Deutsche! Das müsst Ihr wissen! – Gesetzwidrige Verhaftungsmassnahmen in der BRD

von Gerhard Ittner

Nürnberg, den 5. November 2018

Liebe Theresa,

vielen Dank für Deinen Brief vom 24. Oktober. Vom Tod Professor Faurissons habe ich erfahren. Dieser Mann hat ein wahres Heldenleben geführt – für die Wahrheit.

Du fragst, ob Du etwas von mir veröffentlichen kannst in den USA. Ja, das wäre gar nicht schlecht wenn Du darauf hinweist, welche VERBRECHEN gegen völlig gewaltlose Dissidenten begangen werden in der BRD. Und es wird immer noch schlimmer. Da wird selbst vor einer 90-ig-jährigen Frau wie Ursula Haverbeck nicht Halt gemacht.

Mein Fall ist ein gutes Beispiel für die völlige Verkommenheit derer, die als “Inquisition” Recht und Gesetz skrupellos brechen.

Nach dem Gesetz darf niemand inhaftiert werden, ohne dass ihm ein Haftbefehl eröffnet wird und ohne dass man seine Identität ganz genau verifiziert hat.

Doch bei mir lief es so ab: Am 12 Mai 2018, im pfälzischen Bretzenheim, als ich dort den Bürgersteig entlang lief, kommen völlig unbekannte Polizisten auf mich zu. Ohne mich mit Namen anzusprechen, sagten sie, gegen mich läge ein Haftbefehl vor. Als ich sie fragte, gegen WEN dieser Haftbefehlt vorliegt, wie der denn heißen soll, sagten sie: “Das sage wir Ihnen nicht!” Ich verlangte, den Haftbefehlt zu sehen. Die Antwort der Polizisten war: “Den zeigen wir Ihnen nicht!”

Dafür gibt es vier Zeugen. Dann haben sie mich durchsucht nach einem Ausweisdokument. Alles ohne mich mit Namen anzusprechen. Ich hatte aber keinerlei Ausweisdokument, noch nicht einmal irgendeinen Zettel, auf dem mein Name gestanden wäre. Trotzdem wurde ich inhaftiert, und ich sitze seit nunmehr einem halben Jahr ABSOLUT RECHTSWIEDRIG IN HAFT – denn es wurden die allergrundsätzlichsten gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Inhaftierung nicht erfüllt: Da wurde kein Haftbefehl eröffnet, ja ein solcher wurde mir noch nicht einmal gezeigt. Insbesondere, wurde meine Identität auf keinerlei Weise verifiziert.

Meine Inhaftierung stellt also ein schweres Verbrechen dar, da sie nach dem Gesetzt überhaupt nicht vollstreckt werden dürfte weil eben die vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Auf dieses Verbrechen der Vollstreckung gegen einen Unschuldigen, wie der Straflichbestand (?) heißt, stehen bis zu ZEHN JAHRE (!) Gefängnis.

Dazu heißt es im Paragraph 345StGB:

“Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe berufen ist, eine solche Strafe vollstreckt, obwohl sie nach dem Gesetz nicht vollstreckt werden darf (wie in meinem Fall) wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu ZEHN JAHREN, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf (?) Jahren bestraft.”

Beim an mir begangenen Verbrechen sind der Vorsatz und die kriminelle Energie der Täter derart offenkundig, dass für sie das Strafmaß von zehn Jahren Gefängnis voll ausgeschöpft werden muss. Seit einem halben Jahr (!) bin ich ABSOLUT RECHTSWIDRIG inhaftiert, obwohl man GANZ GENAU WEISS, dass ich nach dem Gesetz überhaupt nicht inhaftiert werden darf, da man nicht einmal meine Identität in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise verifiziert hat! So werde ich hier in der JVA auch mit FALSCHEN ANGABEN zu meiner Person gehalten. –

Die machen also Angaben zu meiner Person, die sie sich einfach aus der Nase ziehen, wie es ihnen passt, ohne dass sie auf irgendein Ausweisdokument von mir zurückgreifen können, um ihm diese Angaben zu entnehmen! Der Vorsatz zum schweren Rechtsbruch könnte also deutlicher gar nicht sein.

Es ist aber noch ungeheuerlicher: Da ich keinen Haftbefehl gezeigt bekommen habe, weiß ich nicht, weshalb ich inhaftiert bin. Ich habe mich ans Gereicht gewandt; die JVA hat daraufhin eine Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es über meine Inhaftierung:

“Er verbüßt hier aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-_____(?)  vom 17.11.2015 eine Gesamtfreiheitsstrafe…”

Es wird da nicht einmal ein Aktenzeichen angegeben, um welches Urteil es sich Konkret handelt. Das fällt schon mal auf. Vor allem aber: Am 17.11.2015 war ich nachweislich bei keiner Gerichtsverhandlung wo ich verurteilt worden wäre!

Was sind das nur für Rechtsbrecher!

Ich bin seit einem halben Jahr (!) absolut rechtswidrig inhaftiert – was sie ganz genau wissen (!), ohne dass man meine Identität in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise festgestellt hätte, ohne dass man mir einen Haftbefehl gezeigt hätte, und ohne dass ich am 17.11.2015 bei einer Gerichtsverhandlung gewesen, und dort verurteilt worden wäre!

Hier muss es für die Täter die vollen zehn Jahre Gefängnis geben, sowie den Verlust ihrer Pensionsansprüche.

Ja, liebe Theresa, so läuft das in der heutigen BRD.

Viel schlimmer als damals in der DDR.

Doch wie gesagt: Allein die Tatsache, dass ich seit einem halben Jahr inhaftiert bin, ohne dass man überhaupt meine Identität in der gesetzlichen zwingend vorgeschriebenen Weise verifiziert hätte, reichen um die Betreffenden für lange Jahre ins Gefängnis zu bringen.

Mit herzlichen Grüßen,

gezeichnet Gerd


Quelle und Kommentare hier:
http://www.germanvictims.com/2018/11/deutsche-das-muesst-ihr-wissen-gesetzwidrige-verhaftungsmassnahmen-gerd-ittner/