Deja vu? – Die Hexenverfolgung und die „Reichsbürgerbewegung“

von deutsches Mädchen

Liebe Magier und Zauberer,

heute möchte ich Ihnen einmal etwas über „die Hexenverfolgung“ erzählen. Wir alle wissen ja, dass ganz besonders die „Gut(en)Menschen“ diese aufs Übelste verteufeln und nicht gut heißen. Sonst wären es ja auch keine „Guten Menschen“!? Aber wie genau sah denn nun die Hexenverfolgung aus? Wie kam es dazu und aus welchen Gründen wurde sie betrieben?

Erst einmal etwas Grundsätzliches:

Zitat aus Wikipedia:

Als Hexenverfolgung bezeichnet man das Aufspüren, Festnehmen, Foltern und Bestrafen (insbesondere die Hinrichtung) von Personen, von denen geglaubt wird, sie praktizierten Zauberei bzw. stünden mit dem Teufel im Bunde. In Mitteleuropa fand sie vor allem während der Frühen Neuzeit statt. Global gesehen ist die Hexenverfolgung bis in die Gegenwart verbreitet.

Die Gründe für die gegenüber dem Mittelalter in der Frühen Neuzeit deutlich verstärkte massenhafte Verfolgung in einigen Regionen sind vielfältig. So gab es zu Beginn der Neuzeit eine Vielzahl an Krisen wie die Kleine Eiszeit, pandemische Seuchen und verheerende Kriege.

Erst als einzelne Aspekte des Magieglaubens in das Strafrecht der frühmodernen Staaten übertragen wurden, konnte es strukturell zu massenhafter Verfolgung kommen.

Ein Interesse an der Verfolgung von Hexen beziehungsweise vorchristlich-germanische Deutungsmuster, die persönliches Unglück wie regionale Missernten und Krisen auf Magie zurückführten, waren in breiten Bevölkerungskreisen vorhanden. Hexenverfolgungen wurden teilweise aktiv wie auch gegen den Willen der Obrigkeit eingefordert und praktiziert…Der Höhepunkt der Verfolgungswelle in Europa liegt zwischen 1550 und 1650.“

So, also zu massenhafter Verfolgung konnte es erst kommen, als einzelne Aspekte des Magieglaubens in das Strafrecht übertragen wurden! Das ist doch einmal ein wissenswerter Aspekt! Er bedeutet im Umkehrschluss, so lange es noch nicht „strafbar“ war, die so bezeichnete Hexerei zu betreiben, konnte es (logischerweise) auch nicht zu einer strategischen Verfolgung und damit zwangsläufig zu massenhaften Hinrichtungen kommen!

Was aber war genau, die Definition von Hexerei? Gab es eine solche überhaupt? War das im damaligen Strafrecht klar formuliert? Wie die meisten von Ihnen wissen, wurden die meisten „Hexen“ erst aufgrund von Anzeigen (sprich Denunziantentum) auffällig und vor Gericht gebracht! Die Gründe? Na ja, des Nachbars Ziege sei plötzlich krank geworden! Man habe gesehen, wie eine Frau sich des Nachts auf einen Besen schwang und über ein Feuer flog! Oder: Eine fremde Person zog in ein Dorf und plötzlich trat eine Hungersnot ein!

An dieser Stelle muss ich Ihnen eine Frage stellen: Halten Sie diese Gründe für „wahr“?

Nun, später fand man heraus, dass es da noch ein paar andere Dinge gab, die ebenfalls eine Motivation sein könnten, jemanden der Hexerei zu bezichtigen: (Was damals im übrigen gleichbedeutend mit einem Todesurteil war!) Zum Beispiel, der Neid auf eine Nebenbuhlerin, weil diese hübscher, netter oder einfach nur in den Augen des begehrten Mannes, attraktiver war. Oder vielleicht auch die Wut darüber, dass aufgrund von natürlichen Begebenheiten die Ernte ausblieb und man so unbedingt ein „Objekt des Hasses“ brauchte, weil man es einfach nicht akzeptieren konnte, dass es in der Natur solche Erscheinungen gab!

Was jedoch auch ein recht interessanter Aspekt war, war die Tatsache, dass eine Hexe, sofern man sie „überführt“ hatte, die Kosten für ihre Hinrichtung selber tragen musste. Und wenn sie dies nicht konnte, dann wurden eben ihre Verwandten in die Pflicht genommen! Ebenso fiel der komplette Besitz einer Hexe in die Hände des Staates! Das konnten also „Mühlen, Gutshöfe, Goldminen“ oder sonstige erträgliche Eigentümer gewesen sein! Praktisch, praktisch, kann ich dazu nur sagen!

Über die so genannten „Hexenproben“ brauche ich nun nicht zu berichten. Wenn man mit einer Nadel in ein Muttermal sticht, dann blutet es bei einem „normalen“ Menschen! Bei einer „Hexe“ hingegen blutet das nicht! Jetzt ist es aber so, dass wir im Grunde alle dummerweise die selbe Anatomie besitzen, also musste man sich halt auf andere Weise (einziehbare Nadeln z.B) Abhilfe verschaffen, um eine Verurteilung erzwingen zu können! Zu gut Deutsch: Man arbeitete mit „Tricks“ und „Lügen“!

