Diese sechs Unions-Abgeordnete stellten sich gegen den „Teufelspakt“

von Herbert Ludwig

Mancher wird bei der ständigen Präsenz des UN-Migrationspaktes in den Medien dieses Themas überdrüssig sein und nichts mehr darüber lesen wollen. Doch als der Bundestag am 29.11.2018 mit den Stimmen der Union und der SPD den „Teufelspakt“ (M. Klonowsky) guthieß und damit der Regierung freie Hand gab, Deutschland in ein Siedlungsgebiet für alle Welt zu verwandeln, geschah, klein, aber demokratisch bedeutsam: Sechs Unions-Abgeordnete widersetzten sich dem Fraktionsdruck und verweigerten ihre Zustimmung. Ihre Stimmen sollen nicht untergehen.

Der treibende, sich noch CDU/CSU nennende Merkel-Verein war wegen wachsendem Widerstand in den eigenen Reihen nervös geworden und wollte die insbesondere ostdeutschen Kritiker in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einem verharmlosenden „Entschließungsantrag“ im Bundestag wieder einfangen. Dieser lautete im Kern:

  • „Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die internationale Staatengemeinschaft den ´Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration` (GCM) erarbeitet hat, der eine der Kernherausforderungen des 21. Jahrhunderts behandelt.
  • Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass durch den GCM die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt werden und durch den GCM keine nationalen Hoheitsrechte übertragen werden. Dazu gehört, zu gewährleisten, dass durch den GCM keinerlei deutsche Regelungen eingeschränkt oder ausgeweitet werden.“ 1

Im ersten Punkt stellte sich die Koalition als Parlament hinter den UN-Migrationspakt. Mit dem zweiten suggerierte man den Kritikern, damit werde eine spätere völkergewohnheitsrechtliche Wirkung der Pakt-Standards für Deutschland ausgeschlossen. Die AfD wies zwar, völkerrechtlich gestützt, darauf hin, dass diese Wirkung nur verhindert werden könne, wenn sie auf der internationalen Ebene, auf der das Völkerrecht angesiedelt ist, also durch eine Erklärung zu Protokoll in Marrakesch oder New York geschehe.

Aber das Manöver gelang; die Abgeordneten der Regierungsparteien stimmten mit großer Mehrheit zu. Doch sechs aufrechte Unions-Abgeordnete blieben standhaft und verweigerten ihre Zustimmung.2 Ihre Stimmen sollen breiter bekannt gemacht werden.

Die sechs Aufrechten

Veronika Bellmann (CDU), Mittelsachsen,

gab zu Protokoll des Bundestages eine Erklärung ab, in der sie ihre Ablehnung des Paktes ausführlich begründete:

„Ich kann dem … Antrag der Koalitionsfraktion in der Drucksache 19/6056, ´Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration die internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik stärken und Migration besser regeln und steuern`, nicht zustimmen.

 Zunächst stelle ich fest, dass erst die Kritiker des Globalen Migrationspaktes (GCM) und die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die dem Berliner Kreis angehören, dafür gesorgt haben, dass dieser Pakt in der Koalition breit und strittig diskutiert werden konnte. Auch durch unsere Beteiligung bei der Vorbereitung des Entschließungsantrages konnten wesentliche Forderungen durchgesetzt werden. Die im Antrag vorgebrachten Einzelforderungen an die Bundesregierung sind aber nach meiner Ansicht bei weitem nicht ausreichend.

Es ist richtig, dass globale Probleme auch nur global gelöst werden können. Insofern kann es keine Kritik daran geben, dass sich die internationale Gemeinschaft zu einem Pakt über Migration verständigt. Zu kritisieren ist die Kommunikationspolitik der Bundesregierung, die weder den GCM noch den parallel verhandelten Globalen Pakt für Flüchtlinge proaktiv weder im Plenum noch in der Öffentlichkeit diskutiert hat. Zu kritisieren sind ferner der grundsätzliche Tenor des Paktes und Inhalte, die nur oberflächlich an den tieferen Ursachen der Migration ansetzen, die eigentlichen Fluchtursachen wie die Bevölkerungsexplosion auf dem afrikanischen Kontinent aber total ausblenden.

