Der Mensch und seine Ausweise

von freewomanontheland

Zweck eines Ausweises ist ja, daß man beweisen kann, wer man ist und welche Rechte oder Pflichten man auf Grund des vorgezeigten Ausweises hat. Um herauszufinden, wer er ist, werden einem Menschen bestimmte, meist – aber nicht immer – unverwechselbare Datengruppen zugeordnet, z.B. seine Vornamen, sein(e) Familienname(n), sein Geburtsdatum, sein Geburtsort und sein Äußeres.

Das alles wäre mit einem selbstgeschriebenen, mit Foto versehenem und von Verwandten, Freunden oder Bekannten offiziell beglaubigten Stück Papiers machbar. Dann wüßten die Staatsvertreter, wen sie da vor sich haben.

Warum reicht das dem Staat nun aber nicht aus? Warum muß das Stück Papier (oder Kunststoff) unbedingt vom Staat selbst ausgestellt sein, damit er es anerkennt? Weil Menschen zu kostbar sind, als daß man sie frei und unausgenutzt herumlaufen lassen könnte? Warum gilt ein Mensch als schutzloses Freiwild, wenn er staatenlos ist, wenn er keinem Staat angehört bzw. wenn kein Staat Anspruch auf ihn und sein Werschöpfungspotential erhebt?

Tatsache ist, sobald ein Mensch sich z.B. als ein Staatsangehöriger ausweist, schränkt er sich in seinen Rechten und Pflichten ein. Er hat dann zwar Anspruch auf Vieles, muß aber auch auf Vieles verzichten.

Als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116) ist man ein Mensch mit der Staatsbürgerschaft Nazi-Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937 und unterliegt den Bestimmungen des sogenannten Bonner Grundgesetzes vom 23.05.1949 sowie allen darauf aufbauenden Gesetzen, Verordnungen etc. – einschließlich Ausweispflicht. (Was keinen Sinn macht, denn zu diesem Gebiet zählen auch Landstriche, die heute zu Polen, Tschechien oder gar Russland gehören. Bestimmt gibt es dort immer noch Leute, die deutscher Volkszugehörigkeit und damit Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind. Müssen die sich dann dort in Polen, Tschechien und Russland an alles halten, was die Gesetze der Bundesrepublik von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes wollen? Wohl kaum.)

Wenn man sich als deutscher Staatsangehöriger ausweist, unterliegt man also doch erst recht den Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, denn die ist für diese deutschen Staatsangehörigen gemacht (nicht etwa von ihnen)!

Was immer sie sein mag, diese Bundesrepublik Deutschland, ob nun Nationalstaat, Besatzungsstaat, Firma oder Verwaltungskonstrukt – sie ist auf jeden Fall eines: für jene deutschen Staatsangehörigen gemacht, die im Art. 116 GG definiert werden.

Kriegen Behördenvertreter also nicht – mit Recht – einen Lachanfall, wenn man ihnen nachweist, man ist deutscher Staatsangehöriger, und dann erwartet, anders als ein Bundesbürger mit Personalausweis behandelt zu werden? Jeder Mensch, der als Deutscher betrachtet wird, ist laut Personalausweisgesetz meldepflichtig und muß auf behördliches Verlangen seine Identität feststellen lassen. Dazu braucht er Identitätsdokumente, die den behördlich Verlangenden nur dann befriedigen und den grundgesetzlichen Deutschen nur dann unbehelligt lassen, wenn es  die vom Staat befohlenen und vom Staat ausgestellten Dokumente sind.

Was also hätte es für einen Vorteil, sich die deutsche Staatsangehörigkeit dokumentieren zu lassen? Absolut keinen, soweit ich das sehe. Ganz im Gegenteil, wenn man in seiner Rechtsperson als Deutscher auftritt, ist man auf die Rechte beschränkt, die einem als Deutschen vom Gewalt ausübenden Staat zugestanden werden. Wenn man in seiner Rechtsperson als geborener, lebender und erwachsener Mensch auftritt, hat man per Naturgesetz vom Gleichgewicht alle Rechte, soweit man bei ihrer Ausübung nicht dieselben Rechte anderer einschränkt. Pflichten ergeben sich dann nur aus dem eigenen Gewissen und den Zielen, die man sich freiwillig gesetzt hat.

Sobald man sich mit irgendeinem Papier legitimiert, das etwas anderes als die eigene Lebendgeburt und den von den Eltern gegebenen Namen und einige äußere Merkmale bezeugt, tritt man unter einem anderen als den natürlichen, “naturgegebenen”, nämlich unter einem von Menschen erdachten, besonderen und damit geringeren, weil eingegrenzten Rechtstitel auf.

Das zur Legitimation vorgewiesene Dokument deutet immer darauf hin, in welcher Rolle, in welcher Person, in welcher Eigenschaft man gerade handelt. Wenn ich angehalten werde und nach meinen Papieren gefragt werde und meinen Angelschein hinhalte, darf der Fragende mit einigem Recht davon ausgehen, daß ich gerade als Anglerin unterwegs bin und mich in dieser Eigenschaft als legitimiert wahrgenommen wissen will. Wenn ich den Bundespersonalausweis hinhalte, darf mit Fug und Recht angenommen werden, daß ich als Bundesbürgerin da stehe und auch so wahrgenommen werden möchte.

Grundvoraussetzung dafür, daß die Bundesrepublik Deutschland ihre unegalen Griffel von mir läßt, ist also nicht der Nachweis, daß ich deutsche Staatsangehörige bin, sondern daß ich in meiner Person als lebender Mensch mit Namen und unveränderbaren äußeren Körpermerkmalen auftrete und mich entsprechend ausweise. Bezeugen können dieses Menschsein nur andere Menschen, die mich gut genug kennen. Erstrangige Zeugen dafür sind meine Eltern und andere Leute, die mich von kleinauf oder aus dem täglichen Umgang mit mir kennen. Nicht umsonst geht die Polizei dorthin, wenn sie an Hand eines “Lichtbildes” meine Identität herauszufinden versucht …

Kein Staatsangehörigkeitsnachweis, kein vorläufiger Reisepaß also für freewomanontheland.


Quelle und Kommentare hier:
https://freewomanontheland.wordpress.com/2012/08/29/der-mensch-und-seine-ausweise/