Der Fehler liegt im System

von Dirk Pelster

Wenn das Gespräch auf alte Haudegen der politischen Szene wie Franz Josef Strauß oder Herbert Wehner kommt, verfallen viele Zeitgenossen in Nostalgie. Die Frage ist: Was hat den Abstieg von den einstigen Charakterköpfen zu den rundgeschliffen Opportunisten von heute bewirkt? Eine Ursachensuche im deutschen Parteienstaat bringt Licht ins Dunkel.

In einem Interview zum Thema Angst und Politik in der Zeitschrift „Cicero“ schilderte die Familientherapeutin Gabriele Baring 2016 ihre Eindrücke, die sie einige Tage zuvor von den damaligen Ministern Peter Altmaier und Sigmar Gabriel während einer Plenarsitzung im Bundestag gewonnen hatte. Sie sprach von zwei Kindergesichtern auf gewaltigen Körpern, die deutlich zeigten, dass sie zur Welt einen gewissen Abstand halten.

Baring drückt damit ein Gefühl aus, dass sich mittlerweile bei vielen Deutschen – wenn auch oft nur unbewusst – festgesetzt hat. Es ist der Eindruck, dass wir von einer politischen Klasse regiert werden, deren offensichtliche Weltferne und Eigenschaftslosigkeit sich bereits in der Physiognomie niederschlägt. Das Fehlen von fassbaren Charakterzügen überspielen die Repräsentanten allenfalls noch notdürftig durch einen gekünstelt zur Schau getragenen Moralismus.

Wer heute aufmerksam die Leserbriefe in Zeitungen oder die Kommentarspalten von Onlinemedien studiert, der wird immer häufiger auf Beiträge stoßen, in denen die Verfasser mit einer gewissen Wehmut an profilierte Köpfe wie Herbert Wehner oder Franz Josef Strauß erinnern. Nicht selten bekommt man den Eindruck, dass die Trunkenheitsfahrten, Ehebrüche und Pöbeleien bundesdeutscher Volksvertreter vergangener Tage wenigstens noch den Rückschluss auf das Vorhandensein menschlicher Schwächen erlaubten, wohingegen der Typus des modernen Politikers eher anmutet, als sei er in einem Windkanal konzipiert worden.

Zum Mangel an persönlichen Eigenschaften gesellt sich gern ein ebenso großes Defizit an notwendigem Fachwissen. Viele Berufspolitiker zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie keinen anderen Beruf erlernt oder längere Zeit ausgeübt haben. Scheinbar wahllos schieben die Parteien ihr Personal zwischen unterschiedlichen Fachausschüssen und Ministerien über die verschiedenen Ebenen des staatlichen Systems hin und her, ohne dass erkennbar wäre, was den einzelnen Mandatsträger überhaupt für seine Aufgabe qualifiziert. Sieht man sich die Werdegänge der meisten Vertreter der politischen Elite in der Bundesrepublik näher an, so muss man konstatieren, dass es sich bei diesen Personen eben gerade nicht um eine Elite im besten Sinne dieses Wortes handelt, sondern tatsächlich eher um eine Form der Negativauslese. Die Ursachen für dieses Dilemma auf bloß einen einzigen Grund zu­rückzuführen, würde letztlich zu verkürzten Ergebnissen führen.

Doch neben allgemeinen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen wäre das beschriebene Phänomen ohne die gerade in Deutschland ausufernde Macht der politischen Parteien nicht zu verstehen. Während die Weimarer Reichsverfassung Parteien überhaupt nur an einer Stelle erwähnte, an der sie festhielt, dass Beamte Diener der Gesamtheit und nicht einer speziellen Partei seien sollen, wies das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz ihnen erstmals eine aktive Rolle bei der Willensbildung des Volkes zu und wertete sie damit auch staatsrechtlich auf.

Diese bloße Mitwirkungsfunktion wurde später von der Verfassungsrechtsprechung in ein sogenanntes „Parteienprivileg“ umgedeutet und bildete damit die Rechtsgrundlage für die immer weitergehenden Ansprüche dieser speziellen politischen Organisationsform. Viel entscheidender für die Etablierung des Parteienstaates war jedoch die Ausgestaltung des Wahlrechts. Das Grundgesetz selbst gibt nur wenige Vorgaben, wie sich die Abstimmungen zum Deutschen Bundestag vollziehen sollen. Theoretisch war und ist es möglich, auf eine Vorauswahl der Kandidaten durch die Parteien gänzlich zu verzichten, denn gefordert ist nur eine allgemeine, gleiche und geheime Wahl der einzelnen Abgeordneten und nicht die von Parteien. Doch tatsächlich wies der Gesetzgeber den Parteien eine Schlüsselrolle bei der Nominierung von Bewerbern zu. Mit dem Bundeswahlgesetz von 1956 wurde dann noch eine bundesweite Fünf-Prozent-Hürde eingeführt, die bis heute zu einem wirksamen Kartellschutz für die bereits im Parlament vertretenen Kräfte wurde.

