Es gibt für weit über 90% von „Merkels Gästen“ kein Recht auf Familiennachzug

von Dan Godan

Im Aufenthaltsgesetz ist klar geregelt, dass das Recht auf Familiennachzug erlischt, wenn man die Trennung von der Familie freiwillig in Kauf genommen hat. Diese Tatsache dürfte wohl auf einen Großteil der sogenannten „Flüchtlinge“ zutreffen.

Allgemeine Voraussetzungen

Ehegatten aus Drittstaaten, die mit ihren deutschen oder ausländischen gleichgeschlechtlichen Partnern in Deutschland zusammenleben wollen, erhalten die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte nur, wenn sie legal nach Deutschland eingereist (Visum, wenn erforderlich) und bisher noch nicht ausgewiesen oder abgeschoben worden sind.

Ausländer, die zu ihren deutschen oder ausländischen Ehegatten nachziehen wollen, müssen sich schon bei der Einreise auf einfache Art in Deutsch verständigen können (§ 28 Abs. 1 Satz 5 und § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Für Ausländer, die zu EU-Bürgern nachziehen wollen, gilt das nicht.

Nicht als Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gilt der Bezug von Kindergeld, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Elterngeld, Leistungen der Ausbildungsförderung (Ausbildungs- oder Umschulungsbeihilfen), von öffentlichen Mitteln, die auf Beitragsleistungen beruhen (Arbeitslosengeld I, Invaliditäts-, Hinterbliebenen-, Vorruhestands- oder Altersrenten, Renten wegen Arbeitsunfall, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen (Stipendien) sowie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

5.2. Familiennachzug zu Ausländern

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ausreichende Existenzmittel vorliegen, wenn keine Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) in Anspruch genommen werden müssen.

Trennung

9.1. Ehegatten von Ausländern mit Deutschen oder Ausländern

Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Sozialhilfe angewiesen ist (§ 31 Abs. 2 Satz 4 AufenthG).


Quelle und Kommentare hier:
https://dangodanakakaratetiger.wordpress.com/2019/01/20/es-gibt-fuer-weit-ueber-90-von-merkels-gaesten-kein-recht-auf-familiennachzug/