Fakt Nr.24: Das Grundgesetz wird rechtsstaatswidrig zur Verfassung umgedeutet

Die Juristen und Richter der Bundesrepublik Deutschland sind durch ihre menschenverachtende Arroganz hinlänglich im In- und Ausland bekannt. Insbesondere zur Begründung des grundgesetzwidrigen Anwaltszwanges wird von ihnen angeführt, dass sich der Nichtjurist nicht verständlich und eindeutig in der juristischen Fachsprache ausdrücken kann. Bekanntlich lieben es diese juristischen Standesgenossen, Nichtjuristen sofort bei Gesprächen korrigierend in das Wort zu fallen, wenn Fachbegriffe wie z. B. Beschwerden, Einsprüche und Widersprüche nicht auseinander gehalten werden.Und deshalb ist es auch besonders erstaunlich, dass diese sich selbst so erhaben, hoch und schlau Dünkenden nicht zu einer Unterscheidung zwischen Grundgesetz und Verfassung gelangen wollen.

In der BRD wird in allen juristischen Fachbüchern, Auslegungen und gerichtlichen Entscheidungen peinlichst vermieden, den hier eindeutig vorgestellten Unterschied zwischen Besatzungsrecht und freier Willensbildung eines Volkes zu erkennen.

Diese Irreführung findet schon im Grundgesetz statt, das von einer verfassungsgemäßen Ordnung und Verfassungsorganen spricht.

Bis zum 03.10.1990 war das deshalb egal, weil schlicht und einfach Besatzungsrecht galt. Nachdem die deutschen Kollaborateure mit der Besatzungsmacht aber den Besatzungsvorbehalt abgestreift glaubten, mussten sie die ursprüngliche Absicht zur Abstimmung über eine Verfassung nach GG Art. 146 mit einer weiteren Täuschung des Deutschen Volkes scheinbar unnötig machen. Sie versuchen deshalb nunmehr massiv durchzusetzen, dass das Grundgesetz eine Verfassung sei. Hierfür benutzen die Juristen und Politiker, in den höchsten Positionen oft in einer Person vereint, auch ihre durch Ämterkorruption in die Richterämter gehievten Kumpane.

Und so konnte man schon 1998 im Vorwort von Frau Prof. Dr. Jutta LIMBACH lesen, BECK-Texte im dtv, 35 Auflage 1998, S. VII, 1. Abs.:

Am 1. September 1948, also vor 50 Jahren, versammelten sich in Bonn im Museum König die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, um eine demokratische Verfassung zu erarbeiten. In rund neun Monaten entwarfen sie ein Grundgesetz, das als eine Übergangsverfassung das staatliche Leben in den drei westlichen Besatzungszonen vorläufig ordnen sollte. Wider Erwarten war dieser Verfassung, die sich im Ost-West-Konflikt als die überlegene erwiesen hat, Dauer beschieden. Sie überdauerte das Ende der deutschen Teilung und wurde schließlich zur gesamtdeutschen Verfassung. Auch diejenigen, die die wiedergewonnene Einheit Deutschlands gern zum Anlass für einen gemeinsamen Verfassungsdiskurs genommen hätten, teilen den Stolz auf das Grundgesetz.

Wer die Rede von Prof. Dr. Carlo SCHMID und die tatsächlichen Umstände um die Verweigerung eines verlässlichen Deutschen Rechtsstaates seit der Beschlagnahmung des Deutschen Reiches kennt, wendet sich angewidert von der durchgängigen Strategie der deutschen Juristen ab, sich die Nichtjuristen auf dem Teilgebiet des ehemaligen Deutschen Reiches gewaltsam durch Betrug zu unterwerfen.


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