So überdeckt der Global Compact for Migration (GCM) die wesentlichen Krisenmomente in der Migration. Sie wird ausschließlich als etwas grundsätzlich Positives, eine Quelle des Wohlstands und der nachhaltigen Entwicklung, dargestellt, obwohl sie es insbesondere für die Herkunftsstaaten, die ihr Humankapital verlieren, nicht ist. Auch für Transit- und Zielländer blendet diese einseitig positive Bewertung alle Schwierigkeiten und Kosten der Integration aus, die insbesondere Einwanderung in die Sozialsysteme bedeuten. Außerdem wird ein neuer Rechtsbegriff geschaffen, der die Grenzen zwischen illegaler und legaler Migration verwischt. Daraus ist zu schlussfolgern, dass wir uns mit dem Pakt in Richtung eines „Rechts auf Einwanderung“ bewegen. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte spricht ja bereits von einem solchen Recht.

Ferner werden die Aufnahmegesellschaften als „potenziell erziehungsbedürftig“ angesehen. Auch hier wird mit der „Intoleranz gegenüber Migranten“ ein neuer Rechtsbegriff kreiert, der möglicherweise strafrechtlich bewährt sein soll. Das ist aber ganz sicher der falsche Weg, außer natürlich bei Straftatbeständen wie Volksverhetzung und Gewaltverherrlichung. Gesinnungsschnüffelei und Denunziantentum gegen jedweden Diskurs, in dem kritisch oder „nicht gut“ zum Thema Migration diskutiert wird, sind damit vorprogrammiert. Demgegenüber sollen Medien gefördert werden, die über Migration positiv berichten. Somit stellt der GCM die Staaten vor die Obliegenheit, den öffentlichen Diskurs im Sinne eines ausschließlich migrationsfreundlichen Klimas und einer „korrekten“ Berichterstattung zu steuern.

Des Weiteren gibt es nach wie vor Widersprüche in dem Pakt, die nicht aufgelöst werden. Einerseits wird vorausgesetzt, dass Grenzen durchlässig sein müssen, andererseits wird generös ein Bekenntnis zur Souveränität der Staaten abgegeben. Dieser Pakt wurde in einem Verfahren gemacht, das dem eines völkerrechtlichen Vertrages sehr ähnlich ist. Seine Grundsätze sind Konkretisierungen menschenrechtlicher Verpflichtungen im Lichte unverbindlichen Rechts, des „Soft Law“. Es ist sehr wahrscheinlich, wie in vergleichbaren Fällen auch, dass bisheriges Recht an die in unverbindlichen Dokumenten wie dem Migrationspakt formulierten höheren Standards im Wege der Interpretation angeglichen wird.

Außerdem werden die Ziele und Maßnahmen dieses Paktes, zu deren Umsetzung sich die Staaten ja durch Annahme politisch verpflichten, rechtlich verbindlich, sobald sie in nationale Gesetzgebung münden. Im diesbezüglich besonders ehrgeizigen Deutschland ist damit zu rechnen, dass alle Ziele und Maßnahmen des Paktes, die über bisher geltendes Recht in unserem Lande hinausgehen, zügig in nationale Regeln und Gesetze übernommen werden. Dafür, dass es zumindest in dieser Legislaturperiode bzw. in der jetzt bestehenden Koalition keine Initiativen dazu gibt, könnte der Antrag der Koalitionsfraktionen als Beweis gelten. Das erkenne ich ausdrücklich an. Aber andere politische Mehrheiten sind an derartige Antragsinhalte nicht gebunden, denn die Gültigkeit von UN-Pakten endet nicht mit den jeweiligen Legislaturperioden in den einzelnen Staaten. Insofern verfängt das Argument nicht, der Pakt sei unverbindlich und in wesentlichen Teilen ohnehin bereits geltendes Recht.

Abgesehen von der Realitätsferne ob des Themas Migration, hat die Bundesregierung kein Bewusstsein für die politischen und rechtlichen Wirkungen eines solchen Abkommens jenseits der förmlichen Verbindlichkeit entwickelt. Sie hat die gesamte Bedeutung des „Soft Laws“ bei der Weiterentwicklung und Konkretisierung von Menschenrechten und anderen gerichtlichen Standards nicht im Blick. Man hat die Debatte bewusst oder unbewusst nie gewollt und sich naiverweise darauf berufen, dass der Pakt gut sei, weil er international Standards des menschlichen Umgangs mit Migranten setze, aber für uns in Deutschland unverbindlich sei. Wenn dies aber ein Hauptargument für ein von dieser Bundesregierung ausgehandeltes Dokument ist, dann ist das ein schlechtes Zeugnis.

