Einfach mal nachgedacht – Heute: Art. 146 GG

Heute mal wieder etwas zum “drauf rumdenken”.

Viele, die sich etwas in die Gesetzestexte eingearbeitet haben, beschweren sich, daß der Art. 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht angewendet wird.

Darin steht, daß nach Einheit und Freiheit Deutschlands das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine Verfassung vom deutschen Volk beschlossen worden ist.

Voraussetzungen sind wie gesagt die Einheit und die Freiheit Deutschlands!

Und jetzt stellt Euch die Frage: Sind diese Voraussetzungen überhaupt gegeben? ;)

warum-keine-verfassungZUM VERGRÖSSERN ANKLICKEN

Der Polit-Abschaum bricht in diesem Fall kein Gesetz! Man muß sich nur genauer mit der Thematik auseinander setzen, dann versteht man wieso viele Dinge so sind, wie sie sind oder besser gesagt, warum hier nichts passiert.

Solange die restlichen Gebiete des Reichs nicht wieder angegliedert werden, gibt es auch keine Erlaubnis für das Deutsche Volk von seinen Besatzern eine eigene Verfassung zu beschließen.

Glaubt ihr, daß die Polen, Tschechen oder Franzosen freiwillig auch nur einen Quadrat-Millimeter des Völkerrechtswidrig gestohlenen Territoriums wieder zurückgeben?

Das wird NIE passieren! Daher wird es unter den aktuellen Umständen NIE eine Verfassung für das deutsche Volk geben.

Außer wenn wir wieder einen Krieg beginnen, aber dies wäre ja ganz im Sinne der Feinde Deutschlands….


Quelle und Kommentare hier:
https://tagebucheinesdeutschen.wordpress.com/2016/03/09/einfach-mal-nachgedacht-heute-art-146-gg


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