Die Deutsche Flagge

von Kapitän z. S. z. D. J. F. Meuß
aus dem Kunstmuseum Hamburg

Uns, die wir in der Flagge das Sinnbild der Macht und Größe unseres Vaterlandes zu sehen gewohnt sind, für dessen Ehre und Verteidigung wir Blut und Gut einsetzen, will es fast unglaublich erscheinen, daß Merkel im Jahre 1848 mit Recht schreiben konnte 2):

„Es ist nirgends eine Spur, daß das heilige Deutsche Reich zu einer bestimmten Farbe sich bekannt hätte.“

Reichsfarben oder gar eine Reichsflagge im heutigen Sinne hat es im heiligen römischen Reiche deutscher Nation nicht gegeben. Was uns durch Beschreibung und Abbildung als Reichsbanner oder Reichsfarben überliefert ist, entspricht der früheren Kaiserstandarte, d. h. einem Zeichen, das die persönliche Anwesenheit des Reichsoberhauptes oder seine persönliche Befehlsführung über die Streitmacht des Reiches nach außen kenntlich machte.

1) Der Vortrag ist am 16. November 1917 gehalten worden. Er war dazu bestimmt, auf die während des Weltkrieges fast unbeachtete 50. Wiederkehr der Stiftung der schwarz-weiß-roten Flagge hinzuweisen. Wenn er jetzt am Ende des Krieges zum Druck kommt, wo die deutsche Flagge wieder zu einer offenen Frage geworden zu sein scheint, so wird er dazu beitragen können, daß diese Frage so gelöst wird, wie es deutscher Würde entspricht. Die deutsche Zukunft muß mit festem Willen an die stolze Vergangenheit der schwarz-weiß-roten Flagge geknüpft werden. Der Herausgeber.

2) Merkel, Das Banner des heiligen Deutschen Reichs. (Beilage zur Augsburger Allgemeinen Zeitung, Nr. 167 vom 15. Juni 1848.)

Als älteste bildliche Darstellung eines solchen Kaiserbanners wird ein zeitgenössisches Deckengemälde im Lateran zu Rom angeführt, das Karl den Großen zeigt, wie er ein Banner vom heiligen Peter empfängt, über dessen Aussehen die Beschreibungen allerdings so auseinandergehen, daß sich ein Eingehen darauf hier verbietet. Es sei nur bemerkt, daß dies rote Banner mit weißem Kreuze auch noch bei späteren Gelegenheiten erwähnt wird. Das gleiche gilt von einer roten Fahne mit dem Erzengel Michael, die Kaiser Heinrich I. und nach ihm sein Sohn Otto der Große führte.

Am 15. Oktober 1080 trug Gottfried von Bouillon Heinrich IV. das Reichsbanner in der Schlacht bei Merseburg gegen Rudolf von Schwaben voran. Dies war eine gelbe oder goldene Fahne mit einem schwarzen Adler. Erst unter Kaiser Friedrich I., Barbarossa, erhielt der Adler mit Bestimmtheit seine Stelle in dem Reichsbanner, während er sich schon unter Konrad II. 1031, 1036 und 1038 auf Siegeln des Kaisers findet.

Ob die Farben des Banners richtig angegeben sind, darüber sind sich die Gelehrten nicht einig, da auch von goldenen Adlern auf rotem Schilde berichtet wird, und an Prunkgewändern und Stirnbändern der Kaiser goldene Adler auf rotem Grunde dargestellt sind.

Mangels farbiger Darstellungen aus früherer Zeit ist die Lösung der Frage außerordentlich schwer. Wir können uns daher nur auf Beschreibungen stützen und finden die erste in der Niederländischen Reimchronik.

Philipp Mouskes, der von dem Wappenschilde Kaiser Ottos IV. sagt:

„Quar il porte, ce n’est pas fable
L’escut d’or a l’aigle de sable“,

d. h. auf goldenem Schild den schwarzen (de sable in der wappenwissenschaftlichen Sprache) Adler1).

König Wilhelm, Graf von Holland, wurde an den in seinem Gewände eingewirkten und an seiner Rüstung angebrachten schwarzen Adlern auf goldenem Grunde erst erkannt, nachdem er von den Friesen, gegen die er 1256 zum Kampf gezogen war, auf dem gefrorenen Moore unweit Medenblick einsinkend erschlagen war. Auch von Rudolf I. von Habsburg wird von seinem Kriegszuge gegen König Ottokar von Böhmen berichtet, daß er das Adlerbanner führte.

Am beweiskräftigsten dafür, daß ein gelbes Banner mit schwarzem Adler das Reichsbanner war, ist die Beschreibung des Kampfes der beiden Gegenkönige Albrecht I. von Österreich und Adolf von Nassau bei Göllheim 1298, die jeder dieses führten, dazu noch die vorbeschriebene rote Fahne mit dem weißen Kreuze, die auch bei Rudolf von Habsburg erwähnt wird.

Wenn Eike von Repgow in seinem um 1230 zusammengestellten Sachsenspiegel sagt:

,,Zum andern hat das Reich ein Banner, darauf stehet ein schwartzer Adler, der hat ein creutz an der Brust,“

so mag zu seiner Zeit der Adler das Kreuzeszeichen der vorerwähnten roten Fahne auf der Brust getragen haben, wie in späterer Zeit der Doppeladler des Reichsbanners das habsburgische Wappen trug.

1) Bernd, C. S. Theodor, Die drei deutschen Farben und ein deutsches Wappen. Bonn 1848, S. 28.

Die älteste bildliche Darstellung des Reichsbanners findet sich im Trierer Bilder-Kodex, dem sogenannten Balduineum, das der Erzbischof von Trier, Balduin von Luxemburg, nach Rückkehr von dem Römerzuge, auf dem er seinen Bruder Kaiser Heinrich VII. von Luxemburg begleitet hatte, unter seiner Aufsicht durch seinen Schreiber Scholer hat herstellen lassen, und

„dessen Treue bezüglich der Personen, ihrer Erlebnisse und Wappen urkundlich auf das bestimmteste nachgewiesen ist.“

Auf dem ersten Bilde des 28. Blattes, dessen Nachbildung in den Schattierungen der Wappenkunde hier gegeben ist, trägt Kaiser Heinrich, durch seine Krone kenntlich, im linken Arm einen goldenen Schild mit schwarzem Adler, hinter seinem Haupte bemerkt man das gleichgezeichnete Reichsbanner.

Götz von Berlichingen erzählt, wie er im Schweizer Kriege 1449 vom Kaiser Maximilian I. angewiesen wurde, auf das Herauskommen der Reichsfahne, des Adlers aus Konstanz, zu achten:

„das währte eine halbe Stunde … da gab man dem Schenk Christofen von Limburg den Adler, des Reiches Fahnen, in seine Hand, das ist das erst und das letztmahl, daß ich im Feld des Reiches Adler fliegen gesehen!“

Außer dem sicheren Belege des Reichsbanners findet sich aber auf dem wiedergegebenen Blatte des Balduineums noch eine Darstellung der Rennfahne. Vor dem Kaiser weht an der ersten Fahnenstange ein langer schmaler, rot und gelb geteilter Wimpel. Es ist dies die Rennfahne, von welcher der Sachsenspiegel berichtet:

„Zum dritten hat das Reich eine Fahnen, die ist vorne roth und hinten gelb . . .‘‘

Sie kommt in dem Werke auf allen Bildern vor, auf denen der Kaiser dargestellt ist, darf daher als besonderes Zeichen seiner Befehlsführung angesprochen werden, als welches in früheren Zeiten vermutlich die rote Fahne mit dem weißen Kreuz diente.

