Bundestag unterwirft Banken, IWF, EFSF, ESM, EU und Merkel dem Grundgesetz

Von Daniel Neun

Am heutigen Donnerstag, dem 17.März 2011, ändert das deutsche Parlament in Punkt 11 seiner Tagesordnung das zwar real, aber nicht auf der Basis von Recht und Gesetz existierende Machtgefüge auf dem Planeten Erde.

Mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP unterwirft das deutsche Parlament seine ausführende Kanzlerin Angela Merkel, die Banken, die “Europäische Zentralbank” (EZB), den 1944 (also noch vor den Vereinten Nationen) gegründeten “Internationalen Währungsfond”, die 1992 gegründete sogenannte “Europäische Union” (EU), die luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF (den “Euro-Rettungsfonds” zur Auszahlung von Gläubiger-Banken und Superreichen die Schuldtitel von Staaten der Euro-Zone besitzen), den für 2013 geplanten permanten EFSF-Nachfolger ESM (“Europäischer Stabilisierungsmechanismus”) der Verfassung der Berliner Republik und der ihr innewohnenden demokratischen Teilung der Gewalten.

In dem bereits am 23.Februar erstellten Antrag “Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zur Ergänzung von Artikel 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinsichtlich der Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)” (Drucksache 17/4880) der Fraktionen von CDU, CSU und FDP heisst es:

“I. Der Deutsche Bundestag stellt fest…
Der Europäische Rat hat sich bei seiner Tagung am 28. Oktober 2010 darauf verständigt, einen auf Dauer angelegten Stabilitätsmechanismus der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zur Wahrung der Finanzstabilität der Eurozone als Ganzes (ESM) einzurichten und die hierfür erforderliche Vertragsänderung durchzuführen. Er hat seinen Präsidenten beauftragt, mit den Mitgliedern des Europäischen Rates Konsultationen über eine solche Vertragsänderung zu führen, wobei eine Änderung des Artikels 125 AEUV („No-bailout“-Klausel) ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Stabilitätsmechanismus hat die Eurogruppe in der Erklärung vom 28. November 2010 allgemeine Merkmale vereinbart, unter anderem zu den Bedingungen für die Bereitstellung von Finanzhilfepaketen für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes, zur Einbeziehung der Gläubiger und der Rolle des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie zum Grundsatz der einstimmigen Beschlussfassung innerhalb eines solchen Mechanismus… Die Vertragsänderung soll im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) erfolgen.

Mit der Vertragsänderung erfolgt keine Ausdehnung der im Rahmen der Verträge auf die Europäische Union übertragenen Zuständigkeiten.

Knuff. Buff. Haken.

“Vor dem förmlichen, einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates sind in diesem Verfahren die Anhörung der Kommission, des Europäischen Parlaments und auch der Europäischen Zentralbank vorgesehen. Der Vorschlag sieht konkret vor, Artikel 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu ergänzen.

Die Vertragsänderung ist nach innerstaatlichem Recht in Deutschland ratifikationsbedürftig.

Zack. Boing. Peng. Sie verstehen das jetzt nicht, ich weiss. Legen Sie sich einfach daneben.

“Der Europäische Rat vom 16./17. Dezember 2010 hat sich auf die Einleitung der Vertragsänderung verständigt und Konsens über den Wortlaut eines Beschlusses zur Änderung von Artikel 136 AEUV erzielt, der beim Europäischen Rat im März 2011 förmlich beschlossen werden soll. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag mit Schreiben vom 14. Dezember 2010 über die geplante Vertragsänderung unterrichtet und auf sein Recht zur Stellungnahme hingewiesen.

§ 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union nimmt die Bundesregierung in die Pflicht, vor ihrer Zustimmung im Rat zu der Vertragsänderung das Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herzustellen.

Das Einvernehmen. Nun, das könnte auch das repräsentative “Jaja” eines Flurbürokraten sein. Aber lesen wir weiter.

“1. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 und 2. Dezember 2010, insbesondere im Hinblick auf
– die Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
– die Wahrung der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank,
– die Notwendigkeit, dass in etwaigen künftigen Krisenfällen die betroffe- nen Staaten zunächst selbst alle notwendigen Maßnahmen ergreifen und die Gläubiger auf der Grundlage der Beschlüsse der Eurogruppe vom 28. November 2010 in allen Phasen beteiligt werden,
– die Entwicklung von Restrukturierungsregeln für Staaten der Eurozone unter Einbeziehung der Gläubiger,
die Vermeidung einer Haftungsgemeinschaft für Schulden anderer Staaten der Eurozone.”

1. Der Bundestag ist bisher nicht kräftig gewesen, sondern eine Horde Flaschen. Und zwar weil er es so wollte. “Bekräftigen” heisst also gar nix, auch rechtlich nicht.
2. Auch “andere Staaten der Eurozone” haben ihre Schulden bei den gleichen Geldmonopolisten wie der deutsche Staat. Wenn der Bundestag nun eine Haftungsgemeinschaft unserer Republik verhindert, dann verhindert er sie nicht gegenüber Portugal, Spanien oder Irland, sondern gegenüber den Banken. Den Banken. Den Banken.

“2. Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die in der Erklärung der Eurogruppe vom 28. November 2010 beschriebenen Merkmale für den dauerhaften Krisenmechanismus bei der Ausgestaltung uneingeschränkte Beachtung finden.”

Also ich erwarte auch viel. Eigentlich den ganzen Tag. Und dann erwarte ich und erwarte und erwarte…

“Die Finanzierungslasten des ESM sollen intergouvernemental nach festen Anteilsregelungen ausgestaltet sein. Außerhalb des ESM soll es keine Sonderregelungen geben. Der Deutsche Bundestag erwartet aus verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und ökonomischen Gründen, dass gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenankaufprogramme ausgeschlossen werden.”

