DVGSO und Personenstand

von Schäbel

Die aufkommende DVGSO ist vielleicht ja ein willkommener Anlass, mal seinen Personenstand bei der Verwaltung kenntlich zu machen.

Es sind ja viele Artikel über den so genannten Staatsangehörigkeitsausweis geschrieben worden.  Man hatte ja immer den Eindruck: irgendwas fehlt ja noch, ein kleines Puzzleteilchen.

Es gibt wohl Menschen, die in der Tat anerkannterweise bis Rustag1913 abgeleitet haben… einer davon ist Klaus Schmidt auf Facebook. Seine Kommentare sind bekannt und zeugen von sehr viel Wissen. Ich habe mal nach diesem fehlenden Part gefragt, denn man will ja irgendwie weiter kommen.

Was danach kommen muß habe ich schon unzählige male geschrieben. Du bist nun Deutscher und kannst der Verwaltung nun Verwaltungsakte zustellen. Macht es nicht so kompliziert und so, daß er nicht wegen Kleinigkeiten nichtig wird. Ein Verwaltungsakt wird verlesen, unterschrieben und dann übergeben.

Nehmt euch Zeugen mit, denn wenn 21 Tage kein Widerspruch eingelegt wurde ist er rechtskräftig. Du willst die „deutsche Staatsangehörigkeit“ von 1934 GG Artikel 116 Absatz (1) im Stand von 1937 loswerden, Dazu nutzt man nun das RuStAG v. 1913 §§ 20. und 21..

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB2/Einbuergerung/vs-folgen-verlust.html?nn=400208

Die Personenstandserklärung sollte dann als Verwaltungsakt folgen um klar zustellen, was in Sachen Juristischen Person und Natürliche Person dein Wille ist. Die Juristische Person muß von der Natürlichen Person im Namen abweichen (Namensrecht nutzen und umbenennen.).

Den Geburtenbucheintrag in der Heimathgeneinde richtig stellen lassen, hinter Geburtsort muß ein Komma und der Geburtsstaat eingefügt werden (z.B. Königreich Preußen), und im Melderegister sollte nicht mehr der Eintrag Glaubhaftmachung deutsch stehen. Dann kannst Du in der Gemeinde deines Wohnsitzes eine Willenserklärung aushängen.

Für die Bank musst Du möglicherweise eine Nachrangabrede machen. Deutsche Kreditinstitute (Sparkassen und Volksbanken), müssen nach Genfer Konvention IV Artikel 98 für Jeden ein Konto führen, auch ohne Ausweis ohne große Probleme. Eine Genfer Konvention solltet ihr mithaben, denn die haben keine (angeblich). Aber jeder der hier für die Verwaltung arbeitet, muß die nicht nur bei sich führen, sondern sogar deren Inhalt kennen.

Genfer Konvention IV

Art. 144
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in Friedens- und in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmass zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und wenn möglich zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung seine Grundsätze kennen lernen kann.
Die zivilen, militärischen, polizeilichen oder andern Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in bezug auf geschützte Personen übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommens besitzen und über dessen Bestimmungen besonders unterrichtet werden.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19490188/201407180000/0.518.51.pdf

Vielleicht kann man ja jetzt die DVGSO als Anlass nutzen, um diesen letzten Schritt zu gehen?

Mir ist es ein besonderes Anliegen, eben nicht im 3. Reich verordnet werden zu können.


Quelle und Kommentare hier:
http://schaebel.de/allgemein/dvgso-und-personenstand/008832/