Die BRD hat – auch heute noch – KEIN RECHT für Deutschland [DR] zu handeln!

Die BRD hat ,auch heute noch, kein Recht für Deutschland zu handeln

Genau das steht und ist dort eindeutig nachzulesen in einem Beitrag von Zeit online aus dem Jahre 1969. Das erklärte der damalige amerikanische Aussenminister am 18. Mai 1969 anlässlich der Genfer Aussenministerkonferenz !

Auszug aus Zeit Online 1969 :

„Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt, noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen. Die Regierung der Vereinigten Staaten ist nicht der Auffassung, und sie wird es auch nicht zulassen, daß Deutschland als Völkerrechtssubjekt für immer in neue separate Staaten aufgeteilt ist.“

Die Politik der Bundesregierung ist in rechtlich nachprüfbarer Weise an die Grundsätze gebunden, die sich aus der Präambel und aus Artikel 146 des  Grundgesetzes ergeben. In der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts begründen sie

„für alle Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland die Rechtspflicht… die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben, deren Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten und die Tauglichkeit für dieses Ziel jeweils als einen Maßstab ihrer politischen Handlungen gelten zu lassen“

und umgekehrt die Rechtspflicht,

„alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen“.

Allerdings respektiert das Bundesverfassungsgericht das politische Ermessen der Bundesregierung.

https://www.zeit.de/1969/52/ist-die-einheit-noch-zu-retten/komplettansicht


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