Die Rangordnung der Rechtordnung

von NTA

Es ist nützlich den Rang der Rechtordnung zu kennen. Internationales Recht steht z.B. über den sogenannten „Gesetzen“ der hochkriminellen Firma „Bundesrepublik“.

Dann gibt´s da noch das sogenannte „Bundesrecht“, über welchem jedoch viele andere Rechte des internationalen Rechtes stehen. Die Reihenfolge:

  • Naturgegebenes Menschenrecht
  • Menschenrechtskonventionen bzw. Menschenrechtabkommen
  • Völkerrecht
  • Haager Landkriegsordnung (HLKO) – seit 1936 im Völkerrecht
  • Besatzungsrecht
  • SHAEF-Gesetze
  • SMAD-Befehle
  • Alliierte Kontrollratsgesetze
  • Gesetze der Alliierten Hohen Kommission
  • Besatzungsstatut

Erst dann kommt das sogenannte „Bundesrecht“.

Was ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO)?

Die Haager Landkriegsordnung ist ein internationales Kriegsrecht, dass die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges betrifft. Sie ist ein wesentlicher Teil des Völkerrechts und enthält für den Kriegsfall Festlegungen für Kriegsteilnehmer. Sie definiert zum Beispiel:

  • Den Umgang mit Kriegsgefangenen
  • Beschränkungen bei der Wahl der Kriegsmittel
  • Die Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen
  • Den Umgang mit Spionen
  • Kapitulationen
  • Waffenstillstandsvereinbarungen
  • Das Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet

Die HLKO ist die höchste Rechtsnorm zwischen streitenden Parteien und gilt auch auf deutschen Boden, da das Deutsche Reich im Jahre 1907 der Haager Landkriegsordnung beigetreten ist.

Die HLKO ist bis heute gültig und bindend. Allein darum schon besteht keine Verpflichtung, Steuern zu zahlen. Artikel 46 der HLKO:

Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Sogenannte „Gerichtsvollzieher“ machen Tag für Tag jedoch nichts anderes. Sogenannte „Gerichtsvollzieher“ verschaffen sich Zutritt in private Räumlichkeiten und plündern, was zu plündern ist.

Mit dabei sind dann die bewaffneten Terroristen der Firma „POLIZEI“, welche den zu Plündernden in Schach halten, damit die Plünderer in Ruhe plündern können.

Damit verstoßen sowohl die Terroristen der Firma „POLIZEI“, wie ebenso die Plünderer (sogenannte „Gerichtsvollzieher“) auch gegen Artikel 47 der HLKO. In diesem heißt es:

Plünderung ist ausdrücklich untersagt!

Damit ist deutlich klargestellt, in was für einem Land die hiesige Bevölkerung lebt, nämlich in einem Land, in welchem Schwerverbrecher (sogenannte „Gerichtsvollzieher“) von anderen Schwerverbrechern („POLIZEI“) geschützt werden, um Schwerverbrechen an der Bevölkerung begehen zu können.

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Unterhalt nach Haager Landkriegsordnung? Was sonst!


Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/06/25/die-rangordnung-der-rechtordnung/