Bundesmeldegesetz und Bundeswahlgesetz ungültig

von NTA

Das Bundeswahlgesetz ist seit 1956 ungültig und nichtig. Seit 1956 gab es weder eine gültige sogenannte „Bundestagswahl“, noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber.

Wie das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ mit Urteil vom 25. Juli 2012 – 2 BvE 9/11 bestätigte, ist das Bundeswahlgesetz ungültig.

Die rechtliche Folge daraus ist, dass es sich dabei nicht nur um die Änderungen vom 24.9.1998 und 20.12.2011 handelt, sondern bei genauerer Betrachtung, das Bundeswahlgesetz seit seinem scheinbaren Beschluss, der am 7. Mai 1956 stattfand, ungültig und nichtig ist.

Folge: Alle ab 1956 „gewählten“ sogenannten „Bundestage“ und angebliche „Bundesregierungen“ sind und waren zu keiner Zeit legitimiert.

Somit sind alle ab 1956 bekanntgegebenen Beschlüsse, sowie Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ungültig und nichtig, da der scheinbare „Gesetzgeber“ nicht legitimiert war und ist, was auch immer rechtsgültig und rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern.

Nach Art. 31 des sogenannten „Bundesverfassungsgerichtsgesetz“, haben Entscheidungen des sogenannten „Bundesverfassungsgerichts“ Gesetzeskraft.

Bereits am 4. Juli 2012 traf das „BVerfG“ eine erste Entscheidung (2 BvC 1/11 2 BvC 2/11), die ebenso die Ungültigkeit des Bundeswahlgesetzes feststellte.

Dabei hat der zweite Senat des „Bundesverfassungsgerichts“ (Vors. Voßkuhle) entschieden, dass die Ausgestaltung der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen durch § 12 Abs.2 S.1 Bundeswahlgesetz mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist.

Das Ausmaß dieser Entscheidungen wird deutlich, wenn man folgenden Satz des „Bundesverfassungsgerichts“ liest:

Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso, wie eine Nichtigerklärung die Wirkung, dass Gerichte und Verwaltungen die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]).

Jede Rechtsfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz geht daher zwangsläufig ins Leere, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen auslösen darf.

Das bedeutet im Klartext:

Ungültiges Wahlgesetz = ungültige Wahlen,
ungültige Wahl = ungültig Gewählte,
ungültig Gewählte = ungültige Gesetzgeber
Ungültige Gesetzgeber können keine gültigen Gesetze erlassen.

Da nach der Beurteilung des „Bundesverfassungsgerichts“ die Nichtigkeit des Bundeswahlgesetzes mit dem Datum 7. Mai 1956 festzustellen ist, hatte das hiesige Land spätestens seit diesem Tag zu keiner Zeit eine legitimierte Regierung, die was auch immer rechtsgültig hätte beschließen können oder dürfen.

Die Folgen sind, dass sämtliche Beschlüsse, Verordnungen, Forderungen, Gesetze, Gesetzesänderungen etc., die ab dem 7. Mai 1956 bis zum heutigen Tag verkündet wurden, ungültig und nichtig sind.

Somit ist auch das Bundesmeldegesetz ungültig und darf daher nicht angewendet werden.

Spätestens mit dem Jahr 1918 endete alle Staatlichkeit und es begann die Privatwirtschaft, getarnt, in einer scheinstaatlichen Vereinsstruktur, mit Namen „BUND“.

Personalausweise degradieren Menschen zu Sachen – zu Objekten. Es ist verboten, Menschen als Objekt zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337].

Die sogenannten „Behörden“ verweisen immer auf § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) vom 18. Juni 2009 der da lautet:

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.

Es geht in diesem Paragraphen um einen Ausweis, nicht um einen Personalausweis.

Als Ausweis eignet sich zum Beispiel ein Auszug aus dem Personenstandsbuch des Standesamtes des Geburtsortes.

Deutsche haben sogar das Recht, sich selbst Ausweise auszustellen! Siehe Urteil OLG Stuttgart 4 WS 98/06

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Die BRD-Personalausweise sind illegal! – Verlangen Sie, was Ihnen zusteht


Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/05/28/bundesmeldegesetz-und-bundeswahlgesetz-ungueltig/