Das geltende Recht für BRD-Bewohner: „Die SHAEF Gesetze!“

von shafty777

Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmä€chte mit Art. 4 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt.

Dies war notwendig, weil die Besatzungsmä€chte einschneidende Gesetzesä€nderungen durchgefü‚hrt haben. Diese Gesetzes€änderungen wurden quasi vom Europä€ischen Gerichtshof fü‚r Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, da߃ die BRD kein effektiver Rechtsstaat ist. (Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006).

Daf‚ür sind die Besatzungsmä€chte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung fü‚r den Unrechtsstaat BRD zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen.

Damit hat man dem gesamten BRD Justizwesen (Art. 92-104 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag – Recht zu sprechen – entzogen.

Ausdrü‚cklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4  1 (2).

1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelö„scht und mit Aufhebung von Art. 34 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich durch das 2. BMJBBG von 23.11.2007 mit Art. 4 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „ö„ffentlich-rechtlichen“ Regelungen.

Es ist eine Offenkundigkeit,
daħ die entscheidenden BRD-Gesetze in Deutschland, wie

  • Grundgesetz,
  • Gerichtsverfassungsgesetz (GVG),
  • Strafprozessordnung (StPO)
  • Zivilprozessordnung (ZPO)

keine gü‚ltigen Staatsgesetze sind und auch ü‚ber keinen Geltungsbereich mehr verf‚ügen.

Es ist eine Offenkundigkeit,
daƒß die Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind und auch ‚über keinen Geltungsbereich mehr verf‚ügen.

Es ist eine Offenkundigkeit,
daƒß die Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter mehr sind, sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten u.a. ausgewä€hlten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden kö„nnen.

Die kritiklose Staats- oder besser Obrigkeitsh„örigkeit (BRD ist ja kein Staat), die fehlende Ethik und die Mi߃achtung von Logik und Vernunft sind bis heute f‚ür die deutsche Justiz charakteristisch.

Hier geht es zu den für BRD-Bewohner gültigen
SHAEF Gesetzen


Quelle und Kommentare hier:
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