Ein Verfassungsgericht, das seine Kompetenzen überschreitet

von Hadmut Danisch

Wenn sogar Verfassungsrichter vor Verfassungsrichtern warnen.

Die WELT schreibt unter dem Titel „Richter Allmächtig”:

Politische Schelte ist Andreas Voßkuhle gewohnt. Jetzt werfen namhafte Kollegen dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vor, er überschreite seine Kompetenzen […]

„Das hohe Ansehen des Bundesverfassungsgerichts beruht darauf, dass es in aller Regel überzeugende Entscheidungen getroffen hat, die von juristischem Kenntnisreichtum ebenso wie von kluger Einschätzung und Zurückhaltung geprägt waren“, sagt Hans-Jürgen Papier, der zwölf Jahre Mitglied des Gerichts war und es acht Jahre als Präsident geleitet hat. Aber dann lässt der Staatsrechtslehrer einen Satz folgen, der eine nähere Betrachtung lohnt: „Ich gehe davon aus, dass dies in Zukunft so bleibt.“

Papier geht davon aus, das heißt: Er ist keineswegs sicher. Tatsächlich macht er sich Sorgen um den bislang tadellosen Ruf des Gerichts. Denn in der jüngsten Vergangenheit hat Karlsruhe Urteile gesprochen, die der emeritierte Professor weder für juristisch fundiert noch für klug und zurückhaltend hält. Da ist zum Beispiel die Entscheidung des Zweiten Senats unter Vorsitz von Papiers Nachfolger Andreas Voßkuhle, mit der die Sperrklausel bei Europawahlen gekippt wurde. Er halte diese Entscheidung „weder im Ergebnis noch in der Begründung für richtig“, sagt Papier. „Wie man die Fünfprozenthürde bei Bundestagswahlen für zulässig erachten kann, die Dreiprozentklausel bei Europawahlen aber nicht, leuchtet mir nicht ein.“ […]

Zumal Papier keineswegs allein ist. Sogar am Gericht selbst, in Voßkuhles eigenem Senat, gibt es Verwerfungen. Das Urteil zur Drei-Prozent-Sperrklausel fiel nämlich nicht einstimmig, sondern lediglich mit 5:3-Richterstimmen. Stellvertretend für die unterlegenen Mitglieder des Senats formulierte der Verfassungsrichter Peter Müller ein Sondervotum. „Zu meinem Bedauern“, schrieb der frühere Ministerpräsident des Saarlands, „sehe ich mich nicht in der Lage, die Entscheidung mitzutragen.“ Die Ausgestaltung des Wahlrechts sei Sache des Gesetzgebers. Der sei zwar einer „strikten verfassungsrechtlichen Kontrolle“ unterworfen, so Müller. Aber dabei dürfe es nicht zu einer „Verwischung der Grenzen zwischen gesetzgeberischer Gestaltung und verfassungsgerichtlicher Kontrolltätigkeit“ kommen. Nach Meinung der Senatsminderheit hat sich Karlsruhe mit seinem Urteil also zu weit auf das Feld der Politik vorgewagt.

Ähnlich sahen das zwei andere Richter bei dem mit 6:2 Stimmen ergangenen EZB-Beschluss. Gertrude Lübbe-Wolff und Michael Gerhardt monierten in ihren Sondervoten ebenfalls eine Überschreitung der eigenen Zuständigkeit. Die seit 2002 am Gericht tätige Lübbe-Wolff formulierte schneidend: „In dem Bemühen, die Herrschaft des Rechts zu sichern, kann ein Gericht die Grenzen richterlicher Kompetenz überschreiten.“ […]

Dieser Rüffel muss Voßkuhle besonders zu denken geben: Während Papier und Müller auf Vorschlag der Union ans Gericht gewählt wurden, sind Lübbe-Wolff und Gerhardt auf SPD-Ticket unterwegs – wie der Präsident selbst.

Die eigenen Kollegen befeuern nun also die alte These der Politik, dass Karlsruhe selbst Politik machen will und sich zu einer Art Nebengesetzgeber aufschwingt. Sieht Andreas Voßkuhle sich als ein Richter Allmächtig? Sein Vorgänger warnte jedenfalls schon vor einem Jahr vor der Versuchung, „dass einzelne Vertreter des Gerichts die operative politische Staatsleitung mitgestalten wollen“. Wenn das geschehe, so Papier, gerate das derzeit noch so angesehene Verfassungsgericht in „ein schiefes Licht“.

Das trifft doch genau das, was ich hier so oft beschreibe.

Das Bundesverfassungsgericht überschreitet seine Kompetenzen, schwingt sich zum Über-Gesetzgeber auf, macht Politik statt Recht. Und nun auch noch mit der Praxis, sich die Verfassungsbeschwerden und Sachverständigengutachten gleich selbst zu machen, wie man sie braucht, denn dass da einen Clique auftritt, habe ich ja anhand inzwischen mehrerer Fälle beschrieben.

Auffällig dabei ist, dass eine zentrale Figur darin der Berliner Richter und Ex-Verfassungsgerichtsmitarbeiter Ulf Buermeyer ist. Und irgendwo habe ich gelesen, der sei Mitarbeiter von Voßkuhle gewesen. Zwar liefern die die Wunschbeschwerdeführer zuständigkeitskeitshalber nicht beim zweiten Senat, also Voßkuhle, ab, sondern beim ersten, wo dann Baer wartet. Aber dass Baer da mit drinsteckt, habe ich ja aufgezeigt, und beide, Baer und Voßkuhle, wurden von der SPD da reingeschoben. Und die beiden Verfassungsrichter, die ich hier am stärksten kritisiert habe, sind eben Baer und Voßkuhle.

Wisst Ihr, was daran aber wirklich beklemmend ist?

Der Artikel in der WELT ist von 2014, fast vier Jahre alt.

Und niemanden hat es gekümmert.

Wird man irgendwann mal die Machenschaften der SPD aufklären?


Quelle und Kommentare hier:
http://www.danisch.de/blog/2018/02/10/ein-verfassungsgericht-das-seine-kompetenzen-ueberschreitet/