Die Bunte Republik: Rechtsstaat oder Willkürstaat?

Von C. JAHN

Laut Gesetz gibt es in Deutschland eine Schulpflicht, aber freitags sind solche Gesetze egal. Laut Gesetz gilt unser Asylrecht nicht bei Einreisen aus EU-Ländern, aber das ist auch egal. Warum gelten unsere Gesetze nicht mehr?

Rechtsstaat bedeutet: Der Staat darf nur aufgrund seiner Gesetze handeln, und er muss sich an seine Gesetze halten. Von diesem Anspruch ist der sogenannte „Rechtsstaat“ unserer Bunten Republik weit entfernt.

In den letzten Jahren haben wir gelernt: Die gesetzliche Schulplicht ist egal, genauso egal wie die bekannte grundgesetzliche Beschränkung unseres Asylrechts auf Einreisen aus Nicht-EU-Ländern. Die gesetzlichen Regelungen für Abschiebungen, die gesetztlich vorgeschriebene Überprüfung der Asylgründe – nichts als wertlose Papiertiger, schwarze Buchstaben ohne praktische Bedeutung.

Auch im Strafrecht ist alles egal, denn der liebe Ali kommt selbst nach dem hundersten Dienstahl immer noch mit einer Vorstrafe davon. Dass Frauen laut Grundgesetz Artikel 3 nicht wegen ihres Geschlechts bevorzugt werden dürfen, aber ständig bevorzugt werden, um die Frauenquote im Rathaus zu erfüllen, ist ebenfalls egal. Steht da im Grundgesetz nicht auch irgendetwas von „Wahlen und Abstimmungen“? Ist doch egal. Und das EU-Recht ist sowieso egal, Dublin ist egal, der Satz „Kein Staat haftet für die Schulden eines anderen“ ist egal.

Legal, illegal, alles scheißegal.

Dass die Deutschen diese für Deutschland eher neuartige Neigung ihres Staates zu Gesetzlosigkeit und Willkür so widerstandslos hinnehmen, erstaunt. Gerade den Deutschen sagt man ja eine besondere Empfindlichkeit für Vorschriften und „Recht und Ordnung“ nach. Zudem war die Bundesrepublik bis etwa zur Jahrtausendwende durchaus noch ein Staat, der sein eigenes Rechtssystem ernstnahm und auch in der Lage war, seine eigenen Gesetze duchzusetzen.

Wie konnte sich also gerade in einem angeblich besonders gesetzestreuen Volk und einem Staat, der aufgrund der historischen Erfahrungen mit dem Totalitarismus lange den Anspruch hatte, eben kein Willkürstaat zu sein, sondern ein Rechtsstaat – wie konnte sich in einem solchen Volk und einem solchen Staat eine so entschiedene Abwendung vom geschriebenen Recht, eine solche Nichtachtung von Gesetzen und sonstigen allgemeinverbindlichen Regelungen entwickeln?

Bei aller Idealisierung der alten Bundesrepublik, wie sie etwa bis zur Jahrtausendwende gelebt wurde, darf nicht übersehen werden, dass sich in Westdeutschland unter dem Einfluss maoistischen Denkens schon seit den späten 60er Jahren starke anarchische Strömungen in linksextremen und später linksgrünen Kreisen herausbildeten, die den Staat als Ordnungsfaktor grundsätzlich ablehnten und eine Art gesellschaftliche Selbstorganisation propagierten.

Jegliche Einschränkung individueller Selbstbestimmung wurde in diesen Gruppen als autoritärer Eingriff in persönliche Freiheiten und die angestrebte Wiederherstellung einer vermeintlich gesetzlos-friedlichen Urgesellschaft empfunden. „Anarchie ist machbar, Herr Nachbar“ war schon in der alten Bundesrepublik eine vor allem in der Partei der Grünen beliebte politische Parole, die eine ganze Generation heranwachsender politischer Aktivisten prägte und immer noch prägt.

Das Konzept eines Rechtsstaats statt einer anarchisch organisierten Gesellschaft bildete somit schon in der alten Bundesrepublik für weite Teile des linken Spektrums und somit eines durchaus signifikanten Teils der Bevölkerung ein politisches Feindbild. Auch wenn für diese inzwischen erwachsen – und sogar alt – gewordene Generation eine völlig anarchische Gesellschaft heute nicht mehr den gesellschaftlichen Idealzustand darstellt, hat man sich mit dem Rechtsstaat, d.h. gesetzlichen Grundlagen des Zusammenlebens, dennoch nicht wirklich angefreundet.

