Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland in der Analyse

von Deme

Die Frage über die Souveränität Deutschlands / der Bundesrepublik Deutschland wird immer wieder gestellt und das zurecht. Immerhin gibt es etliche Anhaltspunkte, die den Umstand der fehlenden Eigenstaatlichkeit belegen. Insbesondere die Rechtsaspekte diesbezüglich sind sehr interessant.

Was ist die BRD – eine Staatssimulation, ein Verwaltungskonstrukt oder eine nicht Regierungsorganisation?

Die Bundesrepublik Deutschland ist womöglich ein Fake. Weder ist sie Republik, noch ist sie Deutschland. Sie ist ein Verwaltungskonstrukt der Siegermächte, damit diese dem Völkerrecht entgegenkommen und der kapitulierten Wehrmacht des besiegten „Deutschen Reichs“ eine Möglichkeit gaben, sich selbst zu verwalten unter der Oberhoheit der Alliierten, insbesondere der USA und deren Besatzungsrecht (SHAEF und SMAD). Dazu wurde einem Grundrechts-Rat die Möglichkeit gegeben, ein Grundgesetz aufzustellen, das die grundsätzlichen Verwaltungsbezüge des Rumpfreichs, welches nach dem Grundgesetz „Bundesrepublik Deutschland“ benannt wurde, festlegt.

Ob nun die BRD eine Nicht-Regierungsorganisation ist oder ein Verwaltungskonstrukt oder ein teilautonomes Land oder ein abhängiger Vasallen-Konstrukt der USA oder ein teilsouveränes Gebilde aller Alliierten oder sogar nur eine Finanzverwaltung mit GmbH-Status – das will bis heute kein Staatsrechtler definitiv beantworten bzw. die Regierungen haben bisher immer verabsäumt sich eindeutig dazu zu äußern. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch eindeutig geurteilt, dass das „Deutsche Reich“ nach wie vor existiert, aber nicht für das Rumpfreich der mittlerweile 16 Bundesländer Rechtsnachfolger ist. Der Haager Gerichtshof tat dasselbe.

Definition für souveräne Staaten

Nach der herkömmlichen Staatslehre wird ein souveräner Staat danach definiert, ob er der Drei Elementen Lehre nach Jellinek entspricht: also ein Staatsgebiet umschreibt, ein Staatsvolk kennt und die Staatsgewalt über diesen Raum und dieses Volk besitzt und ausüben kann. Dazu müssen die Konstrukte konstitutiv in einer Verfassung verankert sein.

Die Verfassung des „Deutschen Reichs“ von 1919 ist nach wie vor existent, hat aber derzeit wegen des verlorenen Krieges und alliierten Aufhebung aller Nazi-Konsitutionen keine rechtsaktive Gültigkeit (?). Die Alliierten okkupierten den Rumpf-Rest und definierten sich als oberste Gewalt, da in der Kapitulation die Unterwerfung aller Behörden und Regierungen verlangt wurde. Explizit wurde die Annexion ausgeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht einmal eine Verfassung sondern lediglich ein Grundgesetz, welches jedoch keinesfalls die Verfassung ersetzt.

Die Aufteilung des Deutschen Reichs nach der bedingungslosen Kapitulation

Die Länder östlich der Oder-Neisse-Linie wurden unter polnische Verwaltung gestellt. Die Länder westlich bis zur Oder-Neisse-Linie wurden (aufgrund der Londoner Konferenz von 1944) der Sowjetunion unterstellt, die westlichen Länder bis zum UdSSR-Verwaltungsgebiet den drei Alliierten Großbritannien, USA (und 1945 nach der Konferenz in Jalta) Frankreich. Das nannte man die vier Besatzungszonen, in denen andere bzw. neue Ländergrenzen aktiviert wurden. Berlin als ehemalige Hauptstadt wurde in vier Teile geteilt und den jeweiligen Besatzungsmächten nach räumlicher Ausrichtung analog den Besatzungsmächen anvertraut. Die vier Alliierten konnten sich über den endgültigen Status des Rumpf-Restlandes nicht einigen und so beschlossen die drei Westalliierten 1947 die Errichtung eines westdeutschen Verwaltungsgebiets. Das führte dann 1949 zum Grundgesetz und zur Bundesrepublik.

Parallel dazu wurde im Osten, initiiert von der sowjetischen Besatzungsmacht die Deutsche Demokratische Republik ausgerufen. Im Laufe des Herbstes 1949 wurde dann im Westen und Osten jeweils ein vorläufiges Parlament etabliert: der Deutsche Bundestag im Westen und die Volkskammer im Osten.

Im Westen behielten der alliierte Kontrollrat die Oberaufsicht über dieses Provisorium, über das Parlament und die sogenannte Regierung. 1952 wurde im Deutschland-Vertrag und 1955 wurden mit den Pariser Verträgen diese Kontrollfunktionen zum größten Teil aufgehoben, die Bundesrepublik Deutschland wurde teilsouverän. Es blieben wichtige Kontrollfunktionen wie Nachrichtendienste, Pressegesetze, Militäraufgaben, Goldhandel, Devisenbestimmungen und Überwachung aller Kommunikations-Einrichtungen beibehalten; wie auch der Sonderstatus Berlin.

Die Rumpfländer BRD und DDR beantragen die Aufnahme bei den vereinten Nationen

Eine fast gleichlaufende Teilsouveränität fand in der „DDR“ statt. Beide Rumpfländer beantragten die Aufnahme in die Vereinten Nationen und traten der UN im Jahr 1973 bei. Man erklärte nun die „Bundesrepublik“ und die „DDR“ seitens der „Regierungen“ für souverän, was sie keineswegs waren. Besonders kritisch dazu war das Verhältnis der Besatzungsmächte im Bezug zu Berlin.

Die „DDR“ reklamierte Berlin unbeschadet des Vier-Mächte-Abkommens als ihre Hauptstadt. West-Berlin wurde zwar von der „DDR“ als zu ihnen gehörig definiert, war aber faktisch westdeutsches, alliiertes Gebiet. Trotz des Sonderstatus von Berlin und trotz Kontrollrats-Hoheit in wichtigen Fragen wurde den Bürgern der Bundesrepublik immer wieder vorgebetet, dass die BRD souverän und ein echter Staat sei – was nachweislich falsch ist.

Aus der Präambel des Grundgesetzes, aus dem Art 16, 23, 116 und 146 GG geht hervor, dass die BRD eben kein souveräner Staat ist, sondern sich in einem wie immer gearteten „Warte-Zustand“ befindet. Das Bundesverfassungsgericht hat das immer so bestätigt (BVerfGE 36,1(15ff)) und (BVerfGE 77,137 (150ff)) Teso-Beschluss; Personalausweis BRD).

Das Deutsche Reich ist ist nicht untergegangen

Ungeachtet dieser Konstrukte wird bei den UN das „Deutsche Reich“ als nicht untergegangen, sondern als Feindstaat bezeichnet und geführt – bis heute. 1989 mit dem Fall der Mauer änderte sich so ziemlich alles. 1990 wurde zwischen der BRD und der DDR ein Abkommen zur Angliederung der DDR-Länder an die BRD-Länder beschlossen, fälschlicherweise immer als Wiedervereinigungsvertrag missdeutet.

Nach dem westdeutschen Art 23 GG konnten die beiden eingenständigen Rumpf-Verwaltungseinheiten nicht wiedervereinigt werden, sondern nur durch die Angliederung der DDR-Länder an die schon bestehenden Länder der BRD konnte ein größeres Raum-Gebilde gefasst werden.

Vorher (!) wurde leider der Artikel 23 in seiner deklaratorischen Länderauffassung gestrichen und ein neuer Art 23 GG durch die USA formuliert: die BRD strebt seit dieser Änderung die vollständige Angliederung an einen noch nicht komplett vollzogenen europäischen Staatenbund an.

Der sog. „Verfassungsbruch“ wird bis heute verschwiegen, denn im Grundgesetz dürfen Artikel nur mit 2/3 Mehrheit des Parlamentes beschlossen werden. Die Änderungen wurden aber vom damaligen US-Präsidenten Bush befohlen und ausgeführt. Im Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf „Deutschland“ vom 12.09.1990 (BGBl 1990 Teil II S. 1318 ff, Ausg.13.10.1990) lautet es im Artikel 1, Abs1:

„..das vereinte Deutschland wird die Gebiete der BRD, der DDR und ganz Berlins umfassen…“.

Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert (Berlins Sonderstatus blieb erhalten).

Mit Anerkennung des Angliederungsvertrages bestätigte die BRD verfassungswidrig die Angliederung der DDR unrechtmäßig und die verfassungswidrige Änderung des Art 23 GG. Das vorläufige Staatsvolk der BRD und der DDR wurde seines – wenn auch nur kurzen – Daseins beraubt.

Zusätzlich bestätigen der Angliederungsvertrag und die 2 + 4 Verträge, dass damit die BRD subjektidentisch mit dem vormaligen „Deutschen Reich“ sei, was völkerrechtlich nicht funktionieren kann, da die gültige Verfassung von 1919 dem im Wege steht. Die vier Siegermächte verfügten, dass ihre Siegerfunktion beendet sei und die BRD nun souveräner Staat sein solle.

Die Noten und Gesetze zur Kontrollmacht über Berlin und des gesamten Gebietes für die USA allerdings wurden in Geheimnoten weiter verfügt, zusammen mit einer Unterwerfungserklärung deutscher Kanzler (lt. BND strengste Vertraulichkeit) gegenüber den USA. Das gilt bis heute. Die Souveränität ist ein Schwindelprodukt der USA, die immer noch in allen wesentlichen Belangen der BRD, völlig autonom und herrschend in die Belange der BRD eingreifen kann und das auch macht.

Die Totalüberwachung der Bundesrapublik Deutschland durch die USA

Nicht nur die Totalüberwachung der BRD durch US-amerikanische Geheimdienste ist erlaubt, sondern auch die Überwachung der Kommunikationskanäle und Instrumente, das Betreiben von militärischen Basen in der BRD an über 65 Standorten, die Oberhoheit des Militärs über die Bundeswehr mittels Befehlskommando und NATO-Verträgen, die Presse und Medienhoheit und Zensurmöglichkeit durch die USA, Verbot kritischer Berichterstattung gegenüber Israel und den USA, Verbot bestimmter Schriften und Wortbenutzungen.

Diese wichtigen Besatzungsrechte sind in Kraft und bleiben es wahrscheinlich auch. In den USA ist das kein Geheimnis, selbst Obama spricht offen vor Militärversammlungen vom andauernden Besatzungsstatus. Japan und Korea teilen mit uns diese staatspolitische Bürde. Die Vereinten Nationen (UN) weigern sich bisher mit Ausreden, den Feindstatus aufzuheben, es ist sogar so, dass nach dem law-of-nations (UN-Charta) der Angriff und das Wiedereinmarschieren in den Feindstaat jederzeit gestattet ist, wenn sich „feindliche Bestrebungen“ abzeichnen würden.

Dieser Freibrief zur erneuten Komplett-Unterdrückung Deutschlands zusammen mit den Geheimdienst-Pressionen sowie „Keller-Leichen“ aus dem „Kalten Krieg“ macht die BRD zum Vasall der USA. Nebenfrage: Wieso wird die BRD bei der UN als Nicht-Regierungs-Organisation geführt?

Die BRD ist kein Rechtsnachfolger des „Deutschen Reichs“, ist aber angeblich als Staat Repräsentant Gesamtdeutschlands. Es wurde kein Friedensvertrag geschlossen. Deutschland befindet sich nach wie vor im Waffenstillstand mit allen vormaligen Kriegsparteien des Zweiten Weltkriegs.

Der 2+4 Vertrag kann die Rechte aller Kriegsparteien auch nicht beseitigen. Auch wenn die Kanzlerin immer wieder das behauptet. Wenn dem so wäre, könnte die USA keinen Besatzungsstatus herleiten, der effektiv und nachweislich besteht. Es gibt auch keinen Friedensvertrag mit den USA, der weiterhin Kontrollrechte an die USA dokumentiert.

Die Verträge von 1990 sind Statusverträge, stellen also keine endgültige Friedenslösung dar. Berlin muss weiter unter Sonderstatus leben; es ist der BRD verboten, in der vermeintlichen Bundeshauptstadt Berlin Gesetze auszufertigen, zu signieren und in Kraft zu bringen. Deshalb werden alle Gesetze der BRD in Bonn signiert.

Nach wie vor gelten einzelne Kontrollrechte auch für die BRD, nicht nur für den Sonderfall Berlin. Das bundesdeutsche Militär darf nicht mehr als 370.000 Soldaten umfassen. Der Angriffskrieg ist verboten, aber im Zuge der NATO und UN-Verfügbarkeit darf das BRD-Militär als militärischer Bündnispartner auch im Ausland aktiv werden (sozusagen als Ausputzer oder Pulverschwein). Atomwaffen sind verboten.

Die Stationierung von US-Waffensystemen, auch atomarer Art müssen geduldet werden; deren Verfügungsgewalt obliegt alleine den USA. Die USA darf militärische und geheimdienstliche Stellen in unbegrenzter Zahl und Stärke in der BRD unterhalten; sie unterliegen alleine der US-Hoheit und Gewalt, die Kosten allerdings dafür trägt die BRD.

Die ehemalig konfiszierten Goldreserven des Nazireichs (man spricht von 95 Millionen Unzen, mehr als 2,7 Millionen Kilogramm) bleiben in den USA, Kontrolle und Besichtigung durch die Bundesbank nicht möglich.

Die immer wieder gestellte Frage der Reparationen, die als Folge der Kapitulation entstanden, ist unklar, ebenso wie die Frage des Friedens. In der Londoner Schuldenkonferenz konnten ABS und Adenauer eine Vertagung der Reparationsforderungen und -zahlungen auf den Friedensbeschluss vertagen.

Abschlagsummen wurden an Israel, die USA, Frankreich und Großbritannien gezahlt. Ebenso wie die Feindstaatenklausel, die eigentlich so schnell wie möglich durch die Versammlung der UN getilgt werden sollte, beherrscht die USA alle internationalen Gremien und verhindert einen endgültigen Schlussstrich und Friedensvertrag der BRD.

Die BRD ist an den Geheimvertrag der USA angeblich bis zum Jahr 2099 gebunden, US-amerikanische Senatoren sprechen von unendlicher, nie aufzukündigender Vertragstreue der BRD zu den USA. Faktisch ist das, was jeder Bürger sehen und erleben kann in Anbetracht der BRD-Politik echtes, abhängiges Vasallentum zu den USA. Wenn die pfeifen, muss die Kanzlerin springen.

Im Zuge der signifikant steigenden US-Hegemonie hinsichtlich eines „Vereingtes Europa bis zum Kaukasus“ muss die BRD mittlerweile sogar die Putsch- und Annexionspolitik für die USA, in den zu unterwerfenden souveränen Staaten betreiben.

Sie muss mit Hilfe BRD-NGO’s sogenannte „demokratische Widerstandshelfer“ ausbilden, finanzieren, schulen und in Stellung bringen, damit die USA mit diesen Agents-Provokateur und Privatsöldnern dann in den zu unterwerfenden Staaten den Regime-Change vollziehen kann (bestes Beispiel ist die Ukraine).

In der wichtigsten Frage einer Nation, eines Landes, einer verfassungskonformen Bevölkerung, eines Raumes und eines Rechtssystem muss unbedingte Klarheit und Nachvollziehbarkeit herrschen. Das trifft auf die BRD nicht zu.

Sowohl das Kanzleramt, das Bundesverfassungsgericht, der Bundespräsident, der Bundestagspräsident als die höchsten Verfassungsorgane der BRD weigern sich bis heute, vollständige Unterlagen und Dokumente sowie Stati zu dokumentieren, damit die Bürger der BRD wissen, in welchem Gebilde sie eigentlich leben.

Die Aufklärung über die Bundesrepublik in Deutschland in Rußland

10. Februar 2015: Der russische Staatssender „Erster Kanal“ berichtet in Rußland über die sogenannte „Kanzlerakte“, einen geheimen Staatsvertrag zwischen USA und BRD, nach dem angeblich jeder deutsche Kanzler einen geheimen Unterwerfungsvertrag gegenüber der USA unterzeichnen muß.


Russisches TV berichtet über die Kanzlerakte


Außerdem geht es um die fehlende Souveränität Deutschlands, die Spionage der NSA und den Abhörskandal von Merkels Handy, die von den USA kontrollierten deutschen Medien und um deutsche Goldreserven, um das Buch von Gerd-Helmut Komossa Die deutsche Karte, und auch um das Freihandelsabkommen mit den USA, TTIP und den Ukraine-Krieg … also einmal voll eingeschenkt.

Das wirklich Interessante bei dieser Sendung ist weniger, ob das alles genau so stimmt. Über die so genannte “Kanzlerakte” kann man sehr kontroverser Meinung sein. Wirklich wichtig ist, DASS es in Rußland gesendet wird. Was dem russischen Volk auf diese Weise deutlich gemacht wird ist, daß die Politik der deutschen Regierung weniger mit dem “Willen des Volkes” zu tun hat, sondern mehr mit den Befehlen aus Washington. Daß den Deutschen ihre Souveränität seit dem Zweiten Weltkrieg nie wiedergegeben wurde. Daß das deutsche Volk vielleicht gar nicht so denkt, wie die Regierung.

Und das trifft ja zu.

Es zeigt aber auch deutlich, daß die russische Regierung – sprich Putin – keine Hetzpropaganda gegen Deutschland und das deutsche Volk macht. Ganz im Gegensatz zum Westen, der uns das Feindbild des “bösen, aggressiven Russen” auf’s Auge drücken will.

Übrigens erfahren wir aus diesem Video, daß Frau Merkel ihre Ausbildung an der polytechnischen Oberschle in Donezk absolviert hat. Interessant! Und nun schaut sie ungerührt zu, wie die Menschen dieser Stadt, in der sie jahrelang gelebt hat, bombardiert werden.

Zur Kanzlerakte (Auszug aus dem Artikel von Oliver Janich in Compact):

Kein Geringerer als Egon Bahr bestätigt, dass ein Schriftstück existiert, das tatsächlich jeder Kanzler unterschreiben muss. In einer Serie von Zeit Online mit dem Titel »Mein Deutschland« (Teil 9) schreibt er am 14. Mai 2009 über ein Ereignis, das sich im Herbst 1969 nach Willy Brandts Vereidigung als Bundeskanzler zugetragen hat: Brandt war wichtig, zu berichten, was ihm »heute passiert« war.

Bahr erinnert sich:

„Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.

Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah.“

Bahr berichtete weiter:

„Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, ,einen solchen Unterwerfungsbrief‘zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger (…) Er schloss: ,Also habe ich auch unterschrieben‘ – und hat nie wieder davon gesprochen.“

Laut Bahr erlangte die Bundesrepublik ihre Souveränität erst mit den Zwei-plus-Vier-Verträgen im Zuge der Wiedervereinigung. Das ist unter Juristen – nicht in den Medien – aber durchaus umstritten. Schließlich rückte Bahr erst jetzt mit der Sprache über die geheimen Schriftstücke heraus. Bis dahin ging jeder davon aus, dass Deutschland souverän war. Selbst Bahr weist später darauf hin, dass Deutschland erst dann eine Verfassung hat, wenn das Volk darüber abstimmt:

Der Artikel 146 aus dem Jahre 1949 ist 1990 ergänzt worden:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

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Besatzungs-Republik-Deutschland

Die Kanzlerakte – BRD bleibt US-besetzt bis 2099

Alliierte Vorbehaltsrechte – Existiert die Kanzlerakte?

Russischer Historiker über vier Einschränkungen der deutschen Souveränität durch 2+4-Vertrag

Egon Bahr zur Souveränität der BRiD, Totalüberwachung und Steuerung hinter der Fassade

Das aufdiktierte Staatsgefüge “Bundesrepublik Deutschland” vom 23. Mai 1949


Quelle und Kommentare hier:
http://www.deme.info/die-souveranitat-der-bundesrepublik-deutschland-in-der-analyse