Ebenso ist es ein völlig natürlicher Prozess, dass ein Mensch, den man an einen schweren Stein bindet, im Wasser untergehen wird. Einer Hexe hingegen sagte man nach, sie würde oben schwimmen! Nun, man machte also diese Probe, nur um später festzustellen: „Hoppala, das war ja gar keine Hexe! Jetzt wo sie endlich tot ist, wissen wir das ganz genau!“ Na immerhin musste man sie später nicht mehr hinrichten. Bedauerlich zwar, aber Gott möge ihrer Seele gnädig sein!

Was kann man allgemein zum Thema Hexenverfolgung sagen? Na eben genau das: Man munkelte, man vermutete, man dachte und man sagte halt einmal…

Fällt Ihnen so ganz spontan eine etwaige Ähnlichkeit zu heutigen Vorfällen auf? Hier nochmals ein Zitat aus Wikipedia:

Die Reichsbürgerbewegung bzw. die ihr zuzurechnenden Gruppierungen bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat. Sie weigern sich mit dieser Begründung, unter anderem Steuern und Bußgelder zu zahlen oder Gerichtsbeschlüsse und Verwaltungsentscheidungen zu befolgen. „Reichsbürger“ berufen sich darauf, dass ihrer Meinung nach das Deutsche Reich weiterhin fortbestehe, entsprechend ihrer Ideologie entweder in den Grenzen des Deutschen Kaiserreichs oder in denen von 1937…

Zu der von unterschiedlichen Gruppierungen der Reichsbürgerbewegung vertretenen Ideologie gehören Verschwörungstheorien, oft die Ablehnung der Demokratie, Ideologieelemente des Rechtsextremismus, Geschichtsrevisionismus und teilweise die Leugnung des Holocausts.

Die Bewegung ist weder homogen noch existiert eine dominante Gruppe. Vielmehr umfasst sie mehrere, teils sektenartige und oft untereinander konkurrierende Gruppierungen in Deutschland. Diese bezeichnen sich selbst vor allem als „Reichsbürger“, „Reichsregierung“, „Staatsangehörige des Freistaates Preußen“, „Selbstverwalter“ oder „Natürliche Personen“.

Und hier noch ein  Zitat aus Wikipedia zum Umgang mit Reichsbürgern:

Infolge dieser und weiterer Vorfälle erwägt das Bundesinnenministerium eine bundesweite Beobachtung der „Reichsbürgerbewegung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz: „Insbesondere Vorfälle wie in Sachsen-Anhalt und in Bayern, als Reichsbürger gewalttätig wurden und Waffen einsetzten, zeigen, dass eine Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sinnvoll sein kann.“ Bis zum 21. November 2016 wurde die Szene zwar in einigen Bundesländern, nicht aber als Ganzes im Bund beobachtet. Insbesondere soll unter Einbeziehung der Länder geprüft werden, ob es bei der bisherigen Bewertung („heterogen und zersplittert“) bleiben kann. Bereits im August 2016 habe man „darauf hingewirkt, dass Verfassungsschutz- und Waffenbehörden der Länder bei der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis bei Rechtsextremisten noch enger zusammenarbeiteten“

Also um das Ganze jetzt einmal zusammen zu fassen: Die Reichsbürger, wie auch die Hexen, werden nicht durch eine bestimmte Definition bestimmt! Unter beiden Begriffen kann sich quasi „alle“ und „jeder“ verbergen, bis hin zu völlig natürlichen Personen! Beide Instanzen werden „dem Mystischen“ zugeordnet, also dem „Glauben“ an etwas bestimmtes, einer Sektenähnlichkeit und diversen (erstmals auch gewaltfreien) Dingen, die sie sagen, tun und glauben. Und nun muss „heute wie damals“ der Staat eingreifen, um diese nicht genau definierte „Gefahr“, die möglicherweise von diesen Leuten oder ähnlich gesinnten ausgeht, einzudämmen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass man mit solchen Leuten „am besten gar nicht erst reden darf“, genauso wenig wie damals mit den Hexen, die einen sonst vielleicht auf heimtückische Weise in ihren Zauberbann ziehen könnten und die Menschen dazu bringen könnten, etwas zu tun, was sie doch eigentlich von selbst gar nicht möchten! Genauso wird geraten, etwaige Auffälligkeiten oder „mögliche Reichsbürger“ zu melden!

Das heißt also, man ist von „staatlicher“ Seite hoch bemüht, diese ganze dubiose und „vermutlich“ gemein-gefähliche Szene, auf gesetzlichem Wege in den Griff zu bekommen können. Und nun, weils gar so schee ist, an dieser Stelle, der oben fett gedruckte Satz: Erst als einzelne Aspekte des Magieglaubens in das Strafrecht der frühmodernen Staaten übertragen wurden, konnte es strukturell zu massenhafter Verfolgung kommen.

Na? Klingelts? Oder haben wir grad ein Deja vu? Wenn nicht, dann schließe ich mit den Worten:

Enemene Maus, der Text ist hiermit aus! (Hexhex)

Ein Deutsches Mädchen


Quelle und Kommentare hier:
https://deutsches-maedchen.com/2018/03/25/deja-vu-die-hexenverfolgung-und-die-reichsbuergerbewegung/