Bundessozialgericht: Großmutter ist keine „geeignete Tagespflegeperson“

von Thomas Schlawig

Auf der Seite „Beck-Aktuell“ steht ein Beitrag,
der uns alle stutzig machen sollte.
Mindestens!

„Kinder in der Obhut ihrer Großeltern sind bei Unfällen nicht automatisch gesetzlich versichert. Der Unfallschutz besteht nur, wenn sich die Kinder in einem staatlich organisierten Verantwortungsbereich befinden, entschied das Bundessozialgericht in Kassel mit Urteil vom 19.06.2018. Dies sei bei Großeltern nicht der Fall (Az.: B 2 U 2/17 R).

Millionen Kinder verschiedener Generationen sind bei ihren Großeltern groß geworden. Das soll nach dem Willen des Bundessozialgerichts nun anders werden.

Der Grund:

Eine Großmutter aus dem Raum Magdeburg wollte, dass die Unfallkasse Sachsen-Anhalt als staatliche Einrichtung den Unfall ihres Enkels anerkennt und zahlt. Der Junge war als Einjähriger 2008 während der Betreuung durch die Oma in einen Pool gefallen und ist seitdem schwer behindert. Nach Ansicht der Kasseler Richter bestand kein Versicherungsschutz, weil eine Einbindung des Jugendamtes in das Betreuungsverhältnis fehlte.

Großeltern gelten vor dem Gesetz nicht als geeignete Betreuer. Um auf ihre Enkel aufzupassen,  sollen sich Oma und Opa ab jetzt als Tagesmutter/Vater registrieren lassen.  Was kommt damit auf die Großeltern, die ihre Enkel betreuen wollen zu?

kinder-tipps.com schreibt dazu folgendes:

  1. Zertifizierung über das Jugendamt (es ist keinerlei Ausbildung nötig), alle 5 Jahre ist eine Erneuerung notwendig
  2. Führungszeugnis
  3. Erste-Hilfe-Kurs
  4. Unfall- und Haftpflichtversicherung
  5. Allgemeine, räumliche Voraussetzungen um Tagesmutter zu werden:
  • Unfälle müssen vermieden werden (zum Beispiel Steckdosen- und Fenstersicherungen)
  • es gibt ausreichend Platz für Spiel- und Ruhemöglichkeiten
  • altersgerechtes Spielzeug
  • die Möglichkeit gemeinsam zu Essen sollte gegeben sein (genügend Hochstühle etc.)
  • es sollten Schlafgelegenheiten bereitstehen
  • allgemein gute Hygiene
  • anregende Gestaltung und geeignete Beschäftigungsmaterialien

Wenn die eigene Wohnung die Vorgaben auch mit Umbaumaßnahmen nicht erfüllt, steht die Mietung eines geeigneten Objektes an.

In dem Urteil des Bundessozialgerichts zeigt sich wieder einmal in aller Deutlichkeit die Kinderfeindlichkeit der deutschen Gesellschaft. Ob sich mit derart unsinnigen Urteilen das Demokrafie-Problem lösen läßt, ist anzuzweifeln. Die Versicherungswirtschaft dagegen wird´s freuen.

Kurios an dem Fall war laut Richter, dass die Familie des verunglückten Jungen selbst gegen die Forderung der Großmutter war. Denn ein Gericht hatte die Oma bereits in einem Zivilverfahren zur Zahlung von mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Hätte sie vor dem Bundessozialgericht gewonnen, wäre dieses Urteil nichtig gewesen. Laut Anwalt des Jungen muss nun die Haftpflichtversicherung der Großmutter zahlen.

 „Die Welt ist ein Irrenhaus und die BRD ist die Zentrale“


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/07/05/bundessozialgericht-grossmutter-tagespflegeperson/