Die Gutmenschen-Industrie: Nutznießer-Pseudo-Unternehmen, die Steuerzahler schröpfen

von Michael Klein

Produktive und Nutznießer: 2016 haben wir eine neue Konfliktlinie diagnostiziert, die nach unserer Einschätzung die Moderne in den Ländern prägen (und beenden) wird, die es nicht schaffen, das Ruder in Richtung Produktivität herumzureißen.

Damit ist das Heer derer gemeint, die vom Staat leben. Nicht als Empfänger von Sozialhilfe oder Hartz-IV, nicht als Beamte oder Verwaltungsangestellte, sondern als Nutznießer-Pseudo-Unternehmer.

Die Nutznießer-Pseudo-Unternehmer konstituieren das, was wir als Gutmenschen-Industrie bezeichnen. Sie leben davon, Leistungen zu verkaufen, die keinerlei produktiven Mehrwert haben, von denen unbekannt ist, ob sie einen Nutzen oder einen Schaden zur Folge haben, und bei denen sich niemand dafür interessiert, ob die finanziellen Zuwendungen, neben der Finanzierung derer, die sie entgegennehmen, noch einen weiteren Nutzen haben. Sie sind Pseudo-Unternehmer, weil sie kein Produkt und keine identifizierbare Leistung anbieten und weil sie kein unternehmerisches Risiko tragen. Sie hängen vollständig am Tropf des Staates, müssen sich nicht um Nachfrage kümmern, denn sie werden bedingungslos finanziert (dazu unten mehr).

Wir wollen im Folgenden die drei Hauptbereiche dieser Nutznießer-Unternehmer zusammenstellen, damit unsere Leser einen Eindruck davon haben, in welchen Dimensionen hier Steuergelder wofür verschwendet werden.

Die drei Bereiche, die wir betrachten sind die der

  • Gender-Unternehmer, die mit allerlei Nutzlosem im Bereich „Frauenförderung“ ihren Unterhalt auf Kosten von Steuerzahlern bestreiten;
  • Extremismus-Unternehmer, die vorgeben, Extremismus zu bekämpfen, von denen aber nur sicher ist, dass sie ihre eigene Arbeitslosigkeit dadurch bekämpfen, dass sie Steuerzahlern zur Last fallen, denn ob durch die entsprechenden Extremismus-Unternehmer auch nur ein Extremist davon abgeschreckt wurde, Extremist zu sein oder zu werden und auch nur ein positiver Zweck erreicht wurde, ist unbekannt. Die Zahlung der Mittel erfolgt ohne vorherige Angabe von Erfolgskriterien und ohne nachträgliche Prüfung, ob das Angestrebte auch erreicht wurde.
  • Flüchtlings-Unternehmer, die ihr Geld vornehmlich damit verdienen, dass sie nicht identifizierbare Leistungen aus den beiden genannten Bereichen der Extremismus- und Gender-Unternehmung für Flüchtlinge anbieten oder Wucherpreise für Minimalleistungen verlangen.

Im folgenden präsentieren wir für alle Bereiche, die von Steuerzahlern unterhalten werden, Daten und Informationen, die ausschließlich aus offiziellen Quellen stammen, darunter Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen, die Begünstigtenliste des Europäischen Sozialfonds und Antworten von Landesregierungen auf Anfragen im jeweiligen Landesparlament.

Aufgrund der umfangreichen Recherchen und Arbeiten, die notwendig waren, um die Daten zusammenzustellen und um die Posts nicht in eine Länge zu dehnen, die nur noch wenige Leser meistern wollen, präsentieren wir die Ergebnisse für die drei Formen des Nutznießer-Pseudo-Unternehmertums in separaten Posts.

Gemeinsam sind den drei Formen des Nutznießer-Pseudo-Unternehmertums die folgenden Besonderheiten:

  • Der Unternehmenszweck ist auf das Angebot einer Leistung gerichtet, für die es keinerlei empirischen Beleg gibt. Ob ein Faltblatt gegen Rechtsextremismus weniger oder mehr Rechtsextremismus zur Folge hat, das weiß niemand. Dass von einem Frauencafé kein Effekt auf die wirtschaftliche Attraktivität eines Standortes und auch nicht auf die Vermittelbarkeit der jeweiligen Kundschaft auf Arbeitsplätze ausgeht, ist offenkundig, ob überhaupt ein Nutzen damit verbunden ist, weiß niemand.
  • Der Unternehmensbestand wird durch öffentliche Finanzierung oder Zugang zu öffentlichen Mitteln sichergestellt.
  • Die Leistung des Nutznießer-Pseudo-Unternehmens ist nicht konkret zu benennen, und da wo sie konkret zu benennen ist, (z.B. wenn ein Flüchtlingsheim betrieben wird), wird die Erbringung zusätzlicher, nicht konkret benennbarer und messbarer Leistungen behauptet, die einen erhöhten Preis, der die Grenze zum Wucher überschreitet, rechtfertigen sollen.
  • Ein Unternehmensrisiko ist nicht vorhanden. Ist ein Fördertopf ausgeschöpft, wird zum nächsten gewechselt.
  • Eine Kontrolle der vermeintlich erbrachten Leistungen findet nicht statt. Anders als bei einem richtigen Unternehmen gibt es keine Nachfrager, die über Wohl und Wege des Angebots entscheiden. Vielmehr wird staatlich ein Angebot finanziert, das unabhängig von Nachfrage besteht.
  • Es gibt nicht nur keine Kontrolle der erbrachten Leistungen durch die Nachfrager, es gibt auch keine Kontrolle der tatsächlichen Leistungserbringung durch den Geldgeber. Ob ein Nutznießer-Pseudo-Unternehmer mit dem zur Verfügung gestellten Geld tatsächlich etwas Sinnvolles unternommen hat, etwas, das man in der Empirie als positiven Nutzen operationalisieren und messen kann, z.B. den Erwerb einer Kompetenz, die auf dem Arbeitsmarkt einsetzbar ist, wird von niemandem kontrolliert, was bei Projekten wie „Girls‘ Studio 10“ (97.000 Euro), Frauen auf der Überholspur (10.000 Euro), Alleinerziehend zum Erfolg (785.416 Euro) oder Qualifizierung im Bereich Existenzgründung für Immigrantinnen (731.118 Euro) eher schwierig bis unmöglich sein wird.

Jenseits dieser Gemeinsamkeiten unterscheiden sich Nutznießer-Pseudo-Unternehmer durch die Zielgruppe, die sie auserkoren haben, um ihr vermeintlich Gutes und sich selbst finanzielle Vorteile angedeihen zu lassen. In den drei nächsten Posts stellen wir die Gender-Unternehmer, die Extremismus-Unternehmer und die Flüchtlings-Unternehmer der Reihe nach vor.

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