Die in dem Balduineum dargestellte Rennfahne kommt nun auch mit dem Reichsbanner verbunden vor, und zwar als Reichssturmfahne wie im Württembergischen Wappen.

Ludwig der Baier verlieh diese Reichssturmfahne im Jahre 1336 dem Grafen Ulrich von Württemberg, vermutlich in Anerkennung des alten Vorrechtes der tapferen Schwaben, in Reichskriegen den Vorstreit zu führen. Das württembergische Wappen enthält jetzt die Sturmfahne nicht mehr.

Thucelius beschreibt sie in Electa juris publici N. VII:

„eine Lanze von rother Farbe, ohne Griff zum Einlegen der Hand (wie an den Speeren), daran eine gelbe Fahne mit dem einfachen schwarzen Adler, darüber ein roter Schwenkel,“

der nur ein Zierat, nicht ein Bestandteil des Banners ist, dessen Farben gelb-schwarz bleiben.

Die Sturmfahne des Reiches galt als Zeichen der Vereinigung der Streitkräfte der Nation unter dem Reichsoberhaupt bis zum Ende des 15. Jahrhunderts, wo die sich entwickelnde Macht der Reichsstände die alten Bande lockerte. Von da an sah man im Felde nur noch die Fahnen kaiserlicher oder fürstlicher Truppen.

Im 15. Jahrhundert zuerst begegnen wir dann sowohl auf dem Reichsbanner als auf kaiserlichen Siegeln und Münzen einem doppelköpfigen schwarzen Adler, dessen Köpfe in späteren Zeiten noch mit Heiligenscheinen geschmückt werden, wie seine Klauen und Schnabel mit roter oder goldener Farbe.

Fürst F. K. zu Hohenlohe-Waldenburg und Dr. B. J. Römer-Büchner, die sich am eingehendsten mit diesem Wappentier beschäftigt haben, schreiben ihm übereinstimmend morgenländischen Ursprung zu und erklären seine Aufnahme im deutschen Reiche als Sinnbild der Vereinigung des deutschen und des römischen Reiches.

Sein Vorläufer waren zwei Adler auf dem Reichsbanner des Kaisers Heinrich VII. von Luxemburg, aus denen der Doppeladler sozusagen als Zusammensetzung entstand. Während Karl IV. die Goldene Bulle noch mit dem einköpfigen Adler siegelte, nahm sein Sohn und späterer Nachfolger Sigismund den zweiköpfigen Adler im Reichsbanner und Siegel an. Nach Freiherrn v. Reitzenstein behielt dessen Bruder Wenzel den doppelköpfigen Adler, den er als Markgraf von Brandenburg und Herzog von Schlesien zusammen mit dem Löwen als König von Böhmen führte, auch als deutscher König bei und erhob ihn zum Reichswappen.

Es bildete sich die Sitte heraus, daß der erwählte deutsche König den einköpfigen Adler führte und nach der Krönung das Banner mit dem zweiköpfigen. Ein uns erhaltener Bericht über die Krönung Kaiser Friedrichs III. zu Rom im Jahre 1452 bestätigt dies.

Beim Einzuge wurde dem Könige das Reichsbanner, der Adler mit einem Haupt in einem gülden Tuch, vorangetragen. Nach der Krönung ließ man auf der Tiberbrücke das Reichsbanner fliegen,

„daran der Adler mit zweien Haupten war“.

Aus einem Feldzuge des Kaisers im Jahre 1488 wird berichtet:

„ließ die Kayserl. Maj. fliegen des Reichs Hauptbahner, ist ein groß guldin feldt und dar in ein Adeler mit zweygen Köpfen“.

Da von Friedrich III. ab die deutsche Kaiserwürde beim Hause Habsburg blieb und dies der eigenen Hausmachtpolitik den Vorrang vor den deutschen Angelegenheiten einräumte, so wurde das goldene Banner mit dem schwarzen Doppeladler mehr und mehr dem Reiche entfremdet und zum Banner Österreichs.

Als solches wehte es von den Gaffeln der Flotte, die Kaiser Karl V. im Jahre 1535 gegen Tunis, 1541 gegen Algier führte, und wurde von den Schiffen der Ostender Ostindischen Kompagnie 1723 nach China getragen, wo der doppelköpfige Adler mit Mißtrauen betrachtet wurde.

Es wurde die Flagge der österreichischen Flotte seit ihrem Bestehen bis zum Jahre 1786 und war seit 1749 im wesentlichen noch heute die Standarte des Kaisers von Österreich.

So verlor das deutsche Reich also eigentlich nichts, als Kaiser Franz II. bei Erhebung Österreichs zum Kaisertum im Jahre 1804 es rechtskräftig als österreichisches Banner annahm, und als er am 6. August 1806 die Würde des deutschen Kaisers für erloschen und das Reich für aufgelöst erklärte und seinem Hause die Reichskleinodien und das Reichsbanner vorbehielt; denn es hatte das Banner oder seine Farben im eigentlichsten Sinne sich nie zu eigen gemacht.

Die Frage, wie ist es möglich, daß das deutsche Reich in seinem tausendjährigen Bestehen, während dessen sich die Flagge als solche aus ihren ersten Anfängen zu ihrer heutigen Bedeutung entwickelte, während die umlagernden Staaten sich zu kraftvollen Einheitsstaaten unter einheitlicher Flagge zusammenschlossen, sich nicht ein Wahrzeichen seines Daseins schuf? – diese Frage beantwortet die deutsche Geschichte.

Zwar auch sie zeigt Höhepunkte, auf die überragende Kaiser von weitem, staatsmännischem Blick das mit starker Hand geeinte Reich hinaufführten, aber auch um so trostlosere Tiefstände, wo im Kampfe der Glieder gegeneinander, im rücksichtslosen Streben der Fürsten und Reichstände vom Haupt bis zum kleinsten Gliede, auf Kosten der Nachbarn, oft im Bunde mit den Reichsfeinden, ihr eigenes Gebiet und ihren Einfluß zu vergrößern, das Reich zur Ohnmacht verdammt war.

Nicht einmal die Hansen, die durch Jahrhunderte den nordischen Reichen und England gegenüber die Seegeltung des deutschen Reiches aufrechterhielten, hatten sich eine gemeinsame Flagge schaffen können, wieviel weniger das binnenländische Deutschland, das seit dem Verfall der Kaisermacht, seit der Kaiser nicht mehr unter des Reiches Sturmfahne den reisigen Scharen gegen die Reichsfeinde voranzog, Reichsbanner und Reichsfarben nicht mehr geschaut hatte!

So brach das Reich unter den Stürmen, welche die französische Revolution entfesselt, in Trümmer, ohne eine äußere Spur seines Daseins zu hinterlassen, ohne ein Wahrzeichen, um das sich Fürsten und Völker zum Wiederaufbau hätten scharen können!

Die Befreiungskriege hatten das Joch der napoleonischen Herrschaft gebrochen, der Wiener Kongreß, auf dem nach Blücher

,,die Feder des Diplomaten verdarb, was das Schwert des Soldaten erworben“,

hatte im Deutschen Bund eine Vereinigung ohne Oberhaupt geschaffen, in der die Glieder ihre volle Selbstherrlichkeit behielten, soweit sie nicht durch gewisse, eng umschriebene Zwecke, z. B, der Landesverteidigung, beschränkt war.

