Das Berliner Übereinkommen befiehlt: Alliierte Gesetze bleiben bestehen!

von Honigmann

Das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin, kurz Berlin-Übereinkommen, vom 25. September 1990 wurde zwischen der damaligen Bundesrepublik Deutschland und den drei Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag geschlossen. Es trat am 3. Oktober 1990 vorläufig  und am 13. September 1994 endgültig  in Kraft.

Berlin bekam einen Sondersatus, da es zu Zeiten der Deutschen Teilung  offiziell nicht Bestandteil der Bundesrepublik war, auch wenn es genug Stimmen gab, die das anders sahen.  Somit unterlag Berlin als Viersektorenstadt einem besonderen völkerrechtlichen Status unter der Kontrolle der Alliierten Kommandantur.

Eigentlich sollte mit der Wiedervereinigung und der angeblich wiedergewonnenen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland dieser Sonderstatus Berlins nun endlich enden.

Doch weit gefehlt – mit dem Berliner Übereinkommen wurde Deutschland dazu verpflichtet, dass die alten Rechte, Bestimmungen, Gesetze und Forderungen der Alliierten bestehen bleiben und somit nicht geändert werden dürfen.

Auch wurde in dem Übereinkommen bestimmt, dass Angelegenheiten, die die in Berlin stationierten Truppen der Westalliierten betrafen und die vor dem 3. Oktober 1990 eingetreten waren, gar nicht oder nur stark eingeschränkt deutscher Gerichtsbarkeit unterliegen.

Ebenso hat sich Deutschland dazu verpflichtet, dass es auf Entschädigungsansprüche für Handlungen oder Unterlassungen, die die Westalliierten vor der Wiedervereinigung begangen haben, verzichten wird.

Dass Berlins und somit natürlich auch die Souveränität Deutschlands eben nicht vollständig zurückerlangt worden ist, beweist Artikel 2 des Berliner Übereinkommens.

Dort heißt es, Zitat:

Artikel 2

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Das heißt also, dass alle auferlegten Gesetze und Verpflichtungen, die die Alliierten in den Jahren Besatzung den Deutschen auferlegt haben, auf jeden Fall in Kraft bleiben müssen, komme was wolle.

Also wenn das die viel beschworene, neu gewonnene Souveränität Deutschlands sein soll, dann kann doch da irgendwas nicht stimmen, oder?

In Artikel 4 wird das Ganze dann noch einmal bekräftigt, Zitat:

Artikel 4

Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

„…bleiben in jeder Hinsicht rechtskräftig/bestehen“ – das heißt also das kein Gericht und keine deutsche Regierung es jemals ändern oder widerrufen kann.

Also ist es egal welche Parteien nun in Deutschland das Zepter auch in die Hand nehmen, es bleibt ihnen verwehrt alliierte, auferlegte Gesetze jemals ändern zu können, denn wenn sie es tun können sie sich Ärger mit den Alliierten einhandeln.

Wenn das die so hoch gelobte, freie, demokratische und unabhängige Bundesrepublik Deutschland sein soll, ein Staat, der ja seine Souveränität mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag zurückerlangt haben soll, dann ist mein Demokratieverständnis und mein Verständnis von nationaler Freiheit wohl ein anderes.

Quellen: http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901274.2.HTML

 


Quelle und Kommentare hier:
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/04/12/das-berliner-uebereinkommen-befiehlt-alliierte-gesetze-bleiben-bestehen/