Heisst es eigentlich in der Straßenverkehrsordnung, man erwartet, dass sie bei rot an der Ampel stehen bleiben? Und wenn Sie dann drüber fahren und ein, zwei Leute auf dem Pflaster liegen und sich der Onkel mit der Uniform durchs Fenster beugt, sagt er dann, sie sollen 10 Euro dafür bezahlen? Oder sagt dann der Richter, er erwartet, dass sie 10 Jahre in den Knast gehen?

“Die in der Erklärung der Eurogruppe vom 28. November 2010 vorgesehene obligatorische Gläubigerbeteiligung bei insolventen Staaten darf nicht durch solche Schuldenrückkaufprogramme abgewendet werden.”

Huiii. Die Regierung darf mal irgendetwas nicht tun. Na, die Runde geht wieder ans Parlament.

“3. Der ESM muss Teil eines Gesamtpakets werden, welches die Haushaltsdisziplin durch konsequente Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftspolitische Koordinierung stärkt, Schritte zur Schaffung von Schuldenbremsen in Staaten der Eurozone einschließt, den Bankensektor durch Eigenkapitalstärkung und nationale Restrukturierungsregeln weiter festigt und eine EU-weite Finanzmarktsteuer vorsieht zur Entlastung der nationalen Haushalte infolge der Finanzmarktkrise.”

Übersetzt heisst das: Dreht Ihr mal da in Brüssel den armen Sündern… den armen Schuldensündern irgendwo die Luft zu. Das kümmert uns einen Dreck. Aber unsere Haushaltshoheit, die verfassungsmäßigen Rechte und Aufgaben des Bundestages, von denen ist hier nicht die Rede. Und das ist kein Zufall, sondern dient der Ablenkung und der Beschönigung der Niederlage aller Anhänger einer EU-Zentralregierung, alias “Wirtschaftsregierung”.

“4. Der neue Mechanismus soll nur im äußersten Fall aktiviert werden können, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität der Eurozone als Ganzes zu wahren (Ultima Ratio). Dies schließt ein Tätigwerden des ESM außerhalb von Notfallsituationen für die Eurozone als Ganzes aus. Der IWF ist wie bisher in den Mechanismus einzubeziehen.”

Ok. Wer sagt als erstes “Notfallsituation, Notfallsituation” und kassiert die Moneten? Punkt für den Gegner.

“5. Mittel aus dem ESM dürfen nur unter strengen Auflagen, d. h. ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Anpassungsprogrammen, gewährt werden. Diese müssen genau überwacht werden, und die Nichteinhaltung von Auflagen muss zur Kürzung oder Streichung von Hilfen durch den ESM führen. Vorgaben, die ohnehin im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu erfüllen sind, dürfen die gesteigerten Anforderungen an Empfänger von Hilfen aus dem ESM nicht ersetzen.”

Nehmt Julia, ähh, Portugal, aber nicht uns. Foltert sie alle, jaaaaa, aber wir geben nix.

Gemein. Rücksichtslos. Skrupellos und ohne Moral. Aber eben immer noch nicht ohne Macht. Und das ist die gute Nachricht, wenn es um das Parlament in Deutschland geht. Das war immer die gute Nachricht, wenn es um ein Parlament in Deutschland ging.

“6. Es muss klargestellt werden, dass der neue Artikel 136 Absatz 3 AEUV das „Bailout-Verbot“ des Artikels 125 AEUV in keiner Weise einschränkt. Die gemeinschaftliche Haftung darf nicht ausgeweitet werden, länderabhängige Zinssätze müssen erhalten bleiben zwecks Gewährleistung von Konsolidierungsanreizen und Marktbewertungen.”

Wir verstehen das: Jahrhunderte später muss ein Parlament quasi ärztlich attestieren, dass der Aderlaß als Heilmittel einfach nicht funktioniert und der Doktorin Merkel – und dem Doktor Schäuble –  sanft, aber bestimmt, das Skalpel aus den Händen ringen.

“7. Der neu zu schaffende ESM darf sämtliche Maßnahmen nur einstimmig auslösen. Die Position der Bundesregierung zur Auslösung des nach Artikel 136 AEUV zu schaffenden ESM bedarf einer Information und Einwilligung des Deutschen Bundestages.”

Volltreffer mit Schwung. Die Weltmacht wankt. Jede Weltmacht.

“Das Weitere regelt der Deutsche Bundestag im Rahmen seiner Organisationshoheit.”

Der bereits absehbare Sieger schämt sich für seinen Trainer, seinen Verein und seine Flagge und sagt, “ja, äh, ja, äh. Ja.”

Aber “Verfassung”, “Hoheitsrecht” und “Gewaltenteilung” – das sagt er nicht. Weil das irgendwie zu schmutzig wäre.

“Die Errichtung und Ausgestaltung des ESM bedürfen der Umsetzung durch Bundesgesetz.”

K.O -Schlag. Entsetzen in den Wettbüros. Die Manager der Gegenseite kauen auf den Lippen. Die Manager der eigenen Seite kauen auf den Lippen. Wie konnte es nur so weit kommen.

Stille auf den Rängen. Hä? Dieser Ruf hängt im Raum. Hä? Tausende brüllen es, immer weiter im Takt, ein Hä? Hä? Hä? geht durch Deutschland, ein Ruck erfasst die Massen, sie stehen auf von den billigen, teuren und mittleren Plätzen und plärren es heraus.

Hä? Hä? Hä?

Immer weiter.

Hä? Hä? Hä?

Irgendwo, neben den billigsten Plätzen steht eine abgerissene Figur mit einer Kippe. Blick hierhin, Blick dahin. Jaja.

Abgang. Der Vorhang fällt.

 


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