Außerdem dürfen wir doch nicht denken, dass viele Staaten, die diesem Pakt zustimmen, wie zum Beispiel das kriegführende Syrien oder die 45 islamischen Staaten, die in der sogenannten „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1990 sogar die Gültigkeit allgemeiner universeller Menschenrechte für ihre Länder aussetzen bzw. sie unter den Vorbehalt der Scharia stellen, die „Unverbindlichkeit“ des Paktes nicht auch für sich in Anspruch nehmen. Dann aber ist das Argument, dem Pakt beizutreten, um endlich überall auf der Welt menschenwürdigen Umgang mit Migranten zu sichern, bedeutungslos. Ebenso bedeutungslos, wie der Antrag der Koalitionsfraktionen für das Verfahren zur Annahme des Paktes auf dem Gipfel in Marrakesch am 10.Dezember 2018 bzw. die darüber beschließende UN-Vollversammlung Anfang kommenden Jahres sein wird.

Alles nationale Handeln, das nicht in der Forderung zur Aufnahme einer Protokollnotiz in den Text des Paktes mündet, wird dort nicht wahrgenommen und ist international ohne Relevanz. Was aber relevant ist, ist, dass Deutschland als Migrationszielland Nummer eins als eines der wenigen Zielländer in Europa diesen Pakt uneingeschränkt begrüßt. Das könnte nach der Entscheidung von Bundeskanzlerin Merkel im September 2015 zur illegalen Zuwanderung und ihrer wenig später gemachten Aussage, dass man 3000 km Grenze ohnehin nicht schützen könne, die dritte „Einladung“ für Menschen sein, ihr Heimatland für ein besseres und sicheres Leben, und sei es auch nur auf Sozialhilfebasis, in Richtung Deutschland zu verlassen.“ 3

Frau Bellmann stimmte auch am 30.11.2018 für den AfD-Antrag, der (vergeblich) eine Protokollerklärung auf internationaler Ebene forderte, um das Entstehen von völkerrechtlichen Verbindlichkeiten auszuschließen.4

Christoph Bernstiel (CDU), Halle,

erklärte ebenfalls zu Protokoll:

„Zu meiner Enthaltung zum von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Antrag „Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration die internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik stärken und Migration besser regeln und steuern“ erkläre ich, dass das Thema von Anfang an problembehaftet war. Ich bedaure es sehr, dass die für uns wichtigen Partnerstaaten wie die USA, Österreich und Israel ihre Zustimmung versagt haben. Ich hätte es begrüßt, wenn wir uns im Vorfeld mit diesen Partnerländern abgesprochen und deren Zustimmung gesucht hätten.

Darüber hinaus bedaure ich sehr die Kommunikation des Paktes. Es wurde meiner Meinung nach versäumt, unsere Bürgerinnen und Bürger von Beginn an einzubinden. Wichtig sind mir auch das Votum meiner Landespartei sowie die zahlreichen Stimmen aus meinem Wahlkreis, die sich durchweg gegen den Pakt ausgesprochen haben.

Unsere Fraktion hat nun einen eigenen Entschließungsantrag zum GCM gemacht. Dieser ist inhaltlich eine gute Ergänzung zum Pakt. Aber auch hier gibt es in meinen Augen noch drei große Kritikpunkte. Ich hoffe dennoch, dass es uns zeitnah gelingt, klare internationale Regeln aufzustellen, um illegale Migration zu begrenzen und legale Migration geordnet zu steuern.
Als Repräsentant meines Wahlkreises werde ich dem Antrag meiner Fraktion daher heute
nicht zustimmen können und enthalte
mich.“ 5

Torsten Schweiger (CDU) Südharz,


schrieb auf facebook und seiner Webseite:

+++UN-Migrationspakt – einer von fünf+++
Illegale Migration ist ein Problem, das wir nicht allein, sondern nur in der Gemeinschaft mit anderen Ländern lösen können. Die Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen gegen den UN-Migrationspakt, die neben vielen Menschen in unserem Land auch Völkerrechtsexperten wie Prof. Herdegen äußern, kann ein Entschließungsantrag für mich nicht ausräumen. Ich werde deshalb gegen den UN-Migrationspakt stimmen und eine entsprechende Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages abgeben.