Der Bundestag, der aus den Gesandten der Verbündeten bestand, war unter dem Vorsitze der Vertreter Österreichs die dauernde Vertretung des Deutschen Bundes und tagte in Frankfurt am Main, Wie es ein sichtbares Oberhaupt nicht gab, so auch keine gemeinsame Flagge noch Wappen, obwohl doch gewisse Festungen als Bundesfestungen erklärt waren und von Bundestruppen besetzt werden sollten. So konnte es z, B. kommen, daß 1844, als zur Bewaffnung der Bundesfestung Rastatt Geschütze gegossen werden sollten und die Frage entstand, welches Bundeszeichen darauf angebracht werden sollte, die Militärkommission sich für den doppelköpfigen ehemaligen Reichsadler entschied, ohne daß eine grundlegende Bestimmung des Bundestages erfolgte.

Aus dem Jahre 1847 ist ein Vorschlag des preußischen Generalkonsuls v. Theremin in „Rio de Janeiro“, der seinerzeit den Anstoß zur Wiederaufnahme des preußischen Adlers in die preußische Flagge gab, erhalten. Er stellte aus den Farben der deutschen Bundesstaaten eine gelb-rot-schwarz-blau-weiße Flagge her, König Friedrich Wilhelm IV. überwies die Throneingabe an die Minister des Äußern und der Finanzen, die Theremin dahin beschieden, daß sie,

„wenn das Projekt der Annahme einer gemeinsamen deutschen Flagge dereinst einmal in nähere Erwägung gezogen werden möchte, mit zur Prüfung gelangen würde.“

Die Forderung der französischen Revolution, die Teilnahme des freien Volkes an der Bestimmung seiner Geschicke, die von den Revolutionsheeren auch in die deutschen Lande getragen war, die in der Begeisterung der Befreiungskämpfe ausgelöste Sehnsucht des deutschen Volkes nach einheitlichem Zusammenschluß aller seiner Stämme unter Führung eines weithin sichtbaren machtvollen Oberhauptes wirkte, wenn auch nicht in den breiten Schichten, doch unter den Gebildeten auch nach dem Friedensschluß weiter.

„Den geistigen Mittelpunkt für die Bestrebungen nach einem einigen deutschen Vaterlande bildeten die Universitäten … unter den Hochschülern bildete sich die »Burschenschaft«, die sich in den Dienst des Einheitsgedankens stellte“, die erste 1816 in Jena.

Gleich ihren Vorgängern, den Landsmannschaften des 18. Jahrhunderts, welche die Farben ihrer Länder trugen, darunter bemerkenswerterweise die „Reichsländer“ schwarz-gelb, legten auch die Burschenschaften Bänder, Binden und Schleifen an, und zwar in den Farben schwarz-rot-gold in verschiedener Zusammenstellung, wobei zunächst das Gold nur als Verzierung diente,

„um sich als Anhänger des ersehnten neuen Reiches kenntlich zu machen“.

Es sind nun, namentlich im Jahre 1848, als diese Farben durch das deutsche Parlament als Reichsfarben angenommen wurden, vielerlei Erklärungen für ihre Wahl unternommen worden. Nach den einen sollen sie der Uniform der Lützowschen Freischar, schwarz mit rotem Kragen und gelben Knöpfen, der viele Burschenschafter angehört hatten, entnommen sein.

Diese Erklärung erscheint wenig stichhaltig, da der Sänger der Lützower, Theodor Körner, in seinem Liede der „Schwarzen Jäger“ die Farben schwarz und rot erwähnt, jene als die des Rächerkleides, diese als Frankenblut deutend, nicht aber Gold.

Die im Schrifttum jener Zeit meist vertretene Ansicht erblickt in den Farben die des alten deutschen Reiches; wie ich nachgewiesen zu haben glaube, zu Unrecht. Ghillany, der selbst in den Jahren 1825 bis 1829 Burschenschafter war, hat Ernst Moritz Arndt, der dieser Bewegung nahestand, und den Turnvater Jahn, der in seiner Turnerschaft dieselbe Gesinnung pflegte, nach dem Ursprung der Farben gefragt. Arndt sagte ihm:

„Wir gehen mit vielen Sachen blind durch, wie sie einmal sind; das begegnet mir und gewiß Tausenden deutscher Männer auch mit dem Schwarz, Roth, Gold der Reichsfahne. Ich weiß Ihnen in der That keine Erklärung davon noch Aufklärung darüber zu geben“.

Jahn übersandte dem Fragesteller eine schriftliche Erklärung, der das Bemühen anzusehen war, für die einmal vorhandenen Farben einen Ursprung zu finden. Danach sollten schwarz, gelb, rot, wie Jahn die Reihenfolge gab, die Farben der deutschen Stämme der Franken, Schwaben und Sachsen gewesen sein. Ghillany hält dies für ebenso unwahrscheinlich, wie daß die Lützower Uniform hierauf Bezug gehabt oder daß die Burschenschafter die Lützower Farben angenommen hätten.

Römer-Buchner bat beim Festmahle der ehemaligen preußischen Freiwilligen am 3. Februar 1849 die anwesenden Ernst Moritz Arndt und Jahn um Aufschluß über die Farben und erhielt von beiden die Antwort: es seien die Burschenfarben. Ghillany hält dagegen die Erklärung einer anderen Autorität, Dr. F., dessen Namen er nicht nennt, für des Rätsels Lösung.

Schwarz und rot stammen vom Hohenstaufischen Löwen, der seit dem blutigen Untergang des Geschlechts bis auf die rechte blutrote Tatze schwarz war, wie noch jetzt die Löwen im württembergischen Wappen, die auf Goldgrund, der dritten Farbe, aufliegen.

Diese Wahl würde den für das Mittelalter und die Blüte des deutschen Reiches unter den Hohenstaufen schwärmenden Burschenschaften entsprochen haben. Es würde sich also bei diesen Farben um eine Wiederanknüpfung an einen der Höhepunkte der Geschichte des deutschen Reiches handeln.

Mag nun diese oder jene Erklärung für die Wahl der burschenschaftlichen Farben, bei denen, wie erwähnt, das Gold nur als Verzierung des Schwarz-Rot auftrat, zutreffen, so doch nicht auf die Entstehung der 1848 zur Reichsfahne erklärten Burschenschaftsfahne. Die Überlieferung ihres Entstehens ist ebenso romantisch wie die des amerikanischen Sternenbanners. Wie dieses eine Schöpfung der Einbildungskraft und des Geschmackes junger Amerikanerinnen, so ist jene im Aufträge Jenaer Frauen und Jungfrauen durch Amalie Nitzschke (Nitzschke) angefertigt, beim Friedensfest 1816 den Jenaer Burschenschaftern überreicht und vor hundert Jahren beim Wartburgfeste am 18. Oktober 1817 von diesen zum ersten Male entfaltet worden.

Das Binzersche Lied: ,,Stoßt an! Schwarz-rot-gold lebe! Hurra hoch!“, das 1818 entstand, erklärt die Fahne deutlich als die der Burschenschaft. Mit ihren Farben verband sich immer inniger der Begriff der deutschen Einheit und Freiheit und wurde von den Schülern der deutschen Hochschulen in den bürgerlichen Beruf mitgenommen und zu immer weiterer Verbreitung und Anerkennung gebracht. Auf dem Hambacher Fest 1832 traten sie zuerst als deutsche Nationalfarben hervor.

