Der selbsternannte „King Abode“ von Bautzen: Kriminell und gut versorgt

von Marilla Slominski

Im sächsischen Bautzen treibt der Libyer Mohamed Youssef T., der sich selbst „King Abode“ nennt, sein Unwesen. Erst vor wenigen Tagen sorgte er durch eine „Rangelei“ mit Sicherheitsleuten vom Kornmarkt-Center wieder für Aufmerksamkeit. Sie hatten ihn ermahnen wollen, weil er Kunden belästigte, Anlass für ihn, handgreiflich zu werden.  Doch es bleibt bei Schlagzeilen, die Stadt Bautzen hat anscheinend keine Möglichkeit, gegen den Intensivtäter vorzugehen. 

Im letzten Sommer erteilte die Stadt ihm sogar ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot – doch den 22-jährigen Asylbewerber beeindruckt das alles wenig. Bei der  Polizei gilt Mohamed Youssef T. als Intensivtäter.  Seit er vor dreieinhalb Jahren als Asylsuchender in die sächsische Kleinstadt kam, hält er Polizei, Gerichte und Behörden auf Trab. Mehrere Ermittlungsverfahren liefen in der Zeit gegen ihn: wegen Diebstahls,  unerlaubten Drogenbesitzes, Körperverletzung, mehrerer Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, berichtet die Sächsische Zeitung.

Die Bürger erfahren nach den Krawallen auf dem Bautzener Kornmarkt Ende September 2016 von „King Abode“. Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen jungen sogenannten Flüchtlingen und „rechtsgerichteten“ Deutschen gilt der Libyer als einer der Rädelsführer. Bei einer Demonstration muss ihn die Polizei mit Gewalt in Gewahrsam nehmen.

Auf wie viele Straftaten der 22-Jährige Kriminelle es insgesamt bringt, darüber schweigen die Behörden – aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes.  Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz, Till Neumann, sei Mohamed Youssef T. bereits mehrfach verurteilt worden.  Derzeit seien noch mehrere Verfahren gegen ihn am Amtsgericht Bautzen und ein Verfahren am Amtsgericht Zittau anhängig, so  Sprecher Till Neumann.  Ein weiterer Fall liege aktuell noch zur Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft.

Die Urteile gegen den Libyer, zum Teil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, hätten jeweils ein so geringes Strafmaß, dass Mohamed Youssef TT. bisher weder als vorbestraft gilt, noch unter Bewährung steht. Auch die Untersuchungshaft käme für den kriminellen Libyer nicht in Frage, dafür fehlten laut Staatsanwalt Neumann die Voraussetzungen. Haftbefehle können nur wegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr erlassen werden. Beides sei im Fall des Libyers ausgeschlossen, erklärt Till Neumann.

Deshalb hätten die Behörden keine Möglichkeit, ihn „in die Schranken zu weisen“, so Neumann und Bautzens Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach. Doch es gibt Hoffnung für die geplagten Einwohner von Bautzen. „Aus Gründen der Prozessökonomie“, so Kadenbach, strebe das Gericht an, alle derzeit noch anhängigen Strafsachen gegen T. in einer Hauptverhandlung zusammenzufassen.

Im Falle einer Verurteilung in so einem zusammengefassten Verfahren würde aus allen Tatvorwürfen – in einem Fall geht es um gefährliche Körperverletzung –  eine Gesamtstrafe verhängt werden.

Ob das am Ende für eine Bewährungs- oder gar eine Gefängnisstrafe reicht, könne derzeit noch nicht gesagt werden.

„Die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wäre aber sicher nicht der schlechteste Weg, um den Mann von der Begehung weiterer Taten abzuhalten“, findet Staatsanwalt Till Neumann.

Auch eine Abschiebung steht in weiter Ferne, schließlich laufe das Asylverfahren noch. Zwar hat die Ausländerbehörde seinen Asylantrag schon vor zwei Jahren abgelehnt, aber dagegen klagt Mohamed Youssef T. vor dem Verwaltungsgericht in Dresden. Das Gericht hat seine Klage im vergangenen September zwar abgewiesen und damit bestätigt, dass dem Libyer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, doch auch dieses Urteil will  der selbsternannte „King Abode“ nicht hinnehmen.

Seine Klage liegt jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Es soll, ob es eine Berufung zugelassen wird. Wenn ja, wird es frühestens in einigen Monaten eine Berufungsverhandlung geben. Selbst bei einer erneuten Ablehnung würden Mohamed Youssef T. weitere rechtliche Mittel zustehen. Solange das Verfahren läuft, kann der kriminelle Libyer vom Steuerzahler voll finanziert als Asylsuchender im Kreis Bautzen bleiben und dort die Bevölkerung weiter schikanieren. (MS)


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/05/28/der-selbsternannte-king-abode-von-bautzen-kriminell-und-gut-versorgt/