#Migrationspakt…… ich habe dagegen gestimmt
#FesterStandpunkt #KlareWorte #IchbinkeinSchweigerTorsten Schweiger MdB 6

Zu Protokoll des Bundestages erklärte er:

„Meine Ablehnung des von der Regierungskoalition eingebrachten Antrags „Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration die internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik stärken und Migration besser regeln und steuern“ möchte ich mit dieser Erklärung  nach § 31 GO-BT begründen. Trotz auch positiver und begrüßenswerter Ansätze des vorliegenden Koalitionsantrages sind meine Bedenken hinsichtlich der rechtlichen  Auswirkungen des Globalen Migrationspakts nicht ausgeräumt.

Unter unseren Bürgerinnen und Bürgern gibt es eine erhebliche Unsicherheit und Skepsis gegenüber den zu erwartenden Auswirkungen des Paktes, die ich teile. Es wäre notwendig gewesen, dass im Vorfeld eine viel breitere öffentliche Debatte in Deutschland geführt worden wäre.

Mit der Darstellung im Entschließungsantrag, dass die nationale Souveränität Deutschlands nicht zur Disposition steht, können viele juristische Unsicherheiten und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem UN-Migrationspakt nicht ausgeräumt werden.

Illegale Migration ist ein Problem, das wir nicht allein, sondern nur in der Gemeinschaft mit anderen Ländern lösen können. Der Pakt hat die richtige Zielrichtung und greift viele wichtige Punkte auf. Die rechtliche Bindungswirkung ist nach wie vor unklar – die gegebenenfalls impliziten völkerrechtlichen Pflichten und die Auswirkungen auf unsere nationale Rechtsprechung sind zu schwerwiegend, um im jetzigen Stadium eine Zustimmung Deutschlands zum UN-Migrationspakt zu verantworten. Deshalb stimme ich auch dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD heute nicht zu.“ 7

Arnold Vaaz, (CDU) Dresden, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Seine allgemein unabhängige und kritische Auffassung ergibt sich schon aus einem Wikipedia-Eintrag, wo es heißt:

„Im Februar 2012 hatte er in einem Beitrag für EIKE erklärt, die „energiepolitische Sackgasse“ Energiewende sei entstanden durch „erbarmungslose[n] Konformitätsdruck, der von einer postreligiösen Gesellschaft ausgeht, die ihren arbeitslos gewordenen religiösen Sensus ausleben will“. Dieser Konformitätsdruck habe „eine Gleichschaltung der Gesellschaft verursacht, die zwar mit den Formen von Gleichschaltung wie dies [sic!] aus der Geschichte der europäischen Diktaturen kennen, nicht identisch ist, jedoch ganz ähnliche Züge aufweist.“
Vaatz will die AfD nicht ausgrenzen. Er hält es für fragwürdig, wenn die AfD an den rechten Rand gerückt wird.“ (Wikipedia)

Zum Migrationspakt schrieb er am 22.11.2018 auf seiner Webseite.

„Zur Eindämmung der Migration sind bilaterale Rückführungsabkommen nötig, die statt auf gesinnungsethischem Wunschdenken auf elementaren beidseitigen Interessen beruhen. Der Migrationspakt ist das Gegenteil davon. Egal, was das deutsche Parlament dazu sagt: Entscheidend ist, wie der Pakt südlich der Sahara und im islamischen Gürtel aufgenommen wird. Dort werden die juristischen Erwägungen im Bundestag möglicherweise nicht in wünschenswertem Maß respektiert. Dort wird es heißen: Die Straße ist frei! Wir schaffen das! Die Schlepper investieren ihre Gewinne in immer perfektere illegale Wege in das restliche Westeuropa.“ 8

Karin Strenz, (CDU) Wismar, sagte:

“Die Botschaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. … Als direkt gewählte Bundestagsabgeordnete bin ich viel vor Ort unterwegs, nah am Menschen dran und weiß daher umso mehr um die Sorgen und Gedanken. … Dass sich … andere Unterzeichner deutsche Standards künftig zu Eigen machen, wäre wünschenswert, ist aber irreal. Würden die Länder Standards wie hierzulande praktizieren, gäbe es doch kaum Gründe zur Flucht. Da diese Vereinbarung aber unverbindlich ist, können Länder ihre Zustimmung zwar geben, sich aber zeitgleich zu nichts verpflichten. Das ist der Kern meiner Kritik.“ 9