Die Fahne selbst verschwand dann, aber die Farben blieben das Erkennungszeichen der für Deutschlands Einheit Strebenden, und als die Frühlingsstürme des Jahres 1848 die deutschen Lande durchbrausten und die Zeit für die Wiedererstehung des Deutschen Reiches gekommen schien, da faßte die hohe Bundesversammlung am 9. März 1848 den Beschluß:

„Die Bundesversammlung erklärt den alten deutschen Reichsadler mit der Umschrift »Deutscher Bund«, und die Farben des ehemaligen Reichspaniers »Schwarz-Roth-Gold« zu Wappen und Farben des Deutschen Bundes…“

und ließ sie auf ihrem Palast hissen. Zum ersten Male seit seinem Bestehen hatte Deutschland eine Nationalflagge!

Die Beratung über das Gesetz betreffend die deutsche Kriegs- und Handelsflagge in der Nationalversammlung am 31. Juli drehte sich vorzugsweise darum, ob der zweiköpfige Adler oder der ursprüngliche einköpfige im Reichswappen und in der Kriegsflagge aufzunehmen sei. Während letzterer als Symbol der deutschen Einheit empfohlen wurde, wollten andere den zweiköpfigen beibehalten sehen, der sich im Volksgefühl eingelebt habe und der, wie Fürst Lichnowsky bemerkte, nach beiden Seiten die Augen offen hat.

Der Berichterstatter legte besonders Gewicht auf baldige Einführung der Handelsflagge, wodurch mit einem Schlage die Bedeutung des deutschen Seehandels klar werden würde, der an dritter Stelle im Welthandel stehe, was jetzt wegen der vielfältigen Flaggen deutscher Schiffe nicht in die Erscheinung träte. Die vom Abgeordneten von Radowitz als Berichterstatter geäußerte Auffassung:

„Wir haben uns an den Tatbestand gehalten und geglaubt, daß durch unsere Flagge das wiedererstehende Reich bezeichnet werden solle, und deshalb den Doppeladler gewählt“,

schlug, wie die Abstimmung ergab, durch. Den Abgeordneten Wurm von Hamburg begeisterte der Augenblick zu der Äußerung:

„Es ist dies in der Geschichte des deutschen Volkes einer der seltenen Tage … ein solcher zugleich, der unser Selbstbewußtsein, unser Nationalbewußtsein anregen muß . . . Wir haben eine Flagge … es ist damit ausgesprochen, daß Deutschland ein Schifffahrtsgebiet ist . . . daß zum ersten Male seit Jahrhunderten sich Deutschland besinnt, daß es wieder eine Seemacht werden müsse, und daß zum ersten Male, nicht wie früher, ein Städtebund, sondern das ganze Vaterland an seine Seemacht denkt, und ihm unter einem verheißenden Zeichen eine große Zukunft aufsteigt. Wenn ein Volk an das Meer dringt, wenn es auf dem Meere sich geltend macht … es gibt keinen besseren Weg, um es als gleichberechtigt und ebenbürtig in die Reihe der großen Nationen einzuführen“.

Wem fällt dabei nicht das fünfzig Jahre später gesprochene Wort Kaiser Wilhelms II. ein: „Unsere Zukunft liegt auf dem Wasser.“

Der Gesetzentwurf wurde mit Stimmenmehrheit angenommen. Nach dem Gesetz sollte die deutsche Flagge aus drei gleich breiten wagerechten Streifen schwarz, rot, gelb bestehen, die Kriegsflagge in der rechten Ecke des schwarzen Farbenbalkens ein gelbes rechteckiges Feld tragen, dessen Seiten gleich zwei Fünfteln der Flaggenbreite sind und auf dem der doppelköpfige schwarze Adler mit roten ausgeschlagenen Zungen, gelben Schnäbeln und gelben offenen Fängen ruht.

Der Wimpel der Kriegsschiffe ist rot mit dem beschriebenen Adler am oberen Ende im gelben Felde. Als Gösch wurde später vom Marineminister eine viereckige gelbe Flagge mit dem Reichsadler, als Admiralsflagge die Handelsflagge eingeführt, als Kommodorestander die Handelsflagge mit dreieckigem Ausschnitt in der freien Seite.

Die Verkündigung des Gesetzes, des ersten, das die Nationalversammlung zustandegebracht hatte, verzögerte sich, da erst eine Stelle zur Verkündigung der Reichsgesetze geschaffen werden mußte, bis zum 12. November, wo sie der Reichsverweser, Erzherzog Johann von Österreich, erließ. Die Einführung der Handelsflagge sollte hiernach später verordnet werden, was nie geschah, die Kriegsflaggen sofort von den Schiffen der deutschen Reichsflotte gehisst werden.

Sie fand nie die Anerkennung der fremden Mächte, ja schlimmer als das, sie wurde mit Seeräuberflaggen auf eine Stufe gestellt. Als am 4. Juni 1849 Schiffe der deutschen Flotte bei der Verfolgung der dänischen Dampfkorvette „Valkyrien“ der englischen Hoheitsgrenze bei Helgoland nahe gekommen waren, fragte der englische Geschäftsträger beim Bremer Senat diesen am 15. Juni, was für Schiffe das gewesen seien und in wessen Auftrag sie gehandelt hätten.

Der Senat antwortete, es seien der deutschen Zentralgewalt unterstehende Schiffe der deutschen Reichsflotte gewesen. Hierauf übermittelte der britische Geschäftsträger am 2. Juli im Aufträge Lord Palmerstons dem Senate die Erklärung:

,,Da der König von Preußen die tatsächliche Auflösung der Zentralgewalt erklärt habe, so würden, falls keine bestehende Regierung sie als unter ihrer Autorität handelnd anerkennte, die Schiffe als Piraten behandelt werden.“

Eine beschämende Lehre, daß hinter der Flagge auch die Macht stehen muß, sie hochzuhalten! Schritte, welche die Regierungen Österreichs und Preußens auf Ersuchen der Bundes-Zentral-Kommission 1850 zur Anerkennung der Kriegsflagge des Deutschen Bundes getan hatten, hatten nur den Erfolg, daß Lord Palmerston ihren Gesandten schriftlich mitteilte, die großbritannische Regierung habe sich ihre Erklärung bis zur Bildung einer endgültigen, den Deutschen Bund vertretenden Behörde vorbehalten.

So sank die mit Jubel begrüßte schwarz-rot-goldene Flagge infolge des vom Bundestage am 2. April 1852 gefaßten Beschlusses, die Reichsflotte aufzulösen, ruhmlos von den Gaffeln der deutschen Kriegsschiffe, ihr Admiral Bromme nahm die ihm von deutschen Frauen gestiftete Flagge mit ins Grab!

Der Bundestag ließ die schwarz-rot-goldene Flagge noch vor seiner endgültigen Auflösung auf dem Gasthaus „Zu den drei Mohren“ in Augsburg hissen, wohin er sich 1866 vor der drohenden Besetzung Frankfurts am Main durch die Preußen geborgen hatte, wo sie bis zum Tage seiner Auflösung, den 24. August 1866, wehte.

Der Traum deutscher Einheit war ausgeträumt, ein neues deutsches Reich stieg empor, dem ein Hohenzollernfürst die Reichsflagge gab, die das alte Deutsche Reich in seinem tausendjährigen Bestehen sich nicht hatte schaffen können.

Eine Anregung aus dem preußischen Abgeordnetenhause im Jahre 1862, durch Verhandlungen mit den deutschen Küstenstaaten die Annahme einer gemeinsamen, neben der Landesflagge zu führenden Flagge herbeizuführen, hatte die Regierung als zur Zeit nicht angezeigt abgelehnt, ohne die Berechtigung des Wunsches zu verkennen.