Im Ergebnis steht man eher für einen Kompromiss zwischen Anarchie und Rechtsstaat: Man akzeptiert, dass das menschliche Zusammenleben verbindliche Gesetze benötigt, stellt die Anwendung dieser Gesetze allerdings unter ideologischen Vorbehalt. In einem beachtlichen Teil gerade der westdeutschen Bevölkerung und dort vor allem in akademisch gebildeten, linksgrün ideologisierten Kreisen gilt also: Man sagt zwar „ja“ zu einem Staat mit Gesetzen, aber angewendet werden sollen diese Gesetze nur dann, wenn sie mit persönlichen ideologischen Zielsetzungen vereinbar sind.

Genau dieser ideologische Kompromiss zwischen Anarchie einerseits und dem Konzept eines Rechtsstaats andererseits in der Gedankenwelt der einflussreichen linksgrünen, nach wie vor überwiegend westdeutschen Intelligenzia begegnet uns heute in der rechtlichen Realität der Bunten Republik. Diese Republik wird personell ja zu einem erheblichen Teil von erwachsen gewordenen linksgrünen Aktivisten getragen, die es sich heute auf Beamtenposten gutgehen lassen und auch ihre ideologischen Denkweisen in den Staat hineingetragen haben. Staatliche Institutionen und anarchisch-linksgrünes Aktivistentum sind nicht nur personell, sondern auch geistig verschmolzen, mit entsprechenden Folgen für das einstige grundgesetzliche Ideal eines gesetzestreuen und nur auf gesetzlicher Grundlage handelnden Staatswesens. Dieses Ideal ist eben nicht mehr das Ideal der heute politisch tonangebenden und auch staatstragenden Führungsschicht.

Das real existierende Rechtswesen der Bunten Republik spiegelt vielmehr genau jenen Kompromiss zwischen Anarchie und Rechtsstaat wider, auf den sich die linksgrün ideologisierte Intelligenzia im Verlauf der letzten Jahrzehnte stillschweigend geeinigt hat. Während im wahren Rechtsstaat alle Menschen beispielsweise vor dem Gesetz gleich sind, fragt das Rechtssystem der Bunten Republik als Zwitterding aus Rechtsstaat und anarchischem Willkürstaat zunächst nach Herkunft und Geschlecht der jeweiligen Person und entscheidet dann die entsprechende Rechtsfolge.

Der Staat akzeptiert somit zwar die Existenz eines Artikels 3 im Grundgesetz auf dem Papier und schafft das Grundgesetz nicht als solches aus der Welt – ein Zugeständnis an das Konzept Rechtsstaat –,  er lehnt aber die Anwendung dieses Gesetzes ab, wenn es den Staatsträgern ideologisch in die Quere kommt – ein Zugeständnis an die alten Ideale gesellschaftlicher Anarchie und der Willkür.

Diese Zugeständnisse gegenüber dem Konzept der Anarchie erklären genauso die grundgesetzwidrige Anwendung des Asylrechts bei Einreisen aus EU-Ländern, die notorische Nichtbeachtung des Abschiebegesetze, die Weigerung der BAMF-Beamten, Asylgründe zu prüfen, die hundertste Vorstrafe des prügelnden Ali, weil die Richterin ihn so süß findet, und auch die aktuelle Aussetzung der gesetzlichen Schulpflicht, nur weil die Staatsträger aus ideologischen Gründen persönliche Sympathien für Umweltschutzdemonstrationen empfinden (für Pegida-Demonstrationen würde die Schulpflicht natürlich nicht ausgesetzt).

Wir leben also nicht in einem Rechtsstaat, sondern einem Kompromiss aus Rechtsstaat und anarchischem Willkürstaat. Mit dem Rechtsstaat ist es aber wie mit dem Schwangersein: Ein bisschen Rechtsstaat geht nicht. Deshalb ist ein fauler Kompromiss aus Rechtsstaat und Willkürstaat auch kein eingeschränkter Halbrechtsstaat, mit dem man sich irgendwie anfreunden könnte, sondern er ist in seiner Gesamtheit nichts als ein mieser, verachtenswerter Unrechtsstaat.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.pi-news.net/2019/04/die-bunte-republik-rechtsstaat-oder-willkuerstaat/