zitat Anfang:

„Deutscher im Sinne von Art. 116 I GG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 StAG)“!

Zitat Ende!

Er muss also nach § 1 StAG immer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzen, welche die BRD niemals verleihen konnte!

Inzwischen wurden auch die flächendeckenden Wahlfälschungen im September 2006 in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen angefochten.

Ein beabsichtigtes Aussitzen der Wahlanfechtung durch die Bundestagsabgeordneten wird diese auch nicht vor der Strafverfolgung als illegale Amtbesetzer schützen.

Und die Problematik der flächendeckenden Wahlfälschungen in der BRvdD zum Zwecke des Völkermordes an den Deutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit wird Tag für Tag einem größeren staunenden Publikum nahegebracht. Insoweit arbeitet die Zeit sowieso gegen die „Bundestagsabgeordneten“ der BRdvD.

Eine erste Eingabe beim Bundesverfassungsgericht wegen dieser erkennbaren Taktik des „Deutschen Bundestages“ wurde zwar nicht bearbeitet und durch den hinreichend bekannten Dr. HIEGERT wieder der Aktenablage zugeführt. Gleichwohl haben einige rechtliche Hinweise dazu geführt, dass mit mehr Erfolg erneut in Kürze ein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Deutschen Bundestag gestellt werden wird, wenn die Wahlanfechtung weiterhin nicht entsprechend dem Rechtsstaatsprinzip zügig bearbeitet wird.

Sollte also wiederum kein baldiger Bearbeitungstermin von Ihnen bekannt gegeben werden, wird sofort erneut das BVerfG direkt angerufen, wobei diesmal eine auch dortige Bearbeitungsverweigerung neben weiteren Maßnahmen die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bewirken würde. Man braucht bekanntlich in Deutschland einen lückenlosen Nachweis, dass es hier kein verlässliches Recht und keine rechtsstaatskonforme Justizgewährleistungspflicht gibt, wenn man überhaupt eine Chance auf Herstellung von Recht und Gesetz haben will.

Dafür sind die vorliegenden Eingaben nun aber ausreichend, weil sonst absehbar ist, dass einfach die nächste Wahlperiode für den Bundestag die jetzt nicht bearbeitete Wahlanfechtung aushebeln würde.

Zitat Ende!

Urkundsbeweis: Die Antwort von überführten Wahlbetrügern als so genannte „Volks“vertreter!

Der abgebildete Antworttext des Deutschen Bundestages ist der bisher letzte und wiederum unverbindlich und ausweichend formuliert, wie man es schon von den Juristen in allen Bereichen der BRdvD-Strukturen gewöhnt ist, wenn sie das Recht planmäßig umgehen oder missachten wollen. Dazu muss man nur noch wissen, dass angefochtene Wahlen auch durch das BVerfG abgeschirmt werden, wie unschwer aus dem FOCUS 38/2006, S. 56, letzter Absatz abzuleiten ist:

Da sich also erkennbar eine kriminelle Organisation von BRdvD-Politikern und -(Schein)Richtern ohne Rechtsgrundlagen einer Gewaltherrschaft über das Deutsche Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit bedient, bei der sie gleichzeitig Millionen Scheineingedeutschte Ausländer und Staatenlose zu Wahlfälschungen in Deutschland und der EU benutzt und diese ebenfalls unterdrückt, wurde dieser Sachverhalt auch der neuen Bundesgeneralanwältin Monika Harms, ehemals auch Richterin am Bundesgerichtshof, mit Einschreiben/Rückschein vom 18.10.2006 zur Anzeige gebracht. Eine Antwort mit Aktenzeichen steht bis heute noch aus, weshalb am 20.12.2006 eine Erinnerung abgeschickt wurde.

Die nachfolgend abgebildete Strafanzeige sollte also jeden Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit animieren, sich bei jeder nächsten Wahlbekanntmachung in Deutschland mit den Argumenten allgemein nach diesem Rechtsgutachten zur tatsächlichen Rechtslage und speziell im vorliegenden Punkt 26 schon vor der Wahl und erst recht nach der Wahl zur Anfechtung zu schreiten. Auch weitere Strafanzeigen können helfen, Namen vom Beteiligten und Unterstützern am Hochverrat gegen das Deutsche Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches zu gewinnen.


Quelle und Kommentare hier: