Die sichtbaren Flecken der BRD-Justiz

von reinheu

Offener Brief vom 10. 8. 2018

An das Staatsministerium der Justiz

z. Hd. Herrn Winfried Bausback

Prielmayerstr. 7

80097 München

Betr.: „Blinde Flecken der Vergangenheit aufarbeiten.“

Sehr geehrter Herr Justizminister,

Ihrem Interview zufolge, gegeben der Passauer Neue Presse vom 24. Juli 2018, unter der Überschrift: „Blinde Flecken der Vergangenheit aufarbeiten“, wollen Sie die Rolle der NS-Justiz „wissenschaftlich“ untersuchen lassen. Diese Methode kennen wir seit Bestehen der von den Besatzern etablierten BRD.

Alles jener zwölf Jahre wird „aufgearbeitet“: Kleinkaninchenzüchterverbände, Schrebergarten-, Alpen- und Sportvereine, Frauenkränzchen, Altersheime, Kirchen, Firmen und Institutionen aller Art. Daß dabei das Blaue vom Himmel heruntergelogen und die Wahrheit auf den Kopf gestellt wird – wie z. B. die „Aufarbeitung“ der Wehrmacht durch die Schausteller Philipp Reemtsma und Hannes Heer gezeigt hat – gehört zum Handwerkszeug der Berufslügner.

Ebenso das Gebot, alle positiven Errungenschaften, die der Nationalsozialismus hinterlassen hat und dessen Erbe wir angetreten haben, partout zu verschweigen oder umzulügen: Ungezählte fortbestehende Bauwerke, Erfindungen, Gesetze und Verordnungen, ob Arbeitsschutz, Jugendschutz, Verbraucherschutz, Mutterschutz, Naturschutz, Heilpraktiker-, Patent-, Hebammen- oder Tierschutzgesetz, ob Rentnerkrankenversicherung, Straßenverkehrszulassungsordnung (von den Autobahnen ganz zu schweigen), die Einführung des 1. Mai als Feiertag, der Fackellauf bei den Olympischen Spielen und und und.1 Warum also das zum Erbrechen sattsam bekannte nie endende „Aufarbeiten“?

Weil die BRD, einschließlich ihrer Justiz, der Sie, Herr Bausback, für das Land Bayern dienen, selber bis zum Hals im Sumpf der Lüge und Heuchelei steckt, sodaß zum Ablenken dieser Schandtaten der längst vergangene Nationalsozialismus herhalten muß! Und nun ist eben die NS-Justiz an der Reihe. „Aufarbeiten“ ist nichts anderes, als antideutsche Propaganda mit den Methoden des Sefton Delmer, fortgeführt von den BRD-Sachwaltern der Besatzer.

Ich erlaube mir, Ihnen die beschämende Diskrepanz zwischen Ihren beschönigenden Ausführungen und dem katastrophalen Gebaren der BRD-Justiz anhand von Fakten vor Augen zu halten. Vorab Ihre bemerkenswerte Antwort auf die Frage des Journalisten; Frage:

„Halten Sie das Generalargument vieler damaliger Richter und Staatsanwälte, man habe in der NS-Zeit doch nur die geltenden Gesetze angewendet, für hinreichend stichhaltig?“

Ihre Antwort:

„Der Versuch von Einzelnen, die eigene Biographie von der Schreckensherrschaft des Dritten Reiches abzukoppeln und sich so zu entschuldigen, mag grundsätzlich nachvollziehbar sein. So einfach ist es aber natürlich nicht. Klar ist: Der Richter ist an das Recht, das der Gesetzgeber setzt, gebunden. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt unseres heutigen Rechtsstaates. Was aber gilt in Fällen, in denen die Anwendung des gesetzten Rechtes – wie während der NS-Zeit – zu unerträglichem Unrecht führt? Hier helfen sich Juristen seit 1946 mit einer These, die der große Jurist und Rechtsphilosoph Gustav Radbruch entwickelt hat. Danach hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem Gesetzesrecht und der Gerechtigkeit immer dann – aber auch nur dann – gegen das Gesetz und für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das anzuwendende Gesetz unerträglich ungerecht ist oder es die Gleichheit aller Menschen als Kern der Gerechtigkeit bewußt verleugnet. Diese sogenannte „’Radbruch’sche Formel’ lebt auch noch in der Heutigen Rechtsprechung fort. Sie wurde z.B. in den Mauerschützenprozessen aufgegriffen.“

Ja, Herr Bausback, die Radbruch’sche Formel wird von BRD-Richtern angewendet, aber nur dann, wenn sie, die Richter, Angeklagte aus einer anderen mißliebigen Zeit unbedingt bestrafen wollen (Angeklagte der ehemaligen DDR für kürzeste Zeit, die des Nationalsozialismus auf ewig); dann zählen für die BRD-Justiz die damals geltenden Rechte nicht. Das Perfide daran ist, daß die an sich vernünftige Radbruch’sche These heute dazu mißbraucht und die Absicht des Gustav Radbruch schamlos ins Gegenteil verkehrt wird, um das Recht regelrecht zu beugen. Nachfolgend der Beweis:

Ein elementarer Grundsatz im Strafrecht ist: Strafbar ist nur, wer persönlich schuldhaft handelt. Da aber die Auschwitz-Zeitzeugen wegsterben, andererseits das BRD-System für alle Ewigkeit einen „NS-Teufel“ der Menschheit vorführen muß, um damit die Entrechtung des deutschen Volkes bzw. seine nunmehr 73 Jahre währende „Babylonische Gefangenschaft“ zu rechtfertigen, ist die Justiz darangegangen, fast 100 Jahre alte kranke Greise auf der Krankenbahre vor den Richtertisch zu schleppen und wegen Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen, obwohl diesen Menschen keine persönliche Schuld nachzuweisen war/ist!

Das ist eine Zäsur in der Justiz-Geschichte der Menschheit und gleichzeitig der Höhepunkt menschlicher Ungerechtigkeit und Grausamkeit. Der Präzedenzfall war der Prozeß gegen John Demjanjuk. Er wurde „verurteilt aus Mangel an Beweisen“.

Diese Schande der Justiz hat sogar der Chefkommentator der Welt, Torsten Krauel erkannt, ein Mann, der alles andere als ein sogenannter „Neonazi“ ist. Er schreibt in welt.de vom 13. 5. 2011 – wenngleich auch vorsichtig – unter der Überschrift, ich zitiere: NS-Prozess:

„John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten: (…) Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskathegorie, eingeführt vom Landgericht München. Demjanjuk konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden (…)

Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen – das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen.

Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt.“

Der letzte Satz heißt mit anderen Worten treffend, die Richter haben vernünftiges und gerechtes Strafrecht abgeschafft und politische Justiz geübt.

Und nach Demjanjuk wurden und werden weitere kranke unschuldige Greise vor den Richtertisch geschleppt, darunter ein Mann namens Hubert Zafke, heute 98 Jahre alt, der Sanitäter in Auschwitz war, also den Menschen dort geholfen hat. Sie alle werden Opfer der verfolgungsbesessenen, unmenschlichen BRD-Justiz, ihre Richter werden zu Tätern.

Aber nicht nur gegen unschuldige Menschen der damaligen Zeit werden mittels arglistiger Verdrehung der Radbruch’schen These himmelschreiende Inquisitionstribunale geführt, auch Bürger von heute werden nach dem totalitären Sondergesetz § 130 StGB verfolgt, nur weil sie eine andere Meinung über die Geschehnisse der NS-Zeit haben. Ist Ihnen, Herr Justizminister, noch gar nicht aufgefallen, daß die BRD-Richter genau das gleiche machen, was sie den NS-Richtern vorwerfen? Nämlich Menschen drakonisch zu bestrafen, nur weil diese eine andere politische Meinung als die vom Regime gewünschte haben?

Was für eine politische und moralische Bankrott-Erklärumg, wenn man das juristische Schicksal der Geschwister Scholl beklagt, gleichzeitig aber Beifall klatscht, wenn dieser Tage Richter des Münchner Landgerichts II die Geschwister Alfred und Monika Schäfer wegen deren gewaltfreien politischen Meinung drangsalieren und mit Sicherheit wie Verbrecher aburteilen werden!

Wieviel Heuchelei ist notwendig, um, ach, so klug über die Radbruch’sche Formel zu philosophieren, gleichwohl widerstandslos oder gar beipflichtend mit anzusehen, wie die 90 Jahre alte Greisin Ursula Haverbeck oder der schwerstbehinderte Horst Mahler wegen ihrer politischen Meinung im Gefängnis verrecken??

Ferner heißt es in Ihrem Interview mit der PNP:

„Winfried Bausback benennt die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit als ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaates, das den fundamentalen Unterschied zum NS-Unrechtsregime ausmacht.“

Nun, Herr Justizminister, dann will ich Ihnen anhand von nur zwei simplen Beispielen – dem Fall Günter Deckert und dem Fall Ernst Zündel – die skandalöse Abhängigkeit von BRD-Richtern vor Augen führen. Zwei Prozesse, die allerdings international Justiz-Geschichte geschrieben haben.

Der Fall Günter Deckert:

Weil Günter Deckert ein Gutachten des amerikanischen Gaskammer-Experten Fred Leuchter vom Englischen ins Deutsche übersetzte, wurde er am 13. 11. 1992 von der 4. Großen Strafkammer des LG Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt (Az: (4) 5 Kls 2/92). Diese Bewährungsstrafe für eine nicht gewünschte Meinung war dem System nicht hoch genug, weshalb der BGH das Urteil aufhob und an eine andere Kammer des LG Mannheim zurückverwies. Auch hier fiel das Urteil wie vordem aus (Az: (6) 5 Kls 2/92). In der Urteilsbegründung wertete das Gericht

„die Tat als von seinem Bestreben motiviert, die Widerstandskräfte im Deutschen Volk gegen die aus dem Holocaust abgeleiteten jüdischen Ansprüche zu stärken. Nicht außer Acht gelassen wurde auch die Tatsache, daß Deutschland auch heute noch, 50 Jahre nach Kriegsende, weitreichenden Ansprüchen politischer, moralischer und finanzieller Art aus der Judenverfolgung ausgesetzt ist, während die Massenverbrechen anderer Völker ungesühnt blieben, was, jedenfalls aus der politischen Sicht des Angeklagten, eine schwere Belastung des deutschen Volkes darstellt.“

Ferner bescheinigte das Gericht,

„der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung einen guten Eindruck hinterlassen. Es handelt sich bei ihm um eine charakterstarke, verantwortungs-bewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen. Seine politischen Überzeugungen, die ihm Herzenssache sind, verficht er mit einem großen Engagement und erheblichem Aufwand an Zeit und Energie (…) Daß sich der Angeklagte auch weiterhin zum Revisionismus bekennt und dies aller Voraussicht nach auch weiter tun wird, vermag ebenfalls keine andere Beurteilung zu rechtfertigen; denn diese Denkmethode beinhaltet nichts Strafbares.“

Und daß die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründet die Kammer treffend:

„Vielmehr zweifelt die Kammer nicht daran, daß die Bevölkerung in ihrer übergroßen Mehrheit durchaus dafür Verständnis haben wird, daß einem 54-jährigen unbescholtenem Familienvater, dessen Unrecht im Grunde nur in der Äußerung einer Auffassung besteht, die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu Teil wird.“

Da diese Bestrafung dem System nicht drakonisch genug war, vor allem aber Deckert als charakterfeste Persönlichkeit bezeichnet wurde, anstatt als ekelerregendes Monster, wurde nun etwas in Gang gesetzt, was die BRD-Justiz unzweifelhaft als Werkzeug eines totalitären Systems offenbart. Es dokumentiert vor allem den Gehorsam, die Abhängigkeit der Justiz vor fremdherr-schaftlichen Direktiven:

  • In einer am 15. 8. 1994 stattgefundenen Versammlung von Richtern am LG Mannheim beschloß die Mehrheit, sich vom Urteil zu distanzieren. An dieser Versammlung sollen von den 64 am LG tätigen Richtern 40 teilgenommen haben.

  • Der für das Deckert-Urteil verantwortliche Richter, Dr. Müller, wurde „infolge dauernder krankheitsbedingter Verhinderung“ in die Wüste geschickt.

  • Gunter Weber, Präsident des Landgerichts Mannheim, richtete an die Jüdische Gemeinde in Mannheim einen Brief, in dem er „um Entschuldigung und Nachsicht“ bat!!! Hier hat der Präsident des LG Mannheim den Beweis geliefert, daß die BRD-Richterschaft nicht unabhängig ist, sondern jüdischer Erwartungshaltung nachkommt. Man beachte: die damalige Justizministerin hat diesen Skandalbrief nie gerügt.
  • Auf Richter Orlet, der zwar nicht Vorsitzender Richter beim Deckert-Prozess war, aber das Urteil formuliert hatte, konzentrierte sich die schändliche Hexenjagd, bis auch er zur Strecke gebracht und aus dem Richteramt gejagd worden war. Über seinen Zustand im August 1994 war in der „Süddeutschen Zeitung vom 12. 5. 1995 zu lesen: „Da saß nun einerseits ein Mann, der einen vereinsamten, völlig isolierten Eindruck machte, ohne jeden Freundeskreis, ein Mann, der physisch und psychisch angeschlagen wirkte. Er war damals krankgeschrieben, er leide, wie er sagte, unter den Folgen eines Herzinfarkts, den er vor Jahren erlitt.“

  • Der Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Victor Weber, forderte im Fernsehen Maßnahmen gegen die am Urteil beteiligten Richter!

  • In der „Deutschen Richterzeitung, Nr. 9, September 1994, äußerte sich dessen Vorsitzender Rainer Voss im Leitartikel zum Urteil (zu einem Zeitpunkt, als dieses noch nicht rechtskräftig war und somit einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren darstellte) unter der Überschrift: „In Mannheim hat die Justiz versagt“ u.a. wie folgt: „Ich weiß, daß es normalerweise nicht unsere Aufgabe ist, Urteile zu kommentieren oder zu bewerten. Wir haben aus unserem richterlichen Selbstverständnis heraus die in richterlicher Unabhängigkeit ergangenen Urteile zu respektieren. So ist es auch das erste Mal, daß der Deutsche Richterbund seine Zurückhaltung aufgegeben hat, weil die Grenze des Hinnehmbaren hier in unerträglicher Weise überschritten worden ist. Das Urteil ist eine Zumutung für alle diejenigen, die unter den nationalsozialistischen Verbrechen gelitten haben. Es ist eine Verhöhnung jener Millionen Opfer, die der Holocaust gefordert hat. Ich empfinde Zorn darüber und schäme mich dafür, daß ein solches Urteil im Namen des Volkes verkündet worden ist.“

Da krochen also Juristen vor der Jüdischen Gemeinde Mannheim zu Kreuze und posaunten in die Welt hinaus, die richterliche Unabhängigkeit dürfe nicht hingenommen werden, weil sie „eine Verhöhnung der NS-Opfer“ sei; sie bekundeten ihre Scham, weil die Richter Dr. Müller und Orlet so weit wie möglich ihrem Gewissen gefolgt sind und das Recht nicht beugen wollten und forderten und ergriffen Maßnahmen gegen sie. Daß diese erbärmlichen Justizbeamten – an deren Spitze die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stand – Günter Deckert so lange vor den Richtertisch zerrten, bis er zur Höchststrafe von 5 Jahren ohne Bewährung „rechtsgebeugt“ wurde, ist nur die logische Folge.

Wie war doch gleich Ihr Bekenntnis im Interview mit der Passauer Neue Presse ? „ Die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit ist ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaates, das den fundamentalen Unterschied zum NS-Unrechtsregime ausmacht.“ Fragt sich nur, Herr Bausback, soll man über diese, bekanntlich wie eine Gebetsmühle gebrauchte und dennoch inhaltsleere Worthülse lachen oder weinen?

Der Fall Ernst Zündel:

Dr. Ulrich Meinerzhagen war Vorsitzender Richter in dem Prozess in Mannheim gegen den Revisionisten Ernst Zündel, bei dem der Angeklagte ebenfalls zur Höchststrafe von 5 Jahren verurteilt wurde.

  • Der Richter Meinerzhagen sagte, nachzulesen in der „taz“ vom 9. 2. 2007 „es sei völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt.“

Damit hat Meinerzhagen das Bekenntnis abgelegt, daß es den BRD-Richtern bei Holocaustprozessen nicht um Gerechtigkeit und Wahrheit geht, sondern nur nach dem geschriebenen Gesetz geurteilt wird. Wo, Herr Justizminister Bausback, hat der furchtbare Richter Meinerzhagen denn hier die Radbruch’sche Formel gelassen, die ein unabhängiger Richter, allerdings zum Vorteil des Angeklagten, hier hätte anwenden müssen?

  • Die Antwort hat er bei der Urteilsverkündung selber gegeben, nachzulesen in der „Süddeutsche Zeitung“ sowie der „National-Zeitung“ vom 9. 3. 2007: „Die Stimme des Richters trieft vor Abscheu und Verachtung“; er habe das Buch von Thomas Mann ‘Das Gesetz’ gezückt und ‘mit bebender Stimme vorgelesen, was Moses dem androht, der sich vor Gottes Geboten abwendet: „Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer’.“

Die fünf Bücher Moses sind bekanntlich die Thora („Lehre“), das mosaische Gesetz; sie sind Grundlage für Mischna und den, vor Rassismus gegen Nichtjuden nicht zu überbietenden Talmud und Schulchan aruch. Die Handhabung der Thora ist zwar einem Rabbiner oder einem Richter in Israel angemessen, doch fühlte sich Dr. Meinerzhagen dem mosaischen Gesetz offenbar mehr verpflichtet als der Wahrheit und der Gerechtigkeit; er hat sich mehr als jüdischer Missionar, denn als unabhängiger Richter aufgeführt. Die erhebliche Entwertung des StGB durch den totalitären Polit-Paragraphen 130 StGB ging ihm nicht weit genug. Nach Tröndle/Fischer setzt der Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) „einen bewussten Rechtsbruch im Sinne eines elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege, wobei sich der Täter bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen muß“, voraus. Diese Voraussetzung hat Meinerzhagen in mehreren Punkten zweifellos erfüllt. Übrigens, der Kopf dieser Justiz-Hydra war die damalige Justizministerin Brigitte Zypris.

Ob bei Schauprozessen gegen ehemalige Bedienstete in den Konzentrationslagern oder juristischem Schmierentheater gegen politisch Andersdenkende der Gegenwart – die Bestrafung steht ohnehin von vornherein fest, trotz des Grundsatzes „in dubio pro reo“ oder der Radbruch’schen Formel. Und auch der geleistete Richtereid (§ 38 DRiG) wurde entsorgt: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die BRD und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Aber nicht nur wenn es um den umstrittenen Holocaust geht, wird politische Justiz geübt, sondern auch in existenziellen Fragen, wenn es schlicht um Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes und darüber hinaus ganz Europas geht. So hat die Schlepperkönigin Angela Merkel millionenfach geltendes Recht gebrochen, um Deutschland und Europa umzuvolken und ethnisch und kulturell zu vernichten, was den Tatbestand des versuchten (und bald vollendeten) Völkermordes erfüllt. Dies tat sie diktatorisch selbstherrlich und ohne Ermächtigungsgesetz; im Gegensatz zu Adolf Hitler, der für die Notverordnung zur Rettung Deutschlands, das sogenannte Ermächtigungsgesetz von 1933, durch demokratische Abstimmung im Parlament legitimiert war. Doch hier findet sich kein Staatsanwalt und kein Richter, der diese Rechtsbrecherin, deren Taten und schrecklichen Folgen jedes Maß sprengen, zur Verantwortung zieht.

Und da wollen Sie, Herr Bausback, „blinde Flecken der Vergangenheit aufarbeiten“? Meinen Sie nicht auch, daß Sie lieber der abgrundtiefen Heuchelei den Kampf ansagen und die selbst jedem Blinden sichtbaren Schandflecken der gegenwärtigen BRD-Justiz aufarbeiten sollten? Diesen real existenten Augiasstall auszumisten wäre weitaus notwendiger und heilsamer, als endlos über die längst vergangene NS-Justiz und den toten Roland Freisler zu schimpfen.

Mit entsprechender Empfehlung

R. Heuschneider

1Das Erbe Hitlers,Theodor Kellenter, ARNDT-Verlag Kiel 2010, ISBN 978-3-88741-279-1


Quelle und Kommentare hier:
https://heurein.wordpress.com/2018/08/10/die-sichtbaren-flecken-der-brd-justiz/