Mit diesem Mechanismus schirmten und schirmen sich die etablierten Parteien weitgehend wirksam gegen neue politische Herausforderer ab. Da das Grundgesetz – außer bei einer Neugliederung des territorialen Zuschnitts einzelner Bundesländer – keine direktdemokratischen Beteiligungsrechte kennt, kann ein Rückbau des Parteienstaates praktisch nur durch eine Revolution oder eben durch die Parteien selbst erfolgen, die hieran jedoch naturgemäß wenig Interesse haben. Stattdessen blähten die Parteien ihre Apparate durch die Einführung einer millionenschweren Staatsfinanzierung und eigener Stiftungen zulasten des Steuerzahlers auf. Zugleich kappten sie hiermit weitgehend auch die Abhängigkeit von ihren eigenen Mitgliedern.

Zwar haben einzelne Angehörige politischer Parteien in Deutschland de jure ganz erhebliche Mitwirkungsrechte, allerdings können die Führungen der staatsfinanzierten Parteien einer allzu rebellischen Mitgliedschaft immer noch ihren Apparat an hauptamtlichen und weisungsgebundenen Mitarbeitern entgegensetzen. Programme und Positionspapiere werden daher auch nicht von einer engagierten Basis erarbeitet, sondern von einer vollalimentierten kleinen Clique aus Parteioligarchen. Allenfalls, wenn es um die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der eigenen Gemeinde geht, kann innerparteiliche Demokratie heute noch halbwegs funktionieren.

Wer also in der Politik mitmischen will, muss sehen, dass er selbst in der Parteihierarchie nach oben aufsteigt. Hier schließt sich dann der Kreis, denn Eigenschaften wie Pragmatismus, selbstständiges Denken oder Authentizität können dabei ebenso rasch zu einem Karrierekiller werden wie ein allzu offenes Wort. Da sich der politische Aufstieg im Spannungsfeld zwischen den Loyalitätsanforderungen der Parteigranden und den politischen Erwartungen der Basis vollzieht, können hier vor allem Kandidaten reüssieren, die zu hohen Anpassungsleistungen bereit und in der Lage sind. Denn einerseits will man von denen da oben niemandem auf die Füße treten, andererseits muss man von denen da unten trotzdem noch gewählt werden.

Überdies herrscht in den meisten Parteien ein sehr eigenwilliges Verständnis von Qualifikation vor. Gerade wenn es um die Besetzung bezahlter öffentlicher Ämter geht, entscheidet man sich meist nicht für einen Bewerber, der den gestellten Aufgaben am besten gerecht wird, sondern für eine Person, die sich in der Vergangenheit in besonderer Weise um die Partei verdient gemacht hat. Besonders geeignet für eine schnelle politische Karriere sind dabei Kandidaten, die ihre Loyalität bereits in einem Angestelltenverhältnis zur Partei, deren Fraktion oder einem ihrer Abgeordneten unter Beweis stellen konnten.

In diesen Positionen lassen sich leicht Netzwerke und nützliche Kontakte zu führenden Entscheidungsträgern knüpfen. Anders als normale Parteimitglieder, die nebenbei noch einer regulären Erwerbsarbeit nachgehen müssen, lässt sich so ein Großteil der Tageszeit nicht nur in den Dienst der Partei, sondern auch in den des eigenen Aufstiegs stellen.

Der eigenschaftslose Kofferträger ist daher heute zum vorherrschenden Politikertypus geworden. Durch die von den Parteien üppig ausgeweitete Alimentierung öffentlicher Wahlämter wurden zudem zusätzliche Fehlanreize für solche Parteikarrieristen geschaffen, die angesichts ihrer fehlenden persönlichen und beruflichen Qualifikationen niemals vergleichbare Einkommen in der freien Wirtschaft oder im regulären Staatsdienst erzielen würden.


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