Dr. Silke Launert, (CSU) Bayreuth, Mitglied des Parteivorstandes,
Staatsanwältin und zuletzt Richterin am Landgericht Hof:

„Bei einer Sitzung der Unionsfraktion Anfang November 2018 verlangte Launert während der Diskussion über den UN-Migrationspakt eine geheime Abstimmung der Unionsfraktion über den Pakt. Als die Fraktionsabstimmung abgelehnt wurde, verließ sie den Sitzungssaal mit den Worten: ´Wundert euch nicht, wenn hier in drei Jahren nur noch 100 Leute sitzen.`
Im Podcast-Interview mit Gabor Steingart erklärte Launert ihre Reaktion. Sie sei ´enttäuscht` darüber, dass die Unionsmitglieder in den vergangenen drei Jahren ´nie` über ´diese Haltung` zur Migrationsfrage abstimmen konnten. Durch ihre Tätigkeit als Staatsanwältin blicke sie ´nicht naiv` auf den UN-Pakt. ´Ich sehe Gefahren, die wir in der Praxis auch erlebt haben`, sagte Launert. Die
Die Risiken von Zuwanderung würden in dem Dokument ´überhaupt nicht erwähnt.  (Wikipedia)

„Launert erklärte gegenüber dieser Zeitung, der Migrationspakt sei ´eine Einladung, sich auf den Weg nach Europa zu machen`. Der Pakt spreche davon, dass ´allen Migranten in allen Phasen ihrer Migration der volle Zugang zur Gesundheitsversorgung, zur Existenzsicherung und zu einer kostenlosen Rechtsberatung mit Blick auf eine legale Migration gewährt werden soll`. Für Launert ist dies ´das beste Marketinginstrument für Schlepper`.“ 10

Der Unterschied

Auch Dr. Peter Ramsauer von der CSU hatte im Vorfeld scharf gegen den Migrationspakt Stellung bezogen. So sagte er in einem Interview mit der Welt u.a.:

„Auch wenn – angeblich – keine Rechtsverbindlichkeit gegeben ist, wird es trotzdem normative Kraft und damit politische Wirkung und irgendwann auch rechtliche Wirkung entfalten. … Und deswegen komme ich zu der Formulierung: (der Pakt) öffnet Tür und Tor für noch stärkere Migration nach Deutschland, die sich der Steuerbarkeit entzieht. ….  Nach 28 Jahren Parlament habe ich ähnliche Situationen schon x-mal erlebt. … Es läuft im Prinzip immer nach ähnlichen Mustern: Es wird dem Parlament, den Parlamentariern vorgegaukelt, es sei ja gar nicht so schlimm. Man könne jetzt nicht abseits stehen, man müsse doch zustimmen, und hinterher passiert nichts. Die Realität holt die Abgeordneten schnell ein. … Und die Stimmung (in der Bevölkerung) ist ja überwältigend gegen diesen Grundduktus (des Paktes). … Und eines war immer zumindest die Stärke meiner Partei, den Leuten auf den Mund zu schauen und politisch danach zu handeln.“ 11

Und wie hat er politisch gehandelt? Er hat brav der Begrüßung des Migrationspaktes am 29.11. zugestimmt und am 30.11. ein Nein gegen den AfD-Antrag gesetzt.

Man darf gespannt sein, wie es den sechs innerlich unabhängigen, nur ihrem Gewissen verpflichteten Ausnahme-Abgeordneten in ihren Grundgesetz- und deutschfeindlichen Parteien weiter ergehen wird

***

1    bundestag.de/dip21 …
2    Namentliche Abstimmung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19068.pdf S. 7761 ff.
3    http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19068.pdf Seite 7926
4    https://www.veronika-bellmann.de/meinleben
5    http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19068.pdf Seite 7927
6    https://www.cdu-schweiger.de/
7    http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19068.pdf Seite 7928
8    arnold-vaaz.de
9    wismar.fm 29.11.2018
10  nordbayerischer-kurier.de
11  https://www.youtube.com/watch?v=2Ya_x1-AzW4


Quelle und Kommentare hier:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/12/07/sechs-unions-abgeordnete-stellen-sich-gegen-den-teufelspakt/