Im Prager Frieden vom 23. August 1866 erkannte Österreich die Auflösung des Deutschen Bundes an und stimmte der Neugestaltung Deutschlands zu. Der Norddeutsche Bund entstand, ein Bundesstaat, dessen Oberhaupt, der jeweilige König von Preußen, den Oberbefehl über Heer und Flotte und die Vertretung des Bundes dem Auslande gegenüber ausübte. So war der erste Schritt zur Einigung Deutschlands geschehen!

Merkwürdig, daß in der Öffentlichkeit die Frage nach einer gemeinsamen Flagge für den neuen Staatenbund gänzlich unbeachtet blieb. Lag das an der Enttäuschung, welche man mit der schwarz-rot-goldenen Flagge erlebt hatte, oder daran, daß der Norddeutsche Bund eben noch nicht das ganze Deutschland war?

Über die Entstehung der Flagge des Norddeutschen Bundes liefen und laufen noch die verschiedensten Sagen um, so daß eine sichere Feststellung des Herganges hier geboten erscheint,

König Wilhelm I. hat persönlich die Farben bestimmt und ihre vom Prinzen-Admiral Adalbert von Preußen vorgeschlagene Anordnung schwarz-weiß-rot in wagerechten, gleich breiten Streifen genehmigt. Prinz Adalbert erblickte in ihnen die Zusammenstellung der preußischen Farben schwarz-weiß mit den brandenburgischen rot-weiß. Bei der Beratung des Reichstages über den Artikel 55 der Bundesverfassung:

,,Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-rot“,

die genau 25 Jahre nach dem Beschluß, die deutsche Flotte aufzulösen, stattfand, erklärte Marineminister v. Roon auf die vom Abgeordneten Schleiden in dieser Farbenwahl gefundene Aufmerksamkeit für die Hansestädte:

„Der Bundesverfassungsentwurf gibt der Handelsmarine die Farben schwarz und weiß, die alten preußischen Farben, mit dem Zusatz von rot, und es kann wohl möglich sein – ich glaube sogar, daß es wirklich sich so verhält – daß man dabei gedacht hat an die Bedeutung, welche der vorzugsweise schiffahrttreibende Teil der Nation in diesem Betracht gewonnen hat, an die hanseatische Flagge, um auf diese Weise eine dritte Farbe — die rote — hinzuzufügen, welche in der Verbindung mit weiß auf allen Meeren seit langem bekannt ist.“

Ob König Wilhelm aus der einen oder der anderen Auffassung heraus die Farbenwahl getroffen hat, muß dahingestellt bleiben, da er dem Prinzen Adalbert mündlich den Befehl zur Vorlage von Flaggenentwürfen gegeben hat. Oder sollte der König die Farben in Erinnerung an den Sänger der Freiheitskriege gewählt haben, der im Liede der Schwarzen Jager sagt:

Noch trauern wir im schwarzen Rächerkleide
um den gestorbnen Mut.
Doch fragt man euch, was dieses Rot bedeute,
das deutet Frankenblut.
Mit Gott! — Einst geht, hoch über Feindesleichen,
der Stern der Freiheit auf;
Dann pflanzen wir ein weißes Siegeszeichen
am freien Rheinstrom auf.

War Theodor Körner Seher?

Ob Merkels Vorschlag der gleichen Farben im Jahre 1848 dem Könige bekannt war, läßt sich nicht feststellen. Wie dem auch sei, König Wilhelm wählte aus eigener Entschließung die Farben und bestimmte auch, daß die Kriegsflagge mit Berücksichtigung der Farben schwarz, weiß und rot, die möglichste Wahrung der bisherigen Kriegsflagge (der preußischen) verbinde.

Von den nach dieser Willensmeinung des Königs aufgestellten Entwürfen ist nur der nach einer eigenhändigen Zeichnung des Prinzen Adalbert ausgeführte und von ihm ,,Mein erster Vorschlag A.“ in Bleistift bezeichnete erhalten. Er teilt das weiße – brandenburgische und preußische – Grundtuch der Flagge durch ein schwarzes eisernes Kreuz in vier gleiche Felder, deren oberes am Flaggenstock in der Mitte der drei gleichbreiten wagerechten Streifen schwarz-weiß-rot den preußischen Adler enthält.

Diesen Entwurf bezeichnete der Kronprinz, dem er zugleich mit den im Marineministerium angefertigten Entwürfen auf seinen Wunsch vorgelegt wurde. Anfang Februar 1867 als am meisten den bei den anderen Nationen üblichen entsprechend und sich am besten ausnehmend.

Die durch die Teilung der Flagge entstandene Ähnlichkeit mit der englischen Kriegsflagge, die in gleicher Anordnung das rote Georgskreuz trägt, ist unbeabsichtigt; überdem durch Kaiser Wilhelm II. durch Verbreiterung der Kreuzbalken im Jahre 1903 beseitigt.

In dem dem Entwurfe beigefügten Thronberichte des Prinzen führt dieser aus, daß das Eiserne Kreuz, das auf den quadratischen Kommandoflaggen seinem Vorbilde gemäß geschweift erhalten bleibe, wegen der rechteckigen Form der Flagge nicht anders habe dargestellt werden können. Daß es sich in der Tat um das Eiserne Kreuz handelt, geht aus dessen weißer Umrandung hervor.

König Wilhelm, dem dieser Entwurf und der des Marineministeriums Ende Februar vorgelegt wurde, entschied, daß der Adler in die Mitte des Kreuzes gerückt werden sollte. Ob ihm dabei der Schild des Hochmeisters des Deutschordens, in dessen schwarzes Kreuz Kaiser Friedrich II. 1226 Herrmann v. Salza bei der Belehnung mit Preußen des Reiches alten schwarzen Adler schenkte, der, um mit Treitschke zu sprechen,

„in der fernen Pflanzung sich erhielt, derweil er dem Reiche selbst verloren ging, bis ihn endlich der deutsche Großstaat der neuen Zeit zu seinem verheißenden Zeichen wählte“.

Jedenfalls trägt die nach reiflicher Erwägung durch König Wilhelm I. am 4. Juli 1867 mit der Handelsflagge zugleich gestiftete Flagge der Kriegsmarine des Norddeutschen Bundes auf dem weißen Tuche der brandenburgischen und preußischen Kriegsflaggen die Wahrzeichen der letzteren, den preußischen Adler und das Eiserne Kreuz in voller Übereinstimmung mit den neuen Farben an der alten Stelle, ja mehr noch, sie kündet die Entstehung der preußischen
aus dem schwarzen Deutschordenskreuz mit dem schwarzen Adler auf weißem Grunde und bezeugt auch hierdurch den überlieferungstreuen Sinn ihres königlichen Stifters.

Die vom Prinzen Adalbert gleichzeitig vorgeschlagene Gösch, welche Sonntags und aus feierlichen Anlässen am Flaggenstock im Bug der Kriegsschiffe gesetzt wird, und die der rechten oberen Ecke der Kriegsflagge entspricht, wurde erst später vom Könige genehmigt, desgleichen die von allen Schiffen zur Herbeirufung eines Lotsen im vordersten Mast zu heißende Lotsenflagge, die mit weißem Streifen eingefaßte Handelsflagge (Abbild. 6).

Dagegen bestimmte der König gleich, daß die Regierungsfahrzeuge die Kriegsflagge mit denselben Abzeichen wie früher die preußischen zu führen hätten, dazu eine schwarz-weiß-rote Gösch mit den gleichen Abzeichen im weißen Streifen (Abbild. 7).

Die neue Flagge wurde in feierlicher Weise unter dem donnernden Gruße der Geschütze am 1. Oktober 1867 auf der Flotte und den Marineanlagen, die Preußen als Morgengabe dem Norddeutschen Bunde zubrachte, geheißt. Für die Handelsflotte war durch Gesetz der Flaggenwechsel auf den 1. April 1868 — für die Mecklenburgische auf den 1. April 1869 festgesetzt.

Aus diesem Anlaß übermittelten die Kapitäne der in Liverpool liegenden Norddeutschen Kauffahrer dem Grafen Bismarck Geburtstagsgrüße, die der Bundeskanzler eigenhändig beantwortete:

„Herzlichen Dank, alles klar voraus, v. Bismarck.“

Die Kriegsschiffe im Auslande konnten den Flaggenwechsel erst nach Eintreffen des Befehls vornehmen, so S. M. S. „Hertha“ am Königsgeburtstage, den 22. März 1868 in Shanghai unter Anschluß sämtlicher im Hafen liegenden Norddeutschen Kauffahrer.

Die diplomatischen und konsularen Vertretungen des Norddeutschen Bundes haben die auch ihnen zuerkannte Kriegsflagge erst gehisst nach Übernahme der Geschäfte und nachdem den fremden Seestaaten die neue Flagge bekanntgegeben und der Übergang der bisher bestehenden Verträge der Einzelstaaten auf den Bund genehmigt war.

Mit welcher Begeisterung und froher Zukunftshoffnung die neue Flagge von unseren Seeleuten und den in überseeischen Häfen lebenden Deutschen begrüßt wurde, davon geben selbst die nüchternen Akten Kunde. Geschichtsforscher und Ästhetiker stimmten mit dem Seemann überein, daß die Farbenwahl eine äußerst glückliche war:

„Ihrem altgeschichtlichen Ursprünge nach nicht dynastische und nicht partikularistische Abzeichen, sondern die Eigenfarben des im nationalen Betrachte ganz Deutschland zugehörenden deutschen Ritterstaates, sind die preußischen Farben wohl geartet, im Banner des Deutschen Bundes oder Reiches eine Ehrenstelle einzunehmen…..

Ästhetisch ist Rot ohne Frage zu Schwarz und Weiß die passendste Drittfarbe. Es bringt den preußischen Farben die Sättigung des Tons, der ihnen fehlt. Durch den Zutritt von Rot wird jener Dreiklang hergestellt, von dem als dem ältesten und allgültigsten Farbenideale die Dichtungen so vieler Völker wissen: „Rabenschwarz, weiß wie Schnee, rot wie Blut“, sagt Julius Müller.

„Sie sind in allen Fällen sichtbar, das Schwarz im winterlichen Schneegetriebe, das Weiß in dunkelster Nacht, das brennende Rot weithin auf den grauen Wogen des Meeres“,

äußert Clericus.

„Wer da weiß, mit welcher Liebe der Seemann an seiner Flagge hängt und sie unter den Flaggen der anderen Länder als die schönste prangen zu sehen wünscht . . ., der wird auch den Wunsch nicht . . . geringschätzen, daß die deutsche Flagge sich so schön darstellen solle, als irgend möglich.

Die Farbenelemente in der . . . Trikolore sind hierfür außerordentlich günstig; das markig entschiedene schwarz-weiß in Verbindung mit dem Feuer und der Lebhaftigkeit des Rot bildet eine überaus schöne Zusammenstellung und unterscheidet sich von dem französischen, holländischen und russischen blau-weiß-rot, wie vom italienischen und mexikanischen grün-weiß-rot äußerst vorteilhaft durch seine Kraft und seine kernigen Kontraste“,

schreibt die seemännische Zeitschrift „Hansa“.

Französische Anmaßung und Herausforderung hatte endlich sämtliche deutschen Stämme geeint. Noch rangen sie in edlem Wettstreit den welschen Feind nieder; doch überall im deutschen Lande brach sich die Überzeugung Bahn, daß diesmal die große Schicksalsstunde auch ein großes Geschlecht finde, daß das Deutsche Reich, mächtiger denn je zuvor, geeint wieder erstehen werde.

Ehe noch die deutschen Fürsten dem greisen Heldenkönig Wilhelm I. von Preußen die Kaiserkrone angetragen hatten, ehe noch die äußere Form für das neue Reich gefunden und vereinbart war, bemächtigte sich die öffentliche Erörterung schon der Frage nach Reichswappen, Reichsfarben, Reichskleinoden.

Wie im Jahre 1848 die zünftigen Wappenkundigen und Geschichtsforscher ebenso wie Politiker sich bemühten, den Zusammenhang der schwarz-rot-goldenen Farben mit denen des alten Reiches zu erweisen, so jetzt, sie als einzig für das neue Deutsche Reich in Frage kommend darzustellen.

Höchstens wollte man den weiten Kreisen, denen diese Farben mit dem Fleck des Volksaufstandes behaftet waren, eine andere Reihenfolge schwarz-gold-rot zugestehen, was auch die Wappenkundigen nach den Regeln der Wappenkunde befürworteten, welche die Aufeinanderfolge von Farbe auf Farbe (schwarz, rot) oder Metall auf Metall (Gold gleich gelb, Silber = weiß) verbietet.

Dieser Ausweg wurde auch von denen empfohlen, welche die Gründe der Gegner des schwarz-rot-gold verstanden und anderseits der Abneigung der Süddeutschen gegen die norddeutschen Farben Rechnung trugen. Ein einziger Schriftsteller nur tritt unbedingt für die Übertragung der schwarz-weiß-roten Flagge auf das Reich ein, die auch ohne Erörterung durch Annahme des Artikels 55 der Verfassung im Reichstag erfolgte.

Die Annahme der Kaiserwürde machte die Schaffung ihrer Wahrzeichen nötig, zu denen auch die Kaiserstandarte gehörte.

Der Kronprinz empfahl die purpurne Grundfarbe der preußischen Königsstandarte, deren Wappen durch das kaiserliche: nach rechts blickender schwarzer Adler mit rotem Schnabel, und Klauen, der auf dem Brustschilde den preußischen Adler mit dem Hohenzollernschild trägt, deren Adler und Kronen durch die kaiserlichen zu ersetzen seien.

Kaiser Wilhelm trat diesem Vorschlag am 3. August 1871 bei, änderte jedoch nach Festsetzung des kaiserlichen Wappens im September auf Vortrag des Oberzeremonienmeisters Grafen Stillfried die Grundfarbe in gelb, so daß die Kaiserstandarte und die gleichzeitig genehmigten Standarten der Kaiserin und des Kronprinzen des Deutschen Reiches das Banner der alten deutschen Kaiser, schwarzer Adler auf gelbem Grunde, in das neue Reich trugen.

Als am 1. Oktober 1871 die feierliche Eröffnung des Deutschen Reichstages im Weißen Saale des Königlichen Schlosses zu Berlin stattfand, senkte sich im Augenblick, wo der Kaiser seinen Palast verließ, die purpurne Königsstandarte und auf dem Schlosse stieg langsam und feierlich die goldene Kaiserstandarte empor, den Flaggenknopf im gleichen Augenblick erreichend, in dem der Kaiser in das Schloßtor einfuhr.

Kaiser Wilhelm II. ließ im Jahre 1888 der Kaiserkrone die gotische Form geben und bestimmte 1889 den Wegfall des roten Kreuzes aus dem Eisernen Kreuze der Kaiserinstandarte, deren Ränder zwölf, deren Schild vier Reichsadler umgeben sollten.

1898 stiftete er den Breitwimpel des Kaisers, dem 1908 der Breitwimpel der Kaiserin folgte. Ihr Setzen und Niederholen im Topp oder im Boot erfolgte nur auf Allerhöchsten Befehl und bedeutete, daß dem Kaiser nur die Ehrenbezeugungen für einen Kommandierenden Admiral, der Kaiserin der Gruß nur durch „Stillstehen“ zu erweisen war.

1905 bestimmte er, daß eine blaue Flagge mit dem (gelben) Kurzepter in halber Höhe des Großmastes des von ihm benutzten Schiffes bedeutet: Se. Majestät empfangen nicht die Wappenflagge der Burggrafen von Nürnberg ebenda: Se. Majestät sind nicht an Bord. Diese Flaggen tragen die Bezeichnung: Wappenflaggen Seiner Majestät.

Kaiser Wilhelm der Große ermächtigte im Jahre 1886 die regierenden Fürsten und Ersten Bürgermeister der deutschen Staaten und Hansestädte, sowie die Prinzen der deutschen regierenden Königshäuser, die Kriegsflagge auf den ihnen eigentümlich gehörenden Fahrzeugen zu führen. Schon 1878 hatte er befohlen, daß auf den preußischen Küstenwerken nur bei Anwesenheit fremder Kriegsschiffe die deutsche, sonst die preußische Kriegsflagge wehen sollte.

Die Marine des Norddeutschen Bundes und nach ihr die Kaiserlich Deutsche Marine hatte die Kommandozeichen der preußischen ungeändert übernommen: die Flagge des Marineministers, später des Chefs der Admiralität, die Admiralsflagge (mit 1 Ball für den Vize- und 2 Bällen für den Konteradmiral), den Kommodorestander und den Rahstander.

Im Laufe der Jahre traten entsprechend der Entwicklung der deutschen Flotte und deren dienstlicher Bedürfnisse hinzu: der Flottillenstander, der frühere Rahstander, der vom Führer einer Flottille im Großtopp zu setzen ist, der Divisions-, jetzt Halbflottillenstander, den der Führer einer Halbflottille ebendort führt, die von Kaiser Wilheim selbst entworfene, inzwischen fortgefallene Flagge des Kommandierenden Admirals und die Flagge des Staatssekretärs des Reichs-Marineamts, letztere als Rangabzeichen, die Flagge des Generalinspekteurs der Marine, die Großadmiralsflagge, der Führerstander als Unterscheidungszeichen für den Führer einer zu besonderen Zwecken gebildeten Schiffsgruppe, der ander Signalrah des hintersten Mastes zu führen ist, die Flagge des Gouverneurs von Kiautschou, die der 1902 gestifteten des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika entspricht, die Flagge des Chefs des Admiralstabes der Marine, die als Rangabzeichen gegebenenfalls mit den Bällen des Konter- oder Vizeadmirals (siehe Abbild. 15) im Großtopp zu führen ist.

Ein besonderes Kommandozeichen, das im Großtopp zu heißen ist, entwarf der Kaiser eigenhändig im Jahre 1900 für den Oberbefehlshaber der Streitkräfte zur Niederwerfung des Boxeraufstandes in China, Generalfeldmarschall Graf v. Waldersee.

Hatte die Gründung des Norddeutschen Bundes eine einheitliche Flagge für alle deutschen Seestaaten gebracht und die Wiedererrichtung des Deutschen Reiches diese zum gemeinsamen Wahrzeichen aller deutschen Staaten erhoben, so fehlte doch noch lange Jahre die Einheitlichkeit der Flaggenführung.

Das Gesetz vom 25. Oktober 1867 betreffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Berechtigung zur Führung der Bundesflagge bestimmt, daß die Kauffahrteischiffe aller Bundesstaaten eine einheitliche Handelsmarine bilden und daß die zum Erwerb durch Seefahrt bestimmten Schiffe zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, sofern sie im Besitze von Bundesangehörigen sind. Die Beaufsichtigung der Flaggenführung wurde durch Verordnung den Marinebehörden und den Kriegsschiffskommandanten übertragen. Diese stellten bald fest, daß vielfach noch die Flaggen der Bundesstaaten geführt wurden, so auf Feuerschiffen, Lotsenfahrzeugen und dergleichen, die als nicht dem Erwerbe durch Seefahrt dienend nach formaljuristischer Auffassung des Reichsamts des Innern nicht unter das Gesetz fielen, das überdem keine Verpflichtung, sondern nur eine Berechtigung zur Flaggenführung ausspreche.

Jahrzehntelang hat sich der Streit zwischen Reichs-Marine-Amt und Reichsamt des Innern fortgesponnen; Zusätze erfolgten, bis schließlich der Erlaß des Gesetzes betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe vom 22. Juni 1899 deren Verpflichtung zum Führen der Nationalflagge aussprach und auf die nicht zum Erwerb durch Seefahrt dienenden ausdehnte.

Das Gesetz sollte auch auf Binnenschiffen, die ständig in ausländischen Binnengewässern fahren, gelten. Durch Kaiserliche Verordnung war schon früher die Berechtigung zur Flaggenführung den Schiffen Eingeborener von Deutsch-Ostafrika und den Marshallinseln erteilt worden. Eine Kaiserliche Verordnung legte auch den deutschen Kauffahrern die Verpflichtung zum Flaggenzeigen beim Vorbeifahren an deutschen Küstenbefestigungen und Kriegs schiffen auf und dehnte sie auf fremde innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer aus.

Im Jahre 1901 wurde dann noch das Flaggenrecht auf die inzwischen eingerichteten Schulschiffe der Handelsflotte, die Luftfahrzeuge und die Forschungsschiffe durch Gesetzeszusatz ausgedehnt.

Abgesehen von dem Wirrwarr in der Flaggenführung fand Kaiser Wilhelm II. bei seinem Regierungsantritt den Übelstand vor, daß die Kriegsflagge mit und ohne Abzeichen auf Schiffen und an Stellen wehte, die in keinerlei Beziehung zur Marine standen. Mit fester Hand griff er ein und stellte, nachdem die auf seinen Befehl vom Staatssekretär des Reichs-Marine-Amts mit den übrigen Reichsämtern und dem preußischen Staatsministerium eingeleiteten Verhandlungen nicht schnell genug zum Ziele führten, 1892 Grundzüge der Flaggenordnung auf, die darin gipfeln:

Es sind zu unterscheiden die deutsche Nationalflagge und die deutsche Kriegsflagge. Erstere wird als Reichsdienstflagge (mit besonderen Abzeichen im weißen Felde), als Flagge der Handelsmarine und von allen deutschen Behörden und Privatpersonen, welche eine deutsche Flagge zu führen verpflichtet oder gewillt sind, gebraucht. Die deutsche Kriegsflagge wird nach näherer Bestimmung des Kaisers von der Kaiserlichen Marine und von den im unmittelbaren Reichsdienste befindlichen Behörden und Anstalten der Armee gebraucht.

Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg, und so wurde in gemeinsamen Beratungen der beteiligten Reichsämter die Verordnung betreffend Führung der Reichsdienstflagge aufgestellt, die am 8. November 1892, also vor 26 Jahren, die Genehmigung des Kaisers fand. Danach haben sich die Reichsbehörden, die nicht zur Führung der Kriegsflagge berechtigt sind, folgender Abzeichen in ihren Reichsdienstflaggen zu bedienen: das Auswärtige und seit 1907 auch das Reichs-Kolonialamt des von der Kaiserkrone überragten Reichadlers; das Reichspostamt eines gelben Posthorns unter der Kaiserkrone.

Diese Flagge dürfen auch die Postdampfer im Großtopp und als Gösch führen, solange sie die Reichspost an Bord haben. Beide Abzeichen hat der Kaiser selbst bestimmt, bei dem der Marine, einem gelben unklaren Anker unter der Kaiserkrone, mitgewirkt. Die Reichsdienstflagge der Marine wird von allen der Marine gehörigen, von lhr ermieteten oder ihr sonst zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, soweit sie nicht Kriegsschiffe sind, von der deutschen Seewarte nebst Nebenstellen und von Leuchttürmen, Lotsen- und Signalstellen der Marine geführt. Alle übrigen Reichsämter bedienen sich der Dienstflagge mit der Kaiserkrone.

Gleichzeitig verfügte der Kaiser, daß die Reichskriegsflagge an Stelle des bisherigen preußischen Adlers den auf seinen Befehl neu entworfenen heraldischen preußischen Adler erhalten, und daß sie außer von den vorerwähnten Fürstlichkeiten, den Befestigungen und militärischen Anstalten des Reichs in der Heimat und den Schutzgebieten nur von den Marinebehörden und -anstalten, den Kriegsschiffen und Booten, den von einem Seeoffizier befehligten sonstigen Fahrzeugen und von Hulks geführt werden solle. Sie war also im wesentlichen ihrer eigentlichen Bestimmung zurückgegeben. Beide Flaggen dürfen in beschränktem Maße an würdiger Stelle auch zu Ausschmückungszwecken benutzt werden.

Auf Befehl des Kaisers wurde eine allgemeine Bekanntmachung erlassen, daß die Nationalflagge stets mit dem schwarzen Streifen nach oben zu heißen sei, und 1905 eine preußische Polizeiverordnung, die alle Bundesstaaten annahmen, wonach die mißbräuchliche Führung von Standarten, Kriegs- und Dienstflaggen sowie von besonders verliehenen Flaggen und ihnen ähnlichen unter Strafe gestellt würde.

Auf Antrag des Statthalters Fürsten Hohenlohe verlieh der Kaiser den Behörden der Reichslande im Jahre 1893 eine selbst entworfene Dienstflagge. Das Muster dieser Flagge wies auch den Weg für die Dienstflaggen der Regierungsfahrzeuge der Bundesstaaten und brachte die zwischen Preußen und dem Reich schon seit Jahren schwebenden Verhandlungen wegen Ersetzung der deutschen Kriegsflagge mit Abzeichen zum Abschluß.

Mit Einverständnis des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amts wurde sinngemäß als Grundlage die Dienstflagge der Marine gewählt, da es sich ja um den Gebrauch der Flagge auf See und auf von Seeschiffen befahrenen Gewässern sowie auf Gebäuden, die der Seefahrt dienen, wie Leuchttürmen, Signalstellen, Seefahrtschulen, Lotsen-, Hafenpolizeistellen handelte. Rechts und links von dem gelben Anker angebrachte rote Buchstaben bezeichnen den Verwaltungszweig. L V Lotsenverwaltung, Z V Zollverwaltung, F A Fischereiaufsicht.

In den schwarzen Streifen wurde am inneren Ende der preußische heraldische Adler gesetzt. Vom Reichsamt des Innern eingeleitete Verhandlungen führten dazu, daß die übrigen Bundesseestaaten im Laufe der Jahre 1894 bis 1896 die gleiche Flagge mit ihren eigenen Wappen annahmen.

So war denn dank dem Eingreifen Kaiser Wilhelms II. die Flaggenordnung durchgeführt. Auf See und in den der Seeschiffahrt dienenden deutschen Gewässern mußten hinfort alle deutschen Schiffe die schwarzweißrote Flagge führen; die Landesflaggen der Bundesstaaten durften sich nur noch auf Binnengewässern und am Lande entfalten. Anträge von beteiligten Kreisen, auch den preußischen Binnenschiffen das Recht zur Führung der Nationalflagge zu verleihen, führten im Jahre 1909 zur Aufhebung des preußischen Ministerialerlasses vom 19. Oktober 1834, der bestimmte, daß die preußischen Binnenschiffe am Heck nur die preußische Flagge führen dürfen. Seitdem hat die schwarzweißrote Flagge auch auf den deutschen Binnengewässern die Landesflaggen fast verdrängt, und daß sie ihren Siegeszug auch auf das Binnenland ausgedehnt hat und damit das erfreuliche Wachsen des Gefühls innigsten Zusammenschlusses aller deutschen Stämme und Staaten im Deutschen Reich kündet, das zeigt uns jeder Anlaß zum Flaggen.

Es ist bekannt, wie Kaiser Wilhelm eifrigst bemüht war, das Verständnis für die See, Seemacht und Seewesen des deutschen Volkes zu fördern, und wie er das Segeln für besonders geeignet hielt, den Blick ins Weite zu richten, die Kräfte zu stählen, Mut und Entschlußkraft zu fördern. Was Wunder, daß er in dieser Gesinnung den deutschen Seglervereinen Förderung und Anerkennung durch Verleihung besonderer Abzeichen in die Nationalflagge, sogenannter Klubflaggen, angedeihen ließ, so

  • 1889 dem Kaiserlichen Jachtklub, dessen Kommodore er selbst war;
  • 1905 dem ältesten deutschen Seglerverein „Rhe“ (der Befehl zum Wenden) in Königsberg i. Pr. zum 50jährigen Stiftungsfeste;
  • 1911 dem Großherzoglich Mecklenburgischen Jachtklub „Greif“ , für seine seegehenden Jachten;
  • 1913 dem Königlich Württembergischen Jachtklub zu Friedrichshafen am Bodensee, gleichfalls für seine seegehenden Jachten; dem Kaiserlichen Motorjachtklub, Charlottenburg;
  • 1914 dem Deutschen Seglerverbande.

Eine die ganze deutsche Kauffahrteiflotte ehrende Auszeichnung verlieh der Kaiser am 1. Juli 1896 als Ausdruck seines besonderen Kaiserlichen Wohlwollens den Führern deutscher Seeschiffe, die Reserveoffiziere der Marine oder mit der Erlaubnis zum Weitertragen der Uniform ausgeschiedene Seeoffiziere sind: Das Eiserne Kreuz in der Nationalflagge, die aber nur am Heck oder der Gaffel des Schiffes geführt werden darf.

So sahen wir Kaiser Wilhelm II. seit seiner Thronbesteigung auch auf diesem wichtigen Gebiete der Seemacht unablässig fördernd tätig, als Schirmherr der Flagge ihr auch äußerlich die ihr gebührende Stellung zu schaffen, der Flagge, der sein Großvater die Farben gab, unter der sich auf blutigem Schlachtfeld die deutschen Fürsten, Völker und Staaten zum neuen Deutschen Reiche zusammengeschlossen haben.

Um sie, die schwarz-weiß-rote Flagge, geschart wird das geeinte deutsche Volk seinen Wiederaufbau beginnen und die Flagge wieder auf und über die Weltmeere tragen.


Quelle und Kommentare hier:
http://julius-hensel.ch/2017/09/die-deutsche-flagge/